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Schülerfriedenspreis 2019
Bek. d. MK v. 4.4.2019 - 23 - 83012/1 (2019) (SVBl. 4/2019 S. 233)

Das Niedersächsische Kultusministerium lädt alle Schulen im Land ein, sich um den Schülerfriedenspreis 2019 zu bewerben. Beteiligen können sich alle Schulformen und Jahrgangsstufen, die gesamte Schule, einzelne Jahrgangsstufen oder Klassen, Arbeitsgemeinschaften, Lerngruppen aller Art und auch einzelne Schülerinnen und Schüler.

Der Schülerfriedenspreis möchte Leistungen würdigen, die

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dem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion, der Völkerverständigung und dem interkulturellen Dialog,
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der Auseinandersetzung mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Vorbeugung von Gewalt,
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der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur
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sowie dem Abbau von Vorurteilen und dem Einsatz für Zivilcourage und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements
dienen.

Gesucht werden Projekte, die sich mit dem Thema des Schülerfriedenspreises ideenreich auseinandersetzen. Alle Darstellungsformen sind dabei erlaubt, d. h., es können Texte, Filme, Theater- oder Musikstücke, Kunstwerke, Plakate oder digitale Arbeiten eingereicht werden.

Im Rahmen des Schülerfriedenspreises wird auch 2019 ein Zivilcouragepreis vergeben. Dieser Preis wird aus den Einsendungen der Beiträge zum Schülerfriedenspreis ausgewählt und an Schulen bzw. Schülerinnen und Schüler verliehen, die im besonderen Maße für andere eintreten bzw. sich für allgemein geteilte gesellschaftliche Werte einsetzen.

Sonderpreis 70 Jahre Grundgesetz

In diesem Jahr gibt es einen besonderen Grund für einen weiteren Preis: Das Grundgesetz wird 70 Jahre alt.

Wir freuen uns über kreative ideenreiche Beiträge, in denen sich Kinder und Jugendliche mit der Bedeutung des Grundgesetzes heute und damals auseinandersetzen.

Mit den jeweiligen Preisen sind Preisgelder und Sachpreise sowie die Einladung der Gewinner zur feierlichen Preisübergabe durch den Kultusminister verbunden.

Die Beiträge der Schulen können über die Schulleitung bis zum 1.10.2019 beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 23, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, oder per E-Mail an schuelerfriedenspreis@mk.niedersachsen.de eingereicht werden.

Für jeden Wettbewerbsbeitrag ist ein Anmeldeformular auszufüllen und beizulegen. Einsendungen für den Sonderpreis 70 Jahre Grundgesetz bitte auf dem Anmeldeformular kenntlich machen. Das Formular sowie weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter dem Punkt Schülerfriedenspreis (www.mk.niedersachsen.de).

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