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Bekanntmachung der KMK - Empfehlungen zum Sportförderunterricht
(SVBl. 7/2000 S.244)

Die Empfehlung der Kultusministerkonferenz zu den Grundsätzen für die Durchführung von Sportförderunterricht sowie für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht wird hiermit bekannt gegeben (Beschluss vom 26.2.1982 i.d.F. vom 17.9.1999). Die niedersächsischen Richtlinien werden z.Zt. überarbeitet.

Grundsätze für die Durchführung von Sportförderunterricht sowie für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht

Präambel

I.. Sportförderunterricht

  1. Begründung
  2. Aufgaben
  3. Didaktisches Konzept
  4. Inhalte
  5. Organisation
  6. Qualifikation der Lehrkräfte

II. Ausbildung

  1. Ziel der Ausbildung
  2. Ausbildungswege
  3. Zulassung zur Ausbildung
  4. Umfang und Gliederung der Ausbildung
  5. Ausbildungsinhalte

III. Prüfung

  1. Zweck der Prüfung
  2. Prüfungsausschuss
  3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung
  4. Gliederung der Prüfung
  5. Bewertungen der Prüfungsleistungen und Prüfungsergebnisse
  6. Wiederholung der Prüfung

Präambel

Der Sport gehört zu jenen schulischen Lern- und Erfahrungsbereichen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten eine besondere Entwicklung erfahren haben.
Vielfältige Maßnahmen in den einzelnen Ländern - von der Lehrerausbildung über neue Curricula bis zur Einführung täglicher Bewegungszeiten, vom Sportstättenbau bis zur bewegungsfreundlichen (Um-)Gestaltung der Schulhöfe- haben hierzu beigetragen. Die Kultusministerkonferenz hat sich bei dieser Entwicklung als Ort der Koordinierung bewährt.
Die veränderten Lebensbedingungen machen für eine zunehmende Anzahl von Schülerinnen und Schülern den Sportunterricht ergänzende Fördermaßnahmen erforderlich. Dazu zählen insbesondere auch Angebote eines Sportförderunterrichts, dessen Weiterentwicklung folgende Prinzipien zugrunde liegen:

I. Sportförderunterricht

1. Begründung

Der Sportförderunterricht kann zusätzlich zum obligatorischen Sportunterricht an den Schulen durchgeführt werden. Er ist vor allem für Schülerinnen und Schüler bestimmt, die motorische Defizite und psycho-soziale Auffälligkeiten aufweisen, und zielt darauf ab, ihre Bewegungsentwicklung positiv zu beeinflussen und ihre Gesundheit und damit ihr Wohlbefinden zu steigern.
Oft korrelieren schulische Lernleistungen und auffälliges psycho-soziales Verhalten bei Schülerinnen und Schülern sehr eng mit körperlichen Entwicklungsrückständen und motorischen Leistungsdefiziten. Daher dient der Sportförderunterricht auch der Steigerung einer allgemeinen schulischen Lern- und Leistungsfähigkeit und verbesserten Integration der Schülerinnen und Schüler in das Schulleben.

2. Aufgaben

Im Sportförderunterricht sollen Schülerinnen und Schüler mit motorischen und psychosozialen Schwächen durch eine besonders qualifizierte Lehrkraft langfristig und gezielt gefördert werden. Sie sollen sich der Leistungsfähigkeit ihres Körpers (wieder) sicher werden und jene Kompetenzen erwerben, die für die Teilnahme am Bewegungsleben der Gleichaltrigen wichtig sind.
Für Kinder und jugendliche mit schwerwiegenden körperlichen Defiziten und psycho-motorischen Störungen sollten zusätzliche therapeutische Möglichkeiten aufgezeigt werden. Die Förderung behinderter Kinder und Jugendlicher ist vorzusehen, soweit dies möglich ist.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler für den Sportförderunterricht erfolgt unter Beteiligung der Erziehungsberechtigten und ist vorrangig unter spezifischen sportpädagogischen Förderungskriterien durchzuführen. Die Formen der Zusammenarbeit zwischen den Sportlehrkräften und Gesundheitsämtern, speziell Schulärztinnen bzw. Schulärzten, sowie niedergelassenen Ärztinnen bzw. Ärzten werden ebenso durch die Länder geregelt wie die Modalitäten zur Durchführung ggf. zusätzlich erforderlicher ärztlicher Untersuchungen.

3. Didaktisches Konzept

Ziel des Sportförderunterrichts ist die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen durch Bewegung, Spiel und Sport unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheit. Dabei sollen didaktische Prinzipien wie Kindgemäßheit, Offenheit, Freiwilligkeit und Selbstständigkeit im Vordergrund stehen.
Eine isolierte Berücksichtigung biologisch-medizinischer Aspekte und ein ausschließlich auf die körperliche Symptomatik ausgerichtetes unterrichtliches Vorgehen sind im Sinne eines ganzheitlichen Persönlichkeits- und Gesundheitsverständnisses nicht ausreichend.
Mangel an Bewegungserfahrungen bzw. einseitige Anforderungen führen in der Regel zu körperlichen Einschränkungen und ziehen häufig psychische und soziale Belastungen und Probleme der Kinder und Jugendlichen nach sich. Deshalb soll der Sportförderunterricht zusätzlich einen Ausgleich für psycho- soziale Probleme bieten. Er dient den Schülerinnen und Schülern zur Steigerung des Selbstwertgefühls, zur Entwicklung einer positiven Grundeinstellung und als Bereich der psychischen Entspannung und des sozialen Wohlbefindens.

4. Inhalte

Der Sportförderunterricht bezieht alle Inhalte des Schulsports ein, soweit dies sinnvoll und organisatorisch möglich ist. Die Auswahl der Inhalte soll sich vornehmlich an den grundlegenden und spezifischen Bedürfnissen der an ihm teilnehmenden Schülerinnen und Schüler orientieren. Anregungen aus ihrem Bewegungsleben und Spielverhalten sollten berücksichtigt und aufgenommen werden. Ferner sollte der Entwicklung sportlicher Neigungen und Interessen, die in die Freizeit hineinwirken, Raum gegeben werden. Inhaltliche Schwerpunkte stellen- insbesondere im Primarbereich- elementare Körper- und Bewegungserfahrungen und die Förderung bzw. Entwicklung sozialer Kompetenzen dar. Der Förderung von Wahrnehmung und Bewegungskoordination kommt eine herausgehobene Bedeutung zu. Daneben sollten eine vielfältige Beanspruchung der Muskulatur sowie eine Erhöhung der physischen wie psychischen Belastbarkeit bzw. Leistungsfähigkeit angestrebt werden.
Inhaltliche Schwerpunkte bilden darüber hinaus insbesondere der Aufbau von Befähigung und Motivation zum Sporttreiben in Schule und Freizeit und die Vermittlung von Kompetenzen im Hinblick auf eine dem individuellen Leistungsvermögen angemessene sportliche Belastung.

5. Organisation

Der Sportförderunterricht soll inhaltliche Bezüge zum obligatorischen Sportunterricht und zum außerunterrichtlichen Schulsport herstellen. Eine Kooperation der im Sportförderunterricht tätigen Lehrkräfte mit den übrigen Lehrkräften der Schule ist, erforderlich. Vor allem bei jüngeren Schülerinnen und Schülern ist die Integration der Eltern in die Fördermaßnahmen, stärker als im sonstigen schulischen Leben üblich, anzustreben. Die Eltern sollten über die Bedeutung der Motorik für die Gesamtentwicklung eines Kindes informiert werden. Im Rahmen der außerschulischen Kooperation sollte insbesondere auch die Zusammenarbeit mit Sportvereinen erfolgen.

6. Qualifikation der Lehrkräfte

Die Qualifikation der im Sportförderunterricht tätigen Lehrkräfte unterliegt besonderen Anforderungen. Eine Zusatzausbildung ist erforderlich.

II. Ausbildung

1. Ziel der Ausbildung

Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von spezifischen Kenntnissen und Fähigkeiten für das Erteilen von Sportförderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit deutlichen körperlichen Entwicklungsrückständen, motorischen Defiziten, psycho-motorischen Störungen und psycho-sozialen Auffälligkeiten in allen Schularten und Schulformen.

2. Ausbildungswege

Die Ausbildung zum Erwerb der Befähigung für das Erteilen von Sportförderunterricht kann durchgeführt werden

  1. für Studierende im Fach Sport im Rahmen des Studienganges für ein Lehramt an Schulen,
  2. für Lehrkräfte im Schuldienst mit Fakultas Sport bzw. einer Unterrichtserlaubnis für Sport.

3. Zulassung zur Ausbildung

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung nach Nummer 2a) werden durch die entsprechenden Studienordnungen und Ausbildungsgänge der Hochschulen, die Zulassungsvoraussetzungen für die besonderen Lehrgänge nach Nummer 2b) durch die Bestimmungen der Länder geregelt.

4. Umfang und Gliederung der Ausbildung

Die Ausbildung umfasst mindestens 72 Stunden und berücksichtigt folgende Schwerpunkte:

  1. Didaktik und Methodik des Sportförderunterrichts,
  2. didaktisch-methodische Übungen,
  3. unterrichtspraktische Ausbildung,
  4. biologisch-medizinische Grundlagen des Sportförderunterrichts.

5. Ausbildungsinhalte

Inhalte der Ausbildung sollten sein:
a) Didaktik und Methodik des Sportförderunterrichts

b) didaktisch-methodische Übungen im Sportförderunterricht (Übungen mit Experimentalcharakter)

c) biologisch-medizinische Grundlagen des Sportförderunterrichts

III. Prüfung

1. Zweck der Prüfung

Durch die Prüfung sollen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie befähigt sind, Sportförderunterricht zu erteilen. Mit Bestehen der Prüfung wird die Berechtigung erworben, Sportförderunterricht in der Schule zu erteilen.

2. Prüfungsausschuss

Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Länder durchgeführt.

3. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung

Vor der Zulassung zur Prüfung ist die vorgeschriebene Ausbildung nach Abschnitt II. nachzuweisen.

4. Gliederung der Prüfung

Die Prüfung kann einen lehrpraktischen Teil sowie einen schriftlichen und einen mündlichen Teil beinhalten. Die näheren Bestimmungen über die Gestaltung und den Umfang der Prüfung treffen die Länder.

5. Bewertungen der Prüfungsleistungen und Prüfungsergebnisse

Die Bestimmungen über die Bewertung der Prüfungsleistungen sowie über die Feststellung des Prüfungsergebnisses treffen die Länder.

6. Wiederholungen der Prüfung

Wiederholungen der Prüfung sind bei Nichtbestehen zulässig.

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