Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeine Rechtsgrundlagen --- Beihilfe-Übersicht --- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);...

Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO);
Beteiligung an den Kosten der Pflegeberatung nach § 32 Abs. 1 NBhVO

RdErl. d. MF v. 30.6.2020 - VD3-03540/01/032/01 (Nds. MBl. Nr. 31/2020 S. 670), geändert durch RdErl. vom 17.6.2021 (Nds. MBl. Nr. 25/2021 S. 1139) und 9.6.2022 (Nds. MBl. Nr. 25/2022 S. 830) - VORIS 20444 -
Bezug: RdErl. v. 29.8.2013 (Nds. MBl. S. 655), zuletzt geändert durch RdErl. v. 28.6.2018 (Nds. MBl. S. 664) - VORIS 20444 -

Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit Wirkung vom 1.9.2013 an den Kosten der Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI durch die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH.

Der Kostenbeitrag für eine Pflegeberatung einer beihilfeberechtigten oder berücksichtigungsfähigen Person, die Pflegeleistungen nach dem SGB XI erhält oder die einen Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XI gestellt hat und bei der erkennbar ein Hilfe- und Beratungsbedarf besteht, beträgt 254,00 EUR. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH gegenüber der zuständigen Festsetzungsstelle.

Dieser RdErl. tritt am 1.7.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.6.2020 außer Kraft.

______________
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und
der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)