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Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
hier: Ergänzungsschulen gemäß §161 Abs.2 NSchG

Erl. d. MK vom 14.Oktober 1998 - 402-81 111/2-2-1/98 (Nds.MBl. S.1398; SVBl. 1/1999 S.11) - VORIS 22410 01 00 50 023 -

Mit der Novellierung des §161 NSchG wurde die Möglichkeit eröffnet, Schulen in freier Trägerschaft, die der Ausbildung von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern dienen, auf Antrag die Eigenschaft einer anerkannten Ergänzungsschule zu verleihen, sofern die im Gesetz genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Anerkennung als Ergänzungsschule setzt neben der Erfüllung der in §161 Abs.2 NSchG genannten Anforderungen den Nachweis voraus, dass mindestens die im RdErl. des MS vom 22.2.1995 (Nds.MBl. S.375) hinsichtlich der Überprüfung geforderten Sachgebiete inhaltlich vermittelt werden.

Zur Überprüfung der Anforderung, dass wenigstens in drei im Heilpraktikerwesen nicht nur vereinzelt vertretenen Behandlungsmethoden; umfassend auszubilden ist, ist die vom MFAS erstellte Liste (Anlage 1) heranzuziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass einzelne Behandlungsmethoden nicht dem Heilpraktikerwesen zuzuordnen sind (siehe Negativliste - Anlage 2) und daher für die Anerkennung als Ergänzungsschule nicht in Frage kommen können.

Der Anforderung des §161 Abs.2 NSchG hinsichtlich des Ausbildungsumfangs (18 Monate) wird durch den Nachweis entsprochen, dass der Schulträger die oben genannte Ausbildung bei Vollzeitunterricht mit jeweils mindestens 30 Wochenstunden Unterricht bei 60 Unterrichtswochen (eineinhalb Jahre) durch geeignetes Fachpersonal in entsprechenden Räumen vermittelt. Die Abschlussprüfung am Ende des Bildungsganges an anerkannten Ergänzungsschulen stellt keine Prüfung zu einem Berufsabschluss dar.


Anlage 1

Positivliste nicht nur vereinzelt vertretener Behandlungsmethoden

Insbesondere:

Klassische Homöopathie

Klassische chinesische Medizin

Ayurvedische Medizin

Tibetische Medizin

Antroposophische Medizin

Natürliche Arzneimittel

Ernährungstherapie, Diätik, Heilfasten, Orthomolekular-Therapie (Vitamine, Mineralstoffe)

Ausleitungs-, Entgiftungs- und Umstimmungsverfahren (Segmenttherapie)

Alte Hausmittel, Bäder und Regulationstherapie

Immunstimulation, Reiztherapie

Mikrobiologische Therapie nach Enderlein

Neuraltherapie nach Huneke

Sauerstofftherapie

Manuelle Therapien

Psychosomatische Psychotherapie

Kulturell gebundene Heilmeditation (Yoga, Qui Gong, Tai Chi etc.)

Gerätemedizin

Podoarthesiologie


Anlage 2

Heilpraktikerschulen; Negativliste

Insbesondere:

Spirituelle Therapie, Aura-Farbheilen, Geistheilung, Chakradiagnose, Reiki, Handauflegen, Besprechungen

Pendeln, Schwingruten, Tarotkarten, Amulette, Aura Soma, Radiästhenie

Psychotherapeutisch exotische Kurzzeitmethoden, NLP, Psychologischer Berater

Heilkräuter Essenz, Aromatherapie, Blütentherapien, die über die Therapien von Dr. Bach hinausgehen

Biologische Wirkung von Edelsteinen

Farbtherapie, Farbpunktur

Individuelle Methodenentwicklungen, -vermischungen und -benennungen

Intuitive Methoden, z.B. intuitive Massagen, Anwendungen nach ... (Name)

Fernbehandlung

Umherziehen (bereits rechtlich verboten)

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