 |
Gesetze,
Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
 |
Einführung
von Kerncurricula für den Sekundarbereich II
hier: Kerncurriculum für das Gymnasium
Gymnasiale Oberstufe, die Gesamtschule Gymnasiale Oberstufe, das
Berufliche Gymnasium, das Abendgymnsium, das Kolleg im Fach
Russisch
RdErl. d. MK v.
15.6.2020 -33-82 165/02-19 (SVBl. 7/2020 S. 306) - VORIS 22410 -
- Zum 1.8.2020 wird an den Schulformen Gymnasium Gymnasiale
Oberstufe, Gesamtschule Gymnasiale Oberstufe, Berufliches Gymnasium und
Kolleg das Kerncurriculum für das Fach Russisch aufsteigend verbindlich
eingeführt.
Zum 1.8.2020 gilt das Kerncurriculum erstmalig für die
Einführungsphase und damit zum 1.8.2021 für den ersten Schuljahrgang
der Qualifikationsphase und zum 1.8.2022 für den zweiten Schuljahrgang der
Qualifikationsphase. Damit erfolgt die Abiturprüfung im Fach Russisch ab
dem Jahr 2023 auf Basis dieses Kerncurriculums.
- Das Kerncurriculum legt den Rahmen für den Unterricht fest. Es
ersetzt für das Fach Russisch die zurzeit gültigen Rahmenrichtlinien
für die o. a. Schuljahrgänge. Das Kerncurriculum wird einer
regelmäßigen Evaluation unterzogen.
- Das Kerncurriculum wird auf dem Niedersächsischen Bildungsserver
veröffentlicht und kann als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Zusätzlich erhalten die Schulen je ein Dienstexemplar. Ein weiterer Erwerb
gedruckter Exemplare über das Niedersächsische Kultusministerium ist
nicht möglich.
- Dieser RdErl. tritt am 1.8.2020 in Kraft und mit Ablauf des 30.9.2020
außer Kraft.

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |