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Kooperationsverbund Hochbegabtenförderung
RdErl. d. MK v. 21.11.2001 - 304 - 81 633/4 (SVBl. 12/2001 S.498)

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Schule, Begabungen frühzeitig zu erkennen, zu fördern sowie die individuelle und gesellschaftliche Bedeutung von Begabtenförderung hervorzuheben. Dabei geht es um die gesamte Breite und Vielfalt der Begabungen.

Besonders begabte Schülerinnen und Schüler benötigen weitergehende förderliche Entwicklungsbedingungen, damit sie ihre Fähigkeiten entfalten können. Neben hohen allgemein abstrakt-intelligenten Begabungen, praktisch-instrumentellen, künstlerischen und sozialen Begabungen lassen sich weitere Begabungen erkennen und fördern, wie psychomotorische oder Teilbegabungen wie verbale, mathematische, musikalische, bildnerische Begabungen. Bei der Förderung hoch begabter Schülerinnen und Schüler wird von integrativen und differenzierten Formen ausgegangen; besonderer Schulen, die nur hoch begabten Schülerinnen und Schülern vorbehalten sind, bedarf es deshalb nicht.

Im Primarbereich hat die integrative Form der Förderung Priorität. Die angemessene Förderung kann sichergestellt werden durch

In der Orientierungsstufe und in den Klassen 5 und 6 der Integrierten Gesamtschule werden die integrativen Fördermaßnahmen der Grundschule aufgenommen und altersgemäß fortgesetzt. Hinzu kommen

In den weiterführenden Schulformen werden die integrativen Fördermaßnahmen sowie die Maßnahmen der Leistungsdifferenzierung aus der Orientierungsstufe aufgenommen und fortgesetzt. Hinzu kommen

Einrichtung von Kooperationsverbünden

"Hoch Begabte besser fördern" ist eine der Maßnahmen im Rahmen der „Bildungsoffensive für Niedersachsen". In den Jahren 2002 bis 2006 soll stufenweise an bestimmten Standorten die schulische Begabtenförderung intensiviert werden. Hierfür stehen zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung.

Die Förderung hoch begabter Schülerinnen und Schüler soll durch ein differenziertes, auf sie zugeschnittenes Schulangebot an ausgewählten Standorten ergänzt werden. Die beteiligten Schulen stellen durch vereinbarte Kooperation sicher, dass die Schülerinnen und Schüler von der Grundschule an besonders gefördert und begleitet werden.

Innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren soll an ausgewählten Standorten in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Kooperationsverbund gebildet werden. Im ersten Schritt soll das Konzept im Schuljahr 2002/2003 nach Möglichkeit an bis zu 20 Standorten landesweit realisiert werden.

Grundlage für die Arbeit der Kooperationsverbünde ist die Konzeption von Schulentwicklungsvorhaben zur Förderung von hoch begabten Schülerinnen und Schülern als Teil des Schulprogramms.

Interessierten Schulen sowie Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern steht das Beratungsangebot der Bezirksregierung zur Verfügung.

Der Besuch von Schulen, die für diese Schülerinnen und Schüler besondere Angebote machen, soll über Schulbezirksgrenzen hinaus möglich sein.

Den ausgewählten Schulen werden als Kooperationsverbund Lehrerstunden für die beantragten Fördermaßnahmen unter Berücksichtigung der Anzahl der zu fördernden Schülerinnen und Schüler im Rahmen der zusätzlich ab 1.8.2002 bereitgestellten 20 Lehrerstellen von der Schulbehörde zugewiesen. Die Verteilung der Stunden erfolgt nach Absprache der Schulen untereinander.

Für Lehrkräfte der Schulen des Kooperationsverbundes werden entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der regionalen Fortbildung angeboten.

Antragsverfahren

Schulen, die zum 1.August 2002 mit der Zusammenarbeit im Kooperationsverbund beginnen wollen, können sich nach einer entsprechenden Beschlussfassung in den Gesamtkonferenzen bis zum 11.März 2002 bei der zuständigen Bezirksregierung gemeinsam bewerben; der Antrag einer einzelnen Schule ist ausgeschlossen. Die Zustimmung des jeweiligen Schulträgers oder der jeweiligen Schulträger ist dem Antrag beizufügen.

Der Antrag umfasst ein von den beteiligten Schulen gemeinsam erarbeitetes Konzept zur Hochbegabtenförderung, das Aussagen enthält über

Die Entscheidung über die vorgelegten Anträge sowie die Genehmigung zur Einrichtung des Kooperationsverbundes erfolgt auf Vorschlag der Bezirksregierung durch das Kultusministerium.

Für weitere Auskünfte und Beratung stehen zur Verfügung:

[ Anmerkung der Red.: Die Zuständigkeiten ändern sich im Laufe der Zeit ! (Rückmeldungen sind berücksichtigt)]

Bezirksregierung Braunschweig

Herr RSD Wolfram Oeler
(Dez.402, Außenstelle Helmstedt)
Tel.: 05351/58 66-16
E-Mail: wolfram.oeler@br-bs.niedersachsen.de

Herr LRSD Gunther Lünenschloß
(Dez. 404)
Tel.: 0531/484-3615
E-Mail: gunther.luenenschloss@br-bs.niedersachsen.de

Bezirksregierung Hannover

Frau RSD'in Brigitte Ax (Dez. 402)
Tel.: 0511/106-2425
E-Mail: brigitte.ax@br-h.niedersachsen.de

Herr LRSD Dr. Rainer Döring (Dez. 404)
Tel.: 0511/106-2315
E-Mail: rainer.doering@br-h.niedersachsen.de

Bezirksregierung Lüneburg

Frau RSD'in Brigitte Schürmann
(Dez. 402, Außenstelle Winsen/L.)
Tel.: 04171/65 85 42
E-Mail: brigitte.schürmann@br-lg.niedersachsen.de

Herr OSTD Peter Nissen
(Dez 404)
Tel.: 04131/15-2742
E-Mail: peter.nissen@br-lg.niedersachsen.de

Bezirksregierung Weser-Ems - Außenstelle Osnabrück -

Herr RSD Udo Tiemann
(Dez.402, Außenstelle Nordhorn)
Tel.: 05921/8007-17
E-Mail: udo.tiemann@br-we-os.niedersachsen.de

Herr LRSD Uwe Pleis (Dez 404)
Tel.: 0541/314-281 oder 0441/799-2643
Fax: 0441/799-2639

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Hayek-I-V: Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)