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Einheitlicher EUR-Zahlungsverkehrsraum (SEPA-Single Euro Payments Area); Dauerauszahlungsanordnungen
RdErl. d. MF v. 17.9.2013 - 4323-04211/1 (Nds.MBl. Nr.35/2013 S.658) - VORIS 64100 -
Bezug:
a) RdErl. v. 11.7.1996 (Nds.MBl. S.1868), zuletzt geändert durch RdErl. v. 10.4.2013 (Nds.MBl. S.419) - VORIS 64100 -
b) RdErl. v. 17.6.2013 (Nds.MBl. S.504) - VORIS 64100 -

Die LHK zahlt für Dauerauszahlungsanordnungen mit dem Zahlungsverfahren ETA nur noch Raten mit einer Fälligkeit bis einschließlich 31.12.2013 aus. Daher sind bestehende Dauerauszahlungsanordnungen mit einer Fälligkeit ab dem 1.1.2014 von den Dienststellen manuell auf das Zahlungsverfahren AZE zu ändern. Für dieses Zahlungsverfahren sind zwingend IBAN und BIC erforderlich.

Eine Änderung des Zahlungsverfahrens ist lediglich bei Dauerauszahlungsanordnungen möglich und wirkt sich nur auf danach generierte Ratenbelege aus. Sind bereits für das Haushaltsjahr 2013 Ratenbelege für eine Dauerauszahlungsanordnung generiert worden, sind bei diesen Ratenbelegen keine Änderungen des Zahlungsverfahrens möglich. Die Generierung der Ratenbelege für das Haushaltsjahr 2014 erfolgt zentral nach Eröffnung der Bücher durch den LSKN. Der Termin hierfür wird durch den Jahresabschlusserlass des MF bekannt gegeben. Die erforderlichen Änderungen des Zahlungsverfahrens von Dauerauszahlungsanordnungen sind daher bis zu diesem Zeitpunkt abzuschließen.

Rückfragen sind an den Service Desk im LSKN, Tel. 0511 120-3999, zu richten.

Darüber hinaus wird auf die aktuelle Kurzanleitung des LSKN „Änderungen SEPA” im Intranet des MF unter dem Pfad „HWS > SEPA” (http://intra.mf.niedersachsen.de/live/intranet/show.php3?id=24014&nodeid=24014&_psmand=6) hingewiesen.

Dieser RdErl. tritt am 25.9.2013 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

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