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Schulanfangsaktion 2023
Gem. Bek. v. MI, MK und MW vom 11.4.2023 - 24.2 - 30061/3 (SVBl. 5/2023 S. 275)

Die Schulanfangsaktion im Jahr 2023 setzt im Rahmen des Curriculums Mobilität das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße“ unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine fort. Ein konzentrierter Einsatz von Schulweglotsen und -lotsinnen zu Beginn des Schuljahres soll dies unterstützen. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte, als auch die Verkehrsteilnehmenden ansprechen.

1. Öffentlichkeitsarbeit

Die Verkehrsteilnehmenden werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne. Zusätzlich weisen zahlreiche Spannbänder mit der Aufschrift „Achten Sie auf Kinder“ insbesondere Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf den Schuljahresbeginn hin.

1.1 „Fußgängerpass“ in Kindertagesstätten und Schulen

Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem Kindertagesstätten als Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu sollen für Eltern und Kinder durch den Erwerb eines "Fußgängerpasses" o. ä. ein Anreiz geschaffen werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ziel ist es, den Kindern eine Handlungssicherheit in Bezug auf den zukünftig anstehenden Schulweg zu vermitteln und sie zum fußläufigen Schulweg zu motivieren. Die verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle eines „Fußgängerpasses“ können in die Kampagnen eingearbeitet werden. Die Verkehrswachten und die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei stehen Kindertagesstätten und Schulen unterstützend zur Seite. „Aufgepasst mit ADACUS“, ein Verkehrssicherheitsprogramm der ADAC Stiftung, führt Kinder an die Rolle als zu Fuß Gehende im Straßenverkehr heran. ADAC-Moderatorinnen und -Moderatoren üben hierbei auch das richtige Verhalten beim Queren der Fahrbahn. Nähere Informationen unter:
https://stiftung.adac.de/foerderschwerpunkte/unfallpraevention/aufgepasst-mit-adacus/

1.2 Film: „Abenteuer Schulweg“
für Elternabende, Schulelternratssitzungen, Unterricht und soziale Medien

In dem Film „Abenteuer Schulweg“ wird vermittelt, wie gesund, bewegungs- und beziehungsfördernd es für die Kinder ist, zu Fuß zur Schule zu gehen. Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder in der Unübersichtlichkeit des Fahrzeugaufkommens unweigerlich gefährdet sind. Der im Jahr 2019 aktualisierte Film, das Schulweglied sowie eine Präsentation stehen für die vorbereitenden Einschulungselternabende sowie den ersten Elternabend nach Schulbeginn, den Unterricht und auch zur Öffentlichkeitsarbeit (soziale Medien, ÖPNV inkl. Haltestellen, etc.) unter https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterrichtsmaterialien/standard-titel-4/projekte zum Herunterladen zur Verfügung. Für Schulelternabende können die Kurzund Langfassung des Films „Abenteuer Schulweg“ genutzt werden.

1.3 Elternbriefe

Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ zur Verfügung, der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann. Der Elternbrief steht als schwarz/ weiß-PDF-Dokument in deutscher, türkischer, russischer, polnischer und arabischer Sprache unter https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterrichtsmaterialien/standard-titel-4/projekte als Download zur Verfügung.

1.4 Visitenkarten

Statt der bekannten Faltblätter und Flyer sollen neu gestaltete Visitenkarten Informationen und Botschaften transportieren. Die verschiedenfarbigen Visitenkarten enthalten neben dem bekannten Bild der „Kleinen Füße“ ein Schlagwort mit Bezug zum Thema Schulweg. Rückseitig ist die Visitenkarte mit einem QR-Code versehen, welcher zu einer neu gestalteten Seite des Bildungsportals des Niedersächsischen Kultusministeriums mit themenbezogenen Informationen analog der Faltblätter und Flyer führt. Dort wird u. a. auf die mit dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hingewiesen. Die Visitenkarte ist zur Aushändigung an Erziehungsberechtigte oder zum Anbringen an deren Kraftfahrzeugen gedacht, um mit wenigen Worten die Kernthemen wie „autofreie Schule“ oder „Elternhaltestelle“ zu vermitteln. Durch die bunte Farbgebung sollen zudem die Kinder angeregt werden, die Bedeutung der Visitenkarte und deren Botschaft zu hinterfragen. Über den Aktionszeitraum der Schulanfangsaktion hinaus soll die Verteilung der Visitenkarten die Erziehungsberechtigten zur Selbstreflexion anregen.

1.5 Malbogen

Zu der Aktion wird ein Malbogen als Download auf dem Bildungsportal Niedersachsen https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterrichtsmaterialien/standardtitel-4/projekte angeboten.

Der Malbogen illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze“ in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.

2. Aktion „Kleine Füße auf dem Schulweg“

Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativer Ausrichtung umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schulweges:

Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden (Einverständnis Straßenbaulastträger siehe 3.3), um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die „Kleinen Füße“ in geschlossener Stellung ca. 20-30 cm vor dem zu überschreitenden Randstein aufgebracht werden. Bei der Erstaufbringung der Markierungen, also dort, wo bisher keine Markierungen vorhanden waren oder straßenbauliche Veränderungen durchgeführt worden sind, sind Vertretende der örtlichen Polizei und/oder der örtlichen Verkehrswacht durch die Schulen hinzuzuziehen. In diesem Kontext werden die Schulen angehalten, aktiv an die Vertretenden heranzutreten, um deren Expertise in die Schulweggestaltung einfließen zu lassen. Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur individuellen Fahrt mit dem Pkw dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter https://bdo.org/busstop-sicher-zur-schule/10-goldene-regeln-sicherer-schulweg zu finden.

2.1 Schulwegpläne leichtgemacht

Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Schulwegplänen in Deutschland zeigt, dass die Sicherheit und eigenständige Mobilität von Schülerinnen und Schülern durch Schulwegpläne erhöht werden kann. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine Füße“ sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße“ ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. Die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit gewährleistet eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Zur Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen hat die BASt den Leitfaden „Schulwegpläne leichtgemacht“ erstellt. Der Leitfaden steht mit ergänzenden und hilfreichen Anlagen unter www.bast. de/schulwegplan zum Herunterladen zur Verfügung.

Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u. a. unter

https://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/user_upload/LVW/Wissensblatt/2021_Wissensblatt_14_Kinder_auf_dem_Schulweg.pdf

https://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/user_upload/LVW/Wissensblatt/2021_Wissensblatt_15_Der_Schulwegplan.pdf und

2.2 Verkehrshelfende - Schulweglotsinnen / -lotsen: Ein Ehrenamt

Ehrenamtliche Schüler-, Eltern-, Erwachsenen- und Seniorenlotsinnen / -lotsen stellen als Verkehrshelfende auf dem Schulweg, insbesondere an gefahrenträchtigen Querungsstellen, einen weiteren Garanten für einen sicheren Schulweg dar. Eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Geschwistern und weiteren Erwachsenen engagieren sich bereits landesweit ehrenamtlich und sind als Lotsinnen und Lotsen aktiv. Informationsblätter und Antragsformulare werden im Sinne der Akquise von Verkehrshelfenden an entsprechende Stellen verteilt, unter anderem an den Landesseniorenrat, die Senior-Experts, Kreis- und Stadtelternräte.

Gerade im Zusammenhang mit Schulanfängerinnen und -anfängern und deren „neuen“ Schulwegen entfalten die ehrenamtlichen Verkehrshelfenden einen hohen Wirkungsgrad im Straßenraum bei allen Beteiligten.

Vor diesem Hintergrund sollten die niedersächsischen Grundschulen ein verstärktes Engagement, insbesondere an Elternabenden und Schulelternratssitzungen, zum Einsatz von Schulweglotsinnen und -lotsen zum Schuljahresbeginn vorsehen. Dabei können die weiterführenden Schulen unterstützend mitwirken. Die Polizei gewährleistet weiterhin die Einweisung und Ausbildung in einem erforderlichen Umfang. Zeitlich soll sich der Einsatz der Schulweglotsinnen und -lotsen vorrangig auf die Morgenstunden in den ersten beiden Unterrichtswochen nach der Einschulung konzentrieren und kann bedarfsorientiert entsprechend zeitlich ausgeweitet werden.

Auf den Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MW v. 1. 12. 2020 - 23.6-82112 Schulweglotsendienst; Verkehrshelfende im Sinne des § 42 Abs. 7 StVO - Zeichen 356, wird hingewiesen. Weitere Hinweise unter:

www.landesverkehrswacht.de/angebot/artikel-detail/schulweglotsen- wir-gehen-mit/

Besondere Danksagungsaktion für das Ehrenamt: Schulleitungen können die Danksagungsurkunden für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse im passwortgeschützten Bereich herunterladen, um diese an ihrer Schule auszuzeichnen: https://schulleiterform.nibis.de Das Einloggen erfolgt über den Schulleitungszugang. Gem. Nr. 7.2 des Rd.Erl. d. MK vom 3.5.2016 kann die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse auch im Beiblatt zum Zeugnis aufgenommen werden. Darüber hinaus können die Danksagungsurkunden auch als Würdigung aller Verkehrshelfenden, z. B. auch Eltern oder Senioren, ausgestellt werden.

2.3 „Bus auf Füßen“ (walking bus)

Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell „Bus auf Füßen“ (walking bus) dar. Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Jahrgänge den Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich dem „Bus auf Füßen“ an bedarfsgerecht festgelegten „Haltestellen“ anschließen und so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren.

Aktuelle Beispiele aus dem Jahr 2020 für die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf Füßen“ finden sich beispielsweise unter:

www.zu-fuss-zur-schule.de

Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.

2.4 Hol- und Bringzonen

Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollten in Kooperation mit der Schule, dem Schulträger und der Polizei „Hol- und Bringzonen“ bzw. sogenannte „Elternhaltestellen“ einrichten, so dass Kinder die letzten Meter zu Fuß zur Schule gehen können. Dadurch können Kinder frühzeitig ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr entwickeln und überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild („geistige Landkarte“) des eigenen Ortes bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Kinder werden häufiger und regelmäßiger zur Schule gebracht als von dort abgeholt. Da sie zum Teil unterschiedliche Schulschlusszeiten haben, wird das Problem der Bringverkehre mit den „Elterntaxis“ bei Schulbeginn in der Regel stärker wahrgenommen als das Problem der Holverkehre zu Schulschluss.

Der an einem Praxisbeispiel entwickelte ADAC Leitfaden „Das Elterntaxi an Grundschulen“ kann bei der Einrichtung von Hol- und Bringzonen unterstützen. Er enthält Hintergrundwissen für die Vorbereitung und wichtige Checklisten zur Einrichtung.

Download unter: www.adac.de/verkehr/kindersicherheit/ elterntaxi-hol-bringzonen/

2.5 Die Fußgängerprofis - jetzt digital

Im Rahmen der Schulanfangsaktion „Kleine Füße – sicherer Schulweg“ wurden von der Fachberatung Mobilität der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Verkehrssicherheitsberatung der Polizei Niedersachsen Unterrichtsmaterialien für die Klassen 1 bis 3 der Grundschule basierend auf dem Curriculum Mobilität entwickelt. Bei den Materialien handelt es sich um eine sinnvolle Zusammenfassung der bekannten Aktionsmaterialien zum Schulanfang in Verbindung mit praktischen Unterrichtsbeispielen und -materialien. Inhalt ist u. a. eine Unterrichtseinheit „Schulwege in aller Welt " sowie die Übersetzungen der Elternbriefe im Fußgänger- Profi in Russisch, Arabisch, Persisch, Englisch, Polnisch, Französisch und Türkisch. Informationen unter https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterrichtsmaterialien/ standard-titel-4/unterrichtsvorschlaege

Digitalisierung:

Der Fußgänger-Profi wurde jetzt digitalisiert und kann als Lehrgang und Unterrichtsmaterial unter dem folgenden Link über die Schaltfläche „Anmelden als Gast“ abgerufen werden: https://moodle.nibis.de/f_profis/course/view.php?id=2

2.6 Wettbewerb "AutoFreie Schule"

Zum dritten Mal findet im Rahmen der Schulanfangsaktion 2023 der Wettbewerb „AutoFREIE-Schule“ für Grundschulen und Förderschulen statt. Die Jahrgänge 1-4 können in den Grund- und Förderschulen bis zum Beginn der Herbstferien online autofreie Schulwegtage sammeln und sich damit an der Kampagne „AutoFREIE-Schule“ beteiligen. Als AutoFREI gelten die Tage, an denen 90 % der Kinder einer Klasse zu Fuß (auch eingerichtete Hol- und Bringzonen), mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV zur Schule kommen. Für die Schülerinnen und Schüler werden die gesammelten Kilometer insgesamt und für die einzelnen Gruppen sowie die CO2-Einsparung sichtbar dargestellt.

Wettbewerbszeitraum: 5.9.2023 bis zum Beginn der Herbstferien, 17.10.2023.

Zu gewinnen sind:

Wenn eine Schule mit mindestens 90% aller Klassen teilnimmt und alle Klassen das „Zebra-Ziel“ erreicht haben, kann sie zusätzlich den Matze-Wanderpokal „AutoFREIE-Schule“ gewinnen!

Die Anmeldung mit der Eingabe eines Gruppennamens kann über den Schulleitungsaccount bis zum 25.8.2023 unter https://gelbefuesse.nibis.de/login.php erfolgen. Dort sind in der rechten Spalte eine Anleitung für Lehrkräfte sowie eine Präsentation zur Erläuterung des Wettbewerbs für die Schülerinnen und Schüler zu finden. Entsprechende Urkunden stehen ebenfalls zur Verfügung.

Weitere Informationen unter https://bildungsportalniedersachsen.de/mobilitaet/unterrichtsmaterialien/standardtitel-4/wettbewerbe

2.7 Die Supergeheime Bannzone - ein innovatives Verkehrssicherheitsprojekt

Das Spiel „Die Supergeheime Bannzone“ wurde gemeinsam mit niedersächsischen Grundschulen entwickelt und erprobt. Das Spiel richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 2.-4. Jahrgänge an Grund- und Förderschulen mit dem Ziel, die Kinder für einen fußläufigen Schulweg zu motivieren. Zentrales Element des Spiels ist ein fiktiver Bannkreis, der in einem Radius von ca. 300 Meter um die Schule gezogen wird. Im Fokus steht dabei die Motivation zu Bewegung, Selbständigkeit, sozialem und nachhaltigem Verhalten. Alle Materialien und Anleitungen finden die Lehrkräfte in der Box, eine Vorbereitungszeit muss also nicht eingeplant werden. Jede Grund- und Förderschule hat ein Spieleset kostenfrei erhalten. Informationen zur Anforderung weiterer Spielesets gibt es über die Webseite https://bildungsportal-niedersachsen. de/mobilitaet/unterrichtsmaterialien/standard-titel-4/wettbewerbe und über https://www.landesverkehrswacht.de/vwsn/supergeheime- bannzone/

3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise

3.1 Busaktion

In diesem Jahr besteht erneut die Möglichkeit, dass sich Busunternehmen aus Niedersachsen an der Schulanfangsaktion 2023 beteiligen und den Schulweg zu Fuß unterstützen, indem sie auf den Bussen des ÖPNV für „Kleine Füße – sicherer Schulweg“ werben. Das Layout für die Busbeklebung kann abgerufen werden unter https://www.landesverkehrswacht. de/angebot/artikel-detail/kleine-fuesse-sicherer-schulweg/

3.2 Zentrale Auftaktveranstaltung

Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am

Donnerstag, den 17.8.2023, von 11.00 bis 12.00 Uhr
in der Grundschule Otfried-Preußler-Schule,
Birkenstr. 12, 30171 Hannover

unter Beteiligung von Frau Kultusministerin Julia Willie Hamburg und Vertretungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, des Ministeriums für Inneres und Sport, des Niedersächsischen Kultusministeriums, des ADAC Niedersachsen / Sachsen- Anhalt e. V., den Niedersächsischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden sowie der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. mit Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräften der Schule statt.

3.3 Einverständnis der Straßenbaulastträger

Das Einverständnis der Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege für das Aufbringen der Markierungen der „Kleinen Füße“ auf diesen Wegen wird analog zu den vergangenen Jahren vorausgesetzt.

3.4 Schablonen und Markierungsspray

Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße“ erforderlichen Schablonen sind in den Schulen bereits aus den vergangenen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen. Ersatzschablonen und Informationen zum Einsatz des gelben Markierungssprays können über die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. bezogen werden.

3.5 Verkehrssicherheitsaktionen nach Auftaktveranstaltung

Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauffolgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der polizeilichen Präventionspuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.

3.6 Verteilung der Aktionsmaterialien

Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. gewährleistet die Verteilung der Aktionsmaterialien an die Polizeiinspektionen.

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