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SCHULE:KULTUR!Drei in Niedersachsen
Bek. des MK vom 1.4.2020 – 25-82 111 SK (SVBl. 4/2020 S. 184)

Landesweit haben Schulen ab dem Sekundarbereich I die Möglichkeit, sich beginnend mit dem Schuljahr 2020/21 im Rahmen des Programms SCHULE:KULTUR!ZWEI zu einer Schule mit kulturellem Schwerpunkt zu entwickeln. Sowohl die Schulen der ersten beiden Staffeln als auch neue Schulen können sich zur Teilnahme bewerben.

Die geförderte Laufzeit beträgt zwei Jahre. Das Programm wird vom Niedersächsischen Kultusministerium (MK) in Kooperation mit dem Niedersächsischen Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) durchgeführt und von der Stiftung Mercator gefördert.

Idee des Programms

In SCHULE:KULTUR!Drei (sprich: Schule durch Kultur Staffel drei) in Niedersachsen wird ein ganzheitlicher Schulentwicklungsprozess durch Kulturelle Bildung angestoßen. Schulen mit kulturellem Profil setzen sich damit ein Ziel, das sich als Kompass für eine inhaltliche und organisatorische Weiterentwicklung des Schullebens und des Unterrichts eignet. Dabei geht es nicht nur um die Gestaltung von Inhalten, sondern auch um die Prinzipien und Methoden. Der ganzheitliche Bildungsansatz von Kultureller Bildung wird außerdem genutzt, um Schülerinnen und Schüler darin zu stärken, Schlüsselkompetenzen zu erwerben und auszubauen sowie innovatives, kreatives Denken und Handeln in verschiedenen Lebenslagen zu entwickeln.

Es kann sich ein fächerimmanentes und -übergreifendes kulturelles Bildungsangebot entfalten, das langfristig zur Verbesserung der Schulqualität beiträgt. Dieses Vorhaben kann nur gelingen, wenn es von der gesamten Schulgemeinschaft und außerschulischen Kulturpartnern mitgetragen wird. Es müssen verlässliche Strukturen und Gelingensbedingungen geschaffen werden, um so die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler zu begleiten und optimal zu fördern.

Die Entwicklung lokaler Kooperationen zwischen Schule und Kulturpartner soll im Programm gezielt gestärkt werden.

Zu außerschulischen Akteuren gehören deshalb neben Künstlerinnen und Künstlern insbesondere das in der pädagogischen Vermittlung tätige Personal in Theatern, Theaterpädagogischen Zentren, Museen, Kunstvereinen, Filmeinrichtungen, sozio- und interkulturellen Einrichtungen, Bibliotheken, Einrichtungen der Denkmal-, Heimatpflege und der Archäologie, Musik- und Kunstschulen u. v. m.

Für die Zusammenarbeit mit Kulturpartnern werden im Rahmen des Programms finanzielle Ressourcen bereitgestellt.

Die Grundidee und das Konzept des Programms werden in Zusammenarbeit mit beiden Ministerien gemeinsam mit der „Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel“ (ba), dem „Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung“ (NLQ), der „Niedersächsischen Landesschulbehörde“ (NLSchB) sowie der „Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung“ (LKJ) kontinuierlich weiterentwickelt und koordiniert.

Projektumsetzung

Die Umsetzung gestaltet jede Schule in Zusammenarbeit mit ihrem außerschulischen Kulturpartner individuell. Initiiert, gesteuert und unterstützt wird dieser Prozess durch zwei Lehrkräfte jeder beteiligten Schule. Diese werden im Rahmen von Qualifizierungsmaßnahmen des Programms zu Kulturkoordinatorinnen bzw. zu Kulturkoordinatoren fortgebildet. In diesen Qualifizierungen finden die Aspekte der kulturellen Schulentwicklung und des Ganztags besondere Berücksichtigung. Darüber hinaus werden weitere Lehrkräfte aller Fächer auf praxisnahen Fachtagen bedarfsorientiert geschult. Die Kosten der Qualifizierungsmaßnahmen inkl. Übernachtung und Verpflegung werden übernommen. Die Fahrtkosten tragen die teilnehmenden Schulen selbst.

Rolle der Kulturkoordinationen

Für die Tätigkeit und die damit schulintern verbundenen Aufgaben erhält jede Kulturkoordination vom Niedersächsischen Kultusministerium für die zweijährige Förderlaufzeit eine Anrechnungsstunde. Zudem wird erwartet, dass die beteiligten Schulen der Kulturkoordination eine zeitliche Entlastung im Umfang einer weiteren Lehrerwochenstunde über den genannten Zeitraum gewähren.

Unterstützt und beraten wird die Kulturkoordination von einer Regional- und Landeskoordination Schule sowie der Schulentwicklungsberatung der NLSchB.

Die Kulturkoordination

Die Kulturkoordinationen der neu einsteigenden Schulen werden in zwei Grundlagenmodulen und einem Abschlussmodul (insgesamt sechs Tage) in das Thema kulturelle Schulentwicklung und Kooperation mit außerschulischen Kulturpartnern eingeführt und erwerben Kenntnisse im Bereich Prozesssteuerung und -moderation. In anschließenden Wahlmodulen können die Koordinationen Themenschwerpunkte setzen, um sich interessengeleitet fortzubilden.

Kulturkoordinationen aller Programmschulen nehmen teil an

Rolle der Schule und der Schulleitung

Die Schule verpflichtet sich durch einen Beschluss des Schulvorstandes zur Teilnahme an dem Programm. Sie setzt mit Zustimmung der Gesamtkonferenz eine Arbeitsgruppe (z. B. Steuergruppe) ein, die die individuelle schuleigene Entwicklung im Rahmen des Programms plant und begleitet. Mit Unterstützung der Kulturkoordination wird die Planung in der Förderlaufzeit umgesetzt und nachhaltig verankert.

Die Schulleitung

Die Schulleitungen der neu einsteigenden Schulen werden durch zwei zweitägige Fortbildungen und ein eintägiges Abschlussmodul im Prozess begleitet. Sie werden in strukturellen und inhaltlichen Besonderheiten der kulturellen Schulentwicklung fortgebildet. Die erneute Teilnahme von Schulleitungen bisheriger Programmschulen ist nach Absprache möglich.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Schulen bewerben sich online unter www.schuledurchkultur. net und auf dem Dienstweg um die Teilnahme an der dritten SCHULE:KULTUR! Staffel bis zum 30.6.2020 beim Niedersächsischen Kultusministerium: Herr Stagge, Referat 25, Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover, E-Mail: sven. stagge@mk.niedersachsen.de

Bei Rückfragen können Sie sich an den Landeskoordinator Schule, Herrn Borges, wenden. E-Mail: borges@schuledurchkultur. de

Inhalt der Bewerbung ist

Mit Einreichung der Unterlagen erklärt sich die Schule zu Folgendem bereit:

Programmschulen erklären sich darüber hinaus zu Folgendem bereit

Weitere Informationen

sowie die Anmeldung zum Onlinebewerbungsverfahren finden Sie unter www.schuledurchkultur.net.

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