 |
Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
 |
Einführung
von Kerncurricula für die allgemein bildenden Schulen
hier: Kerncurricula für den Förderschwerpunkt
geistige Entwicklung Primarbereich und Sekundarbereich I
RdErl. d. MK v.
18.6.2019 - 53-82166 (SVBl. 8/2019 S. 393) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. d. MK v. 1.10.2018
(SVBl. S. 562) - VORIS 22410 -
- In den allgemein bildenden Schulen werden zum 1.8.2019 die
Kerncurricula
- -
- Kerncurriculum für den
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Primarbereich -
Schuljahrgänge 1 - 4
- -
- Kerncurriculum für den
Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Sekundarbereich I -
Schuljahrgänge 5 - 9
verbindlich eingeführt.
- Die Kerncurricula legen den Rahmen für den Unterricht fest. Sie
ersetzen für die Förderschule im Förderschwerpunkt geistige
Entwicklung sowie für die anderen allgemein bildenden Schulen
gemäß dem jeweiligen Schulbereich das vorliegende Kerncurriculum
(Bezugserlass) sowie die Rahmenrichtlinien für die Fächer
Evangelische Religion und Katholische Religion (Erl. d. MK. v. 1.7.1988 - 201 -
82150/6 [SVBl. S. 224]). Die Kerncurricula werden einer regelmäßigen
Evaluation unterzogen.
- Die Kerncurricula werden auf dem Niedersächsischen
Bildungsserver veröffentlicht und können als PDF-Datei unter
https://www.cuvo.nibis.de heruntergeladen werden. Zusätzlich erhalten die
Schulen je ein Dienstexemplar. Ein weiterer Erwerb gedruckter Exemplare
über das Niedersächsische Kultusministerium ist nicht möglich.
- Dieser RdErl. tritt am 1.8.2019 in Kraft und mit Ablauf des
30.9.2019 außer Kraft.

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |