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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Integrationsberatung von Menschen mit Migrationshintergrund in Niedersachsen (Richtlinie Integration)
Erl. d. MS v. 15.5.2012 - 301-04011.1 (Nds.MBl. Nr.18/2012 S.350), geändert durch Erl. v. 23.9.2016 (Nds. MBl. Nr. 37/2016 S. 964) - VORIS 27400 -

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für die erforderliche Integrationsberatung von Menschen mit Migrationshintergrund. Hierzu zählen gemäß Beschluss der Integrationsministerkonferenz vom 30.9.2008 Personen, die mindestens eines der nachfolgend genannten Merkmale erfüllen:

- ausländische Staatsangehörige,
- im Ausland geborene und seit 1.1.1950 zugewanderte Personen,
- Eingebürgerte,
- Kinder, bei denen mindestens ein Elternteil in eine der zuvor genannten Kategorien fällt.

1.2 Zentrale Aufgabe der Integrationsberatung ist die Vermittlung in Hilfesysteme, die Begleitung des Integrationsverlaufs und die Überprüfung eingeleiteter Maßnahmen. Die Integrationsberatung soll den Integrationsprozess von Menschen mit Migrationshintergrund gezielt initiieren, steuern und begleiten. Sie unterstützt durch Hilfe zur Selbsthilfe die eigenständige und verantwortungsvolle Lebensgestaltung und befähigt zur gleichberechtigten und aktiven Teilnahme an gesellschaftlichen Prozessen.

1.3 Daneben soll die Integrationsberatung durch Netzwerkarbeit und Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung von Regeldiensten, Verwaltungsbehörden und sonstigen Einrichtungen zu einer generellen und strukturellen Verbesserung der Angebote der Integrationsförderung vor Ort beitragen.

1.4 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Gefördert wird die Integrationsberatung mit folgenden Aufgabenschwerpunkten in Kooperation mit den jeweils zuständigen Stellen:

2.1.1 aufenthalts- und sozialrechtliche Informationen und Beratung (z.B. Informationen über ausländerrechtliche Fragen oder Angelegenheiten des Leistungsrechts, Beratung in Behördenangelegenheiten),
2.1.2 sozialpädagogische und psychosoziale Beratung (insbesondere gesundheitliche, suchtspezifische, geschlechts- und altersspezifische Beratung, Information über Orientierungs- und Eingliederungshilfen, Unterstützung bei der Lösung von Konflikten, Weitervermittlung an spezielle Dienste),
2.1.3 Sprachförderung (u.a. Einschätzung des Sprachförderbedarfs, Beratung und Motivation zur Teilnahme an Integrationskursen oder einer Sprachförderung außerhalb oder im Anschluss an einen Integrationskurs, Abbruchprävention sowie Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten und beim Abbau sonstiger, eine Teilnahme verhindernder Umstände, insbesondere während der Teilnahme an Integrationskursen oder anderen Sprachkursen),
2.1.4 Mitwirkung bei der Integration in Bildung, Ausbildung und Arbeit (z.B. Informationen über Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung und des deutschen Schulsystems sowie über berufliche Qualifizierungsmöglichkeiten und -maßnahmen einschließlich des erweiterten Zugangs zum Studium im Rahmen der „Offenen Universität Niedersachsen”, Unterstützung bei der Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse, Bewerbungshilfe),
2.1.5 Unterstützung bei der Vermittlung staatsbürgerlicher Kenntnisse einschließlich der Werteordnung unserer Verfassung im Rahmen der übrigen Aufgabenstellungen,
2.1.6 Beratung bei Weiterwanderungs- und Rückkehrabsicht, Unterstützung der Reintegration.

2.2 Neben den in Nummer 2.1 genannten Schwerpunktaufgaben gehören zum Tätigkeitsbereich der Integrationsberatung:

2.2.1 Aktivierung und Förderung des freiwilligen, ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements, z.B. Einbindung von geeigneten Integrationslotsen in Aufgaben der Integrationsberatung,
2.2.2 Mitwirkung bei der Feststellung von allgemeinen Defiziten im Integrationsprozess vor Ort, insbesondere in sozialen Brennpunkten, und bei der Entwicklung von geeigneten Projekten, die den festgestellten Defiziten entgegenwirken,
2.2.3 Mitarbeit in dem am Sitz des Trägers der Integrationsberatung gebildeten Regionalverbund des nach dem „Handlungsprogramm Integration” der Landesregierung eingerichteten landesweiten Netzwerks der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen (KMN) zur Förderung eines möglichst flächendeckenden Beratungsangebots,
2.2.4 Mitwirkung beim Aufbau und Unterstützung von lokalen Netzwerkstrukturen innerhalb eines Regionalverbunds mit verschiedenen lokal oder regional tätigen Stellen, wie Kommunen, Sprachkursträger, Behörden der Arbeits- und Sozialverwaltung, kommunalen Präventionsräten, Akteuren aus Initiativen, Vereinen sowie aus Integrationsprojekten,
2.2.5 Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung von Regeldiensten, Verwaltungsbehörden und sonstigen Einrichtungen,
2.2.6 aktive Öffentlichkeitsarbeit, z.B. zur Verbesserung von Akzeptanz und Toleranz zwischen allen Bevölkerungsgruppen.

2.3 Situationsangepasst kommen bei der Integrationsberatung folgende Arbeitsformen zur Anwendung:

- bedarfsorientierte Einzelfallhilfe (u.a. Case-Management-Verfahren),
- Gruppenarbeit, insbesondere für die Weitergabe von allgemeinen und generellen Informationen zu einzelnen Sachbereichen,
- Gemeinwesenarbeit zur Ermöglichung von Vernetzung, Kooperation und interkultureller Öffnung.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und gemeinnützige, juristische Personen des privaten Rechts. Ausgeschlossen sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Zur Sicherstellung einer zielgerichteten und effizienten Aufgabenerledigung sind grundsätzlich folgende Qualifikationsmerkmale für die die Integrationsberatung wahrnehmenden Personen notwendig:

- erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudien- oder -ausbildungsganges (z.B. Soziale Arbeit, Sozialpädagogik) oder eine vergleichbare Ausbildung,
- interkulturelle Kompetenz,
- Sozial- und Methodenkompetenz.

Menschen mit Migrationshintergrund sind besonders zu berücksichtigen.

Über Eignung und Einstellung der die Integrationsberatung wahrnehmenden Personen entscheidet der Träger. Bei Abweichungen hinsichtlich der geforderten Qualifikation ist das Einvernehmen mit der Bewilligungsbehörde herzustellen.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss zur Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

5.2 Zuwendungsfähig sind Personalausgaben und personalbezogene Sachausgaben bis zur Höhe von insgesamt 55 000 EUR jährlich für eine volle Stelle.

In diesem Betrag können personalbezogene Sachausgaben (z. B. Büromiete, Büroausstattung, sonstige Verwaltungsausgaben, Reise- und Fortbildungskosten, Honorare) bis zur Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben enthalten sein.

5.3 Die Höhe der Zuwendung wird nach den Erfordernissen des Einzelfalles unter Berücksichtigung des Eigeninteresses und der Leistungskraft des Trägers sowie der Finanzbeteiligung Dritter bemessen. Angemessene Eigenleistungen des Trägers sind grundsätzlich erforderlich.

6. Anweisungen zum Verfahren

6.1 Für die Bewilligung, die Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen sind.

6.2 Bewilligungsbehörde ist das LS.

6.3 Die Anträge sind bis zum 31. Oktober des Vorjahres bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Ausnahmen von der Antragsfrist können in besonders begründeten Fällen zugelassen werden.

6.4 Bei erstmaliger Beantragung einer Zuwendung durch eine juristische Person des privaten Rechts sind die Satzung und der Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen.

7. Schlussbestimmungen

Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft.

__________
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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