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Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereiche Bergdienst und Markscheidedienst
Erl. d. MF v. 6.4.2021 - 03602//1/§ 59 (VV) (Nds. MBl. Nr. 14/2021 S. 645) - VORIS 20441 -

1. Aufgrund des § 59 NBesG vom 20. 12. 2016 (Nds. GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. 12. 2020 (Nds. GVBl. S. 496), werden Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereiche Bergdienst und Markscheidedienst im LBEG, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.

2. Dieser Erl. tritt am 1. 6. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31. 5. 2024 außer Kraft.

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An das
Landesamt für Bergbau, Energie unde Geologie

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