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Fahrkostenerstattung und Wegstreckenentschädigung (§§ 5 und 6 BRKG);
Großkunden-Rabatt (GKR) der Deutschen Bahn AG (DB AG) für das Land

RdErl. d. MK v. 5.5.2003 – 1022-03500 - (SVBl. 6/2003)
Bezug: RdErl. d. MF vom 09.12.02 (Nds.MBl. Nr.3/2003 S.77) - VORIS 20444 - (aufgehoben !!)

Zu dem Bezugserlass gebe ich folgende Hinweise:

Die Deutsche Bahn AG (DB AG) gewährt dem Land Niedersachsen aufgrund einer Großkunden-Rabatt - Vereinbarung seit Einführung des neuen Tarifsystems einen umsatzabhängigen Rabatt (Großkunden-Rabatt/GKR) von derzeit 9 v.H. auf Normalpreise.
Dieser ermäßigte Normalpreis kann zusätzlich mit dem Rabatt der neuen BahnCard und mit Mitfahrerrabatten kombiniert werden. Plan&Spar ist dagegen nicht mit dem Großkunden-Rabatt kombinierbar.
Der Großkunden-Rabatt und eine gleichzeitige Umsatzerfassung werden beim Kauf einer Fahrkarte über die Angabe einer Kundennummer generiert.

Die zuständigen Stellen der Landesverwaltung haben nach Nr.2.1.1 des Bezugserlasses dafür zu sorgen, dass

  1. die ermäßigten Fahrkarten für alle Fahrten in Anspruch genommen werden, die von der o.a. Rabattierung erfasst werden, und
  2. beim Erwerb einer ermäßigten Fahrkarte die für die jeweilige Stelle maßgebende Kundennummer im "BahnManagement-Informations-System" (BMIS) angegeben wird.

Die BMIS-Kundennummer ist auch bei Beantragung einer BahnCard, die aus Mitteln des Landes finanziert wird, anzugeben (vgl. Nr.3.1.1 des Bezugserlasses).

Die Kundennummer findet ausschließlich Anwendung für Dienstfahrten die aus Mitteln des Landes finanziert werden. Sie gilt jedoch nicht für Schul- oder Klassenfahrten, weil in diesen Fällen Ermäßigungen aus Gruppentarifen in Anspruch genommen werden können. Die Anwendung für den privaten Gebrauch ist untersagt.

Die ermäßigten Fahrkarten sind bei den vereinbarten ("von den zuständigen Stellen der Landesverwaltung benannten") DB-Verkaufsstellen (DB-ReiseZentren und Reisebüros mit DB-Lizenz) zu erwerben.

Hiervon ausgenommen sind die Landesbediensteten an öffentlichen Schulen. Sie können die Fahrkarten bei Vorlage der als Muster beigefügten "Bescheinigung zum Kauf von GKR-Fahrscheinen mit einer Kundennummer (BMIS-Nr.)" bei jeder DB-Verkaufsstelle erwerben. Die Bescheinigungen sind nur mit dem jeweiligen Schulstempel gültig. Die unentgeltliche Erstattung nicht genutzter Fahrkarten ist in diesen Fällen aber nicht gewährleistet (vgl. Nr.2.1.1, 4.Absatz, des Bezugserlasses).

Für den Geschäftsbereich des Kultusministeriums sind die folgenden BMIS-Kundennummern festgelegt worden:

Bereich: Abkürzung
(erscheint auf dem Fahrschein)
Kundennummer:
MK NDS MK 1200527
öffentliche Schulen NDS MK Schulen 1200535
Studienseminare NDS MK Seminare 1200536
NLPA NDS MK NLPA 1200543
NLpB NDS MK NLpB 1200544
NLI NDS MK NLI 1200547

Im Übrigen wird um Beachtung des Bezugserlasses gebeten.

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Die Bescheinigung zum Kauf von GKR-Fahrscheinen liegt als Muster als pdf-Datei pdf-Datei Muster als pdf-Datei vor.

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