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Personalveränderungen
RdErl. d. MK v. 2.4.2014 - 15 - 84002 (SVBl. 5/2014 S.206), geändert durch RdErl. v. 27.8.2019 (SVBl. !0/2019 S. 518) - VORIS 22410 -
Bezug: RdErl. „Qualifizierungen“ v. 28.8.2012 (SVBl. S.509) - VORIS 20411 -
  1. Beamtete und unbefristet im niedersächsischen Schuldienst beschäftigte Lehrkräfte können generell nicht am Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst teilnehmen.

    a) Lehrkräfte, die nach einer erfolgreich absolvierten Qualifizierungsmaßnahme für ein anderes Lehramt nach den Nummern 3 und 4 des Bezugserlasses eine entsprechende Ergänzungsqualifikation erworben haben oder deren Ergänzungsqualifikation nach den Nummern 5 oder 6 des Bezugserlasses festgestellt wurde, wenn sie entsprechend ihrer Ergänzungsqualifikation eingesetzt werden möchten,

    oder

    b) Lehrkräfte, die nicht gemäß dem ihrer Lehrbefähigung zugeordneten Einstiegsamt oder der entsprechenden Entgeltgruppe eingestellt wurden und auf eine diesem Einstiegsamt oder der Entgeltgruppe entsprechende Stelle wechseln möchten,

    können sich entsprechend der Terminvorgaben zu den Versetzungsverfahren formlos auf dem Dienstweg bis zum 31.1. bzw. 31.7. eines jeden Jahres um Übertragung eines ihrer Lehrbefähigung oder ihrer Ergänzungsqualifikation entsprechenden jeweiligen Einstiegsamtes oder einer der jeweiligen Entgeltgruppe entsprechenden Stelle und ggf. damit verbundene Versetzung zu Beginn des darauffolgenden Schulhalbjahres bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde bewerben.

    Diese Bewerbung muss Angaben zur gewünschten Schulform und den gewünschten örtlichen Einsatzmöglichkeiten beinhalten. Ein Anspruch auf Übertragung des angestrebten Amtes oder auf Versetzung besteht nicht. Grundsätzlich kann einer Bewerbung aus Gründen der Unterrichtskontinuität frühestens drei Jahre nach der Einstellung entsprochen werden.

    Alle anderen Lehrkräfte sind auf das landesweite Versetzungsverfahren (LV-Online) zu verweisen.

  2. Dieser RdErl. tritt am 2.4.2014 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2021 außer Kraft
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