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1. Stellung der Fachberaterinnen und Fachberater
Fachberaterinnen und Fachberater sind Lehrkräfte an einer Schule. Hinsichtlich der Fachberatertätigkeit unterstehen sie der Schulbehörde, für die sie bestellt sind, und handeln in ihrem Auftrag. Sie werden von der fachlich zuständigen Organisationseinheit geführt und arbeiten eng mit dieser Stelle zusammen. Sie sind in besonderem Maße verpflichtet, sich selbst zur Erhaltung ihrer Beratungskompetenz qualifiziert fortzubilden.
Die Aufgaben der Fachberatung sind in der Regel nur Lehrkräften im Eingangsamt oder im ersten Beförderungsamt ihrer Laufbahn zu übertragen; die Beauftragung erfolgt in der Regel für die Dauer von fünf Jahren. Eine Beauftragung für mehrere Fächer oder Fachbereiche soll in der Regel nicht erfolgen. Gemäß § 15 Niedersächsische Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen (Nds. ArbZVO-Schule) werden den Lehrkräften im Rahmen der festgelegten Kontingente Anrechnungsstunden in dem für die Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Umfang gewährt.
2. Schwerpunkte der Fachberatung
Fachberaterinnen und Fachberater wirken im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule mit bei der Qualitätsentwicklung, Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Schulen. Die Beratung beinhaltet folgende Schwerpunkte:
Die Fachberatung sonderpädagogische Unterstützung wirkt über die oben genannten Schwerpunkte hinaus beratend im Einzelfall am Verfahren zur Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung mit.
Über die Anforderungen der Schulen hinaus nimmt die Fachberatung weitere Aufgaben auf Veranlassung der Schulbehörde wahr. Des Weiteren ist die Mitwirkung bei der Implementierung bildungspolitischer Vorhaben erforderlich.
3. Fächer und Fachbereiche
Für folgende Fächer und Fachbereiche ist durch die Schulbehörde Fachberatung zur Verfügung zu stellen:
Primarbereich (Grundschule / Förderschule)
Sekundarbereich I (Hauptschule / Realschule / Oberschule / Förderschule)
Primär- und Sekundarbereiche I und II aller allgemein bildenden Schulformen
4. Kontingente
Die Anzahl der Fachberaterinnen und Fachberater sowie die Höhe der jeweiligen Anrechnungen werden von der Schulbehörde in eigener Zuständigkeit festgelegt. Die im Einzelfall gewährten Anrechnungsstunden umfassen in der Regel fünf Wochenstunden. Die Schulen regeln den unterrichtlichen Einsatz der beauftragten Lehrkräfte in einer Form, die es ihnen ermöglicht, ihre Beratungsaufgaben ohne größere Beeinträchtigung ihrer eigenen Unterrichtsverpflichtung wahrzunehmen. Der Unterrichtseinsatz sollte so erfolgen, dass wöchentlich möglichst ein unterrichtsfreier Tag gewährleistet ist. Die Schulbehörde kann hierbei zur Koordinierung der Beratung sowie zur Durchführung gemeinsamer Dienstbesprechungen einen landesweit einheitlichen Tag bestimmen.
Sollte die Teilnahme an einer zusätzlichen Veranstaltung zu Zeiten eines geplanten Unterrichtseinsatzes in Schule erfolgen müssen, so ist eine Freistellung vom Unterricht durch die Schulleitung sicherzustellen.
Insgesamt stehen Anrechnungsstunden im Umfang von 1693 Stunden zur Verfügung.
Regionale Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) | Anrechnungsstunden |
---|---|
RLSB Braunschweig | 333 |
RLSB Hannover | 411 |
RLSB Lüneburg | 422 |
RLSB Osnabrück | 519 |
Gesamt | 1693 (inkl. 8 Stunden Islamische Religion (RI)) |
Die untenstehende Zuordnung der Anrechnungsstunden auf die Fächer / Fachbereiche und Regionalen Landesämter für Schule und Bildung sind Richtwerte. Die Schulbehörde kann in eigener Zuständigkeit Schwerpunkte in der Fachberatung setzen; dabei ist jeweils die Summe der zu vergebenden Anrechnungsstunden im Primarbereich und im Sekundarbereich I einzuhalten.
Bei den Fachberatungen sonderpädagogische Unterstützung und Übergang Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschule sind die Gesamtsumme und die Aufteilung der Anrechnungsstunden auf die Regionalabteilungen einzuhalten.
Es ist darüber hinaus anzustreben, dass in den genannten Fächern und Fachbereichen Fachberatung flächendeckend eingerichtet wird.
Primarbereich
Anrechnungsstunden | |||||||||||
RLSB | DE | MA | SU | EN | RE/RK1) | RI | WuN | SP | MuKuBi | KiTa/GS | Gesamt |
RLSB BS | 15 | 15 | 10 | 15 | 15 | 8 | 5 | 15 | 15 | 24 | 129 |
RLSB H | 20 | 20 | 15 | 15 | 20 | 5 | 20 | 15 | 31 | 161 | |
RLSB LG | 20 | 20 | 15 | 20 | 20 | 5 | 20 | 15 | 31 | 166 | |
RLSB OS | 25 | 25 | 20 | 20 | 25 | 5 | 25 | 15 | 39 | 199 | |
Gesamt | 80 | 80 | 60 | 70 | 80 | 8 | 20 | 80 | 60 | 125 | 663 |
Sekundarbereich I
Anrechnungsstunden | ||||||||||||||
RLSB | DE | MA | EN | 2. FS | NTW | GSW | RE/RK1) | WuN | SP | Mu Ku Bi | Profile und Fächer | Gesamt | ||
WI | TE | Ges. u. Soz./ HW | ||||||||||||
RLSB BS | 10 | 15 | 10 | 5 | 10 | 10 | 15 | 5 | 10 | 10 | 13 | 13 | 13 | 139 |
RLSB H | 15 | 20 | 15 | 5 | 15 | 15 | 20 | 5 | 15 | 10 | 15 | 15 | 15 | 180 |
RLSB LG | 15 | 20 | 15 | 5 | 15 | 15 | 20 | 5 | 15 | 10 | 17 | 17 | 17 | 186 |
RLSB OS | 20 | 25 | 20 | 5 | 20 | 15 | 25 | 5 | 20 | 10 | 20 | 20 | 20 | 225 |
Gesamt | 60 | 80 | 60 | 20 | 60 | 55 | 80 | 20 | 60 | 40 | 65 | 65 | 65 | 730 |
1) Verteilung im Verhältnis 3/5 (Evangelische Religion) zu 2/5 (Katholische Religion)
Primar- und Sekundarbereiche I und II
Anrechnungsstunden | |
RLSB | Sonderpädagogische Unterstützung |
RLSB BS | 65 |
RLSB H | 70 |
RLSB LG | 70 |
RLSB OS | 95 |
Gesamt | 300 |
5. Schlussbestimmungen
Dieser RdErl. tritt am 1.7.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft. zum Seitenanfang
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