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(alte) Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds.MasterVO-Lehr)
Vom 8.11.2007 (Nds.GVBl. Nr. 33/2007 S.488), geändert durch VO vom 28.10.2014 (Nds. GVBl. Nr. 22/2014 S. 302) - VORIS 20411 -

Inhaltsübersicht
(nicht amtlich)

§ 1 Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
§ 2 Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Unterrichtsfächer für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen
§ 3 Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen
§ 4 Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien
§ 5 Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik
§ 6 Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und berufspraktische Tätigkeiten für das Lehramt an berufsbildenden Schulen
§ 7 Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen
§ 8 Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Sprachen
§ 9 Praxiselemente
§ 10 Fachpraktische Prüfungen
§ 11 Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen
§ 12 Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik
§ 13 Lehrbefähigung für den Sekundarbereich I für das Lehramt an Gymnasien
§ 14 Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote des Masterstudiums
§ 15 Übergangsregelungen
§ 16 Inkrafttreten
Anlage 1 Vorschriften für die Bildungswissenschaften
Erster Abschnitt Schulformübergreifende Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen
Zweiter Abschnitt Schulformspezifische Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen
Dritter Abschnitt Standards für schulpraktische Fähigkeiten
Anhang
Anlage 2 Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter
Anlage 3 Fächerspezifische Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards und auf Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter
[Alte Sprachen: Latein; Griechisch], [Angewandte Informatik], [Bautechnik], [Biologie], [Chemie], [Darstellendes Spiel], [Deutsch], [Elektrotechnik], [Erdkunde], [Fahrzeugtechnik], [Farbtechnik / Raumgestaltung], [Geschichte], [Gestaltendes Werken], [Gesundheitswissenschaften], [Hauswirtschaft], [Holztechnik], [Informatik], [Kosmetologie], [Kunst], [Lebensmittelwissenschaft], [Mathematik], [Metalltechnik: Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik], [Metalltechnik: Fachgebiet Produktions- / Fertigungstechnik], [Moderne Sprachen], [Musik], [Ökotrophologie], [Pflegewissenschaften], [Philosophie], [Physik], [Politik], [Politik-Wirtschaft], [Evangelische Religion], [Katholische Religion], [Sachunterricht], [Sonderpädagogik], [Sonderpädagogik Berufsbildende Schulen], [Sozialpädagogik], [Sport], [Technik], [Textiles Gestalten], [Werte und Normen], [Wirtschaft], [Wirtschaftswissenschaft]
Anlage 4 Sprachanforderungen
Anlage 5 Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeit
Anlage 6 Fachpraktische Prüfungen

Aufgrund des § 202 Abs. 1 in Verbindung mit § 268 a des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. September 2007 (Nds. GVBl. S. 444), wird verordnet:

§ 1
Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung erfüllt, wer einen Masterabschluss (Master of Education) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Niedersachsen in einem akkreditierten Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt für Sonderpädagogik oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen erworben und dafür ein Studium abgeschlossen hat, das dieser Verordnung entspricht.

§ 2
Regelstudienzeit, Leistungspunkte und Unterrichtsfächer für das Lehramt an Grundschulen

(1) 1Für das Lehramt an Grundschulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften und in zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5 Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1. Bildungswissenschaften einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 mindestens 75 Leistungspunkte,
2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik,
3. Fachwissenschaft und Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik,
4. Praxisphase nach § 9 Abs. 2 Nr. 3, bestehend aus
a) einem Praxisblock
und
mindestens 20 Leistungspunkte,
b) Lehrveranstaltungen mindestens 10 Leistungspunkte,
5. Projektband (semesterübergreifendes Modul zur Durchführung eines studentischen Forschungsprojektes) mindestens 15 Leistungspunkte,
6. Bachelorarbeit, Masterarbeit, Kolloquium mindestens 35 Leistungspunkte,
7. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 6 höchstens 25 Leistungspunkte.

6Den in Satz 5 Nr. 1 genannten Praktika sind insgesamt mindestens 7 Leistungspunkte zuzuordnen. 7Nachzuweisen ist die Teilnahme an Lehrveranstaltungen in Bezug auf den Erwerb von Basisqualifikationen im Bereich der Elementardidaktik

  1. in dem Unterrichtsfach Deutsch, wenn Deutsch nicht als Unterrichtsfach gewählt worden ist,
  2. in dem Unterrichtsfach Mathematik, wenn Mathematik nicht als Unterrichtsfach gewählt worden ist, und
  3. in einem anderen Unterrichtsfach, wenn Deutsch und Mathematik als Unterrichtsfächer gewählt worden sind.

(2) 1Für das Lehramt an Grundschulen muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch oder Mathematik sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Evangelische Religion, Gestaltendes Werken, Katholische Religion, Kunst, Musik, Sachunterricht, Sport oder Textiles Gestalten Gewählt werden.

(3) Von Absatz 2 abweichende Fächerverbindungen können durch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen werden.

(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch und Katholische Religion ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach der Anlage 4 nachzuweisen.

(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungswissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 3
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

(1) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramts- und schwerpunktbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften und in zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1. Bildungswissenschaften einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 3 Nm. 1 und 2 oder Abs. 4 Nrn. 1 und 2 mindestens 75 Leistungspunkte,
2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik,
3. Fachwissenschaft und Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik,
4. Praxisphase nach § 9 Abs. 3 Nr. 3 oder Abs. 4 Nr. 3, bestehend aus
a) einem Praxisblock
und
mindestens 20 Leistungspunkte,
b) Lehrveranstaltungen mindestens 10 Leistungspunkte,
5. Projektband (semesterübergreifendes Modul zur Durchführung eines studentischen Forschungsprojektes) mindestens 15 Leistungspunkte,
6. Bachelorarbeit, Masterarbeit, Kolloquium mindestens 35 Leistungspunkte,
7. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 6 höchstens 25 Leistungspunkte.

6Den in Satz 5 Nr. 1 genannten Praktika sind insgesamt mindestens 7 Leistungspunkte zuzuordnen.

(2) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Mathematik oder Wirtschaft sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie, Chemie, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Musik, Niederländisch, Physik, Politik, Sport, Technik, Textiles Gestalten oder Werte und Normen gewählt werden. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können Biologie und Chemie, Biologie und Physik oder Chemie und Physik gewählt werden.

(3) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Realschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Französisch, Mathematik oder Wirtschaft sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie. Chemie, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Musik, Niederländisch, Physik, Politik, Sport, Technik, Textiles Gestalten oder Werte und Normen gewählt werden. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können Biologie und Chemie, Biologie und Physik oder Chemie und Physik gewählt werden.

[Anm. d. Redaktion: Abs. 2 und 3 erhält mit Gültigkeit ab 1.10.2015 folgende Fassung:

(2) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Chemie, Deutsch, Englisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Niederländisch, Politik, Sport, Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen oder Wirtschaft gewählt werden.

(3) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Realschule muss mindestens eines der Unterrichtsfächer Chemie, Deutsch, Englisch, Französisch, Kunst, Mathematik, Musik oder Physik sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Informatik, Katholische Religion, Niederländisch, Politik, Sport, Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen oder Wirtschaft gewählt werden.

(4) Von Absatz 2 oder 3 abweichende Fächerverbindungen können durch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen werden.

(5) Für die Unterrichtsfächer Deutsch, Englisch, Französisch, Katholische Religion und Niederländisch ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach der Anlage 4 nachzuweisen.

(6) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungswissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 4
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und Sprachanforderungen für das Lehramt an Gymnasien

(1) 1Für das Lehramt an Gymnasien ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften und in zwei Unterrichtsfächern Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1. Bildungswissenschaften einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 5 Nrn. 1 und 2 mindestens 45 Leistungspunkte,
2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik eines Unterrichtsfachs mindestens 95 Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3,
3. Fachwissenschaft und Fachdidaktik des anderen Unterrichtsfachs mindestens 95 Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3,
4. Bachelorarbeit, Masterarbeit mindestens 35 Leistungspunkte,
5. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4 höchstens 30 Leistungspunkte.

6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunkte zuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) 1Mindestens eines der Unterrichtsfächer muss Deutsch, Englisch, Französisch, Latein, Mathematik, Musik oder Spanisch sein. 2Neben einem dieser Unterrichtsfächer kann auch Biologie, Chemie, Chinesisch, Darstellendes Spiel, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Griechisch, Informatik, Katholische Religion, Kunst, Niederländisch, Philosophie, Physik, Politik-Wirtschaft, Russisch, Sport oder Werte und Normen gewählt werden. 3Abweichend von den Sätzen 1 und 2 können Biologie und Chemie, Biologie und Physik, Chemie und Physik oder Physik und Informatik gewählt werden. 4 Darüber hinaus kann abweichend von den Sätzen 1 und 2 Darstellendes Spiel nur mit Deutsch oder einer Fremdsprache verbunden werden; es kann auch mit Kunst oder Musik verbunden werden, wenn diese Unterrichtsfächer an einer künstlerisch-wissenschaftlichen Hochschule studiert werden.

(3) Von Absatz 2 abweichende Fächerverbindungen können durch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen werden.

(4) Für die Unterrichtsfächer Chinesisch, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Griechisch, Katholische Religion, Latein, Niederländisch, Philosophie, Russisch, Spanisch ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach der Anlage 4 nachzuweisen.

(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungswissenschaften und der Unterrichtsfächer sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 5
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer und sonderpädagogische Fachrichtungen für das Lehramt für Sonderpädagogik

(1) 1Für das Lehramt für Sonderpädagogik ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2 Im Studium sind in den Bildungswissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in zwei sonderpädagogischen Fachrichtungen Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunktezu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1. Bildungswissenschaften einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 6 Nrn. 1 und 2 mindestens 90 Leistungspunkte,
2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Unterrichtsfachs mindestens 60 Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3,
3. Fachwissenschaft und Fachdidaktik zweier sonderpädagogischer Fachrichtungen mindestens 80 Leistungspunkte, davon mindestens ein Viertel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3,
4. Bachelorarbeit, Masterarbeit mindestens 35 Leistungspunkte,
5. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4 höchstens 35 Leistungspunkte.

6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunkte zuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 6 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Erdkunde, Evangelische Religion, Geschichte, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Katholische Religion, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Politik, Sachunterricht, Sport, Technik, Textiles Gestalten, Werte und Normen und Wirtschaft.

(3) Sonderpädagogische Fachrichtungen sind Pädagogik bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung, Pädagogik bei Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung, Pädagogik bei Beeinträchtigungen des schulischen Lernens, Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens und Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung.

(4) Für die Unterrichtsfächer Deutsch und Englisch ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach Anlage 4 nachzuweisen.

(5) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungswissenschaften, des Unterrichtsfachs und der sonderpädagogischen Fachrichtungen sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

§ 6
Regelstudienzeit, Leistungspunkte, Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen und berufspraktische Tätigkeiten für das Lehramt an berufsbildenden Schulen

(1) 1Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium von sechs Semestern und ein abgeschlossenes lehramtsbezogenes Masterstudium von vier Semestern erforderlich. 2Im Studium sind in den Bildungswissenschaften, in einem Unterrichtsfach und in einer beruflichen Fachrichtung Kompetenzen nach den Anlagen 1 bis 3 zu erwerben. 3Im Bachelorstudium sind durch die Belegung von Lehreinheiten (im Folgenden: Module), denen von der Hochschule Leistungspunkte zugeordnet sind, 180 Leistungspunkte und im Masterstudium 120 Leistungspunkte zu erwerben. 4Die Leistungspunkte richten sich nach den im European Credit Transfer System festgelegten Kriterien. 5Die Leistungspunkte sind wie folgt zu verteilen:

1. Bildungswissenschaften und Berufs- und Wirtschaftspädagogik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 1 mindestens 45 Leistungspunkte,
2. Fachwissenschaft und Fachdidaktik des Unterrichtsfachs oder Fachwissenschaft und Fachdidaktik der Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen mindestens 70 Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2,
3. Fachwissenschaft und Fachdidaktik der beruflichen Fachrichtung mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens ein Fünftel Fachdidaktik einschließlich der Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 2,
4. Bachelorarbeit, Masterarbeit mindestens 35 Leistungspunkte,
5. zusätzliche Studien- und Prüfungsleistungen zu den Nummern 1 bis 4 höchstens 30 Leistungspunkte.

6Den Praktika sind insgesamt mindestens 15 Leistungspunkte zuzuordnen, dabei sind für die Praktika nach § 9 Abs. 7 Nr. 3 mindestens 8 Leistungspunkte vorzusehen.

(2) Berufliche Fachrichtungen sind Bautechnik, Elektrotechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Kosmetologie, Fahrzeugtechnik, Lebensmittelwissenschaft (Ernährung), Metalltechnik (Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik oder Fachgebiet Produktions- und Fertigungstechnik), Ökotrophologie (Hauswirtschaft), Pflegewissenschaften, Sozialpädagogik und Wirtschaftswissenschaften.

(3) Unterrichtsfächer sind Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geschichte, Informatik, Katholische Religion, Mathematik, Niederländisch, Physik, Politik, Spanisch, Sport und Werte und Normen. 2Biologie kann nur Unterrichtsfach sein, wenn als berufliche Fachrichtung Gesundheitswissenschaften, Kosmetologie, Ökotrophologie oder Pflegewissenschaften gewählt wird.

(4) 1An die Stelle des Unterrichtsfachs kann Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen treten. 2Dies gilt nicht, wenn als berufliche Fachrichtung Sozialpädagogik gewählt wird.

(5) Abweichungen von Absatz 3 oder 4 können durch die für die Laufbahnprüfung für Lehrämter zuständige Landesbehörde zugelassen werden, wenn besondere Gründe nachgewiesen werden.

(6) Die Prüfungsleistungen in den Modulen der Bildungswissenschaften, des Unterrichtsfachs oder der Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen und der beruflichen Fachrichtung sind jeweils nach § 14 Abs. 1 und 3 zu benoten.

(7) 1Es sind berufspraktische Tätigkeiten nachzuweisen, in den Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädagogik durch eine abgeschlossene fachrichtungsbezogene Berufsausbildung nach der Anlage 5 und in den übrigen Fachrichtungen durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika nach der Anlage 5 . 2Die fachrichtungsbezogenen Praktika müssen insgesamt mindestens 52 Wochen umfassen. 3Das einzelne Praktikum muss mindestens vier Wochen dauern.

(8) Für die Unterrichtsfächer Geschichte und Katholische Religion ist die Erfüllung der Sprachanforderungen nach der Anlage 4 nachzuweisen.

§ 7
Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen

1Die Hochschulen können vorsehen, dass Prüfungs- und Studienleistungen aus einem anderen Studiengang an einer Hochschule im In- oder Ausland auf Antrag angerechnet werden, wenn diese fachlich gleichwertig sind. 2Sie sind in der Regel fachlich gleichwertig, wenn sie in einem anderen lehramtsbezogenen Studiengang erbracht wurden.

§ 8
Studienrelevanter Auslandsaufenthalt beim Studium moderner Sprachen

1Ist Chinesisch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Russisch oder Spanisch Unterrichtsfach, so ist in einem Land, in dem die Sprache Amtssprache ist, ein mindestens dreimonatiger studienrelevanter Auslandsaufenthalt zu absolvieren. 2Die Hochschule kann hiervon aus schwerwiegenden persönlichen Gründen Ausnahmen zulassen. 3Der Auslandsaufenthalt kann während des Bachelor- oder Masterstudiums absolviert werden. 4Ist auch das weitere Unterrichtsfach eine moderne Sprache, so ist ein zweiter Auslandsaufenthalt nicht erforderlich. 5Ein im Ausland abgeleistetes fachdidaktisch oder bildungswissenschaftlich orientiertes Praktikum kann auf die Dauer des Auslandsaufenthalts angerechnet werden.

§ 9
Praxiselemente

(1) 1Die Studierenden haben berufsfeldbezogene Praktika abzuleisten, die in der Verantwortung der Hochschulen liegen. 2Die Praktika sollen auf forschungsorientierte Fragestellungen eingehen. 3Sie dienen der berufsfeldbezogenen Orientierung und Profilierung in der Lehramtsausbildung und sollen den Studierenden eine Selbsteinschätzung zur getroffenen Berufswahl ermöglichen sowie eine Fremdeinschätzung geben.

(2) 1Für das Lehramt an Grundschulen sind folgende Praktika erforderlich:

  1. ein Praktikum in einer vorschulischen Einrichtung, in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein,
  2. ein allgemeines Schulpraktikum und
  3. im Masterstudium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in beiden gewählten Unterrichtsfächern an einer Grundschule.

2Die Praktika nach Satz 1 Nrn. 1 und 2 haben einen Gesamtumfang von mindestens 8 Wochen. 3Der Praxisblock nach Satz 1 Nr. 3 wird durch fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet.

(3) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Hauptschule sind folgende Praktika erforderlich:

  1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein,
  2. ein allgemeines Schulpraktikum und
  3. im Masterstudium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in beiden gewählten Unterrichtsfächern an einer Schule im Sekundarbereich I, jedoch nicht an einem Gymnasium.

2Die Praktika nach Satz 1 Nrn. 1 und 2 haben einen Gesamtumfang von mindestens 8 Wochen. 3Der Praxisblock nach Satz 1 Nr. 3 wird durch fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet.

(4) 1Für das Lehramt an Haupt- und Realschulen mit dem Schwerpunkt Realschule sind folgende Praktika erforderlich:

  1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein,
  2. ein allgemeines Schulpraktikum und
  3. im Masterstudium im Rahmen einer Praxisphase ein fachdidaktisch orientiertes Praktikum im Umfang von 18 Unterrichtswochen (Praxisblock) in beiden gewählten Unterrichtsfächern an einer Schule im Sekundarbereich I, jedoch nicht an einem Gymnasium. 2Die Praktika nach Satz 1 Nrn. 1 und 2 haben einen Gesamtumfang von mindestens 8 Wochen. 3Der Praxisblock nach Satz 1 Nr. 3 wird durch fachdidaktische Lehrveranstaltungen vorbereitet, begleitet und nachbereitet.

(5) Für das Lehramt an Gymnasien sind folgende Praktika im Umfang von insgesamt 18 Wochen erforderlich:

  1. ein Praktikum in einem Betrieb, in einer sozialen Einrichtung oder in einem Sportverein,
  2. ein allgemeines Schulpraktikum,
  3. Praktika in den beiden Unterrichtsfächern an einem Gymnasium oder einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, wobei die Praktika in den Sekundarbereichen I und II absolviert werden sollen und Teile als Forschungspraktikum unter Vorgaben eines der beiden Unterrichtsfächer oder der Bildungswissenschaften durchgeführt werden können.

(6) Für das Lehramt für Sonderpädagogik sind folgende Praktika im Umfang von insgesamt 18 Wochen erforderlich:

  1. ein sonderpädagogisches Sozialpraktikum,
  2. ein förderdiagnostisches Praktikum einschließlich der Erstellung eines sonderpädagogischen Beratungsgutachtens,
  3. sonderpädagogische Schulpraktika unter Berücksichtigung der sonderpädagogischen Fachrichtungen und des Unterrichtsfachs.

(7) 1Für das Lehramt an berufsbildenden Schulen sind folgende Praktika im Umfang von insgesamt 10 Wochen erforderlich:

  1. ein allgemeines Schulpraktikum,
  2. Praktika an einer berufsbildenden Schule in der beruflichen Fachrichtung und in dem Unterrichtsfach oder in der Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen.

2Tritt Sonderpädagogik an berufsbildenden Schulen an die Stelle eines Unterrichtsfachs, so werden die Praktika in Klassen der Bildungsgänge, die keinen schulischen Abschluss voraussetzen, absolviert.

§ 10
Fachpraktische Prüfungen

1In den Unterrichtsfächern Kunst, Musik und Sport sind fachpraktische Teilprüfungen nach der Anlage 6 abzulegen. 2In den Fächern Darstellendes Spiel, Gestaltendes Werken, Hauswirtschaft, Technik und Textiles Gestalten ist jeweils eine fachpraktische Prüfung nach der Anlage 6 abzulegen.

§ 11
Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen

(1) 1Die Masterarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann in einem Unterrichtsfach oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. 2Für das Lehramt an Gymnasien kann die Masterarbeit in den Bildungswissenschaften geschrieben werden, wenn im Masterstudium eine fachwissenschaftliche schriftliche Prüfungsleistung in einem Unterrichtsfach erbracht worden ist. 3Wird die Masterarbeit für das Lehramt an Gymnasien in den Bildungswissenschaften geschrieben, so ist eine berufsfeldbezogene empirische Aufgabe mit deutlichen Forschungsaspekten zu stellen. 4Die Masterarbeit für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann auch in der beruflichen Fachrichtung geschrieben werden. 5Für die Bearbeitung sind 15 bis 30 Leistungspunkte vorzusehen. 6Die Masterarbeit ist nach § 14 Abs. 3 zu benoten.

(2) Wird die Masterarbeit in einem Unterrichtsfach oder in der beruflichen Fachrichtung geschrieben, so kann das Thema in der Fachwissenschaft oder in der Fachdidaktik oder in einer Kombination aus Fachwissenschaft und Fachdidaktik gestellt werden.

§ 12
Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik

1Die Masterarbeit für das Lehramt für Sonderpädagogik kann in einer sonderpädagogischen Fachrichtung oder den Bildungswissenschaften geschrieben werden. 2Wird die Masterarbeit im Unterrichtsfach geschrieben, so muss das Thema eine sonderpädagogische Fachrichtung oder die Bildungswissenschaften berücksichtigen. 3Für die Bearbeitung sind 15 bis 30 Leistungspunkte vorzusehen. 4Die Masterarbeit ist nach § 14 Abs. 3 zu benoten.

§ 13
Lehrbefähigung für den Sekundarbereich I für das Lehramt an Gymnasien

(1) Studierende, die Kunst an der Hochschule für Bildende Künste Braunschweig oder Musik an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover studieren, können eine Studienvariante wählen, in der im Zweitfach ausschließlich Studieninhalte für den Sekundarbereich I vermittelt werden und damit in diesem Fach die Lehrbefähigung für den Sekundarbereich I für das Lehramt an Gymnasien erwerben.

(2) 1Für das Erstfach Kunst kann als Zweitfach Deutsch, Englisch oder Geschichte und für das Erstfach Musik kann als Zweitfach Deutsch, Englisch, Geschichte, Mathematik oder Politik-Wirtschaft gewählt werden. 2Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 sind im Zweitfach in der Fachwissenschaft und Fachdidaktik einschließlich des Praktikums nach § 9 Abs. 5 Nr. 3 mindestens 75 Leistungspunkte zu erwerben. 3Die Masterarbeit wird im Erstfach geschrieben.

§ 14
Bewertung von Prüfungsleistungen, Gesamtnote des Masterstudiums

(1) 1Für die Noten für die Unterrichtsfächer, die Note für die Bildungswissenschaften, die Note für die sonderpädagogischen Fachrichtungen und die Note für die berufliche Fachrichtung wird das durch die Leistungspunkte gewichtete arithmetische Mittel der Noten der in dem jeweiligen Unterrichtsfach, den Bildungswissenschaften, den jeweiligen sonderpädagogischen Fachrichtungen und der jeweiligen beruflichen Fachrichtung bestandenen Modulprüfungen gebildet. 2 Die Modulprüfungen werden nach Absatz 3 benotet; eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mindestens mit der Note "ausreichend" benotet ist.

(2) 1Einen Masterabschluss erwirbt, wer das Masterstudium mit mindestens der Gesamtnote "ausreichend" abgeschlossen hat. 2 Für die Gesamtnote wird das durch die Leistungspunkte gewichtete arithmetische Mittel der Noten für die Unterrichtsfächer, der Note für die sonderpädagogischen Fachrichtungen, der Note für die berufliche Fachrichtung, der Note für die Bildungswissenschaften und der Note für die Masterarbeit gebildet.

(3) Nachfolgend ergibt sich, welche Noten zu vergeben und wie die Mittelwerte den Noten zuzuordnen sind:

1 = sehr gut = eine hervorragende Leistung = bei einem Mittelwert bis 1,5
2 = gut = eine Leistung, die erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegt = bei einem Mittelwert über 1,5 bis 2,5
3 = befriedigend = eine Leistung, die durchschnittlichen Anforderungen entspricht = bei einem Mittelwert über 2,5 bis 3,5
4 = ausreichend = eine Leistung, die trotz ihrer Mängel noch den Anforderungen genügt = bei einem Mittelwert über 3,5 bis 4,0
5 = nicht ausreichend = eine Leistung, die wegen erheblicher Mängel den Anforderungen nicht mehr genügt = bei einem Mittelwert über 4,0

§ 15
Übergangsregelungen

(1) 1Für Studierende der Masterstudiengänge des Lehramts an Grund- und Hauptschulen sowie des Lehramts an Realschulen, die das Studium vor dem Wintersemester 2014/2015 begonnen haben, findet diese Verordnung in der vor dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung bis zum Ende des Wintersemesters 2016/2017 weiterhin Anwendung. 2Auf Verlangen der oder des Studierenden findet diese Verordnung in der ab dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung Anwendung, ausgenommen § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und § 9 Abs. 2 bis 4.

(2) 1Für Studierende der Masterstudiengänge des Lehramts an Gymnasien, des Lehramts für Sonderpädagogik und des Lehramts an berufsbildenden Schulen, die das Studium vor dem Wintersemester 2014/2015 begonnen haben, findet diese Verordnung in der vor dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung bis zum Ende des Wintersemesters 2017/2018 weiterhin Anwendung. 2Auf Verlangen der oder des Studierenden findet diese Verordnung in der ab dem 1. Oktober 2014 geltenden Fassung Anwendung.

§ 16
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.


Anlage 1
(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

Vorschriften für die Bildungswissenschaften

Erster Abschnitt
Schulformübergreifende Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

  1. Kompetenzbereiche und Standards

    a) Kompetenzbereich: Unterrichten
    Die Absolventinnen und Absolventen
    aa) erläutern didaktische Planungsmodelle sowie deren bildungstheoretische Begründungen und führen Unterricht, der mit Bezug auf didaktische Modelle/Konzepte geplant worden ist, in exemplarischen Sequenzen durch und analysieren ihn planungsbezogen,
    bb) wenden exemplarisch wissenschaftliche Analyseverfahren für Lernwirkungen des Unterrichts an und stellen sie dar,
    cc) beschreiben, analysieren und realisieren exemplarisch lernförderliche und lernmotivierende Unterrichtssituationen,
    dd) verfügen über grundlegendes Wissen zur Gestaltung transferfördernder, wissensanwendungsbezogener Unterrichtssituationen, analysieren und realisieren diese exemplarisch,
    ee) beschreiben und analysieren Lernstrategien und beurteilen deren Anwendungsmöglichkeiten,
    ff) stellen Konzepte des selbst regulierten Lernens dar und nutzen diese in exemplarischen Unterrichtssituationen,
    gg) beschreiben lernerfolgsrelevante Schülermerkmale (insbesondere Vorwissen, Sachinteresse, Einstellungen) sowie daraus resultierende sozialgruppenspezifische Unterschiede (insbesondere Geschlechterunterschiede und -zuschreibungen) und berücksichtigen diese Merkmale im Rahmen gruppendifferenzierender Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,
    hh) stellen Theorien der Kognition und des Lernens dar und erörtern deren Bedeutung für die Unterrichtsgestaltung,
    ii) kennen Theorien der Lern- und Leistungsmotivation und erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,
    jj) verfügen über grundlegendes Wissen zur Metakognition und erörtern deren Bedeutung für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen sowie für außerunterrichtliches Lernen,
    kk) beschreiben die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern, insbesondere auch mit Migrationshintergrund und erörtern ihre Bedeutung für die Schule und die Unterrichtsgestaltung,
    ll) stellen politikwissenschaftliche Theorien und Methoden dar und erörtern Formen und Inhalte politischer Entscheidungsprozesse (auch in ihren Fachwissenschaften),
    mm) begründen die Relevanz von Demokratie im politischen Herrschaftssystem, in der Gesellschaft und in der Lebenswelt der Schule,
    nn) beschreiben die Grundregeln der Logik und die wichtigsten Wahrheitstheorien sowie die methodischen Besonderheiten der wichtigsten Fachkulturen,
    oo) begründen das Abhängigkeits- und Spannungsverhältnis von Alltagssprache und Fachsprache und achten im Unterrichtsgeschehen auf argumentative Klarheit in Schrift und Rede.

    b) Kompetenzbereich: Erziehen
    Die Absolventinnen und Absolventen
    aa) stellen Erziehungstheorien dar,
    bb) begründen und erläutern die Entwicklung moralischer Urteils- und Handlungsfähigkeit im Unterricht,
    cc) beschreiben Theorien der Sozialisation von Kindern und Jugendlichen,
    dd) beschreiben und beurteilen demokratische Werte und Normen,
    ee) erläutern interkulturelle Aspekte des Unterrichts,
    ff) unterscheiden unterschiedliche Typen von Herrschaftssystemen theoriebasiert, anhand von Beispielen politischer Praxis und in ihren Fachwissenschaften,
    gg) stellen die Menschenrechte und die freiheitlichdemokratische Grundordnung dar sowie beschreiben und begründen das Engagement für diese allgemein und in konkreten Fällen,
    hh) erörtern die Bedeutung von Chancengleichheit im Bildungssystem einer demokratischen Gesellschaft,
    ii) beschreiben Merkmale und Wirkungen von sozialintegrativem Unterricht und nutzen sie für die Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen,
    jj) verfügen über Wissen zur Durchführung von verhaltensbezogenen Beratungsgesprächen,
    kk) beschreiben Moderationsverfahren für Konfliktsituationen und wenden sie exemplarisch an,
    ll) verfügen über grundlegendes Wissen zu Theorien der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen und reflektieren deren Bedeutung für die Erziehung,
    mm) beschreiben Schutz- und Risikofaktoren der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen,
    nn) beschreiben stabile interindividuelle Differenzen im Kindes- und Jugendalter (insbesondere kognitive Grundfähigkeit, Annahmen über die geschlechtlichen Zuschreibungen) und erörtern diese hinsichtlich der pädagogischen Relevanz,
    oo) erläutern den Wandel der Familienformen und -strukturen sowie zentrale Ergebnisse der Familienforschung und stellen deren Bedeutung für die Schule und die Gestaltung von Unterricht dar,
    pp) verfügen über grundlegendes Wissen über die Sozialisationsfunktionen von Familien (insbesondere schicht-, geschlechts- und kulturspezifische Differenzen von Sozialisationsprozessen) und erläutern deren Bedeutung für die Gestaltung schulischer Sozialisationsprozesse,
    qq) beschreiben verschiedene Ethikkonzepte in ihrer historischen Abhängigkeit sowie praktischen Anwendbarkeit und beherrschen die Grundregeln des ethischen Argumentierens,
    rr) unterscheiden zwischen Moral und Recht sowie Moralität und Legalität,
    ss) beurteilen das Spannungsverhältnis von Kulturrelativismus und universalen Menschenrechten im Hinblick auf die besonderen Probleme von Interkulturalität und Fremdverstehen.

    c) Kompetenzbereich: Beurteilen, Beraten und Fördern
    Die Absolventinnen und Absolventen
    aa) verfügen über grundlegendes Wissen zur Analyse und Prävention von Lernbeeinträchtigungen,
    bb) beschreiben spezifische Lernvoraussetzungen und berücksichtigen sie in der Beurteilung von Lernergebnissen,
    cc) beschreiben bereichsübergreifende besondere Lernvoraussetzungen (insbesondere Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache, sonderpädagogischer Förderbedarf) und berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen und bei Lernstandsrückmeldungen,
    dd) identifizieren Lernprozessmerkmale und berücksichtigen diese in der Gestaltung exemplarischer Unterrichtssituationen sowie bei Lernstandsrückmeldungen,
    ee) beschreiben Formen lernbezogener kollegialer und institutioneller Kooperation und Beratung,
    ff) erläutern die Grundlagen der Entwicklung kriterienorientierter Aufgabenstellungen,
    gg) unterscheiden die Beurteilung in der sachlichen, der intra- und der interindividuellen Bezugsnorm und nutzen sie für die Rückmeldung von Lernergebnissen in exemplarischen Unterrichtssituationen,
    hh) stellen den Nutzen von Prüfungen als Rückmeldung für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer dar und erörtern diese,
    ii) beschreiben, interpretieren und wenden Angebote sowie Vorgehensweisen der Beratung und Unterstützung in persönlichen Problemsituationen exemplarisch an,
    jj) beschreiben emotionale und kognitive Prozesse der Moderation in Konfliktsituationen,
    kk) beschreiben übergreifende und spezifische besondere psychologische Lernvoraussetzungen (insbesondere Hochbegabung, intellektuelle Beeinträchtigung, Sprachfähigkeit, Aufmerksamkeits- und Konzentrationsfähigkeit, Störungen des Schriftspracherwerbs, Störungen der rechnerischen Fähigkeiten),
    ll) beschreiben die Ursachen und Folgen sozialer Ungleichheit anhand zentraler Kategorien (insbesondere Schicht, Ethnizität, Geschlecht) und diskutieren deren Bedeutung für pädagogisches Handeln,
    mm) analysieren Differenzen zwischen Norm und Wirklichkeit in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft sowie in ihren Fachwissenschaften,
    nn) haben die Fähigkeit zur Unterscheidung von kontextgebundenem Urteilen und prämissenabhängigem Beschreiben.

    d) Kompetenzbereich: Weiterentwicklung von Schule und Berufskompetenz
    Die Absolventinnen und Absolventen
    aa) beschreiben die institutionellen Strukturen und grundlegenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Bildungswesens und von Unterricht,
    bb) verfügen über grundlegendes Wissen zu soziologischen Analysen der Organisation von Schulen mit Bezug auf ihre Fachwissenschaften,
    cc) beschreiben und analysieren die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen der Entwicklung von Schulen,
    dd) beschreiben Analyse- und Reflexionsverfahren zu berufsbezogenen Wertvorstellungen und Einstellungen von Lehrkräften,
    ee) verfügen über Wissen zur Stressprävention,
    ff) beschreiben Evaluationsverfahren, erläutern beispielhaft deren Ergebnisse und zeigen deren Nutzung in Schulentwicklungsprozessen auf,
    gg) beschreiben Analyseverfahren für binnenschulische Kooperationsstrukturen,
    hh) stellen Mitwirkungsmöglichkeiten in Schulentwicklungsprozessen dar,
    ii) beschreiben emotionale und kognitive Prozesse des Stresserlebens und der Belastungsbewältigung,
    jj) beschreiben und begründen die wichtigsten Widersprüche der Lehrerrolle sowie die Prägung ihrer Berufskompetenz durch die zugrunde liegenden anthropologischen und sozialphilosophischen Voraussetzungen.
  2. Inhaltsbereiche zu den Kompetenzbereichen und Standards
    a) Bildung und Erziehung: Begründung und Beurteilung von Bildung und Erziehung in institutionellen Prozessen und im gesellschaftlichen Kontext;
    b) Didaktik: curriculare Bedingungen und Gestaltung von Unterricht und Lernumgebungen unter Nutzung von Unterrichtsmethoden und Lernstrategien;
    c) Lernen, Entwicklung und Sozialisation: kognitive, soziale, kulturelle und ethische Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen innerhalb und außerhalb von Schule;
    d) Lernmotivation: motivationale und emotionale Aspekte der Leistungs- und Kompetenzentwicklung;
    e) Diagnostik, Beurteilung und Beratung: Diagnose und Förderung individueller Lernprozesse, Leistungsmessungen und Leistungsbeurteilungen;
    f) Differenzierung, Integration und Förderung: Heterogenität und Vielfalt als Bedingungen von Schule und Unterricht sowie Prävention von und Intervention bei Lern- und Verhaltensproblemen;
    g) Kommunikation: Kommunikation, Interaktion und Konfliktbewältigung als grundlegende Elemente der Lehr- und Erziehungstätigkeit und der pädagogischen Kooperation;
    h) Medienbildung: Umgang mit Medien unter konzeptionellen, didaktischen und praktischen Aspekten;
    i) Beruf und Rolle der Lehrkraft: Lehrerprofessionalisierung, Berufsfeld als Lernaufgabe, Umgang mit berufsbezogenen Konflikt- und Entscheidungssituationen;
    j) Schulentwicklung: Struktur und Geschichte von Bildungssystemen, Strukturen und Entwicklung des Bildungssystems sowie Entwicklung der einzelnen Schule;
    k) Bildungs- und Erziehungsforschung: Ziele und Methoden der wissenschaftlichen Erforschung pädagogischer Prozesse und Institutionen.

Zweiter Abschnitt
Schulformspezifische Standards für die bildungswissenschaftlichen Kompetenzen

  1. Grundschule / Hauptschule
    a) Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen erwartet:
    Die Absolventinnen und Absolventen
    aa) beschreiben Verfahren zur Beurteilung und Konzepte zur Förderung von Schulfähigkeit,
    bb) beschreiben Konzepte sprachlicher, mathematischer und naturwissenschaftlicher (Früh-)Förderung,
    cc) verfügen über Wissen zur Kooperation mit Fachkräften der vorschulischen Erziehung,
    dd) erläutern Konzepte für das Unterrichten in jahrgangsübergreifenden Lerngruppen,
    ee) stellen Kriterien für Übergangsentscheidungen in die Sekundarstufe dar und analysieren sie,
    ff) beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern.
    b) Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Hauptschulen erwartet:
    Die Absolventinnen und Absolventen
    aa) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit,
    bb) verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen,
    cc) beschreiben Konzepte sprachlicher Förderung.
  2. Realschule
    Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen erwartet:
    Die Absolventinnen und Absolventen
    a) erörtern Kriterien für die Ausbildungs- und Berufsfähigkeit und beschreiben Konzepte zur Entwicklung von Ausbildungs- und Berufsfähigkeit,
    b) verfügen über grundlegendes Wissen zur Formulierung von Themen für und über die Bewertung von Referaten und Präsentationen sowie zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Abschlussarbeiten und besonderen Prüfungsleistungen.
  3. Gymnasium
    Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien erwartet:
    Die Absolventinnen und Absolventen
    a) verfügen über grundlegendes Wissen zur Entwicklung von Aufgaben für und zur Bewertung von Facharbeiten und besonderen Lernleistungen sowie zur Formulierung von Themen für und zur Bewertung von Referaten und Präsentationen,
    b) beschreiben Konzepte für die Förderung von hochbegabten Schülern.
  4. Förderschule / Sonderpädagogische Förderung
    Sonderpädagogische Förderung umfasst die Förderung in verschiedenen Förderschwerpunkten sowohl in Förderschulen als auch in allgemein bildenden Schulen. Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden Kompetenzen, Standards und Inhalte für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogik nach dem Anhang erwartet.
  5. Berufsbildende Schule
    Über die allgemeinen Standards hinausgehend werden folgende Standards für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für berufsbildende Schulen erwartet:
    Die Absolventinnen und Absolventen
    a) verfügen über die Grundlagen berufs- und wirtschaftspädagogischen Denkens und Handelns, insbesondere in den Bereichen
    aa) Berufs- und Wirtschaftspädagogik,
    bb) wissenschaftstheoretische Grundlagen und Hauptströmungen der Berufs- und Wirtschaftspädagogik,
    cc) Ideen-, Sozial- und Institutionengeschichte der Berufsbildung,
    b) beherrschen in der Didaktik der beruflichen Aus- und Weiterbildung insbesondere
    aa) Grundlagen und Grundprobleme der Didaktik,
    bb) Lehr- und Lernziele im beruflichen Lernen,
    cc) didaktische Konzeptionen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
    dd) berufsbezogene Lehr-Lern-Arrangements zur Integration (fach)didaktischer, methodischer und medialer Entscheidungen,
    und verfügen über
    ee) Wissen zur Integration von interkulturellen Gesichtspunkten bei der berufsbezogenen Lernfelddidaktik,
    c) beherrschen Bedingungen und Strukturen beruflichen Lernens unter besonderer Berücksichtigung der
    aa) Theorien des beruflichen Lehrens und Lernens,
    bb) Diagnostik und Evaluation beruflicher Lernprozesse und Lernergebnisse,
    cc) Sozialisation durch Arbeit und Beruf,
    dd) Institutionen und Institutionsentwicklung der beruflichen Bildung im nationalen und internationalen Rahmen,
    d) beherrschen Ansätze und Methoden der quantitativen und qualitativen Berufsbildungsforschung unter besonderer Berücksichtigung der
    aa) Verfahren der beruflichen Lehr-Lern-Forschung,
    bb) Forschungsprogramme und Forschungsstrategien der Berufsbildungsforschung.

Dritter Abschnitt
Standards für schulpraktische Fähigkeiten

  1. Kompetenzen für die Schulpraxis werden in fächerübergreifenden schulpraktischen Studien (Praktika) und darauf aufbauend in den fachdidaktischen schulpraktischen Studien (fachdidaktische Praktika und praktikumsbezogene Lehrveranstaltungen) erworben. Allgemeine schulpraktische Kompetenzen werden insbesondere als Fähigkeit zur theoriebezogenen Analyse von schulpraktischen Handlungssituationen sowie von deren Rahmenbedingungen entwickelt. Die praxisbezogenen Phasen führen zugleich zur Fähigkeit der Planung und Durchführung exemplarischer Unterrichtssequenzen sowie zur exemplarischen Erprobung und Reflexion pädagogischer Handlungsfähigkeit im Schulfeld. Sie dienen als Voraussetzung für den Erwerb der Fähigkeit zum pädagogischen Berufshandeln im Vorbereitungsdienst.
  2. Kompetenzerwerb für die Schulpraxis findet während der universitären Phase der Lehrerbildung in drei Aufgabenfeldern statt. Die Studierenden erwerben die Fähigkeit zur
    a) Berufserkundung und Berufsorientierung durch die Erkundung, Analyse und Reflexion der
    aa) exemplarischen Lebens- und Lernbedingungen von Kindern und Jugendlichen,
    bb) Handlungssituationen von Lehrkräften,
    cc) institutionellen Rahmenbedingungen von Schule im Zusammenhang allgemeiner und fachdidaktischer Praktika;
    b) Berufserprobung im Rahmen von allgemeinen und fachdidaktischen Praktika durch exemplarische Unterrichtsplanung und durchführung unter Anleitung und Verantwortung einer Lehrkraft sowie durch Analyse und Reflexion des durchgeführten Unterrichts und der Berufserprobung durch die Gestaltung exemplarischer pädagogischer Förderungs-, Beratungs- und Kooperationssituationen;
    c) Praxiserforschung durch Anwendung relevanter wissenschaftlicher Forschungsmethoden auf Phänomene schulisch bedeutsamer Handlungsfelder als Erkundungsaufträge im Rahmen von Lehrveranstaltungen oder Praktika.

Anhang
(zu Nummer 4 des Zweiten Abschnitts)

Standards Inhaltliche Anforderungen
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen berücksichtigen ihre im Studium erworbenen Kenntnisse und Handlungskompetenzen zu allgemeinen Fragen der Bildungswissenschaften bei sonderpädagogischem Förderbedarf in ihrem pädagogischen Handeln und berücksichtigen sie in ihren Überlegungen zur Weiterentwicklung von Unterricht und Schule.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebieten der Pädagogik bei sonderpädagogischem Förderbedarf,
- besitzen fundierte pädagogische Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren des schulischen Lernens, zu zentralen Entwicklungsfragen und zur Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen,
- entwickeln reflektierte Sichtweisen und Wertehaltungen über ihre Rolle als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Kontext von Schule und Unterricht für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf;
- Theorien der Sonderpädagogik und ihre Bezüge zu den Bildungswissenschaften und anderen Nachbarwissenschaften sowie ihre historischen Voraussetzungen
- sonderpädagogische Theorien und Praxiskonzepte im internationalen Vergleich
- Dimensionen von Behinderung und Identitätsproblematiken von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Institutionen der Erziehung, Integration und Rehabilitation von Menschen mit Beeinträchtigungen
- Entwicklung eines reflektierten Menschenbildes auf anthropologischer Grundlage und unter Berücksichtigung der Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen
- verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den grundlegenden Teilgebieten der Psychologie bei sonderpädagogischem Förderbedarf,
- besitzen fundierte Kenntnisse über gesellschaftliche Rahmenbedingungen und Einflussfaktoren zur Entwicklung, zum schulischen Lernen und zur Lebensgestaltung von Menschen mit Beeinträchtigungen aus psychologischer Sicht,
- nehmen begründet Stellung zur Bedeutung von Erkenntnissen und Theorien der Psychologie über die grundsätzliche Ausgestaltung schulischer Förderung bei sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Theorien der Psychologie des Lernens und der Motivation, der Kognitionspsychologie, der Sozialpsychologie und der Sprach- und Kommunikationspsychologie
- Einschätzung von Persönlichkeitskonzepten in ihrer Bedeutung für den Unterricht und für die Erziehung
- Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie zur Lebenssituation von Menschen mit Beeinträchtigungen
- aktueller Stand der wissenschaftlichen Diskussion im Hinblick auf die neurophysiologischen und neuropsychologischen Grundlagen des Lernens und Verhaltens
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede verschiedener Sichtweisen auf Behinderungen, Beeinträchtigungen und Schädigungen im Bereich der Medizin und Psychologie
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und Erziehen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen und erproben Unterricht unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Förderbedarfs von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen und setzen dabei erzieherische Schwerpunkte.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- bewerten Modelle und Konzepte für den Unterricht bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in ihrer Bedeutung für die Schulpraxis und nutzen sie als Grundlage für eigene Planungsüberlegungen,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten zum Erlernen des Lesens und des Schreibens sowie zum Erwerb mathematischer Kompetenzen unter erschwerten Bedingungen in allen Unterrichtsstufen,
- benennen die jeweiligen Anforderungen einer individuellen Förderung in unterschiedlichen Entwicklungs- und Altersstufen und schätzen deren Konsequenzen für die Planung, Durchführung, Analyse und Reflexion von Unterricht ein,
- berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen,
- besitzen detaillierte Kenntnisse über relevante schulische Organisations- und Unterrichtsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf und nehmen dazu reflektiert und begründend eigene Positionen ein,
- verfügen über eigene Sichtweisen und Einschätzungen ihrer Aufgaben als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen und legen diese reflektiert und begründet dar;
- didaktische Grundlagen und Methoden des Unterrichts bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ihre Umsetzungsmöglichkeiten
- gezielte Fördermaßnahmen und Konzepte individueller Förderung für den gemeinsamen Unterricht bei Kindern und Jugendlichen mit und ohne Beeinträchtigungen (Integrations- und Inklusionskonzepte)
- Auswirkungen unterschiedlicher Organisationsformen schulischen Lernens auf den Wissenserwerb und die emotionale und soziale Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- vor- und außerschulische Bedingungen schulischen Lernens und deren Berücksichtigung bei Planung und Durchführung von Unterricht
- Konstanten und Veränderungen im Rollenverständnis und im Berufsbild von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen vor dem Hintergrund der aktuellen schulpolitischen Entwicklung sowie der Diskussion in der Sonderpädagogik
- berücksichtigen ihre Kenntnisse über psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf in der Planung, Durchführung, Reflexion und Analyse von Unterricht.
- psychologische Konzepte zur Prophylaxe von Lernschwierigkeiten
- psychologische und soziale Voraussetzungen unterrichtlichen Handelns bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen stellen die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf allein oder gemeinsam mit anderen Expertinnen und Experten fest und beschreiben diese. Sie entwickeln und evaluieren individuelle Maßnahmen zur Förderung.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen und schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein,
- verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren,
- leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab;
- Grundlagen und Modelle sonderpädagogischer Förderdiagnostik im Rahmen lernbegleitender Lernstandserhebungen und einer Diagnostik zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
- individuelle und soziale Bedingungsfelder, die zur Entstehung sonderpädagogischen Förderbedarfs beitragen (Person-Umfeld-Analyse)
- Aufbau und Anwendung diagnostischer Erhebungsinstrumente (standardisierte und informelle Verfahren)
- Bedingungen sonderpädagogischer Förderdiagnostik bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache/Herkunftssprache in entsprechenden Anwendungssituationen (z.B. im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs)
- Förderplanung: Planung, Durchführung und Evaluation von unterrichtsimmanenten und außerunterrichtlichen Fördermaßnahmen auf der Grundlage vorliegender diagnostischer Erhebungen
rechtliche Rahmenbedingungen für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs und für den Umgang mit den erhobenen Schülerdaten
- verfügen über ein strukturiertes Fachwissen über psychologische Grundlagen bei einer Feststellung individueller Lern- und Entwicklungsstände,
- beschreiben die Zusammenhänge diagnostischer Prozesse sowie individueller Förderung und leiten daraus praktische Konsequenzen ab.
- Methoden zur Schüler- und Unterrichtsbeobachtung sowie zur Beurteilung von Schülerleistungen im Entwicklungsprozess
- Methoden zur Beobachtung und Analyse von Sozialverhalten und Kommunikationsabläufen sowie Lernvoraussetzungen und Lernentwicklungen
- Erstellung diagnostischer Gutachten sowie Umsetzung und Evaluation von Fördermaßnahmen
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen die erworbenen Kenntnisse in der Gesprächsführung und Beratung in reflektierter Weise ein.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben die Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen sowie mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen auch des vor-schulischen Bereichs kooperieren,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine angestrebte professionelle Gesprächsführung und Beratung;
- rechtliche Grundlagen für die Kooperation von Förderschulen mit anderen sonderpädagogischen Einrichtungen, mit Einrichtungen zur Hilfe für Menschen mit Behinderungen sowie der Jugend- und Sozialhilfe
- Grundlagen und Konzepte der Kooperation von Fachkräften unterschiedlicher wissenschaftlicher Orientierung
- unterschiedliche Sichtweisen von Behinderung, Beeinträchtigung und Schädigung im Zusammenhang mit den Aufgaben, Zielen und den jeweiligen strukturellen Gegebenheiten der kooperierenden Institution oder der Rolle des jeweiligen Gesprächspartners
- Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten
- Erprobung erworbener Kompetenzen zur Gesprächsführung und Beratung in realitätsnahen Anwendungssituationen
- verfügen über strukturiertes Fachwissen psychologischer Grundlagen für Gesprächs- und Beratungssituationen.
- Erfassung und Gestaltung von Lehrer-Schüler-Interaktionen für die sonderpädagogische Praxis unter dem Aspekt der Lernförderung
- Intentionen und Bedeutung von Supervisionskonzepten

Anlage 2
(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

Fächerübergreifende Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie fächerübergreifende Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter

  1. Fachwissenschaft

    Die Absolventinnen und Absolventen

    a) können auf strukturiertes Fachwissen (Verfügungswissen) zu den grundlegenden - insbesondere zu den schulrelevanten - Teilgebieten ihres Fachs zurückgreifen,
    b) verfügen über ein Überblickswissen (Orientierungswissen) zu den aktuellen grundlegenden Fragestellungen, Begriffen, Modellen, Theorien des Fachs und reflektieren deren Bedeutung für die jeweilige Fachwissenschaft,
    c) verfügen über ein reflektiertes Wissen über das Fach (Metawissen) und kennen wichtige ideengeschichtliche und wissenschaftstheoretische Konzepte ihres Fachs,
    d) erläutern die fachlichen Inhalte und Konzepte sowie die Relevanz des Fachs hinsichtlich der historischen, gesellschaftlichen und beruflichen Bedeutung und stellen sie dar,
    e) können interdisziplinäre Verbindungen zu anderen Wissenschaften aufzeigen,
    f) wissen um die Bedeutung Interkultureller Bildung als fächerübergreifende Querschnittsaufgabe und sind in der Lage, fachspezifische Inhalte und interkulturelle Fragen miteinander zu verbinden,
    g) kennen und erläutern Erkenntnismethoden des Fachs, wenden diese exemplarisch an und bewerten sie bezüglich ihrer Möglichkeiten und Grenzen,
    h) untersuchen mit den Arbeitsmethoden des Fachs selbständig zentrale Fragen und Sachverhalte unter Berücksichtigung neuer Entwicklungen des Fachs,
    i) berücksichtigen Aspekte des Umweltschutzes.
  2. Fachdidaktik

    a) Kompetenzbereich: Anschlussfähiges fachdidaktisches Wissen

    Die Absolventinnen und Absolventen

    aa) verfügen über ein solides und strukturiertes Wissen über fachdidaktische Positionen und Strukturierungsansätze, vertreten diese begründet und können Zielperspektiven für ihren Unterricht entwickeln,
    bb) beurteilen die Notwendigkeit und Problematik didaktischer Transformationen oder Reduktionen und weisen erste Erfahrungen in deren Umsetzung nach,
    cc) kennen Ergebnisse fachdidaktischer und lernpsychologischer Forschung und nutzen diese exemplarisch,
    dd) erklären fachbezogene Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler,
    ee) kennen Unterrichtsmethoden zur Förderung des selbständigen und selbstverantwortlichen Lernens und analysieren diese hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit und Angemessenheit im jeweiligen Fachunterricht,
    ff) kennen und setzen exemplarisch, soweit es ihre Fächer erfordern, schulbezogene experimentelle Methoden ein,
    gg) sind in der Lage, exemplarisch die Heterogenität einer Lerngruppe bei der Anwendung von Methoden und beim Gebrauch von Materialien, Medien, Texten usw. so zu berücksichtigen, dass Lernprozesse optimal stattfinden können,
    hh) kennen die relevanten Kommunikationsformen ihres Fachs (z.B. Unterrichtsmaterialien, Präsentationsmedien, Lehr-Lernsoftware, Informations- und Kommunikationstechnologien usw.), setzen sie begründet ein, nutzen sie auch als Lehrinhalte und können Fachinhalte zielgruppenspezifisch aufbereiten,
    ii) haben durch die Teilnahme an einem Projekt Erfahrungen gesammelt, die sie dazu befähigen, eigene Projekte zu planen,
    jj) erbringen den Nachweis über die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung zur elementaren Bewegungserziehung (Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Schwerpunkt Grundschule).

    b) Kompetenzbereich: Diagnostik

    Die Absolventinnen und Absolventen

    aa) kennen fachbezogene Verfahren der Lernstandserhebung und können diese in exemplarischen Unterrichtssituationen anwenden,
    bb) kennen Indikatoren für fachspezifische Lernschwierigkeiten und Diagnoseverfahren sowie Fördermöglichkeiten und können zwischen fachlichen und sprachlichen Leistungen unterscheiden,
    cc) kennen Merkmale besonderer fachlicher Begabungen, können diese und exemplarische Fördermöglichkeiten erläutern,
    dd) kennen Formen der Fremd- und Selbstevaluation zur Analyse und Beurteilung eigener Lehrleistungen,
    ee) können selbst ein Portfolio erstellen und kennen es als Möglichkeit der Lernstandserhebung bei Schülerinnen und Schülern.

    c) Kompetenzbereich: Leistungsbeurteilung

    Die Absolventinnen und Absolventen

    aa) kennen und beurteilen Möglichkeiten und Grenzen fachspezifischer Formen der Leistungsbewertung und wenden exemplarisch entsprechende Verfahren unter Anleitung an,
    bb) kennen Kriterien der Beurteilung von fachlichen Lernprozessen und deren Ergebnissen.

Anlage 3
(zu § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1, § 6 Abs. 1)

Fächerspezifische Kompetenzbereiche, Kompetenzen, Standards und auf Standards bezogene Inhalte der Fachwissenschaft und der Fachdidaktik aller Fächer und für alle Lehrämter

Die fächerübergreifenden Kompetenzen der Fachwissenschaft sowie die fächerübergreifenden Kompetenzbereiche und Kompetenzen der Fachdidaktik nach der Anlage 2 sind Bestandteil jedes Fachs.

Alte Sprachen: Latein; Griechisch

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Gymnasium
Kompetenzbereich 1: Literatur
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren literarische Texte sprachlich und inhaltlich unter Berücksichtigung gattungsgeschichtlicher, historischer und rezeptionsgeschichtlicher Aspekte.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- ordnen einen Autor oder ein Einzelwerk in den literaturgeschichtlichen Zusammenhang ein;
- griechisch-römische Literaturgeschichte bis zum Ausgang der Antike in Grundzügen mit Ausblicken in das byzantinische Griechisch (für Griechisch)/in das Mittel- und Neulatein (für Latein)
- Epochen der antiken Literatur und ihre zentralen Vertreter
- analysieren und ordnen Werke und Texte gattungstypologisch ein,
- nutzen den genetischen Zusammenhang zwischen griechischer und lateinischer Literatur für die Interpretation;
- zentrale Gattungen der griechischen und lateinischen Literatur (Epik, Historiografie, Drama, Reden, Lyrik, Roman)
- ein Werk der jeweils anderen Alten Sprache (vertieft)
- verfügen durch Originallektüre über sichere Textkenntnis,
- kennen durch die vertiefte eigene Lektüre im Original die Werke je eines Dichters und eines Prosaschriftstellers, dazu ein Werk in der jeweils anderen Sprache;
- vorwiegend schulrelevante Autoren
- interpretieren Texte der antiken Literatur unter Verwendung hermeneutischer Verfahren sowie unterschiedlicher Interpretationsmethoden angemessen,
- kennen die Gestaltungsmittel der Rhetorik und Poetik und sind befähigt, Texte zu analysieren;
- Interpretationsansätze (z.B. sprachlich-literarischer, soziologisch-ideologiekritischer, historisch-biografischer Ansatz)
- Bedeutungspotenzial antiker Texte für die Gegenwart
- Tropen und Figuren
- Metasprache
- textsemantische und textgrammatische Analyseverfahren
- identifizieren in der Antike wurzelnde Formen und Inhalte rezeptionsgeschichtlich und rezeptionsästhetisch;
- antike Topoi und Formen in Literatur, bildender Kunst, Musik und Film
- benutzen eine wissenschaftlich-kritische Textausgabe,
- kennen die Überlieferungsbedingungen antiker Texte,
- sind fähig, einen textkritischen Apparat zu lesen;
- Schriftwesen, Paläografie, Kodikologie, Textkritik, Überlieferungsgeschichte und Editionstechnik
- tragen prosaische und poetische Texte inhaltlich sinnvoll im originalen Wortlaut vor,
- analysieren poetische Texte metrisch,
- lesen sie prosodisch korrekt.
- Prosodie und Metrik
- daktylische und jambische Versmaße
- wichtige lyrische Versmaße
Kompetenzbereich 2: Sprache
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen gehen sicher und reflektiert mit der lateinischen/griechischen Sprache um.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen die lateinische/griechische Sprache;
- Originallektüre ausgewählter Autoren
- Grund- und Aufbauwortschatz
- Übersetzung der wichtigsten lateinischen/griechischen Autoren
- Produktion lateinischer/griechischer Texte
- autorenspezifisches Vokabular
- lexikologische Strukturen
- Wortbildungslehre
- Etymologie
- Lehnwörter, Fremdwörter
- semantische Felder
- Sprachgeschichte
- Strukturen und Funktionen der Morphologie
- Morpheme: verbale und nominale Flexion sowie historische Entwicklung
- Strukturen und Funktionen der Syntax
- Kasuslehre, satzwertige Konstruktionen, Tempusfunktionen
- übersetzen lateinische und griechische Texte ins Deutsche sowie deutsche Texte in die jeweilige Fremdsprache;
- Übersetzungstheorie
- zielsprachen-, ausgangssprachen-, adressaten-, sprachformbezogenes Übersetzen
- Lektüre ausgewählter Autoren
- analysieren Sprache synchron und diachron,
- beschreiben sie auf metasprachlicher Ebene.
- linguistische Terminologie
- Merkmale von Textkohärenz, Tempusrelief, Thema-Rhema
- historische Grammatik
- Phonologie, Morphologie
- griechische Dialekte
- autorenspezifische Eigenheiten (Latein: Grammatik von Plautus bis zur Mitte des zweiten nachchristlichen Jahrhunderts und Grundzüge des Spät- und Mittellateinischen; Griechisch: Attische Grammatik, Dialekte der literarischen Gattungen in Grundzügen)
- diachrone und synchrone Sprachbetrachtung
Kompetenzbereich 3: Altertumskunde
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind mit der mit den Texten verbundenen Wirklichkeit (pragmata) vertraut und nutzen sie für die Textinterpretation.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- interpretieren antike Texte unter Berücksichtigung des historischen Kontextes;
- Geschichte der griechisch-römischen Antike bis zur Spätantike: politische, kulturell' Geschichte; Topografie; Sozialgeschichte; Religionsgeschichte; Rechts- und Staatskunde
- interpretieren antike Texte auf dem Hintergrund der Kenntnis des Alltagslebens;
- antikes Alltagsleben im privaten und öffentlichen Bereich: Institutionen, Technik, Familie Bauten, Spiele, Kult, Schule und Bildung
- setzen archäologische Zeugnisse in Bezug zu antiken Texten und zur antiken Welt;
- archäologische Grundkenntnisse: archäologische Zeugnisse der antiken Welt, z.B. Bauwerke Plastiken, Malerei, Inschriften, technische Zeugnisse
- kennen die grundlegende Funktion des Mythos und seine literarische Gestaltung,
- interpretieren die antiken Texte auf dem Hintergrund der antiken Mythologie;
- Grundzüge der griechisch-römischen Mythologie: Beispiele aus den griechischen Sagen kreisen; italische Mythologie (Gründungssagen, Genealogien)
- erfassen den philosophischen und theologischen Gehalt von Texten,
- ordnen ihn bestimmten philosophischen Systemen zu.
- zentrale antike Philosophen und philosophische Systeme: Vorsokratiker und Naturphiloso phie; Sophistik; Platon, Aristoteles, Epikur; Stoa
- Religion der Griechen und Römer, auch in ihrer Unterschiedlichkeit und Andersartigkei zur Gegenwart: Göttervorstellungen; Ritualismus; „Do ut des"-Prinzip; Staatsreligion
Kompetenzbereich 4: Fachdidaktik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen legen Inhalte, Ziele und Arbeitsweisen des Altsprachlichen Unterrichts begründet dar.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- erfassen und reflektieren kritisch
  • die Relevanz des Altsprachlichen Unterrichts für die Gegenwart,
  • den didaktischen Bildungswert der Alten Sprachen in ihren Konstituenten Sprache, Text und Kultur,
  • die antiken Texte in ihrer Modellhaftigkeit von Nähe und Distanz,
- analysieren Inhalte des Altsprachlichen Unterrichts auf ihre gesellschaftlichen, politischen und ethischen Implikationen;
- Verwurzelung der modernen europäischen Kultur in der griechisch-römischen (kulturelle Gedächtnis): historische Dimension, vertikaler Kulturvergleich, Basissprache
- Antike als Norm, Modell oder Kontrast
- Grundfragen menschlicher Existenz
- Identitätsstiftung
- ordnen den Altsprachlichen Unterricht von heute in den geschichtlichen Zusammenhang ein,
- reflektieren die Rolle des Lehrers der Alten Sprachen;
- wichtigste Stationen der Geschichte des Altsprachlichen Unterrichts
  • so genannte karolingische Renaissance
  • Humanismus
  • Curriculumsrevision
- Altsprachlicher Unterricht in Vergangenheit und Gegenwart: Schultypen in Vergangenhei und Gegenwart (von der Lateinschule zum heutigen Gymnasium in seinen unterschiedlichen Ausprägungen)
- Rahmenbedingungen und Organisation des Altsprachlichen Unterrichts in der Gegenwart
  • Profile des Altsprachlichen Unterrichts
  • gesetzliche Vorgaben
  • staatliche Abschlüsse
  • Status der Alten Sprachen im Kontext der anderen Unterrichtsfächer
- kennen fachspezifische Arbeitsweisen des Altsprachlichen Unterrichts.
- Aufbau einer Lehrbuchlektion
- Erschließungs- und Übersetzungsmethoden
  • transphrastische Texterschließung
  • analytische Satzerschließung
  • grafische Analysemethoden
- Interpretationsmethoden
  • textinterne/textexterne Interpretation
  • Schwerpunktsetzung der Interpretation (z.B. sprachlich-literarisch, soziologisch-ideologiekritisch, historisch-biografisch)
- Formen der Grammatikeinführung
  • Induktion, Deduktion

Angewandte Informatik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schule
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über grundlegende Fach- und Methodenkompetenzen in der Informatik und nutzen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Problemlösung in den jeweiligen Anwendungsgebieten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen der praktischen Informatik, technischen Informatik, Elektrotechnik, Medientechnik und Betriebswirtschaftslehre sowie den dazugehörigen rechtlichen Rahmen,
- verknüpfen die Fachgebiete, ordnen deren gegenwärtige Bedeutung ein und schätzen deren zukünftige Entwicklung ab,
- wählen IT- Standardsysteme für ihr Fachgebiet aus und wenden diese problemadäquat an,
- entwickeln eigene Anwendungen für abgegrenzte Problemstellungen,
- konzipieren, realisieren, dokumentieren und präsentieren ein Projekt unter Berücksichtigung von Teamarbeit.
- Programmierung und Software-Engineering
- Datenbanken
- Technische Informatik
- Elektrotechnik
- Medientechnik
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschafts-, Informations- und Medienrecht
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fachkompetenzen in der Elektrotechnik sowie der Informationstechnik und nutzen diese zur Lösung fachspezifischer technischer Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen Theorie und Praxis typischer Komponenten einfacher IT-Systeme sowie digitale Hardware und deren Programmierung,
- beschreiben Architektur und Funktionsweise von Rechnernetzen, sie planen, installieren, administrieren und warten lokale Netzwerke,
- beschreiben, nutzen und konfigurieren Informations- und Kommunikationstechnologien und deren Dienste;
- Technische Informatik
- verfügen über vertiefte Kenntnisse in Theorie und Praxis in einem der drei Gebiete Automatisierungs-, Energie- oder Nachrichtentechnik.
- Energietechnik oder Nachrichtentechnik oder Automatisierungstechnik
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fachkompetenzen in der Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsinformatik und nutzen diese zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen betriebliche Funktionen im Kontext betrieblicher Prozesse unter Beachtung des rechtlichen und volkswirtschaftlichen Rahmens;
- Rechnungswesen und Finanzwirtschaft
- Beschaffung und Absatz
- entwickeln systematisch IT-gestützte Lösungen für typische betriebswirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Problemstellungen;
- Unternehmensführung und Organisation
- Wirtschafts- und Multimediarecht
- Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
- beschreiben Aufgaben des Informationsmanagements und wenden geeignete Methoden und Werkzeuge zur Planung, Durchführung und Kontrolle an;
- Informationsmanagement
- nutzen integrierte Informationssysteme zur Lösung betrieblicher Problemstellungen und Software für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation und Präsentation;
- Betriebliche Informationssysteme
- Bürokommunikation
- analysieren, modellieren und optimieren Geschäftsprozesse mithilfe geeigneter Werkzeuge unter Beachtung der Daten-, Funktions-, Steuerungs- und Organisationssicht;
- Geschäftsprozessmodellierung
- beschreiben und bewerten IT-Systeme und deren Komponenten systematisch, insbesondere nach technischen, informatischen, wirtschaftlichen, ergonomischen, rechtlichen und ökologischen Kriterien;
- Beschreibung, Bewertung und Auswahl von IT-Systemen
- beschreiben informatische, technische, rechtliche und wirtschaftliche Begriffe und Konzepte des E-Commerce.
- E-Commerce
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fachkompetenzen in der Medien- und Drucktechnik und nutzen diese zur Lösung von medientechnischen Problemstellungen
Die Absolventinnen und Absolventen  
- planen, entwickeln und kontrollieren Programmierungen für digitale Medien,
- richten Datenbanken für unterschiedliche Assets ein, führen Datenbankabfragen durch und exportieren Daten in verschiedene Anwendungsprogramme und geben sie auf verschiedenen Geräten aus,
- berücksichtigen die Anforderungen einer crossmedialen Datennutzung, kennen Theorie und Praxis der Datenarchivierung und Datensicherung,
- kennen und berücksichtigen Grundsätze der Software-Ergonomie,
- administrieren und verwalten lokale Netzwerke, nutzen und konfigurieren Kommunikationstechnologien,
- bereiten Daten für verschiedene Ausgabemedien auf, prüfen und überarbeiten sie, beschreiben die Arbeitsweise von Workflowsystemen zur Medienproduktion;
- Programmierung digitaler Medien
- Datenbanken
Datenarchivierung und Datensicherung
- Digitaldruck
- Software-Ergonomie
- crossmediale Datennutzung
Kommunikationsnetzwerke
- Kommunikationstechnologien
- Datenaustauschformate
- Workflowsysteme zur Medienproduktion
- konzipieren, erstellen und kontrollieren unter Berücksichtigung gestalterischer, technischer und wirtschaftlicher Aspekte audiovisuelle Medien, Printmedien oder digitale Medien,
- beschreiben Verfahren zur Qualitätskontrolle und wenden diese an.
- Audiovisuelle Medien
- Printmedien
- Digitalmedien
- Mediengestaltung
Qualitätskontrolle

Bautechnik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schule
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen der Bautechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die zentralen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und gestalterischen Fragestellungen der Bautechnik und beherrschen die grundlegenden Begriffe, Methoden und Verfahren der Bautechnik,
- beherrschen die Systematik technologischer Begriffe, Techniken und Methoden der Erstellung und Sanierung von Bauwerken,
- analysieren Aufgabenstellungen aus dem Berufsfeld,
- entwickeln berufsfeldtypische Fragestellungen.
- Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe und Halbfertig- und Fertigprodukte, die auf der Baustelle erstellt, eingebaut oder montiert werden
- Systematik der wichtigsten Baukonstruktionen und deren spezifische Erfüllung der gestellten Anforderungen
- Analysemethoden, Prüftechniken für die Kennwerte der Rohstoffe, Werkstoffe und der daraus erzeugten Produkte (Gestaltung, Nutzung, Lastabtragung, Wärmeschutz, Feuchteschutz, Schallschutz, Brandschutz)
- Normung der Werkstoffe und des Bauwesens
- Verfahren zur Erstellung von typischen Baukonstruktionen einschließlich der Gerätetechnik
- Arbeits- und Geschäftsprozesse, Bauvertragswesen, Baubetrieb
- Rückbau und Sanierung
- Arbeitsschutz, Umweltschutz
- Bau-, Stadtbau- und Kunstgeschichte
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen wenden naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische Problemstellungen an.
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über  
- mathematische, physikalische, bauphysikalische und bauchemische Grundlagen zur Bauarbeit,
- Grundlagen der Tragkonstruktion.
Grundlagen der
- Werkstoffchemie
- Physik (Optik, Elektrotechnik, Mechanik)
- Bauphysik
- Tragwerkslehre
-
-
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen berufsfeldtypische Fertigungstechniken und betriebliche Abläufe.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die zentralen technischen, wirtschaftlichen, sozialen und gestalterischen Fragestellungen der Bautechnik und beherrschen die grundlegenden Begriffe, Methoden und Verfahren der Bautechnik,
- systematisieren berufsfeldtypische Fertigungstechniken einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Gewerke,
- analysieren und beurteilen bautechnische Aufgabenstellungen,
- kennen die traditionellen und industriellen Bauweisen,
- sind sicher im Umgang mit technischen Kommunikationsmitteln (einschließlich CAD),
- setzen die Systematik an konkreten Beispielen im berufstypischen Kontext um.
- Grundkenntnisse über die Roh- und Werkstoffe
- Tragkonstruktionen Hochbau (einschließlich Baugruben, Bodenkunde, Gründungen)
- Grundlagen des Technischen Ausbaus (einschließlich Ver- und Entsorgungstechnik, z.B. Wasserzuleitung und -ableitung)
- Tief-, Straßen- und Landschaftsbau
- Grundlagen der Baukonstruktion (Mauerwerks-, Stahlbeton-, Holzbau)
- berufsfeldtypische Fertigungs- und Montageaufgaben aus den wichtigsten Bauberufen
- arbeitstechnische Umsetzung ausgewählter Bautechniken (wie z.B. Mauern, Betonieren) einschließlich der Baustellen- und Werkstattlogistik (wie z.B. Einmessen von Bauwerken, Baustelleneinrichtung)
- Darstellungstechniken und Zeichnungsnormen im Bauwesen (Entwurfs- und Fertigungszeichnungen einschließlich aller für die handwerkliche Ausführung erforderlichen Schnitte und Details, z.B. Hoch- und Tiefbau)
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen kennen spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- analysieren Organisationsstrukturen,
- reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel,
- analysieren Schnittstellen zu den an der Ausbildung Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften.
- ökonomische und personale Rahmenbedingungen der beteiligten berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes Bautechnik
- Ordnungsmittel
- Lernortkooperationen

Biologie

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium / Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Fachwissenschaftliche Grundkompetenzen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein strukturiertes Fachwissen zu den unterrichtsrelevanten Bereichen der Biowissenschaften und kommunizieren dieses fachsprachlich korrekt sowie adressatenbezogen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- beherrschen die Tier- und Pflanzensystematik;
- Überblick über die Reiche des Lebendigen
- Tier- und Pflanzenarten unter besonderer Berücksichtigung der einheimischen Arten
- Dichotome Bestimmungsschlüssel
- Vorschriften des Artenschutzes
- Grundlagen
 
- Vertiefung und umfassende Systematisierung
- Einblicke in das System von Mikroorganismen und Viren
- stellen zentrale Fragestellungen in den Bereichen Ökologie, Physiologie, Genetik, Evolution und Humanbiologie dar und entwickeln selbständig fachliche Fragen;
- Wirkungsgefüge in Ökosystemen
- Abiotische und biotische Faktoren
  • grundlegende Erklärungs- muster von ökologischen Zusammenhängen
  • Untersuchung ökologischer Wechselbeziehungen von Arten in Lebensräumen
- Vorschriften des Natur- und Umweltschutzes
- Anatomie, Morphologie, Physiologie, Systematik und Lebensweise von Pflanzen und Tieren
- Standardexperimente zur Pflanzen- und Tierphysiologie
- Grundlagen der Genetik einschließlich der Klassischen Genetik
- Beispiele von angewandten Aspekten
- Evolutionstheorien und Erklärungen zur Mannigfaltigkeit der Lebewesen
- Grundlagen der Stammesge- schichte von Lebewesen einschließ- lich der Evolution des Menschen
- Darstellung evolutiver Anpassungs- prozesse auf der Grundlage gene- tischer und ökologischer Gesetz- mäßigkeiten
- Grundlagen in Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des Menschen
- Verständnis für die Eigenart des Menschen als kulturschaffendes Wesen in der Natur
- schwerpunktmäßig entsprechende Grundkenntnisse von Blütenpflanzen und Wirbeltieren
- grundlegende Züchtungsmechanismen sowie biotechnische Verfahren des Alltags
- Artbildungen mit exemplarischen Aspekten aus der Anthropologie
- Grundlagen der Sinnesphysiologie sowie der Sexualität des Menschen
- schwerpunktmäßig entsprechende Grundkenntnisse von Blütenpflanzen und Wirbeltieren
- Organisationsmerkmale und Angepasstheiten von Pflanzen und Tieren
- Standardexperimente auch speziell zur Fotosynthese und zum Wassertransport
- Grundlagen der Theorie und Praxis der Standardmethoden bio- und gentechnischer Verfahren sowie ausgewählter Gebiete der Humangenetik
- Artbildungen mit exemplarischen Aspekten aus der Anthropologie
- Soziobiologie
- Grundlagen der Sinnesphysiologie sowie der Sexualität des Menschen
- an Beispielen: ökologische Wechselbeziehungen in Biozönosen
- biogeochemische Stoffkreisläufe und Energieflüsse in Ökosystemen
- Modelle zur Regulation von Populationsdichten, z.B. kybernetische Modelle oder Modelle zur Selbstregulation
- Vertiefung: Stoffwechsel von Pflanzen, Tieren und Prokaryoten
- spezielle Kenntnisse über ausgewählte, komplexe Experimente aus Bereichen der Neuro- und Sinnesphysiologie, Hormonphysiologie, Entwicklungsphysiologie oder diverser Stoffsynthesen von Pflanzen (mindestens zwei Gebiete)
- Vertiefung: Neurobiologie der Informationsverarbeitung
- Vertiefung: Biochemie im Bau- und Betriebsstoffwechsel der Organismen oder der Prokaryoten
- anwendungsbezogene Grundlagen: Chemie von Stoffen, Stoffklassen und deren Reaktionen mit besonderem Aspekt energetischer Betrachtungen
- Vertiefung wesentlicher Bereiche der Cyto- und Molekulargenetik sowie Grundlagen der Steuerungs- und Regulationsmechanismen
- Grundlagen der Theorie und Praxis der Standardmethoden bio- und gentechnischer Verfahren sowie ausgewählte Gebiete aus der Humangenetik (Vertiefung in einem der Bereiche)
- grundlegende Züchtungsmechanismen
- Artbildungen
- Grundlagen der Anthropologie
- Soziobiologie
- Grundlagen zur Fortpflanzung und Entwicklung des Menschen
- Humanbiologie in Bereichen der Anatomie, Physiologie, Erweiterung spezifischer - Aspekte der Physiopathologie
- Grundlagen der Immunbiologie
- erklären biologische Phänomene auch fachübergreifend;
- Grundlagen fachübergreifender biologischer Erklärungsmuster
- Anwendung von Erklärungsmustern z.B. für die Sexualität des Menschen
- Anwendung von Erklärungsmustern z.B. für die Sexualität des Menschen, Bionik oder Energetik u.a.
- Anwendung von Erklärungsmustern z.B. für die Sexualität des Menschen, Bionik oder Energetik u.a.
- analysieren und bewerten neue Entwicklungen der Biologie selbständig.
- Berücksichtigung relevanter wissenschaftlicher Literatur und Recherchemöglichkeiten
   
- anschlussfähiges Fach- und Überblickswissen
- Vernetzung von Informationen über neuere Entwicklungen und Forschungsergebnisse mit anderen Bereichen der Biowissenschaften
Kompetenzbereich 2: Biologisches Denken und Arbeiten
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verwenden fachspezifische Arbeitsmethoden, verfügen über Methoden biologischen Erkenntnisgewinns und beurteilen diese.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- beschreiben Erkenntnismethoden der Biologie und schätzen sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Erkenntnisgewinnung ein;
- Anwendung verschiedener biologiespezifischer Erkenntnismethoden: Reduktion, Induktion, Deduktion, beobachten, beschreiben, experimentieren, messen, dokumentieren, protokollieren, klassifizieren, vergleichen, ordnen, denken in Modellen und Systemen, mathematisieren, grafisch darstellen, erklären, argumentieren, recherchieren, darlegen, vorhersagen
- Erörterungen wissenschaftlicher Theorien unter Verwendung von Logik und wissenschaftlichen Belegen
- Wahrnehmung und Beurteilung nicht-naturwissenschaftlicher Behauptungen, Erklärungen und Theorien
- Standardschulversuche
- Entwicklung und kritische Reflexion von Schulexperimenten für den Biologieunterricht
   
- Handlungswissen in den o.g. Bereichen der Physiologie, Ökologie und Genetik durch fachspezifische Arbeitsmethoden in Praktika
- Überblick über neueste Theorien, z.B. aus der Genetik, Biotechnologie, Neurobiologie, Evolution u.a.
- Herstellung von Bezügen zwischen Arbeitshypothesen, experimentellen Ergebnissen und wissenschaftlichen Theorien in den Praktika sowie der fachdidaktischen Ausbildung
- Reflexion eingesetzter Methoden und erhaltener Versuchsergebnisse (Fehlerdiskussion, Versuchskritik)
- Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes in Teilgebieten und sachbezogene Argumentation auf nicht-naturwissenschaftliche Annahmen/Hypothesen
- Entwicklung von Versuchsanordnungen zu eigenständig formulierten Arbeitshypothesen, z.B. aus den Gebieten der Ökologie und Physiologie, einschließlich deren Verifizierung und Falsifizierung
- planen Untersuchungen und führen diese durch;
- Untersuchungen an ausgewählten aktuellen und historischen Beispielen: Fragestellungen formulieren, Hypothesen bilden, Untersuchungspläne entwerfen, Daten empirisch erheben, aufbereiten, auswerten und unter Bezug auf einen theoretischen Rahmen in geeigneter Form darstellen
- Einschätzung der fachlichen Bedeutung und Reichweite von Versuchsergebnissen
- Entwerfen und Beurteilen von Modellen (Modellkritik), z.B. Funktionsmodelle
- Entwerfen und Beurteilen von Modellen (Modellkritik), z.B. Funktionsmodelle
- Entwerfen und Beurteilen von Modellen (Modellkritik), z.B. Funktionsmodelle
- wenden spezifische Arbeitstechniken an;
- typische Arbeitstechniken:
  • Einsatz von diversen Lupen, Mikroskopen und physikalischen Messmethoden
  • Präparieren, Sezieren
  • einfache chemische Nachweismethoden
   
- diverse bildgebende Verfahren z.B. aus der Cytologie und Neurobiologie, Einordnung sowie Auswertung der Ergebnisse
- Praktika: Neben Standardexperimenten in verschiedenen Bereichen (s.o.) auch ausgewählte Experimente mit erhöhtem Komplexitätsgrad, z.B. unter Einsatz aktueller biophysikalischer Messverfahren
- stellen Biologie als Teil unserer wissenschaftsgestützten technischen Kultur dar;
- Einordnung biologischer Inhalte, Methoden und Theorien in ihrer beruflichen, gesellschaftlichen sowie historischen Bedeutung
- zielgruppenspezifische Darstellung, Einordnung und Bewertung aktueller Forschungsergebnisse
- Aufzeigen der Verbindungslinien zu anderen Wissenschaften
     
- beschreiben und beurteilen Themen und Problemkreise von persönlicher, sozialer und ökologischer Bedeutung aus biologisch-naturwissenschaftlicher und ethischer Perspektive.
- mögliche Themen/Problemkreise: menschliche Gesundheit, Sexualität, Fortpflanzung, Zusammenleben, Bevölkerungswachstum, Umweltverschmutzung, Umweltschutz und Umweltgefahren, natürliche Reichtümer und Rohstoffe
- Betrachtung der Chancen und Risiken der Biologie und ihrer Anwendungen
   
- allgemeine Kriterien aus der Biophilosophie zur Darstellung ethischer Probleme und deren diskursive Anwendung auf Themenkreise, z.B. aus den Bereichen der Biotechnologie, Humangenetik u.a.
Kompetenzbereich 3: Lernen und Lehren
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen planen Biologieunterricht, führen ihn durch und reflektieren ihre didaktisch-methodischen Entscheidungen in grundlegenden Elementen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- entwerfen exemplarisch Biologiestunden, erproben und reflektieren deren Durchführung;
- ausgewählte biologiedidaktische Konzeptionen und Modelle
- wesentliche Arbeits- und Forschungsgebiete der Biologiedidaktik sowie ihre Forschungsmethoden
     
- begründen und kommunizieren in Grundzügen fachliche/ thematische Entscheidungen argumentativ in verschiedenen Relevanzbereichen (Fach-, Schüler-, Gesellschaftsrelevanz);
- Bedeutung und Auswahl biologischer Inhalte hinsichtlich
  • der gegenwärtigen und zukünftigen Relevanz für die Gesellschaft sowie für die Schülerinnen und Schüler
  • aktueller Probleme in der Lebenswelt
     
- wählen Inhalte zielgruppenspezifisch aus, elementarisieren sie und beurteilen sie auf ihre fachliche Korrektheit.
- Bildungsstandards/Kerncurricula im Fach Biologie
     

Chemie

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Fachwissen und fachspezifische Methoden
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen in den unterrichtsrelevanten Teilbereichen der Chemie und beherrschen die fachspezifischen Methoden.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- verfügen über grundlegende Kenntnisse der Stoffe und Reaktionen unter Berücksichtigung der Grundkonzepte
  • Teilchenkonzept, ·
  • Struktur-Eigenschaften-Konzept
  • Donator-Akzeptor-Konzept,
  • Energie-Konzept,
  • Gleichgewichts-Konzept;
- bedeutsame Stoffe, ihre Eigenschaften und ihr Reaktionsverhalten; Ordnungsprinzipien der Chemie
- Grundlagen
- Vertiefung
- umfassende Vertiefung
- umfassende Vertiefung
- Atom- und Bindungsmodelle
- Grundlagen
- Vertiefung
- umfassende Vertiefung
- umfassende Vertiefung
- energetische und quantitative Betrachtungen
- elementare energetische und einige quantitative Betrachtungen
- elementare energetische und einige quantitative Betrachtungen
- eingehende energetische und quantitative Betrachtungen
- eingehende energetische und quantitative Betrachtungen
- Möglichkeiten der Reaktionssteuerung
- einfache Möglichkeiten
- einfache Möglichkeiten
- Auseinandersetzung mit diversen Möglichkeiten
- Auseinandersetzung mit diversen Möglichkeiten
- beherrschen die relevanten experimentellen Arbeitsmethoden der Chemie (Beobachten und Messen, Auswerten und Interpretieren, Entwickeln und Überprüfen von Hypothesen und Modellen) sowie die Methoden der Erkenntnisgewinnung und erläutern deren Grenzen;
- exemplarische Experimente zu Standardmethoden der Allgemeinen, Anorganischen, Organischen und Physikalischen Chemie
- prägnante, schulrelevante Beispiele
- prägnante, schulrelevante Beispiele
- exemplarische Einblicke in das umfangreiche Spektrum experimenteller Verfahren (klassisch und modern)
- exemplarische Einblick in das umfangreich^ Spektrum experimenteller Verfahren (klassisch und modern)
- sind fähig, verschiedene Teilbereiche/Themengebiete der Chemie miteinander zu verknüpfen;
- ausgewählte aktuelle und historische Beispiele zur Verknüpfung von Fragestellungen, theoriebasierten Hypothesen, experimentellen Untersuchungen, Modellen und anderen Verfahrensweisen
- überschaubare Problemfelder
- überschaubare Problemfelder
- komplexe Problemfelder
- komplexe Problemfelder
- analysieren und bewerten chemisch-technische Prozesse in einem umfassenden Kontext;
- Bereiche:
  • chemisch-technische Prozesse
  • Stoffkreisläufe in Natur und Gesellschaft einschließlich menschlicher Eingriffe
  • Alltagsfragen
  • grundlegende wissenschaftstheoretische, -historische und -soziologische Fragestellungen
  • ethische Fragestellungen
- Auswahl prägnanter Beispiele
- Auswahl prägnanter Beispiele
- komplexe Beispiele
- komplexe Beispiele
- kommunizieren über Chemie und neue Entwicklungen des Fachgebiets.
- ausgewählte aktuelle Forschungsund Entwicklungsgebiete der Chemie
- Beschränkung auf schul-formspezifisch relevante Themenfelder
     
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, chemisches Fachwissen mit grundlegenden Konzepten benachbarter Disziplinen zu verknüpfen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- verfügen bezogen auf chemische Fragestellungen über grundlegende fachbezogene Kenntnisse aus der Mathematik und den benachbarten Naturwissenschaften.
- Mathematik und andere Naturwissenschaften: Fachbezogene Grundlagen
- einfache, schulartbezogene Verknüpfungen
- einfache, schulartbezogene Verknüpfungen
- Einblick in einen so genannten Sonderbereich der Chemie, z.B. Biochemie, Geochemie o.a.
- mathematische und andere naturwissenschaftliche Aspekte
- Einblick in einen so genannten Sonderbereich der Chemie, z.B. Biochemie, Geochemie o.a.
- mathematische und andere naturwissenschaftliche Anforderungen in chemiebezogenen Ausbildungsberufen
Kompetenzbereich 2: Unterrichten
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können chemische Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler adressatengerecht darstellen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- beherrschen relevante Prinzipien für die Gestaltung von Chemieunterricht und bewerten diese hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen;
- aktuelle oder in der Entwicklung des Fachs bedeutsame Prinzipien wie Wissenschaftspropädeutik, Handlungsorientierung, Anschaulichkeit, Lebensweltorientierung, Kontextorientierung, didaktische Rekonstruktion
- besondere Berücksichtigung: Prinzipien der Lebensweltorientierung, der Handlungsorientierung und der Anschaulichkeit
- besondere Berücksichtigung: Prinzipien der Handlungsorienrierung, der Alltagsorientierung und der Anschaulichkeit
   
- Orientierung an überschaubaren Kontexten
- Orientierung an überschaubaren Kontexten
- besondere Berücksichtigung: Kontextorientierung
- besondere Berücksichtigung: Kontextorientierung
- verfügen über vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse schulbezogener Experimentiermethoden einschließlich der erforderlichen Sicherheits- und Entsorgungsmaßnahmen;
- Theorie und Praxis grundlegender Demonstrations- und Schülerexperimente einschließlich der Sicherheits- und Entsorgungsmaßnahmen
       
- integrieren Experimente in ein Lernarrangement, begründen ihre Vorgehensweise und reflektieren die jeweiligen Möglichkeiten des Kompetenzerwerbs.
- bedeutsame Unterrichtsverfahren und -konzeptionen, Ansätze und Methoden zur Reflexion des Kompetenzerwerbs bei der Durchführung von Experimenten
       

Darstellendes Spiel

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Gymnasium
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit Theatergeschichte, -theorie und -formen sowie Dramentheorie und -analyse auseinander.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verstehen und analysieren theaterhistorische Entwicklungen, erkennen insbesondere Theater-Tendenzen des 20. Jahrhunderts und ordnen einzelne Autoren und Theaterpraktiker zu,
- kennen, analysieren und ordnen die wichtigsten Theatertheorien und -konzepte ein,
- kennen interkulturelle Theaterformen;
- Theatergeschichte und Theatertheorie von der Antike bis zur Gegenwart in Grundzügen
- Vertiefung:
  • Theatergeschichte des 20. Jahrhunderts
  • ausgewählte Theatertheorien und -konzepte
  • interkulturelle Theaterformen
- interpretieren Theatertexte sowohl in ihrer historischen als auch in ihrer thematischen und ästhetisch-theatralen Dimension,
- kennen verschiedene Dramen-Theorien und -Konzepte,
- übertragen ihre theoretischen Kenntnisse insbesondere auch auf das Drama der Gegenwart.
- Dramenanalyse und Dramentheorie in Grundzügen von der Antike bis zur Gegenwart
- Vertiefung ausgewählter Dramentheorien
- Textanalyse und Interpretation von Dramen, insbesondere aktuelle Theatertexte
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit der Aufführungspraxis des Gegenwartstheaters auseinander.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- nehmen Theateraufführungen wahr, beschreiben und analysieren diese,
- kennen Tendenzen des zeitgenössischen Kinder- und Jugendtheaters,
- verfügen über Kenntnisse in und Erfahrungen mit der Ästhetik des Gegenwartstheaters und setzen diese in Bezug zu szenischen Formen populärer Kultur,
- verstehen szenische Präsentationen in Verbindung mit Positionen der anderen Künste und analysieren insbesondere die Entwicklung des aktuellen Theaters im Kontext der neuen Medien,
- verfügen über Grundkenntnisse im Kulturmanagement.
- Aufführungsanalyse und Ästhetik des Gegenwartstheaters und deren künstlerisch-praktische Anwendung
  • szenische Formen populärer Kultur
  • zeitgenössisches Kinder- und Jugendtheater
  • Grundzüge szenischer Formen in anderen Künsten (Bildende Kunst, Musik, Tanz)
  • Grundzüge szenischer Präsentationsformen mit neuen Medien
  • Kulturmanagement
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über praktische Erfahrungen in der Umsetzung theaterpädagogischer Modelle.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- analysieren theaterpädagogische Methoden und Modelle und entwickeln auf dieser Grundlage eigene künstlerisch-praktische Konzepte,
- kennen insbesondere die wichtigsten theaterpädagogischen Konzepte des 20. Jahrhunderts sowie die aktuellen theaterpädagogischen Diskurse;
- theaterpädagogische Methoden und Modelle sowie deren künstlerisch-praktische Umsetzung
- theaterpädagogische Konzepte des 20. Jahrhunderts
- aktuelle theaterpädagogische Diskurse
- beherrschen die grundlegenden künstlerischen Ausdrucksmittel von Körper und Stimme,
- entwickeln die Fähigkeit zum Partner-, Ensemble- und Publikumsbezug,
- haben grundlegende Erfahrungen in der Improvisation,
- reflektieren ihre szenische Arbeit;
- szenische Praxis und deren Reflexion
- künstlerischer Ausdruck von Körper und Stimme
- Partner-, Ensemble- und Publikumsbezug
- Improvisation
- setzen Medien im szenischen Kontext ein,
- verstehen und wenden szenografische Elemente und Raumkonzepte an,
- erfassen und nutzen interdisziplinäre Bezüge und Verbindungen zu anderen Künsten,
- kennen Elemente der Veranstaltungstechnik,
- verfügen über ein Konzept als Spielleiterin oder Spielleiter,
- leiten Spielprozesse an, entwickeln und reflektieren Inszenierungskonzepte,
- organisieren und führen Aufführungen durch.
- Präsentationsformen und szenische Medien
- Medieneinsatz im szenischen Kontext
- Szenografie
- interdisziplinäre Bezüge (Bildende Kunst, Musik, Tanz)
- Einblicke in die Veranstaltungstechnik
- Rolle als Spielleiterin oder Spielleiter
- Inszenierungskonzepte: Entwicklung und Reflexion
- Aufführungen: Organisation und Durchführung
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage für eine Theateraufführung bestimmte Texte zu verfassen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- schreiben eigene Texte,
- bearbeiten Theatertexte,
- schreiben Textarten um,
- stellen einen Theatertext aus unterschiedlichen Vorlagen zusammen,
- haben Einblick in die Phasierung und Gestaltung von Schreibprozessen,
- formulieren und dokumentieren choreografische Abläufe.
- Textarbeit und Textproduktion
- Bearbeitung unterschiedlicher Textarten

Deutsch

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Umgang mit literarischen Texten (Literarische Bildung)
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen erschließen literarische Texte gestützt auf fachspezifisches und fachübergreifendes Wissen unter Beachtung ihrer ästhetischen Qualität sowie historischer und soziokultureller Zusammenhänge.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- erschließen auf der Basis intensiver und extensiver eigener Leseerfahrungen literarische Texte unterschiedlicher Epochen, Gattungen (verschiedene Genres) und Autoren;
- Kernbestand repräsentativer, „kanonisierter” Literatur
- Grundlagen in allen Epochen der deutschen Literatur (ab 17. Jahrhundert)
- Literatur in der Primarstufe
- Schwerpunkt: altersangemessene epische Kleinformen, z.B. Reime, Märchen usw.
- Kenntnisse über handlungs- und kommunikationsorientierte Verfahren (Sonderpädagogik)
 
Schwerpunkt: epische Kleinformen
Vertiefung mindestens einer Epoche (18. bis 20. Jahrhundert)
- Grundlagen der gesamten Literaturgeschichte ab Mittelalter
- Vertiefung mindestens einer Epoche (18. bis 20. Jahrhundert)
- Vertiefung mindestens einer weiteren Epoche, insbesondere aus den Umbruchzeiten 18./19. Jahrhundert und 19./20. Jahrhundert
- Vertiefung eines Werkkomplexes
 

- Vertiefung mindestens einer Epoche (18. bis 20. Jahrhundert)
- Vertiefung mindestens einer weiteren Epoche, insbesondere aus den Umbruchzeiten 18./19. Jahrhundert und 19./20. Jahrhundert
- Vertiefung eines Werkkomplexes
- beschreiben Merkmale und Entwicklung literarischer Gattungen,
- verfügen über literarisches Überblickswissen im Hinblick auf Epochen, Gattungen, Autoren, Werke, Motive und Genres,
- analysieren Texte in ihrer ästhetischen Besonderheit,
- deuten literarische Texte unter Berücksichtigung des biografischen, historischen, sozialen und kulturellen Kontextes;
- Gattungs- und Textsortentypologie aus den Bereichen Dramatik, Epik, Lyrik
- Überblick über Methoden der Interpretation
       
- wenden Methoden der Textanalyse und -interpretation an und beherrschen die erforderlichen Fachbegriffe,
- kennen aktuelle Aspekte der Gegenwartsliteratur,
- beurteilen Literatur hinsichtlich ihrer didaktischen Relevanz;
- Übungen in konkreter Textarbeit, insbesondere von Ganzschriften, exemplarische schriftliche Analyse und Interpretation von Texten
- Intention und Wirkung unterschiedlicher literarischer Genres
- Thematisierung didaktischer Fragen im Rahmen fachwissenschaftlicher Seminare
   
- Reflexion methodischer Zugänge zu Literatur
- Literaturtheorien im historisch-kulturellen Kontext
- Reflexion methodischer Zugänge zu Literatur
  • Schwerpunkt Gegenwartsliteratur sowie epische Kleinformen
  • Zusammenhang zwischen Leserorientierung und Formen literarischer Texte
- Literaturtheorien im historisch-kulturellen Kontext
- kennen den Zusammenhang zwischen Lesemotivation sowie Leseförderung und altersgemäßen Texten und haben sich exemplarisch mit Kinder- und Jugendliteratur auseinandergesetzt.
- Kinder- und Jugendliteratur
       
Kompetenzbereich 2: Umgang mit pragmatischen Texten (Reading literacy)
Kompetenz:  Die Absolventinnen und Absolventen erschließen methodisch reflektiert pragmatische Texte unterschiedlichster Art.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse zu Lesesozialisation, Leseprozessen sowie der Entwicklung von Lesekompetenz;
- Entwicklung und Bedeutung von Lesekompetenz
- Verfahren und Ergebnisse der Leseforschung
- Modelle des Kompetenzerwerbs (z.B. PISA-Studie)
- Textsorten und ihre Funktionen
- Fördermaßnahmen zur Entwicklung von Lesekompetenz speziell für so genannte Risikogruppen
- Handlungs- und kommunikationsorientierte Verfahren(Sonderpädagogik)
- siehe Grund-/Hauptschule
- exemplarische Analyse pragmatischer Texte unter Berücksichtigung semantischer, syntaktischer, rhetorischer und zeitgeschichtlicher Aspekte
- exemplarische Analyse pragmatischer Texte unter Berücksichtigung semantischer, syntaktischer, rhetorischer und zeitgeschichtlicher Aspekte
- systematisieren und beurteilen pragmatische Texte unterschiedlichster Art im Hinblick auf Inhalt, Sprache, Struktur und kommunikative Funktion;
- Zusammenhang zwischen Struktur, rhetorischen Mitteln, Kontext, Aussageabsicht und Wirkung
     
- pragmatische Texte aus fachrichtungsbezogenen und gesellschaftlichen Zusammenhängen
- wenden Strategien der Texterschließung an.
- Strategien der Texterschließung, fachspezifische Arbeitstechniken
   
- untersuchende, erörternde, gestaltende Texterschließungsverfahren
- untersuchende, erörternde, gestaltende Texterschließungsverfahren
Kompetenzbereich 3: Lesedidaktik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und fördern Leseprozesse und literarisches Lernen didaktisch und methodisch reflektiert.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- entwickeln aus ihrer Kenntnis verschiedener literaturtheoretischer und -didaktischer Strömungen und Positionen exemplarisch Zielperspektiven für Unterricht,
- beurteilen literaturdidaktische Verfahren zur Förderung von Lesemotivation,
- kennen und reflektieren kritisch die aktuellen Diskussionen im Bereich Literaturtheorie und -didaktik,
- diagnostizieren Leseleistungen auch in Kenntnis psychologischer Modelle des Textverstehens und leiten daraus Möglichkeiten zur Förderung von Lesekompetenz ab.
- Überblick über literaturtheoretische und -didaktische Strömungen z.B. produktions-, werk- und rezeptionsästhetische Ansätze, Erziehung durch/zur Literatur, Handlungs- und Produktionsorientierung
- Lesetechniken, Lesestrategien
- Texterschließungsverfahren und -strategien
- Forschungen/Modelle zur Leseförderung
- anwendungsbezogene Kriterien zur Textauswahl
- methodische Grundprinzipien zur Arbeit mit Texten
- Ziele für die Arbeit mit Texten/ Ziele des Literaturunterrichts
- Modelle, Theorien, Probleme des Erstleseunterrichts
- Fördermöglichkeiten für Leseanfänger
- Erkennen besonderer Probleme, z.B. LRS
- Voraussetzungen zum Lesenlernen (Sonderpädagogik)
- besondere Bedingungen und Fördermöglichkeiten zweisprachiger Lernerinnen und Lerner
     
Kompetenzbereich 4: Sprachwissenschaft, Sprachdidaktik und Sprecherziehung
Kompetenzen: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen das Instrument der deutschen Sprache in besonderer Weise. Sie erfüllen in sprachlicher Hinsicht eine Vorbildfunktion und können die Sprachkompetenz der Schülerinnen und Schüler im Sinne der Schriftsprachlichkeit erweitern.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- verwenden die deutsche Sprache grammatisch korrekt und beherrschen die gängigen grammatischen Kategorien und Begriffe;
- Grundlagen der Grammatik auf allen Strukturebenen: Theorien, Modelle
- Auswirkungen von Sprachauffälligkeiten auf den Erwerb der Schriftsprache, Sprachförderung (Sonderpädagogik)
 
- Stilistik
- Stilistik
- kennen die grundlegenden Fragestellungen und Methoden der Sprachwissenschaft und ihre Relevanz für den Deutschunterricht,
- sind in der Lage, die deutsche Sprache situationsangemessen und flexibel in verschiedenen Registern zu nutzen,
- wissen um die Funktion grammatischer und rhetorischer Mittel und setzen ihr Wissen bei der Produktion und der Analyse von Texten ein;
- funktionaler, systematischer und integrativer Grammatikunterricht
       
- kennen Theorien des Spracherwerbs und der Sprachentwicklung,
- analysieren die sprachliche Struktur von Texten zur Behebung von Verständnisschwierigkeiten;
- Spracherwerb
- Sprachentwicklung
- Entwicklung von Sprachbewusstsein
- Sprache und medialer Wandel
- Deutsch als Zweitsprache
- Mehrsprachigkeit
       
- kennen Funktionen und Wirkungen von Sprachvarietäten;
- Sprachvarietäten, Sprache und Stil
       
- kennen und beurteilen aufgrund der Einsicht in die Wandlungsprozesse der Sprache (Sprachgeschichte) aktuelle Veränderungen;
- Sprachgeschichte, sprachlicher Wandel, Regionalsprache, Niederdeutsch, Minderheitensprache Saterfriesisch
       
- kennen wesentliche Unterschiede zwischen Schriftlichkeit und Mündlichkeit (medial und konzeptionell);
- Kommunikationstheorien, Analyse von Gesprächssituationen
- Gesprächsfähigkeit, Gesprächskultur
       
- nutzen Kenntnisse über Kommunikationstheorien und -modelle zur Analyse und Gestaltung sprachlicher Handlungen,
- nutzen Kenntnisse aus dem Bereich der Sprachwissenschaft zur Analyse und Interpretation von literarischen und pragmatischen Texten,
- kennen Grundsätze der Sprechwissenschaft und Sprecherziehung und wenden Techniken der sprecherischen Gestaltung auf eigene Redebeiträge an,
- tragen literarische Texte interpretierend und expressiv unter Berücksichtigung ihrer klanglichen Qualität vor.
- Gesprächstechniken, Argumentationsmodelle, Rede-, Gesprächs- und Diskussionsformen
- mündliche Darstellungsformen (z.B. appellierend, argumentierend, kommentierend)
- Gesprächsvorbereitung, -aufbau, -durchführung und -evaluation
- gestaltendes Sprechen
- Sprecherziehung mit überwiegend praktischen Anteilen (Atemübungen, Artikulationsübungen, Körperhaltung, stimmliche Differenzierung)
   
- Grundlagen der Rede- und Gesprächsrhetorik
- Grundlagen der Rede- und Gesprächsrhetorik
Kompetenzbereich 5: Schreiben und Schreibdidaktik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen gehen souverän mit Schriftlichkeit um und verfügen über Kenntnisse der Begleitung und Förderung von Schülerinnen und Schülern auf ihrem Weg zur voll entwickelten Schreibfähigkeit.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- beherrschen sicher die schriftsprachlichen Normen der deutschen Sprache und haben Einblick in die Komplexität der orthografischen und grammatischen Regeln erworben;
- Geschichte der Orthografie, Prinzipien der deutschen Rechtschreibung und Grammatik
       
- kennen die Ergebnisse der neueren Schreibforschung und haben im eigenen Tun Schreiben als komplexen Problemlöseprozess erfahren;
- Schreibforschung und Schreibdidaktik
- eigene Schreibübungen, u.a. narratives, informierendes, deskriptives und argumentatives Schreiben
- Schriftspracherwerb im Anfangsunterricht: besondere Problembereiche, didaktische und methodische Folgerungen, Fragen der Motivation
- Voraussetzungen zum Schriftspracherwerb, Möglichkeiten individueller Förderung
- Rechtschreibung lernen: Probleme, Fehleranalyse, Arbeitstechniken, Übungsformen
- Textanalysen und Textinterpretationen
- Einschätzen der Komplexität der Schreibaufgabe
- Textanalysen und Textinterpretationen
- Analyse von Schreibanlässen/-situationen
- Schreibkonventionen, -muster
- Textanalysen und Textinterpretationen
- Analyse von Schreibanlässen/-situationen
- Schreibkonventionen, -muster
- verfügen über Strategien zur Gestaltung von Schreibprozessen und reflektieren diese;
- exemplarische Analyse von Schreibprodukten
- Schreibprozess: Clustering, Mindmapping, Erstellen eines Konzepts, Ersatz- und Umstellproben, Textüberarbeitung
- Diagnose und Förderung bei Fehlern, die durch LRS bedingt sind
- Diagnose bei Fehlern, die durch Interferenzen entstehen
 
- Strategien zur Textüberarbeitung
- Strategien zur Textüberarbeitung
- sind in der Lage, Texte für unterschiedliche Situationen angemessen zu verfassen.
 
- berufsbezogene Schreibsituationen (Hauptschule/ Sonderpädagogik)
- berufsbezogene Schreibsituationen
- berufsbezogene Schreibsituationen
- berufsbezogene Schreibsituationen
Kompetenzbereich 6: Umgang mit Medien
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten des Umgangs mit der Sprache der Medien und in den Medien sowie der medialen Vermittlung von Literatur.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- entwickeln eine reflektierte Position zur Entwicklung der Medien und ihren schulischen Nutzungsmöglichkeiten;
- Einführung: Medienkunde und Mediendidaktik
- Mediensozialisation, Medienkonsum
     
- berufsschulspezifische Ansätze zur Vermittlung von Medienkompetenz
- Computer im Deutschunterricht
- kennen die vielfältigen Zusammenhänge und Bezüge zwischen den verschiedenen Medien und Medienprodukten,
- analysieren Medienprodukte und beurteilen sie im Hinblick auf Funktionen und Wirkungen (Schwerpunkte: Sprache, Literatur),
- verstehen Medienerziehung als Beitrag zur politischen Bildung;
- Zusammenhang zwischen Struktur, Produktionsvorgang und Wirkung von Medienprodukten
- Überblick über Medienprodukte
- journalistische Textsorten, Pressesprache, Manipulation durch Sprache
- Hörspiel, Videosequenz, Weblog, Hypertexte usw.
- visuelle und akustische Inszenierungen von Texten
- exemplarische Analyse von Literaturverfilmungen
       
- setzen Medien praktisch-kreativ als Mittel der ästhetischen Gestaltung ein;
- Untersuchung von Lernsoftware
- sprachliche Variationen und Varietäten in Medien
- Untersuchung von Lernsoftware, z.B. Diktat- und Grammatiktrainer
- Untersuchung von Lernsoftware, z.B. Diktat- und Grammatiktrainer
- Untersuchung von Literatursoftware
- Untersuchung von Literatursoftware
- kennen den Zusammenhang zwischen Mediennutzung und Sprachentwicklung;
- Einfluss von Medien auf die Sprachentwicklung
       

Elektrotechnik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen der Elektrotechnik und über hinreichendes Fachwissen aus den Nachbardisziplinen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben theoretische und anwendungsbezogene Grundlagen der Elektrotechnik sowie den dazugehörigen rechtlichen Rahmen,
- verknüpfen die Fachgebiete der Elektrotechnik, ordnen deren gegenwärtige Bedeutung ein und schätzen deren zukünftige Entwicklung ab,
- wählen Bereiche der Elektrotechnik aus und wenden diese problemadäquat an,
- entwickeln eigene Lösungen für abgegrenzte Problemstellungen und wenden diese praxisorientiert an,
- lösen ausgewählte elektrotechnische Problemstellungen mithilfe der Mathematik;
- rechtliche und technische Rahmenbedingungen
- Analyse und Synthese elektrischer Netzwerke
- hard- und softwaretechnische Grundlagen informationstechnischer Systeme
- Messen und Prüfen, Schutzmaßnahmen, Arbeitssicherheit
- Methoden und Konzepte technischer Dokumentationen
- Mathematik (fachbezogen)
- beschreiben ausgewählte energietechnische Inhalte;
- rechtliche und technische Rahmenbedingungen
- Erzeugung, Verteilung und Anwendung elektrischer Energie
- Installationstechniken
- Bustechnologien
- Messen und Prüfen
- Schutzmaßnahmen
- Arbeitssicherheit
- beschreiben ausgewählte kommunikationstechnische Inhalte;
- rechtliche und technische Rahmenbedingungen
- Signale
- Systeme
- Programmsteuerungen
- Protokolle
- Informations- und Kommunikationstechnologien der Nachrichtentechnik
- Installationstechniken
- Messen und Prüfen
- Schutzmaßnahmen
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen Energieversorgung, Elektrische Maschinen und Antriebe, Hochspannungstechnik und Leistungselektronik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
Energieversorgung
- beschreiben, planen und realisieren energietechnische Versorgungssysteme auch unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten;
 
- Planung und Betrieb elektrischer Netze
- Objekte der Energieversorgung
- Schutzmaßnahmen
- Energiewirtschaft
- Elektronikschaltungen in der Energietechnik
Elektrische Maschinen und Antriebe
- beschreiben und planen elektrische Antriebssysteme,
- wählen für geeignete Anwendungen, auch unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, elektrische Maschinen und deren Steuerungen begründet aus;
 
- Fernwirktechnik
- Kenntnisse über Aufbau, Arbeitsweise und Betriebseigenschaften elektrischer Maschinen
- Eigenschäften elektrischer Antriebe
- Auswahlkriterien und Bemessung elektrischer Maschinen
- Wirkungsweise und Betriebsverhalten elektrischer Kleinmaschinen
- Steuerschaltungen für Kleinmotoren
Hochspannungstechnik
- analysieren elektrische Hochspannungssysteme;
 
- Erzeugung und Messung hoher Wechsel-, Gleich- und Stoßspannungen
- Elektrostatische Felder
- Leitungs- und Durchschlagsmechanismen in Gasen, Flüssigkeiten und Feststoffen
- elektrische Messungen und Teilentladungsmessungen
Leistungselektronik
- beschreiben und planen elektrische Antriebssteuerungen,
- wählen für geeignete Problemstellungen, auch unter ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten, die Steuerungen begründet aus.
 
- Bauteile und Grundschaltungen der Leistungselektronik
- Halbleiterschalter
- Halbleitersteller
- Stromrichter
- Wechselrichter
- Umrichter
- energetische Verhältnisse
- Messtechnik der Leistungselektronik
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Kommunikationstechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
Kommunikationsnetze
- kennen Theorie und Praxis typischer Komponenten von Kommunikationsnetzen unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,
- beschreiben Architektur und Funktionsweise von Kommunikationsnetzen,
- nutzen und konfigurieren Kommunikationstechnologien und deren Dienste;
 
- Grundlagen der Kommunikationsnetze
- Mobilfunknetze
- Grundzüge der Datenkommunikationsnetze
Nachrichtenübertragung
- kennen Theorie und Praxis typischer Übertragungssysteme und -verfahren unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen;
 
- Übertragungssysteme
- Modulationsverfahren
- Kanalcodierungen
- Multiplexverfahren
Nachrichtenverarbeitung
- kennen Theorie und Praxis typischer Nachrichtenverarbeitungssysteme unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,
- administrieren diese Systeme und passen sie den Erfordernissen an;
 
- Grundlagen der Nachrichtenverarbeitung
- Codierung
- Informationstheorie
- Methoden der digitalen Signalverarbeitung
Hochfrequenztechnik
- kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der Hochfrequenztechnik unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,
- beschreiben Architektur und Funktionsweise, z.B. von Satellitenempfangsanlagen,
- analysieren praxisrelevante Problemstellungen.
 
- Sender und Empfänger
- Verfahren der Fernsehtechnik
- Aufnahme- und Empfangstechnik
- Messverfahren der Hochfrequenztechnik
- Wellenausbreitung
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Automatisierungstechnik und verknüpfen Teilbereiche dieser Technik sinnvoll miteinander.
Die Absolventinnen und Absolventen  
Regelungstechnik
- kennen Theorie und Praxis typischer Regelungssysteme,
- wählen begründet aus und konfigurieren Regelsysteme für anwendungstypische Problemstellungen;
 
- Behandlung von Regelungssystemen im Zeit- und Frequenzbereich
- dynamisches Verhalten von Regelkreisgliedern
- Darstellung von Frequenzgängen
- Stabilitätsverfahren
- Kompensation
- Zustandsrückführung
Bussysteme
- kennen Theorie und Praxis typischer automatisierungstechnisch relevanter Bussysteme;
 
Steuerungstechnik
- kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der Steuerungstechnik unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,
- beschreiben die Funktionsweise von Objekten der Steuerungstechnik und deren Zusammenspiel,
- entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen,
- wählen begründet Bussysteme aus und konfigurieren dessen Objekte für anwendungstypische Problemstellungen,
- kennen Theorie und Praxis typischer Problemstellungen der Digitaltechnik unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen,
- entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen;
 
- Methoden des Entwurfs und der Programmierung von Steuerungen
- verteilte Steuerungen
- Verbindungs- und speicherprogrammierte Steuerungen
- Verknüpfungs- und Ablaufsteuerungen
- Sensorik
- Aktorik
- Entwurf kombinatorischer und sequenzieller Schaltungen
- Digitalschaltungen der Elektrotechnik
Messtechnik
- kennen Theorie und Praxis typischer messtechnischer Problemstellungen,
- beschreiben die Funktionsweise von Objekten der Messtechnik und deren Zusammenspiel,
- führen Messungen anhand praxisrelevanter Problemstellungen durch und dokumentieren diese;
 
- Fehler- und Ausgleichsrechnung
- statische und dynamische Eigenschaften von Messeinrichtungen
- Signal- und Systemeigenschaften
- Messverfahren und Messschaltungen
- Sensorik
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Bereichen der Informationstechnik und verknüpfen die Teilbereiche der Automatisierungstechnik sinnvoll miteinander.
Die Absolventinnen und Absolventen  
Softwaretechnik
 
- Analyse von Softwaresystemen
- Design/Entwicklung von Softwaresystemen
- Java oder andere
IT-Systeme
- beschreiben den typischen Aufbau eines Computersystems, deren Peripherie auch unter Berücksichtigung aktueller und künftiger Entwicklungen sowie die Funktionsweise und das Zusammensiel von Objekten dieses Systems,
- nutzen und überprüfen diese Systeme zur Lösung technischer Probleme und führen geeignete Fehlerdiagnosen durch,
- entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für praxisrelevante Problemstellungen;
 
- Computerhardware
- Computerarchitektur
- Computerperipherie
Mikroelektronik
- analysieren den Einsatz mikroelektronischer und halbleitertechnologischer Bauelemente und setzen diese in praxisrelevanten Problemstellungen um,
- entwickeln, testen und dokumentieren Lösungen für Aufgabenstellungen mit unterschiedlichen Technologien.
 
- Grundzüge der Halbleitertechnologie
- Eigenschaften und Einsatz mikroelektronischer Bauelemente
- Architektur und Schalttechnik analoger und integrierter Schaltungen
- Herstellverfahren
- Wirkungsweise

Erdkunde

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik und übergreifend
Realschule
Gymnasium
Kompetenzbereich 1: Physische Geografie/Geoökologie
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können physiogeografische/geoökologische Theorien und Methoden angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungen nutzen sowie verschiedene geoökologische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und empirischer Forschung      
- ausgewählte Sachverhalte der Physischen Geografie/Geoökologie kompetent darzustellen und zu erklären,
- physisch-geografische Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung einzuordnen und Verbindungslinien zu anderen Wissenschaften aufzuzeigen,
- zentrale Fragestellungen der Physischen Geografie/Geoökologie und damit verbundene Erkenntnisinteressen zu skizzieren sowie fachliche Fragen selbst zu entwickeln,
- die Relevanz der anthropogeografischen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte in Bezug auf das spätere Berufsfeld einzuschätzen,
- Methoden der Physischen Geografie/Geoökologie zu beschreiben und auch ggf. im Gelände anzuwenden sowie sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Erzeugung von Wissen einzuschätzen,
- physiogeografische/geoökologische Forschungsergebnisse angemessen darzustellen und in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einzuschätzen,
- sich in neue Entwicklungen der Disziplin in selbständiger Weise einzuarbeiten,
- die Relevanz der physiogeografischen/geoökologischen Fragestellungen, Methoden und Inhalte in Bezug auf das spätere Berufsfeld einzuschätzen.
Geomorphologie/Geologie:
- Plattentektonik, Erdbeben, Vulkanismus
- Kreislauf der Gesteine
- Entstehung von Lagerstätten
 
- fluviatiler, glazialer, mariner und äolischer Formenschatz
- planetarische Zirkulation
-
 
- fluviatiler, glazialer, mariner und äolischer Formenschatz
- Prozesse und Formen der Verwitterung
- planetarische Zirkulation
Klimageografie
- Wasserkreislauf
- Klimaklassifikationen, Klimadiagramme
- Wetter und Klima in Europa
- Meeresströmungen als Klimafaktor
- natürliche und anthropogene Klimaänderungen
 
- Strahlungs-, Energie- und Lufthaushalt der Atmosphäre einschließlich astronomische Grundlagen
 
- Strahlungs-, Energie- und Lufthaushalt der Atmosphäre einschließlich astronomische Grundlagen
Vegetations- und Bodengeografie
- Landschaftsgürtel der Erde als zonale Ökosysteme
- Höhenstufen von Klima, Vegetation und Landnutzung in tropischen und außertropischen Hochgebirgen
 
- Bodenarten, -typen, -genese, Nutzungspotenziale
 
- Thermoisoplethendiagramme
- Böden als Zeugen der Landschaftsgeschichte und als Standorte für die Pflanzenproduktion
- Gefährdungen durch Schadstoffe und Bodenerosion
Geoökologie und Umweltfragen
- Ökosystem Stadt
- Ressourcennutzung und Umweltbelastungen
- Naturrisiken und -gefahren
 
- Ökologie der Fließgewässer
- Ökologie mariner Ökosysteme
 
- Ökologie der Fließgewässer
- Ökologie mariner Ökosysteme
- ökologische Raumplanung
Kompetenzbereich 2: Anthropogeografie
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können anthropogeografische Theorien und Methoden angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungen nutzen sowie verschiedene anthropogeografische Ansätze und Handlungsmöglichkeiten vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren.
Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, auf der Basis wissenschaftlicher Theorien und empirischer Forschung      
- zentrale Fragestellungen der Anthropogeografie und damit verbundene Erkenntnisinteressen darzustellen sowie fachliche Fragen selbst zu entwickeln,
- Methoden der Anthropogeografie zu beschreiben und anzuwenden sowie sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für den Erwerb von Wissen einzuschätzen,
- anthropogeografische Theorien und Prozesse der Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie ihre Struktur und Systematik zu erläutern und ihren Stellenwert zu reflektieren,
- anthropogeografische Forschungsergebnisse darzustellen und in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite einzuschätzen,
- anthropogeografische Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung einzuordnen und Verbindungslinien zu anderen Wissenschaften aufzuzeigen,
- die Relevanz der anthropogeografischen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte in Bezug auf das spätere Berufsfeld einzuschätzen,
- sich in neue Entwicklungen der Anthropogeografie in selbständiger Weise einzuarbeiten.
Wirtschaft
- Strukturen und Strukturwandel in der Landwirtschaft
- Standortfaktoren
- Tragfähigkeit der Erde/Welternährungslage
 
- natürliche und gesellschaftliche Einflussfaktoren im Agrarraum
- industrieller Strukturwandel
 
- natürliche, gesellschaftliche und politische Einflussfaktoren im Agrarraum
- industrieller Strukturwandel
- Hauptgruppen der Industrie
- Hauptgruppen der Dienstleistungen
Städtische und ländliche Räume
- Verdichtungsräume und ländliche Räume
- nachhaltige Regionalentwicklung
 
- Formen ländlicher und städtischer Siedlungen
- innere Differenzierung von Siedlungen
- Modelle städtischer Strukturen
- Stadttypen in verschiedenen Kulturräumen
 
- Formen ländlicher und städtischer Siedlungen
- innere Differenzierung von Siedlungen
- Modelle städtischer Strukturen
- Stadttypen in verschiedenen Kulturräumen
- Veränderungsprozesse der Siedlungsstrukturen
- Typen ländlicher Räume
Bevölkerung
- Entwicklung, Verteilung und Strukturen der Bevölkerung
- Migrationen
 
- bevölkerungsgeografische Indikatoren
- ethnosoziale Differenzierung
 
- bevölkerungsgeografische Indikatoren
- ethnosoziale Differenzierung
Mobilität
- Entwicklung und Funktion des Verkehrs
- Raumerschließung durch Verkehr, Verkehrsnetze
- Verkehr und Umwelt
- Formen und Entwicklung des Tourismus
- Attraktivitätsfaktoren und Probleme von Tourismusregionen
- Attraktivitätsfaktoren und Probleme von Tourismusregionen
Globale räumliche Strukturen
- Staaten unterschiedlichen Entwicklungsstandes
- Weltwirtschaftsregionen
 
- Entwicklung und Strukturen des Welthandels im Zeichen der Globalisierung
 
- Raumentwicklung unter dem Einfluss von Religionen und Ideologien
- Kulturregionen der Erde
- Entwicklung und Strukturen des Welthandels im Zeichen der Globalisierung
Kompetenzbereich 3: Regionale Geografie
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können raumbezogene Sachverhalte angemessen darstellen, reflektieren, anwenden und für Problemlösungen nutzen sowie verschiedene regionalgeografische Ansätze vergleichend analysieren, abwägen und diskutieren.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- stellen unterschiedliche Ansätze Regionaler Geografie dar und vergleichen sie,
- wenden die unterschiedlichen Ansätze zur Strukturierung von Informationen über Regionen an,
- stellen zentrale Fragestellungen der Regionalen Geografie sowie damit verbundene Erkenntnisinteressen dar und entwickeln selbst fachliche Fragestellungen,
- beschreiben Methoden der Regionalen Geografie, wenden sie an und beurteilen sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten für den Wissenserwerb,
- schätzen die Relevanz der Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze, Forschungsergebnisse und Inhalte der Regionalen Geografie in Bezug auf das spätere Berufsfeld ein.
- Kriterien zur Erfassung von Ländern
- regionale Strukturen des Nahraums
- regionale Strukturen in Deutschland und Europa
- ausgewählte Großräume außerhalb Europas mit unterschiedlichem Entwicklungsstand
- methodische Zugriffsweisen auf Länder
- Länderkunde nach dem länderkundlichen Schema
- problemorientierte Länderkunde
- Stadt-Umland-Beziehungen
- räumliche Disparitäten
- methodische Zugriffsweisen auf Länder
- Länderkunde nach dem länderkundlichen Schema
- dynamische Länderkunde
- problemorientierte Länderkunde
- Stadt-Umland-Beziehung
- Entwicklung durch Raumplanung
- räumliche Disparitäten
- raumwirksame Prozesse

Fahrzeugtechnik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen können auf strukturiertes Fachwissen zur Lösung von Problemen aus dem Bereich Fahrzeugtechnik zurückgreifen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen über die mathematischen und naturwissenschaftlichen Grundlagen der Ingenieurwissenschaften,
- beherrschen die auf die berufliche Fachrichtung bezogenen Ingenieurwissenschaften;
- Arbeitswissenschaft
- Betriebsführung
- Konstruktionslehre, Konstruktionswerkstoffe
- Mathematik (lineare Algebra, Differential- und Integralrechnung, reine und angewandte Mathematik)
- Motormechanik, experimentelle Physik
- Steuer- und Regelungstechnik, Informationstechnik
- Experimentelle Physik
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Qualitätslehre
- Werkstoffkunde
- wenden Kenntnisse über die verschiedenen Bauformen von Kraftfahrzeugen theoretisch und praktisch an;
- Chemie der Betriebs- und Hilfsstoffe
- Fahrzeugaufbau, Schadensbeurteilung
- analysieren Geschäfts- und Arbeitsprozesse, die sich an beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsabläufen der Fahrzeugtechnik orientieren, einschließlich des Qualitätsmanagements;
- Durchführung von Arbeitsstudien zu beruflichen Arbeitsprozessen
- Ermittlung von Arbeitsbedingungen und Anforderungen in fahrzeugtechnischen Berufen
- Auswahl und Begründung geeigneter Prozesse für den Unterricht
- verfügen über Kenntnisse zur Instandhaltung von Antriebssystemen einschließlich ihrer elektronischen Steuerungs- und Regelungssysteme und können diese anwenden;
- Aufbau und Funktion von Otto- und Dieselmotoren
- Thermodynamik des Verbrennungsmotors
- Motormanagementsysteme
- Betriebsverhalten von Motoren
- Gemischbildung
- Einspritzverfahren
- Verbrennungsverfahren
- Aufladung
- Schadstoffe
- alternative Antriebssysteme
- wenden Kenntnisse zur Instandsetzung des Antriebsstrangs, der Bremssysteme, der Lenkung und des Fahrwerks von Fahrzeugen einschließlich ihrer elektronischen Steuerungs- und Regelungssysteme theoretisch und praktisch an;
- Antriebsstrang
- Bremssysteme
- Fahrwiderstände
- Fahrzeugdynamik
- Fahrstabilität
- Lenkung
- Fahrwerk
- Fahrstabilitätssysteme
- wenden Kenntnisse zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Systemen der Fahrzeugelektronik, der Fahrzeuginformations- und -kommunikationssysteme sowie der Beleuchtung theoretisch und praktisch an;
- Komfort- und Sicherheitssysteme
- Licht und Beleuchtungssysteme
- verfügen über Kenntnisse zur Fehlersuche, Störungsdiagnose und Entwicklung von Diagnosestrategien an komplexen fahrzeugtechnischen Systemen unter Berücksichtigung der in Fahrzeugen eingesetzten Bussysteme und Fahrzeugnetzwerke und wenden diese theoretisch und praktisch an.
- Störungsdiagnose und Instandsetzung elektronischer Fahrzeugbaugruppen, insbesondere der Bordnetze, elektronischen Systeme im Antriebsstrang, Motormanagementsysteme, Fahrwerkregelung, Komfortelektronik, Fahrzeuginformations-, Fahrzeugsicherheits-, Infotainment- und Kommunikationssysteme
- Prüf- und Diagnostikverfahren

Farbtechnik/Raumgestaltung

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Grundlagen der Beschichtungs- und Belegetechnologien.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- systematisieren technologische Begriffe, Techniken und Methoden der Beschichtungen und Beläge,
- analysieren Aufgabenstellungen zu Beschichtungen und Belägen,
- setzen die Systematik in berufsfeldtypischen Fragestellungen und Projekten um.
- Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe für Beschichtungen und Beläge, Grundlagen der Beschichtungsstoffherstellung
- Analysemethoden, Prüftechniken für die Rohstoffe, Werkstoffe und der daraus erzeugten Produkte und deren Kennwerte
- Applikationsverfahren und Gerätetechnik
- berufsfeldtypische Beschichtungs- und Belegeaufgaben
- Normung der Werkstoffe
- Arbeits- und Geschäftsprozesse: Bauvertragswesen, Marketing, Baustellenlogistik, Werkstattlogistik, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kalkulation
- Arbeitsschutz, Umweltschutz
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit den Grundlagen berufsfeldtypischer Bautechniken.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- systematisieren berufsfeldtypische Bautechniken einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Gewerke,
- analysieren bautechnische Aufgabenstellungen hinsichtlich baulicher Vorgaben,
- überblicken die Betriebsstrukturen, Arbeitsfelder und Fertigungsabläufe,
- setzen die Systematik an konkreten Aufgaben im berufsfeldtypischen Kontext um.
- arbeitstechnische Umsetzung ausgewählter Bautechniken wie z.B. Betoninstandsetzung, Wärmedämmung, Trockenbau
- Grundkenntnisse über die Rohstoffe
- Normung der Werkstoffe
- Produktionsabläufe und Prüftechniken
- Arbeitsabläufe, Geschäftsprozesse, Bauvertragswesen und Qualitätsmanagement
- technische Regelwerke
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen gestalterischer Techniken und Verfahren.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen sicher über Grundlagen gestalterischer Prozesse und der Gestaltungsmittel,
- setzen Arbeits- und Gestaltungstechniken für visuelles Marketing um,
- beherrschen Arbeits- und Verarbeitungstechniken der Raumgestaltung,
- benutzen technische Kommunikationsmittel,
- verfügen über Grundkenntnisse marktorientierter Unternehmensführung.
- Gestaltungsprinzipien und Farbordnungssysteme
- typografische Zusammenhänge
- objektbezogene Gestaltungen
- Techniken der Darstellung
- branchenübliche Software
- bau-, stadtbau- und kunstgeschichtliche Fragestellungen
- Grundzüge der Zeichen-, Kommunikations-, Medien- und Werbetheorie
- bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
- berufsbezogene Betriebswirtschaftslehre
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen wenden naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische Problemstellungen an
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen mathematische, physikalische, bauphysikalische und bauchemische Grundlagen.
- Grundlagen der Werkstoffchemie
- Grundlagen der Physik (Elektrotechnik, Mechanik, Optik)
- Messtechniken
- Grundlagen der Bauphysik
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen kennen spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- untersuchen Organisationsstrukturen,
- reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel,
- analysieren Schnittstellen zu an der Ausbildung Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften.
- ökonomische und personale Rahmenbedingungen der beteiligten berufsständischen Organisationen des Berufsbereichs Farbtechnik und Raumgestaltung
- Ordnungsmittel
- Lernortkooperationen

Geschichte

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Kompetenzbereich 1: Orientierungswissen und konzeptionelle Grundeinsichten
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über orientierende Kenntnisse zu den historischen Epochen und begreifen Geschichte als modellartiges Konstrukt.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- verfügen über Kenntnisse der historischen Theoriebildung;
- Geschichte als Konstruktion der Vergangenheit, Modellcharakter, Diskurscharakter von Geschichtsforschung, Zeit- und Raumvorstellungen, „Gleichzeitigkeit des Ungleichzeitigen”
- Periodisierung in der Geschichte
- Grundlagen
- Vertiefung
- Vertiefung, zusätzlich exemplarische geschichtsphilosophische Ansätze
- kennen die zentralen Aspekte historischer Großepochen und deren Problematik.
- Kennzeichen der Großepochen (Antike, Mittelalter, Neuzeit, Neueste Geschichte, Zeitgeschichte)
- strukturelle Eigenschaften der Perioden
- Abgrenzung der Großepochen
- europäische und außereuropäische Geschichte (Schwerpunkt Deutsche Geschichte)
- Grundlagen
- Vertiefung, Reflexion der Epochenproblematik
- Vertiefung, Reflexion der Epochenproblematik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, sich auf der Basis der historischen Theoriebildung selbständig in historische Themen einzuarbeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- kennen wichtige Tendenzen und theoretische Ansätze der Geschichtsforschung im 20. Jahrhundert.
- ausgewählte Aspekte der Geschichtsforschung vor 1945
- Entwicklung nach 1945, insbesondere nach 1970 mit der „sozialwissenschaftlichen Wende”
Kompetenzbereich 2: Methodenkompetenz
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, je nach Fragestellung und Aufgabenstellung, unterschiedliche Methoden und Quellen der Geschichtswissenschaft zur Erarbeitung historischer Gegenstände zu benutzen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- kennen die zentralen Methoden der Geschichtswissenschaft und können sie anwenden;
- zentrale Methoden und deren praktische Anwendung, z.B. Quellenarbeit, Forschungsarbeit unter Anleitung
- Arbeit mit wesentlichen Quellengattungen
- Texte (unterschiedlicher Provenienz wie Akten, Urkunden, Selbstzeugnisse usw.)
- Grundlagen
- Vertiefung
- Vertiefung insbesondere durch angeleitete eigene Forschungsarbeit
- sind mit den Methoden zur Interpretation historischer Quellen vertraut und wenden sie auf eigene Arbeiten an.
- historische Karten
- serielle Quellen
- Bild-, Film- und Tonquellen
- Sachquellen
- mündliche Überlieferung
- grundlegende Arbeit mit Quellen
- vertiefte praktische Arbeit mit Quellen
- theoretische Vertiefung und praktische Arbeit mit Quellen (auch fremdsprachliche)
Kompetenzbereich 3: Modell- und Theoriebildung
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, historische Gegenstände unter Kenntnis und Nutzung unterschiedlicher Zugangsweisen und Theorien zu erarbeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- kennen grundsätzlich die Bedeutung theoretischer Modelle für die Geschichtswissenschaft;
- Zugänge, z.B. Geschlechtergeschichte, Politikgeschichte, Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, Umweltgeschichte, Alltagsgeschichte, Kulturgeschichte
- exemplarisch
- exemplarisch, ein Aspekt vertieft
- exemplarisch, ein Aspekt vertieft
- kennen einzelne Theorien hinsichtlich ihrer Konturierung, konkreten Ausformung und sind mit wissenschaftlichen Diskursen vertraut;
- Kategorien, z.B. Herrschaft, Partizipation, Geschlecht
     
- setzen historische Modelle gezielt für die eigene Arbeit ein.
- Modelle, z.B. Industrielle Revolution, Absolutismus, Imperialismus, Modernisierung
- Vertiefung und kritische Reflexion der Modellbildung
     
Kompetenzbereich 4: Relevanz der fachlichen Fragestellungen, Methoden, theoretischen Ansätze und Forschungsergebnisse und Inhalte als Aspekte der Geschichtskultur in Bezug auf das spätere Berufsfeld
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können die öffentliche und berufsfeldbezogene Relevanz historischer Inhalte reflektieren und insbesondere die unterrichtliche Relevanz historischer Inhalte bestimmen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- kennen Geschichtswissenschaft als eine öffentlichkeitswirksame Wissenschaft;
- Modelle und Aspekte der Vermittlung von Geschichtswissenschaft
     
- reflektieren und analysieren spezifische Vermittlungsprozesse zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit und sind in der Lage, sie auch selbst zu steuern;
- Analyse ausgewählter, exemplarischer Diskurse zur Vermittlung von Geschichte
     
- sind mit der Nutzung neuerer theoretischer Modelle zur Bildung von kollektiver Erinnerung, Vermittlung und Darstellung von Geschichte in den Medien vertraut.
- Funktion der Erinnerung in einer Gesellschaft
   
- Vertiefung
Kompetenzbereich 5: Grundbegriffe und Aufgaben der Geschichtsdidaktik
Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen kennen Theorien, Grundbegriffe, Ziele und Verfahren der Geschichtsdidaktik und können sie im Hinblick auf schulische und außerschulische Vermittlungs- und Rezeptionsprozesse von Geschichte reflektieren.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- beherrschen die Leitbegriffe der Geschichtsdidaktik;
- Leitbegriffe Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur
     
- kennen die aktuellen Bildungsziele sowie Prinzipien des Geschichtsunterrichts und können diese reflektieren.
- Geschichtsbewusstsein und kritische Teilhabe an Geschichtskultur
- Zeitverständnis und Orientierung in der Geschichte
- Gegenwartsverständnis
- Geschichte als Konstrukt
- Alteritätserfahrung und Fremdverstehen
- regelgeleitetes historisches Denken
- individuelle Identität mit historischen Anteilen
- Gegenwartsbezug, Multiperspektivität
     

Gestaltendes Werken

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik und übergreifend
Realschule
Kompetenzbereich 1: Designpädagogik und Designtheorie
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die fachliche und gesellschaftliche Bedeutung künstlerisch-gestalterischer Verfahren.
Die Absolventinnen und Absolventen    
- verstehen ästhetische Bildung im Kontext soziokultureller Entwicklung,
- definieren den Begriff Design und grenzen ihn gegenüber dem Begriff Kunst ab,
- unterscheiden die unterschiedliche Qualität von Form und Funktion in der Gestaltung,
- nehmen ästhetische und funktionale Facetten der Gestaltung differenziert wahr und analysieren sie,
- verstehen Design als industriell geprägten Gestaltungsprozess, der von soziokulturellen Bedingungen abhängt und kennen seine Einflussfaktoren, z.B. politische Veränderungen, technische Erfindungen, unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen oder gesellschaftliche Neuerungen,
- kennen wissenschaftliche, designrelevante Recherchemethoden sowie Termini, z.B. Internetrecherche, Markt- und Gebrauchsanalyse, Briefing, funktional, ergonomisch.
- Gestaltungslehre/Medien
- Einflussfaktoren:
  • politische Veränderungen
  • technische Erfindungen
  • unterschiedliche wirtschaftliche Bedingungen
  • gesellschaftliche Neuerungen
  • interkulturelle und genderspezifische Unterschiede
- Produktionsanalyse und Vergleich
- Methodenkonzeption von Produkten/Produktanalyse
- interdisziplinäre Projekte
- interdisziplinäre Bezüge, z.B. Abgrenzung zu Kunst und Kunstgeschichte
Kompetenzbereich 2: Gestaltung
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen gestalten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Verfahren Materialien und Medien.
Die Absolventinnen und Absolventen    
- entwickeln durch eigene Entwürfe und Fachwissen eigene Gestaltungsauffassungen,
- verfügen über
  • plastisch-räumliches Vorstellungsvermögen und die Fähigkeit, Raumstrukturen erkennen zu können,
  • die Kenntnis konstruktiver Prinzipien,
  • kompositorische Fähigkeiten bezogen auf zweidimensionale Arbeiten,
  • gestaltungsrelevante Technologien bei der Gestaltung von Produktionsprozessen,
- präsentieren und kommunizieren Gestaltungslösungen.
- ästhetische und funktionale Facetten von Gestaltung
- Gestalten und Experimentieren mit verschiedenen Materialien
- Raum- und Umweltgestaltung/Architektur
- Architektur-/Designtheorie
- Form-, Farb- und Materialsensibilität
- Komposition von Flächen oder Bild und Textelementen in Fotografie oder Layout
- Modellbau, Computergrafik, Installation
- Visualisierung von Entwürfen und Konzepten
- Entwurfsskizze, auch unter Verwendung entsprechender Softwareprogramme
- Hard- und Software für die mediale Gestaltungspraxis, z.B. Bearbeitungsprogramme für Grafik, Layout und Computer Aided Design (CAD)
- umfassende Analyse praktisch-gestalterischer Aufgaben unter Einbeziehung technischer und ästhetischer Umsetzungsprozesse
Kompetenzbereich 3: Handwerk und Techniken
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre handwerklichen Fähigkeiten verantwortungsbewusst um.
Die Absolventinnen und Absolventen    
- beherrschen Techniken und Technologien,
- handeln im technisch-handwerklichen Arbeitsprozess strukturiert und ökonomisch,
- gehen verantwortlich und ökonomisch mit Ressourcen um.
- Werkzeuge, technische Geräte, Maschinen
- Moderne Technologien, z.B. CNC-Technologie
- Modellbau
- geeignete Materialien/Funktion
- Kostenrechnung
- Konsumtion/Marketing
 

Gesundheitswissenschaften

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bezugsdisziplinen der beruflichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen über Grundlagenkenntnisse aus den Bezugsdisziplinen der Gesundheitswissenschaften, welche die Grundstrukturen der jeweiligen Fachwissenschaften widerspiegeln und die Grundlage der wissenschaftsbasierten Vorbereitung und Gestaltung von Lehr-/Lernsituationen im Berufsfeld Gesundheit sind,
- beschreiben und bewerten in diesem Zusammenhang den Beitrag der unterschiedlichen Disziplinen zur Erklärung von Sachverhalten,
- zeigen die historische Bedeutung und gesellschaftliche Relevanz fachlicher Inhalte auf;
- Grundlagen der Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Veterinärmedizin, Pflegewissenschaften: Anatomie, Physiologie, Pathologie, Diagnostik, Therapie, Prävention, Rehabilitation, insbesondere
  • Zytologie, Histologie
  • Genetik
  • Hämatologie
  • Mikrobiologie
  • Infektionsprophylaxe (Hygiene/Immunisierung)
  • Ätiologie, Symptomatik und Therapiegrundsätze wesentlicher Erkrankungen
  • Medizintechnik
  • zahnmedizinische Werkstoff- und Gerätekunde
  • grundlegende Methoden der klinischen Chemie (Untersuchung von Körperflüssigkeiten usw.)
  • Diätetik (Ernährungs- und Diätlehre)
  • Pharmakologie und Toxikologie
- Grundlagen der Psychologie, insbesondere patientenorientierte Kommunikation und Interaktion
- Grundlagen der Epidemiologie, der Prävention, Rehabilitation und Gesundheitsförderung, insbesondere
  • relevante Konzepte der Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation unter Berücksichtigung unterschiedlicher disziplinärer Zugänge (z.B. Gesundheitspädagogik), unterschiedlicher Interventionszeitpunkte, unterschiedlicher Zielgruppen
  • Verteilung und Determinanten von Krankheiten in menschlichen Populationen
- Grundlagen der fachrichtungsbezogenen Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaft, insbesondere
  • Gesundheitspolitik
  • Struktur und Aufgaben des Gesundheitssystems
  • Gesundheitsökonomie
  • Organisation und Verwaltung in Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Datenverarbeitung und -verwaltung einschließlich Abrechnung und Datenschutz, Warenbeschaffung und -verwaltung, Methoden des Qualitätsmanagements und der Qualitätssicherung)
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • rechtliche Grundlagen (z.B. relevante Gesetzgebung und Vertragsrecht)
  • Praxismarketing
- beschreiben Entwicklungstendenzen und Problemstellungen bezüglich Begriffs-, Modell- und Theoriebildung im Berufsfeld Gesundheit;
- Vertiefung der fachrichtungsbezogenen Grundlagen und Vernetzung von theoretischen und praktischen Aspekten
- reflektieren diese vor dem Hintergrund der Vernetzung theoretischer und praktischer Aspekte;
- wesentliche Forschungsmethoden und Forschungsergebnisse der beruflichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften
- schätzen in diesem Zusammenhang wissenschaftliche Forschungsergebnisse der beruflichen Fachrichtung Gesundheitswissenschaften methodenbewusst und kritisch in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite ein.
- ethische Grundlagen der Gesundheits- und Pflegewissenschaften

Hauswirtschaft

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Kompetenzbereich 1: Hauswirtschaft - Theorie
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Fachleute für den Unterricht in Hauswirtschaft mit gesundheitsbewusster Lebensführung und -gestaltung.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- beherrschen das Fachwissen in den Bereichen Ernährung, Betreuung und Versorgung im Haushalt;
- Grundlagen der gesundheitsbewussten Ernährung, Koch- und Esskultur
- Aufbau, Funktion und ernährungsphysiologische Wirkung der Lebensmittelinhaltsstoffe
- physische und psychosoziale Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention
- Technologie hauswirtschaftlicher Verfahrensabläufe
- hauswirtschaftliche Berufe, für die der Sekundarabschluss I Voraussetzung ist
- hauswirtschaftliche Berufe, für die der Sekundarabschluss I Voraussetzung ist, sowie Berufe mit Hochschulzugangsberechtigung
- analysieren und strukturieren den privaten Haushalt aus mikro- und makro-ökonomischer Sicht;
- Wirtschaftslehre und Ökologie des Haushalts
- hauswirtschaftliche Entscheidungsprozesse
   
- verfügen über Sachkenntnis des Haushaltsmanagements und der Arbeitswissenschaften;
- Strukturwandel, Arbeitsteilung, Rationalisierung
- Ergonomie, Arbeitsplatzgestaltung
- Arbeitsplanung und -organisation
- Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Unfallverhütung
   
- verfügen über Kenntnisse zur Lebensmittelsicherheit und zum Verbraucherschutz;
- Konsumverhalten und Verbraucherbildung
   
- kennen sich in der industriellen Lebensmittelproduktion aus;
- Convenience-Produkte (Inhaltsstoffe und Angebotsformen)
   
- beherrschen die Funktionen und den Aufbau technischer Geräte im Haushalt,
- kennen die im Haushalt vorkommenden Materialien sowie deren Pflege;
- Geräte zur Reinigung, Pflege, Nahrungsmittelzubereitung, insbesondere: Metalle, Kunststoffe, textile Stoffe, Holz
   
- beherrschen die fachbezogenen Grundlagen der Naturwissenschaften sowie der Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften;
- Physik, Chemie und Biochemie, Humanbiologie, Hygiene, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre, Soziologie, Politik
 
- Vertiefung: Biochemie, Physiologie sowie Psychologie der Ernährung
- erläutern den Zusammenhang zwischen Haushaltsführung und Lebensqualität.
- Wohn- und Lebensstil
   
Kompetenzbereich 2: Hauswirtschaft - Praxis
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wenden in der Praxis Grundlagenkenntnisse aus den Bereichen Ernährung, Nahrungszubereitung, der Nahrungsmittelverarbeitung sowie der Küchen- und Esskultur ganzheitlich an.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- wählen Gebrauchsgegenstände fachgerecht aus;
- Warenkunde
   
- wenden Verfahren der Reinigung und Pflege verschiedener Materialien an, auch unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte;
- textile Stoffe, Metalle, Kunststoffe
   
- wählen Lebensmittel unter qualitäts- und ernährungsphysiologischen sowie Aspekten der Menüplanung aus und behandeln sie fachgerecht;
- Warenkunde
- Lebensmittelproduktion (ökonomisch, ökologisch)
- Lagerung, Konservierung
- Menüplanung
- Convenience-Produkte
   
- beherrschen die Verfahren der Nahrungszubereitung sowie deren Präsentation und stellen sie in einen kulturellen Rahmen;
- Zubereitungsverfahren
- Präsentation
- Ess- und Tischkultur
   
- setzen Haushaltsgeräte unter ökonomischen, ökologischen und technischen Gesichtspunkten ein;
- Geräte zur Lebensmittelverarbeitung sowie zur Reinigung und Pflege
   
- nehmen den privaten Haushalt als Ort kreativen Gestaltens wahr und beherrschen Beispiele für die Umsetzung.
- interkultureller Vergleich von Ess- und Lebenskulturen
- kulturgeschichtliche Grundlagen des Essens und Trinkens
- Ernährungstrends
   

Holztechnik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen der Holztechnologie.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- systematisieren Begriffe, Techniken und Methoden der Holztechnik,
- analysieren Aufgabenstellungen aus dem Berufsfeld,
- setzen die Systematik in berufsfeldtypische Fragestellungen um.
- Aufbau und Eigenschaften von Werkstoffen (Holz, Holzwerkstoff, Kunststoff, Metall, Glas)
- Systematik und Zusammensetzung der Rohstoffe für Werkstoffe
- Grundlagen der Werkstoffherstellung
- Analysemethoden und Prüftechniken für die Rohstoffe, die Werkstoffe und die daraus erzeugten Produkte sowie deren Kennwerte
- Normung der Werkstoffe
- Spanungstechnologie
- Furniertechnologie
- Aufbau und Arbeitsweise von Holzbearbeitungsmaschinen
- rechnergestützte Fertigung
- Oberflächenbeschichtungen und Techniken der Oberflächenveredlung
- Beschlagtechnik für Möbel, Innenausbau und Bauelemente
- Arbeitsschutz, Umweltschutz
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen wenden naturwissenschaftliche Grundlagen auf werkstofftechnische und arbeitstechnische Problemstellungen an.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- mathematische, physikalische, bauphysikalische und bauchemische Grundlagen zur Arbeit im Berufsfeld,
- Grundlagen der Tragkonstruktion.
Grundlagen der
- Werkstoffchemie
- Physik (Optik, Elektrotechnik, Mechanik)
- Chemie
- Bauphysik
- Tragwerkslehre
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen berufsfeldtypische Fertigungstechniken und betriebliche Abläufe.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- systematisieren berufsfeldtypische Fertigungstechniken einschließlich der vorhergehenden und nachfolgenden Gewerke,
- analysieren bau- und holztechnische Aufgabenstellungen hinsichtlich baulicher Vorgaben,
- überblicken die Betriebsstrukturen, Arbeitsfelder und Fertigungsabläufe und setzen die Systematik an konkreten Beispielen im berufstypischen Kontext um.
- berufsfeldtypische Fertigungs- und Montageaufgaben
- Teilefertigung
- Montagetechniken
- Produktionsabläufe und Prüftechniken
- Fertigungsprozesse mit rechnergestützten Maschinen
- Branchensoftware
- Arbeitsvorbereitung
- Grundlagen der Betriebsplanung
- Arbeitssicherheit
- Qualitätsmanagement
- Arbeits- und Geschäftsprozesse: Bauvertragswesen, Marketing, Baustellenlogistik, Werkstattlogistik, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Kalkulation
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Grundlagen für die Gestaltung und für die Konstruktion von Möbeln, Innenausbauten 'und Bauelementen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- systematisieren gestalterische Prozesse, Gestaltungsmittel und berufsfeldtypische Konstruktionen,
- wenden Arbeits- und Gestaltungstechniken an berufsfeldtypischen Aufgabenstellungen an,
- konstruieren fertigungsgerecht,
- setzen technische Kommunikationsmittel ein.
- Gestaltungselemente und Gestaltungsprinzipien im Möbelbau, im Innenausbau und für Bauelemente
- Entwurf und Konstruktion in der handwerklichen und industriellen Holzbearbeitung
- bau- und kunstgeschichtliche Fragestellungen
- objektbezogene Gestaltungen
- technische Darstellung
- Einsatz von CAD/CAM-Systemen und Branchensoftware
- bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben
- technische Regelwerke
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen kennen spezifische Fragestellungen und Sachverhalte der Arbeit der berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- analysieren Organisationsstrukturen,
- reflektieren Bildungsziele und Ordnungsmittel,
- analysieren Schnittstellen zu an der Ausbildung Beteiligten: Ausbildungsbetriebe, Kammern, überbetriebliche Ausbildungsträger, Berufsgenossenschaften.
- ökonomische und personale Rahmenbedingungen der beteiligten berufsständischen Organisationen des Berufsfeldes Holztechnik
- Ordnungsmittel
- Lernortkooperationen

Informatik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Gymnasium
Berufsbildende Schulen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über grundlegende Fachkompetenzen in der Informatik.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- beherrschen das „Programmieren im Kleinen”,
- entwerfen aufgrund einer wohl definierten Aufgabenstellung einen Lösungsweg,
- wählen geeignete Algorithmen und Datenstrukturen, kodieren und implementieren das Programm;
- Algorithmen und Datenstrukturen
   
- beherrschen das „Programmieren im Großen”,
- aufgrund einer komplexen Aufgabenstellung modellieren, implementieren, installieren, verbinden und testen sie die Komponenten, auch unter Verwendung von objektorientierten Methoden und Werkzeugen der Softwaretechnik;
- Programmierung und Sofware Engineering
   
- kennen die typischen Komponenten
  • digitaler Hardware (Gymnasium),
  • einfacher IT-Systeme sowie digitale Hardware und ihre Programmierung (Berufsbildende Schule);
 
- Technische Informatik
- einfache IT-Systeme
- entwerfen formale Systeme (Sprachen und Automaten), beurteilen ihre Komplexität und kennen die Berechenbarkeitsgrenzen;
 
- Theoretische Informatik
 
- beschreiben Architektur und Funktionsweise von Datenbanksystemen,
- modellieren und entwickeln Datenbanksysteme und wenden sie an;
- Datenbanken
   
- kennen Architektur und Funktionsweise von vernetzten Systemen,
- planen, installieren, administrieren und warten lokale Netzwerke (Berufsbildende Schule),
nutzen geeignete Internetdienste und entwickeln webbasierte Anwendungen;
- vernetzte Systeme und Internetdienste
   
- übertragen Konzepte der Informatik auf Anwendungsprobleme und bearbeiten sie, z.B. im Bereich Computergrafik, Robotersteuerung usw. (Gymnasium);
 
- Anwendungen der Informatik
 
- kennen und beurteilen soziale, ökonomische, rechtliche und gesellschaftliche Auswirkungen der Informationstechnologie;
- Informatik und Gesellschaft
   
- konzipieren, realisieren, dokumentieren und präsentieren ein IT-Projekt unter Berücksichtigung von Teamarbeit.
     
Wahlpflichtbereich Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Anwendungsbereich Wirtschaft und Verwaltung
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Wirtschaftsinformatik und nutzen diese zur Lösung betriebswirtschaftlicher Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- analysieren, modellieren und optimieren typische Geschäftsprozesse mithilfe geeigneter Werkzeuge unter Beachtung der Daten-, Funktions-, Steuerungs- und Organisationssicht;
   
- Geschäftsprozessmodellierung
- nutzen geeignete Software für Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, Präsentation und Informationsaustausch im Büro;
   
- Bürokommunikation
- verwenden geeignete integrierte Informationssysteme zur Lösung betrieblicher Problemstellungen;
   
- betriebliche Informationssysteme
- bewerten IT-Systeme und deren Komponenten systematisch, insbesondere nach technischen, informatischen, wirtschaftlichen, ergonomischen, rechtlichen und ökologischen Kriterien.
   
- IT-Systeme: Bewertung und Auswahl
   
   
Kompetenzbereich 2: Anwendungsbereich Technik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der technischen Informatik und nutzen diese zur Lösung technischer Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- entwerfen, realisieren und kontrollieren grundlegende Systeme der Digitaltechnik;
   
- Digitaltechnik
- beschreiben Aufbau und Arbeitsweise der Rechnertechnik und programmieren Mikroprozessorsysteme;
   
- Rechnertechnik
- beschreiben und erfassen Signalverarbeitungsvorgänge in Einrichtungen der Informationstechnik;
   
- Messdatenerfassung
- automatisieren technische Prozesse durch Analyse, Planung, Aufbau, Inbetriebnahme, Test und Dokumentation.
   
- Prozesssteuerung
   
  mmmm

Kosmetologie

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bezugsdisziplinen der beruflichen Fachrichtung Kosmetologie.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen über die Grundlagenkenntnisse aus den Bezugsdisziplinen der Kosmetologie, um fachwissenschaftliche Inhalte angemessen darstellen und reflektieren zu können,
- verfügen über vertiefte Kenntnisse in den Gebieten Berufsdermatologie, Biochemie der Haut, Chemie der Körperpflegemittel und ihrer physiologisch-chemischen sowie physikalischen Wirkung,
- wenden diese Kenntnisse bei der Lösung von Problemstellungen der beruflichen Fachrichtung an,
- beschreiben grundlegende Methoden, die in der kosmetologischen Forschung und ihren Bezugsdisziplinen von besonderer Bedeutung sind,
bearbeiten Fragestellungen unter Einsatz dieser Methoden,
- schätzen die Grenzen der eingesetzten Verfahren ab,
- bewerten kosmetologische Fragestellungen, Methoden, theoretische Ansätze und Inhalte kritisch,
beurteilen ihre Bedeutung,
- haben einen Überblick über die verschiedenen kosmetologischen Anwendungstechniken sowie deren individuellen Nutzen und analysieren deren Wirkung,
- vollziehen Ergebnisse aus den für die Kosmetologie relevanten Forschungsfeldern nach, stellen sie der Zielgruppe angemessen dar und schätzen sie in ihrer fachlichen Bedeutung und Reichweite ein,
- zeigen fachliche Inhalte in ihrer historischen Bedeutung und gesellschaftlichen Relevanz auf,
- verbinden theoretische und praktische Aspekte relevanter Themen im Berufsfeld Kosmetologie,
- reflektieren und schätzen kritisch kosmetologische Maßnahmen in Bezug auf deren gesellschaftliche Bedeutung unter Berücksichtigung der kulturhistorischen Entwicklung ein,
- verfügen über Grundkenntnisse marktorientierter Unternehmensführung.
- Zellbiologie, Histologie und Humanbiologie, insbesondere
  • Haut, Haare und Nägel (Hautanhangsgebilde)
  • Organsysteme des Menschen im Überblick
- fachrichtungsbezogene Chemie und Biochemie, insbesondere
  • Chemie der Bestandteile von Körperpflegemitteln und deren biochemische Wirkung
  • molekulare Strukturen der Haut und Hautanhangsgebilde
  • organspezifische Stoffwechselprozesse
- fachrichtungsbezogene Physik, insbesondere
  • physikalische Messmethoden zur Erfassung der Wirksamkeit kosmetischer Maßnahmen
  • Materialkunde und Gerätetechnologie
  • Strahlenphysik (UV-Licht, Laserbehandlungen, Ultraschall)
  • physikalische Eigenschaften der Hautanhangsgebilde
- fachrichtungsbezogene Mikrobiologie und Hygiene, insbesondere
  • Mikroorganismen der Hautoberfläche
  • Hygiene unter präventiven Aspekten
  • Grundlagen zur Konservierung
- Dermatologie, insbesondere Erkennung von Anomalien und Erkrankungen der Haut, Haare und Nägel
- Toxikologie, Ökologie, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, insbesondere
  • exogen bedingte Schäden an Haut, Haar und Nägeln
  • ökologische Aspekte und Sicherheit am Arbeitsplatz
  • Prävention im Berufsfeld Kosmetologie
  • gesetzliche Bestimmungen in der Kosmetologie
- berufsbezogene Betriebswirtschaftslehre
  • Marketing und Verkaufskunde
  • Planung und Organisation
  • PC-gestützte Anwendungen im Betrieb
  • Aspekte des Qualitätsmanagements
- praktische Übungen in den berufsrelevanten Bereichen aus Naturwissenschaften und Medizin sowie die dazugehörigen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeitstechniken, insbesondere
  • Histologie
  • fachrichtungsbezogene Chemie und Biochemie,
  • Dermatologie
  • Mikrobiologie und Hygiene
  • apparative Kosmetik (Gerätetechnologie)
- Biochemie der Haut
- Chemie der kosmetischen Mittel und deren Wirkungen
- Berufsdermatologie und Allergologie
- Techniken zur Pflege und Gestaltung von Haut und Hautanhangsgebilden unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl und des Einsatzes von Werkzeugen und Hilfsmitteln
- Werbung, Verkaufskunde und BWL
- Körperpflege im ganzheitlichen Ansatz insbesondere
  • Bedeutung des Wellnessbegriffs
  • psychogene Einflüsse auf den Organismus
  • ganzheitliche Behandlungskonzepte
  • Naturheilmittel, Aromatherapie
- historische Entwicklung der kosmetologisch fundierten Berufsbilder
- handwerkliche, technische und chemische Entwicklungen
- Kulturgeschichte und Entwicklungen des Humandesigns unter besonderer Berücksichtigung gestalterischer und ästhetischer Aspekte

Kunst
(die fett gedruckten Standards haben Schwerpunktcharakter)

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule /
Hauptschule
Realschule
Gymnasium
Kompetenzbereich 1: Kunstwissenschaft
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten des Bildes (Bilder, verstanden als umfassender Begriff für zwei- und dreidimensionale Objekte, Artefakte, visuell geprägte Informationen, Prozesse und Situationen visueller Erfahrung), verfügen über profunde Kenntnisse zur Entwicklungsgeschichte der Kunst und Kultur von der Antike bis zur Gegen-wart und besitzen übergreifende fachwissenschaftliche Fähigkeiten.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- kennen verschiedene, auch der Vielfalt des Bildbegriffs (Gemälde, Plastik, Architektur usw.) gerecht werdende ganzheitliche Bild-untersuchungsverfahren,
- analysieren und interpretieren ästhetische Objekte und Prozesse inhaltlich sowie formal und transformieren deren Inhalte,
- haben die Fähigkeit zur Transformation und Bezugnahme auf die eigene ästhetische Praxis (Bildkompetenz, Medienkompetenz);
- Herstellungsbedingungen und -prozesse von Bildern
- Bildsprache, deren Wirkung und Bedeutung
- Funktionen von Bildern
- Analyse von Architektur und gestalteter Umwelt unter funktionalen, ästhetischen und symbolischen Aspekten
- Wissen und Methodenkompetenz im Umgang mit Bildern an Orten der Kunst (Museen, Galerien usw.)
- Operatoren (Fachsprache)
- Grundlagen der unterschiedlichen Methoden der Bilderschließung, darunter handlungs- und erfahrungsorientierte Zugehensweisen
- Grundlagen der Anwendung von Bilduntersuchungsverfahren
- Vertiefung der unterschiedlichen Methoden der Bilderschließung einschließlich praktisch-rezeptiver Analysemethoden
- Anwendung von Bilduntersuchungsverfahren
- zielführende Durchführung von Bildvergleichen
- Übertragung der Bilduntersuchungserkenntnisse auf die eigene ästhetische Praxis
- Vertiefung der unterschiedlichen Methoden der Bilderschließung einschließlich praktisch-rezeptiver Analysemethoden
- Anwendung von Bilduntersuchungs- verfahren
- zielführende Durchführung von Bildvergleichen
- Übertragung der Bilduntersuchungserkennt- nisse auf die eigene ästhetische Praxis
- legen historische Entwicklungen und gesellschaftliche Funktionen ästhetischer Objekte dar und begründen sie,
- reflektieren die Zusammenhänge von Kunst, Kultur, Kommunikation und Kognition,
- besitzen orientierende und vertiefende Kenntnisse der kunst- und kulturgeschichtlichen Entwicklungslinien sowie der jeweiligen Bildtraditionen und Darstellungsmuster,
- wenden kunsthistorische Kenntnisse als Grundlage zum Verständnis der neueren Kunst- und Medienentwicklung sowie der zugehörigen kunst-, bild- und medienwissenschaftlichen Diskurse an;
- Grundlagen der Entwicklungsgeschichte von Kunst und Kultur von der Antike bis zur Gegenwart
- Positionen der Vermittlung von Kunstgeschichte und Gegenwartskunst sowie deren mögliche Anwendungen in Lernsituationen
- individueller Zugriff auf Beispiele der Kunstgeschichte („inneres Museum"), auch mit dem Ziel einer themen- und motivbezogenen Auswahl
- Grundlagen der Geschichte, Theorie und Verfahren technischer Medien sowie deren bildsprachliche Möglichkeiten
- Methoden der wissenschaftlichen und kulturpädagogischen Auseinandersetzung
- Grundlagen kunsthistorischer Schlüsselepochen, der klassischen Moderne und der Gegenwartskunst
- Entwicklungen und Erscheinungen der Alltagsästhetik
- Grundlagen der Bildungsrelevanz der Kunstwissenschaft und ihrer Methoden, bezogen auch auf Schule und Unterricht sowie Reflexion und Einschätzung ihrer historischen, individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung
- Vertiefung ausgewählter historischer Epochen, der klassischen Moderne und der Gegenwartskunst
- Entwicklungen und Erscheinungen des Produktdesigns, der Architektur und der Alltagsästhetik
- Bildungsrelevanz der Kunstwissenschaft und ihrer Methoden, bezogen auch auf Schule und Unterricht sowie Reflexion und Einschätzung ihrer historischen, individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung
- Vertiefung historischer Epochen, der klassischen Moderne und der Gegenwartskunst
- Entwicklungen und Erscheinungen des Produktdesigns, der Architektur und der Alltagsästhetik
- Bildungsrelevanz der Kunstwissenschaft und ihrer Methoden, bezogen auch auf Schule und Unterricht sowie Reflexion und Einschätzung ihrer historischen, individuellen und gesellschaftlichen Bedeutung
- Darstellung kunstwissenschaftlicher Positionen bezogen auf Vermittlung und Reflexion ihrer fachlichen und überfachlichen Bedeutung
- beherrschen Aspekte der Bezugswissenschaften (Kunstphilosophie, -soziologie und -psychologie, Wahrnehmungs- und Kreativitätstheorie) zur Ergänzung und Vertiefung kunstwissenschaftlicher Grundfragen,
- verfügen über Kenntnis von Positionen der Ästhetik,
- besitzen die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit Phänomenen der Kinder- und Jugendkultur,
- haben Kenntnis von Einsichten in Grundlagen der Forschung in Kunst- und Kulturwissenschaften.
- bildsprachliche Entwicklungen, Ausdrucksformen und Einstellungen von Kindern und Jugendlichen einschließlich der dazugehörigen Forschung
- relevante Bezugswissenschaften vor dem Hintergrund kunstpädagogischen Handelns
- zielführende Recherche, Wahrnehmung und Nutzung fachbezogener Inhalte
- Fachpraxis im Umgang mit Kunst und Kultur allgemein und im Besonderen mit aktueller Kinder- und Jugendkultur und deren Alltagsästhetik
- Grundlagen der Geschichte des Kunstunterrichts, kunst- und mediendidaktischer Konzeptionen und Forschungsfelder sowie historisch sich wandelnder Intentionen
- Grundlagen der Entwicklung und Theorie der Wahrnehmungsweisen von Kindern und Jugendlichen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen sowie deren künstlerischen und gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen, Handlungs- und Denkweisen
     
Kompetenzbereich 2: Ästhetisch-künstlerische Praxis
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse materialer Voraussetzungen der ästhetischen Produktion und erweitern im handelnden Umgang mit diesen das Reflexionsvermögen in Bezug auf Kunst und Ästhetik. Diese Erfahrungen und Fähigkeiten sind Voraussetzung für die Erarbeitung einer eigenen Position in der Vermittlung von Kunst. Die Absolventinnen und Absolventen kennen wesentliche Techniken, Verfahren und Materialien aus den Bereichen Zeichnen, Malerei, Gestalten im und mit Raum, Gestaltete Umwelt und Medien. Sie haben die Fähigkeit, in mindestens einem künstlerischen Genre oder Medium durch die Bearbeitung von ausgewählten inhaltlichen und bildnerischen Problemen qualitätsvolle Ergebnisse zu erzielen. Sie entwickeln Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in weiteren künstlerischen Genres und Werktechniken unter Einbeziehung digitaler Medien und performativen Gestaltens.
- Zeichnen: Zeichnerische Aspekte der Gestaltung, Entwurfsskizze, Skizzenbücher, Notationsformen und Zeichenentwicklung
- Malerei: Malerische Aspekte der Gestaltung, experimentelle malerische Verfahren und deren Verknüpfung mit angrenzenden Gebrauchszusammenhängen
- Gestalten im und mit Raum: Plastische und räumliche Aspekte der Gestaltung, Skulptur, Objekt, Rauminstallation, Arbeiten im öffentlichen Raum, Performance, szenisches Spiel
- Gestaltete Umwelt: Architektur, Produkt-Design, Wohnen
- Medien: Aspekte der Gestaltung mit Film/Video, Fotografie, digitaler Bildbearbeitung und den Möglichkeiten des digitalen Grafik-Designs, künstlerisch manuelle Druckverfahren
- Entwicklung konzeptioneller Verfahren und Strategien in der Vorgehensweise ästhetischer Produktion (z.B. Verwendung, Kommentierung, Interpretation und Reflexion vorgefundener Materialien und Artefakte)
Die Absolventinnen und Absolventen        
- entwickeln, erproben, wenden an, reflektieren und bewerten kritisch anhand eigenständig entwickelter Arbeiten die Ebenen von Konzeption, Produktion, Reflexion und Rezeption ästhetischer und künstlerischer Phänomene,
- haben praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten mit unterschiedlichen medialen Zugängen (analog/digital),
- experimentieren mit unterschiedlichen handwerklichen, technischen, konzeptuellen, kontextuellen, kommunikativen und bildpragmatischen Verfahren,
- weisen in grundlegenden künstlerischen und gestalterischen Arbeitsbereichen handwerkliche und mediengestalterische Handlungsfähigkeiten nach,
- haben Kenntnisse und eigene anschlussfähige Erfahrungen mit ästhetisch-künstlerischen Prozessen und Arbeitsweisen,
- haben Erfahrungen mit ästhetischen und künstlerischen Verfahren und Strategien in Bindung an verschiedene mediale Formen und deren Einbindung in thematische Kontexte und Präsentationen,
- wenden unterschiedliche Präsentationsformate und Distributionsformen wie Ausstellungen, Installationen, Performances und Aktionen an,
- formulieren und reflektieren in Kommunikation mit anderen Produzenten und Rezipienten ihre authentische/eigenständige ästhetisch-künstlerische Praxis,
- haben Kenntnis und Beurteilungsvermögen in Bezug auf eigene und fremde ästhetische und künstlerische Verfahren und Strategien,
- besitzen Fähigkeiten zur Durchdringung der Phänomene gesellschaftlicher Wirklichkeit mit kunst-, medienpraktischer oder performativer Arbeit.
- Grundlagen und Erfahrungen in medienspezifischen, künstlerischen und gestalterischen Arbeits- und Wirkungsweisen sowie handwerklichen und technischen Verfahrensweisen
- Entwicklung eigener künstlerischer und gestalterischer Fragestellungen, Themen- und Arbeitsfelder
- Entwicklung, Umsetzung und Begründung von Konzeptionen für Interessen und Themen geleitetes künstlerisches und gestalterisches Handeln
- zielführendes Handeln in grundlegenden künstlerischen und gestalterischen Arbeitsbereichen
- reflektierte Eigenerfahrung mit gestalterischen Prozessen im Hinblick auf schulartspezifische Kunstvermittlung
- selbständige Arbeit in dem jeweiligen Werkstattbereich
- Sensibilität in der Wahrnehmung und im kreativen Verhalten
- kritische Wahrnehmung, Diskussion und Einschätzung eigener und anderer künstlerischer und gestalterischer Arbeiten und Entwicklung geeigneter Strategien der Weiterarbeit
- Verständnis der Entwicklung eigener ästhetischer Praxis und deren Diskussion als einen Prozess von Vermittlung
- Anwendung unterschiedlicher Präsentationsformate und Distributionsformen wie Ausstellungen, Installationen, Performances und Aktionen
- Entwicklung und Strukturierung relevanter und exemplarischer Fragestellungen und Themenfelder aus dem Feld der Kunst, der visuellen Kultur, der gestalteten Umwelt sowie dem gesellschaftlichen Leben, mit dem Ziel einer Konzeptentwicklung und dessen Umsetzung als Prozess künstlerischer und gestalterischer Auseinandersetzung
   
- Kontextherstellung der eigenen künstlerischen und gestalterischen Arbeit zur Kunst- und Kulturgeschichte, zur Gegenwartskunst und -kultur sowie zu grundlegenden kunstwissenschaftlichen Fragestellungen
Kompetenzbereich 3: Didaktische und methodische Aspekte der Kunstvermittlung
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeit zur didaktischen Strukturierung, zu schwerpunktbezogener Konzeption und deren Umsetzung mit Fachinhalten, kommunizieren ästhetisch-künstlerische Kompetenz, initiieren kreative Prozesse und vermitteln künstlerische Erfahrungen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- haben Kenntnisse
  • und Fähigkeiten zur Erarbeitung und Reflexion unterschiedlicher Ansätze kunstpädagogischer und fachdidaktischer Positionen sowie der Kunstvermittlung,
  • der historischen Entwicklung und wesentlicher Positionen der Kunstpädagogik und Kunstvermittlung nach 1945,
  • der Entwicklungs- und Wahrnehmungspsychologie und der bildnerischen Entwicklungsphasen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und deren Bezugnahme auf Phänomene der Kunst,
- ordnen Bildwerke von Kindern und Jugendlichen ein und bewerten sie,
- erschließen anderen den Bereich der Bildenden Kunst und leisten so durch verbale wie auch durch nicht-verbale Kommunikation einen spezifischen Beitrag zur Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen,
- entwickeln und nutzen didaktisch-methodische Verfahren und Materialien, die es insbesondere Kindern und Jugendlichen ermöglichen, künstlerische Erfahrungen zu gewinnen,
- kennen den kunst- und kulturpädagogischen Diskurs um die Erziehungsziele ihres Fachs sowie den Bildungswert des künstlerischen Handelns und der Beschäftigung mit ästhetischen Objekten und Prozessen,
- planen, begründen, führen ein kunstpädagogisches Projekt adressatengerecht durch und hinterfragen es kritisch,
- erarbeiten, reflektieren und wenden eigene Vermittlungsstrategien der Bildenden Kunst und visueller Medien an,
- transformieren theoretische Kenntnisse in praktische Anwendungen und reflektieren die Erfahrung,
- haben Kenntnisse von interdisziplinären Fragestellungen der ästhetischen Bildung in Bezug zur Kunstgeschichte und anderen gesellschaftlichen Bereichen,
- verfügen über Strategien und Methoden der Kunstvermittlung in Bezug auf unterschiedliche Anwendungsgebiete wie z.B. Bildungsinstitutionen, Museen und Galerien,
- reflektieren und transformieren Positionen und Methoden der schulpraktischen Kunstvermittlung,
- entwickeln, planen, begründen, führen durch und hinterfragen kritisch angeleitete (betreute) und eigenständige kunstpädagogische Projekte und Unterrichtsvorhaben adressatengerecht.
- kunstpädagogische und didaktische Ansätze und Methoden in den Bereichen der Kunstvermittlung
- Erarbeitung und Reflexion unterschiedlicher Ansätze kunstpädagogischer und fachdidaktischer Positionen sowie der Kunstvermittlung
- historische Entwicklung und wesentliche Positionen der Kunstpädagogik und Kunstvermittlung nach 1945
- Entwicklungs- und Wahrnehmungspsychologie der bildnerischen Entwicklungsphasen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen und deren Bezugnahme auf Phänomene der Kunst
- Grundlagen der Entwicklung und Theorie der Wahrnehmungsweisen von Kindern und Jugendlichen sowie deren künstlerischen und gestalterischen Ausdrucks- und Darstellungsweisen
- Darstellung und Reflexion der Handlungs- und Denkweisen von Kindern und Jugendlichen
- Einordnung und Bewertung der Bildwerke von Kindern und Jugendlichen
- Grundlagen der Beschreibung, Analyse und Reflexion des fachspezifischen Kompetenzstandes und dessen Entwicklung bei Kindern und Jugendlichen sowie deren spezifischer Alltagsästhetik
- Erschließung und Vermittlung der Bildenden Kunst
- Entwicklung und Nutzung didaktisch-methodischer Verfahren und Materialien
- adressatengerechte Planung, Begründung, Durchführung und Hinterfragen kunstpädagogischer Projekte
- Einschätzung alters- und entwicklungsspezifischer Anforderungen, Erlebnis- und Erkenntnismöglichkeiten und -werte durch ästhetisch praktische Auseinandersetzung
- Einschätzung und kritische Reflexion der besonderen Rolle des Fachs Kunst im Fächerkanon der Schule
- Entwicklung von Modellen ästhetisch-praktischer Auseinandersetzungen für Kontexte von Vermittlung in Unterricht und Schule sowie deren Einschätzung und Reflexion als kunstdidaktische Position
- Reflexion der eigenen ästhetischen Praxis sowie des eigenen kunstwissenschaftlichen Arbeitens in ihrer Struktur und Methode
   
- Darstellung und Reflexion der Geschichte des Kunstunterrichts, kunst- und mediendidaktischer Konzeptionen und Forschungsfelder
- Grundlagen der Konzepte der Medienpädagogik, der Informations- und Kommunikationstechnologien
- Nutzung fachspezifischer Konzeptionen und Methoden der Kunst- und Medienpädagogik mit dem Ziel, daraus begründete Strukturen für eigene Vermittlungsvorhaben zu entwickeln

Lebensmittelwissenschaft

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen besitzen umfassende Kenntnisse der Naturwissenschaften und ihrer Zusammenhänge als Grundlage für die Aufgabenstellungen der Fachwissenschaft.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- protokollieren auf der Grundlage der Kenntnisse der Chemie, Physik und Mathematik natur-wissenschaftliche Abläufe und Systeme, stellen sie dar, erläutern sie und werten sie aus,
- analysieren und interpretieren auf der Basis chemischer, physikalischer, mathematischer und biologischer Grundkenntnisse Reaktionen, Prozesse und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Umwelt,
- reflektieren die naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse und verknüpfen sie mit den Aufgabenstellungen der Lebensmittelwissenschaft,
- erläutern, verknüpfen und beurteilen ausgewählte ernährungsassoziierte Erkrankungen sowie deren Prävention und Therapie,
- stellen Maßnahmen zur Gesundheitsprävention dar, erörtern und bewerten diese.
- Grundlagen der Chemie: Gesetzmäßigkeiten der anorganischen Chemie, Bindungen und Reaktionen, Chemie der Kohlenstoffverbindungen, Chemie der Nährstoffe
- physikalische Grundlagen: Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Mechanik
- Grundlagen der Mathematik: Gleichungen, Funktionen, Vektoren, Winkelfunktionen und Statistik
- Humanbiologie
- Lebensmittelmikrobiologie
- Lebensmittelhygiene
- Lebensmittelchemie
- Biochemie
- Anatomie
- Humanernährung
- spezielle Humanernährung sowie Prävention und Therapie
- Ernährungsphysiologie
- ernährungsassozzierte Erkrankungen
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen - bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und Süßwarentechnik oder Fleischtechnik oder Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung - über umfassende Kenntnisse der Gewinnung von Rohstoffen sowie über die Produktion und Verarbeitung von Lebensmitteln in gewerblichen Betrieben.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- stellen den Zusammenhang zwischen der Produktion und der technologischen Be- und Verarbeitung von pflanzlichen und vom Tier stammenden Lebensmitteln her und reflektieren ganzheitlich ernährungsphysiologische Auswirkungen,
- beschreiben und bewerten das Vorkommen, die Bedeutung und die Wirkung funktioneller Lebensmittelinhaltsstoffe,
- beurteilen die lebensmitteltechnologischen Verfahren bei der Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Rohstoffe sowie deren Auswirkungen auf die Produktqualität.
- Gewinnung pflanzlicher und vom Tier stammender Rohstoffe
- allgemeine Grundlagen der Lebensmitteltechnologie
- Bedeutung funktioneller Lebensmittelinhaltstoffe
- Produkttechnologie vom Tier stammender Lebensmittel
- Produkttechnologie pflanzlicher Lebensmittel
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die grundlegenden mikro- und makroökonomischen Zusammenhänge und stellen diese in die gesamtgesellschaftlich relevanten rechtlichen Kontexte.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- stellen die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Betriebswirtschaft unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen dar,
- wenden Marketinginstrumente auf den ernährungsgewerblichen Produktions- und Dienstleistungsbereich an.
- ökonomische und rechtliche Grundlagen der Betriebsführung
- Lebensmittel- und Verbraucherrecht
- Marketing
- Kundenberatung und -betreuung im Ernährungs- und Gastgewerbe
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen kennen - bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und Süßwarenherstellung oder Fleischtechnik oder Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung - spezielle Aspekte des Qualitätsmanagements und der Lebensmittelsicherheit sowie deren Bedeutung für den Verbraucherschutz.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beziehen toxikologische, hygienische, mikrobiologische und lebensmittelrechtliche Grundlagen auf Fragestellungen der Lebensmittelsicherheit und der Qualitätssicherung im ernährungsgewerblichen Bereich.
- Toxikologie
- Qualitätsmanagement
- Monitoring
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen verbinden Theorie und Praxis der Produktion von Lebensmitteln in Handwerk und Industrie - bezogen auf die lebensmitteltechnologischen Schwerpunkte Getreide-, Back- und Süßwarentechnik oder Fleischtechnik sowie in der Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- setzen relevante Untersuchungs- und Messmethoden zur Qualitätsbewertung und zur Bewertung technischer und ökologischer Fragestellungen ein,
- wenden Herstellungs- und Untersuchungsmethoden praktisch an, stellen die Untersuchungsergebnisse in Protokollen dar, werten sie aus und diskutieren sie.
-
- Technologie und Verfahrenstechnik spezieller Lebensmittelgruppen
- sensorische Prüfverfahren ausgewählter Lebensmittelgruppen

Mathematik

Kompetenzbereich 1: Fachwissenschaft
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen sind Experten für grundlegende Inhalte, didaktisch-methodische Ansätze und Vorgehensweisen ihres Fachs.
Standards
Die Absolventinnen und Absolventen
- analysieren Grundgedanken, Hauptaussagen und Vorgehensweisen mathematischer Thematiken,
- bauen innermathematische Verbindungslinien auf und erläutern sie verständlich,
- kennen einschlägige Methoden der Mathematik, wenden sie reflektiert auf innermathematische Probleme an,
- zeigen Verbindungslinien zu anderen Unterrichtsfächern auf,
- wissen, wo und inwiefern im Alltag, in der Umwelt und in ihrem Erfahrungsbereich Mathematik Anwendung finden kann,
- zeigen historisch-genetische und soziokulturelle Zusammenhänge auf,
- erläutern wissenschaftstheoretische Besonderheiten der Mathematik.
Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
übergreifend
Grundschule/ Hauptschule/ Sonderschule
Realschule
Gymnasium/
Berufsbildende Schulen
Grundlagen der Mathematik
- umgangssprachlich gegebene mathematische Informationen:
  • begriffliche Präzision
  • Verdichtung zu einer Definition
  • Darstellung in einer formalen Sprache
     
- Darstellung der logischen Struktur von Argumentationen und Beweisen
   
- Darstellung der logischen Struktur von Argumentationen und Beweisen in einer Prädikatenlogik, insbesondere gilt das auch für die logische Umformung von Verneinungen
- Erläuterung und sichere Handhabung der Verwendung von Namen, freien und gebundenen Variablen sowie die Substitution von Termen
- logisch korrekte Durchführung direkter, indirekter und induktiver Beweise
- Erläuterung
  • des Zusammenhangs von Syntax und Semantik
  • der Bedeutung des Begriffspaars „Objektsprache/ Metasprache”
   
- Durchführung induktiver/rekursiver Definitionen von Funktionen
- Einführung eines mathematischen Begriffsystems durch ein Axiomensystem und Durchführung von Beweisen in einem solchen
- Durchführung der Rekonstruktion des Funktionsbegriffs sowie des Kardinal- und Ordinalzahlbegriffs in der naiven Mengenlehre
- Erweiterung des Funktionsbegriffs auf mehrere Veränderliche, insbesondere Darstellung und Erläuterung der Verknüpfungen als Funktion mehrerer Veränderlicher
   
- exemplarische Rekonstruktion des Weges von einer inhaltlich verstandenen zu einer axiomatisch verstandenen mathematischen Theorie
- Beschreibung typischer Phasen der Modellierung (mathematisches, numerisches Modell) und ihrer Verifikation sowie Erläuterung in ihrer Wechselwirkung
- Modellierung linearer und nicht-linearer funktionaler Zusammenhänge
   
- Erläuterung sowie Durchführung an Beispielen diskreter und kontinuierlicher Modellierung von Phänomenen aus Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
Algebra
- Erläuterung von Begriffskonzepten algebraischer Strukturen und (beispielhafter) Beweis wesentlicher Eigenschaften
- Verwendung verschiedener Darstellungsmöglichkeiten von Gruppen
- Verwendung verschiedener Darstellungsmöglichkeiten von Gruppen
- Rekonstruktion der Grundbegriffe der Algebra wie Gruppen, Ringe, Körper und ihrer Genese an Beispielen sowie Erläuterung des Nutzens der Anwendung algebraischer Begriffe und Methoden in anderen Bereichen der Mathematik
- Erläuterung des Aufbaus des Zahlensystems
   
- Erläuterung des Aufbaus des Zahlensystems im Zusammenhang mit den Begriffen Körper und Körpererweiterungen
- Benutzung des Begriffs der strukturverträglichen Abbildung in unterschiedlichen mathematischen Kontexten
 
- Verständnis des Begriffs der strukturverträglichen Abbildung in unterschiedlichen mathematischen Kontexten als eine allgemeine Idee und Nutzung für die Organisation von mathematischem Wissen
- Verständnis des Begriffs der strukturverträglichen Abbildung in unterschiedlichen mathematischen Kontexten als eine allgemeine Idee und Nutzung für die Organisation von mathematischem Wissen
- Grundlagen der elementaren Zahlentheorie
- Erläuterung des Teilbarkeitsbegriffs und der Eigenschaften der Teilbarkeitsrelation an Beispielen und Gegenbeispielen sowie mathematische Präzisierung
- Euklidischer Algorithmus: Anwendung und argumentative Begründung seiner Bedeutung
- Erläuterung wesentlicher Eigenschaften der Primzahlen (unregelmäßige Verteilung, Unendlichkeit), Beweis der Existenz und Eindeutigkeit der Primfaktorzerlegung sowie Aufzeigen der Bedeutung der Primzahlen für Codierungen
- Erläuterung und Begründung des Stellenwertprinzips sowie konkrete Darstellung und Konversion von Zahlen in beliebigen Basen
- Erläuterung des Teilbarkeitsbegriffs und der Eigenschaften der Teilbarkeitsrelation an Beispielen und Gegenbeispielen sowie mathematische Präzisierung
- Euklidischer Algorithmus: Anwendung und argumentative Begründung seiner Bedeutung
- Erläuterung wesentlicher Eigenschaften der Primzahlen (unregelmäßige Verteilung, Unendlichkeit), Beweis der Existenz und Eindeutigkeit der Primfaktorzerlegung sowie Aufzeigen der Bedeutung der Primzahlen für Codierungen
- Erläuterung und Begründung des Stellenwertprinzips sowie konkrete Darstellung und Konversion von Zahlen in beliebigen Basen
- Grundlagen der elementaren Zahlentheorie sowie moderne Anwendungen
 
- Lineare Gleichungssysteme:
  • Erläuterung der Theorie
  • Entwicklung von Vorstellungen über deren Lösungsmengen
  • Anwendungs- möglichkeiten in Technik und Wirtschaft
- Lineare Gleichungssysteme:
  • Erläuterung der Theorie
  • Entwicklung von Vorstellungen über deren Lösungsmengen
  • Anwendungs- möglichkeiten in Technik und Wirtschaft
- Erläuterung der Lösbarkeit algebraischer Gleichungen höheren Grades
- Erläuterung der Lösbarkeit algebraischer Gleichungen höheren Grades
- sinnvolle Verbindung von Zirkel- und Linealkonstruktionen mit der Galoistheorie
- Vektorraum:
  • Erläuterung der Entwicklung des Begriffs
  • Nutzung in Mathematik, Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissen- schaften (entwickelt an Beispielen)
  • Basis und Dimension: Erläuterung der Begriffe sowohl anschaulich als auch abstrakt
- Nützlichkeit von Matrizen, Beherrschung der Darstellung linearer Abbildungen durch Matrizen einschließlich Basiswechsel
- Determinante:
  • Verständnis als alternierende Multilinearform, daraus Ableitung ihrer wesentlichen Eigenschaften
  • Erläuterung ihrer Bedeutung in Algebra, Geometrie und Analysis
- Eigenwerttheorie
  • sicherer Umgang mit den Grundlagen
  • Anwendung für Normalformen von Matrizen und Kegelschnitten
  • Entwicklung von Vorstellungen bezüglich der Nützlichkeit der in Analysis und Stochastik angewandten Wissenschaften
- Ableitung der Begriffe der Norm eines Vektors, des Abstands und des Winkels zwischen Vektoren, aufbauend auf Grundlagen der Theorie von euklidischen und unitären Vektorräumen
Analysis
- Erläuterung der Konstruktion der reellen Zahlen
- sicherer Umgang mit reellen Funktionen
- Erläuterung und exemplarische Verwendung des Grenzwertbegriffs
 
- Erläuterung der Konstruktion der reellen und komplexen Zahlen
- Erläuterung der Konstruktion der reellen und komplexen Zahlen
- Abgrenzung des modernen Grenzwertbegriffs gegen die historische Verwendung von Indivisiblen und Infinitesimalen
 
-

Erläuterung der Begriffe Stetigkeit und Differenzierbarkeit

- Erläuterung der Begriffe Stetigkeit und Differenzierbarkeit auch in ihrer Rolle im Aufbau der Analysis
- In-Beziehung-Setzen unterschiedlicher Ideen, die zu den Begriffen von Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit präzisiert werden
- Erläuterung des Riemann'schen Integralbegriffs und Anwendung der Resultate der Integralrechnung
- Erläuterung eines Integralbegriffs und Anwendung der Resultate der Integralrechnung
- Einführung von Begriffen durch Differentialgleichungen zur Problemlösung in anderen Wissenschaften, z.B. Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften
- Anwendung von Methoden der Differentialrechnung auf Kurven und Flächen
- Rekonstruktion intuitiver Begriffe wie „Länge”, „Fläche”, „Volumen” mit Methoden der Analysis sowie Anwendung von Methoden zur Berechnung ihrer Ausprägung
- Erläuterung der Rolle der Vollständigkeit im Aufbau des Begriffsgebäudes der Analysis
- Vernetzung von Analysis mit der Linearen Algebra
- Übertragung und Erläuterung von Begriffen der eindimensionalen Analysis auf höhere Dimensionen
Geometrie
- Betrachtung der Elementargeometrie der euklidischen Ebene vom höheren Standpunkt
- lokale Ordnung der Begriffe der ebenen und räumlichen Geometrie sowie Abbildungen in der Ebene
- Untersuchung besonderer Punkte und Linien in der Ebene, insbesondere am Dreieck und am Kreis
- Satzgruppe des Pythagoras:
  • Beherrschung in seiner Beziehungshaltigkeit
  • Durchführung verschiedener Beweise
- Erläuterung der Ideen vom Messen und Berechnen bei Längen, Flächeninhalten und Volumina
- lokale Ordnung der Begriffe der ebenen und räumlichen Geometrie sowie Abbildungen in der Ebene
- Untersuchung besonderer Punkte und Linien in der Ebene, insbesondere am Dreieck und am Kreis
- Satzgruppe des Pythagoras:
  • Beherrschung in seiner Beziehungshaltigkeit
  • Durchführung verschiedener Beweise
- Erläuterung der Ideen vom Messen und Berechnen bei Längen, Flächeninhalten und Volumina
- Darstellung des Zusammenhangs zu Abbildungsgruppen und zu Koordinatenkörpern in affiner oder projektiver Geometrie vor allem in der Ebene
- Erläuterung der Ideen, die verschiedenen Projektionen zugrunde liegen
- Erläuterung der Ideen, die verschiedenen Projektionen zugrunde liegen
- Darlegung der Schritte zu Axiomatisierungen von Geometrie
 
- Darlegung der Schritte zu Axiomatisierungen von Geometrie und Erläuterung nicht-euklidischer Geometrie
- Aufzeigen eines Weges zu einer nicht-euklidischen Geometrie
- Reflexion des heuristischen Sinns der Koordinatisierung
Numerik und Informatik
- Erklärung, wie Computer numerisch rechnen und welche Probleme auftreten können
   
- Erklärung, wie Computer numerisch rechnen und welche Probleme insbesondere bei iterativen Verfahren auftreten können
- Einsatz fachbezogener Anwendersysteme (u.a. dynamische Geometriesysteme, Funktionsplotter, Tabellenkalkulationen) in ihren wesentlichen Funktionen
 
- Einsatz von Computer-Algebra- Systemen
- Einsatz von Computer-Algebra- Systemen
- exemplarisches Nachvollziehen der Verfahren, die hinter der numerischen Lösung schulischer Werkzeuge stehen sowie angemessenes Erkunden ihrer Grenzen
     
- Darstellung der Grundideen von Berechenbarkeit und Komplexität von Algorithmen
 
- Repräsentieren von Wissen durch geeignete Datenstrukturen
- korrektes Formulieren grundlegender Algorithmen (z.B. Such-, Sortier- und elementare Graphalgorithmen) in Pseudo-Code
- Repräsentieren von Wissen durch geeignete Datenstrukturen
- korrektes Formulieren grundlegender Algorithmen (z.B. Such-, Sortier- und elementare Graphalgorithmen) in Pseudo-Code sowie Implementieren in einer Programmiersprache
Stochastik
- Erläuterung wesentlicher Eigenschaften von Kenngrößen der beschreibenden Statistik
- Erläuterung verschiedener semantischer Realisierungen des Wahrscheinlichkeitsbegriffs, Beurteilung in ihren Reichweiten sowie Erläuterung der Nützlichkeit axiomatischer Überlegungen
- Darstellung des empirischen Gesetzes der großen Zahl
 
- Darstellung des Modellcharakters von Wahrscheinlichkeits-Ver- teilungen
- Darstellung des empirischen und des theoretischen Gesetzes der großen Zahl
- nicht-parametrische Testverfahren: Erläuterung und Beurteilung ihrer Angemessenheit
- Darstellung von Wesen, Möglichkeiten und Grenzen des klassischen Hypothesentests
- Darstellung des zentralen Grenzwertsatzes
- Darstellung des Modellcharakters von Wahrscheinlichkeits-Ver- teilungen
- Erläuterung der Rolle der stochastischen Unabhängigkeit in der Theorie
- Darstellung des empirischen und des theoretischen Gesetzes der großen Zahl sowie die Beurteilung in ihrer Reichweite
- nicht-parametrische Testverfahren: Erläuterung und Beurteilung ihrer Angemessenheit
- Darstellung von Gehalt, Möglichkeiten und Grenzen des klassischen Hypothesentests sowie Aufzeigen von Alternativen
- Darstellung des zentralen Grenzwertsatzes und Beurteilung seiner Reichweite
- Querverbindungen der Stochastik zur Analysis sowie zur Linearen Algebra: Herstellung und Nutzung in der Anwendung
- Abgrenzung unterschiedlicher Konvergenzbegriffe in der Stochastik zum Grenzwertbegriff der Analysis
Genannt sind in allen Gebieten grundlegende Kompetenzen. Weiterführende Kompetenzen sollen wie folgt erworben werden:
Lehrämter Grund-/Hauptschule, Realschule, Sonderpädagogik: Weiterführende Kompetenzen in je einem fachdidaktischen und fachwissenschaftlichen Bereich.
Lehramt Gymnasium: Weiterführende Kompetenzen in einem fachdidaktischen und zwei fachwissenschaftlichen Bereichen.
Lehramt Berufsbildende Schule: Weiterführende Kompetenzen in einem berufsfeldorientierten (einschlägige Berufsfelder des Dualen Systems) fachdidaktischen und einem fachwissenschaftlichen Bereich.
Kompetenzbereich 2: Fachdidaktik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen initiieren mathematische Denk- und Lernprozesse. Sie beherrschen die Sprache der Mathematik und die Instrumente der Vermittlung.
Standards
Die Absolventinnen und Absolventen
- konstruieren mathematische Lehrgänge nach sachlogischen, erkenntnistheoretischen und kognitionspsychologischen Gesichtspunkten,
- kennen Theorien zum mathematischen Begriffserwerb und Denken und reflektieren diese in unterrichtlichen Zusammenhängen,
- kennen Einflussfaktoren zur unterschiedlichen Ausprägung von Mathematik in spezifischen philosophischen, historischen, kulturellen, geschlechtsspezifischen Kontexten für den Mathematikunterricht unterschiedlicher Schulstufen und leiten daraus unterrichtliche Konsequenzen ab,
- kennen Methoden zur Stärkung der mathematischen Argumentationsfähigkeit und -bereitschaft von Schülerinnen und Schülern,
- reflektieren Motivationstheorien sachbezogen für das Fach Mathematik,
- übertragen formalisierte mathematische Inhalte sachgerecht in sprachliche Ausdrucksformen, erarbeiten mathematische Texte und setzen sie in adressatenbezogene Darstellungsformen um,
- transformieren umgangssprachliche Formulierungen mathematischer Sachverhalte in fachsprachliche Form, verstehen und beherrschen den Prozess der Formalisierung,
- kennen individuelle Unterschiede in der Art des Denkens sowie deren Auswirkungen auf mathematische Begriffsbildungen bei Schülerinnen und Schülern und nutzen sie für die Gestaltung von Lernprozessen.

Metalltechnik: Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bereiche der beruflichen Fachrichtung Energie- und Versorgungstechnik vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie lösen Aufgaben/Probleme der Energie- und Versorgungstechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen über Kenntnisse der Metall-, Elektro- und Bautechnik sowie der Organisations- und Auftragsbearbeitung und wenden diese bezogen auf das Fachgebiet Energie- und Versorgungstechnik an;
- berufsspezifische Grundlagen der Metalltechnik
- metallische Werkstoffe
- Metallbearbeitung
- Korrosion
- berufsspezifische Grundlagen der Elektrotechnik
- Grundlagen der Elektroinstallation, z.B. Bauteile, Stromlaufpläne usw.
- elektrische Schutzmaßnahmen
- berufsspezifische Grundlagen der Bautechnik
- Schallschutz
- Brandschutz
- Wärmeschutz
(die vorstehend genannten Inhalte umfassen auch experimentelle Übungen)
- Bearbeitung von Kundenaufträgen in Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Betrieben der Versorgungstechnik
- Auftragsanalyse, Planung, Durchführung und Dokumentation
- Erstellung von Angeboten, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen
- wenden ihr Wissen theoretisch und praktisch an
  • zur Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Systemen der Wasser-, Wärme- und Raumlufttechnik,
  • zur Fehlersuche, Störungsdiagnose und Entwicklung von Diagnosestrategien an komplexen Systemen der Wasser-, Wärme- und Raumlufttechnik.
- Störungsdiagnose und Instandsetzung
- Expertensysteme zur Störungsdiagnose
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in Wassertechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und experimenteller Übungen  
- Trinkwasseranlagen;
- Gewinnung von Trinkwasser
- Verlegung von Trinkwasserleitungen
- Korrosion in Trinkwasseranlagen
- technische Regeln für Trinkwasserinstallation
- Trinkwasserbehandlung
- Druckverluste und Bestimmung der Rohrdurchmesser
- Entwässerungsanlagen;
- Abwasserreinigung
- Verlegung von Abwasserleitungen
- technische Regeln für Schmutzwasseranlagen
- Bestimmung der Rohrdurchmesser
- Schutz gegen Rückstau
- Dachentwässerungen
- Sanitärräume.
- Armaturen, Objekte und Zubehör
- Vorwandinstallation
- Sanitärraumplanung allgemein und barrierefrei
- Schallschutzmaßnahmen
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Wärmetechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und experimenteller Übungen Heizungsanlagen;
- Norm-Heizlast
- Rohrnetzberechnung bei Ein- und Zweirohrheizungen
- Pumpenwarmwasserheizungen
- Heizkörper und Flächenheizungen
- beherrschen den Aufbau und die Funktion von
  • Wärmeerzeugern,
- Grundlagen der Verbrennung
- sicherheitstechnische Ausrüstung bei Wärmeerzeugern
- Gasgeräte, Öl- und Gasgebläsebrenner
- Aufstellung von Wärmeerzeugern
- Abgasanlagen
- Erdgas- und Heizölversorgungsanlagen
  • Regelkonzepten in der Heizungstechnik,
- Grundlagen der Steuerungs- und Regelungstechnik in der Heizungstechnik
- witterungsgeführte Regelungen, Einzelraumregelungen
  • Trinkwassererwärmungsanlagen;
- Arten und Auslegung von Trinkwassererwärmungsanlagen
- Leitungsnetze bei Trinkwassererwärmungsanlagen
- Legionellenproblematik
- beherrschen Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten ressourcenschonender Anlagen,
- wählen unter ökologischen und ökonomischen Betrachtungen ressourcenschonende Anlagen aus.
- thermische Solaranlagen
- Wärmepumpen
- Kraft-Wärmekoppelung
- Fernheizungen
- kontrollierte Wohnraumlüftung
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Fach- und Methodenkompetenzen in der Raumlufttechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- planen auf der Basis ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse und experimenteller Übungen raumlufttechnische Anlagen;
- Grundlagen der Raumlufttechnik
- Lüftungssysteme
- Luftbehandlung
- Luftverteilung
- Wärmerückgewinnung
- Regelung von RLT-Anlagen
- beherrschen den Aufbau und die Funktion kältetechnischer Anlagen.
-
-
- Grundlagen der Kältetechnik
- Splitgeräte

Metalltechnik: Fachgebiet Produktions-/Fertigungstechnik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und reflektieren Grundfragen der Bereiche der beruflichen Fachrichtung Produktions- und Fertigungstechnik vor dem Hintergrund ihrer Bedeutung für die Gestaltung von Lehr- und Lernprozessen. Sie lösen Aufgaben/Probleme der Produktions- und Fertigungstechnik.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben, begründen und optimieren ausgewählte Verfahren und Prozesse im Bereich der zeitgemäßen Fertigung unter Einbeziehung der Nachbardisziplinen und experimenteller Übungen;
- elektrische Antriebe
- Fabrikorganisation
- Fabrikplanung
- Fertigungsmesstechnik
- Konstruktionslehre, Konstruktionswerkstoffe
- Materialprüfung
- Mathematik (fachbezogen)
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Physik (fachbezogen)
- Produktionsmanagement
- Qualitätslehre
- Werkstoffkunde
- Werkzeugmaschinen
Umformen:
- Plastizitätstheorie
- Verfahren der Umformtechnik
- Umformmaschinen
- Maschinenantriebe, Steuerung
- Urformen
Trennen:
- physikalische, technologische und wirtschaftliche Grundlagen des Spanens, Grundlagensystematik, Kriterien zur Beurteilung, Energieumsetzung, „molecular dynamics”, Temperaturverteilung, Spanbildung, Kinematik, Kinetik der Spanbildung, Elastomechanik, empirische Modelle
- Verschleiß und Standzeiten als Grundlage für Wirtschaftlichkeitsberatung, Schneidstoffe: Verknüpfung von Werkstoff- und Produktionswissenschaft, ausgewählte Feinbearbeitungsverfahren, Kühlschmierstoffe, Oberflächeneigenschaften, theoretische Modellierung
Fügen (Montagetechnik):
- Grundlagen der Montage und Demontage, Werkstückeigenschaften, Fügeverfahren, Produktgestaltung, Teilezuführung, Geräte und Verfahren, Einlegegeräte, Roboter, Anlagenplanung, Anlagenbetrieb und -überwachung, Simulation
Schweißen:
- physikalische und technologische Wirkzusammenhänge, schweißtechnische Begriffe und Normen, Schweißverfahren, Löttechnik, thermische Schneid- und Spritztechnik
fakultativ: Mikrotechnologie
- Technologien zur Herstellung von Mikrobauteilen
- Aufbau und Funktion von Mikrosystemen
- Konzeption und Entwicklung mikrotechnischer Berufe
- beschreiben, begründen und optimieren Strategien/Maßnahmen im Bereich der Instandhaltung.
- Organisation und Arbeitsvorbereitung in der Instandhaltung; Schwachstellenforschung, Zuverlässigkeit, Verfügbarkeitsvorhersage, zustandsorientierte Diagnostik, instandhaltungsgerechte Konstruktion, Ersatzteilwirtschaft

Moderne Sprachen

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Sprache
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Gegenwartszielsprache mündlich und schriftlich sicher und sind befähigt, komplexe inhaltliche Zusammenhänge strukturiert darzustellen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- beherrschen die Zielsprache gemäß Niveaustufe C1 des europäischen Referenzrahmens,
- verwenden die Gegen- wartszielsprache formal korrekt, adressatenbe- zogen, situativ angemes- sen und registergerecht.
- Zielsprache C 1
       
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen wesentliche Sprachvarietäten.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- nehmen Varietäten der Gegenwartszielsprache auf und geben sie angemessen in der Standardsprache wieder.
- Standardvarietäten der wichtigsten Zielsprachenländer
   
- weitere soziale und regionale Varietäten aus Ländern der Zielsprache
- weitere soziale und regionale Varietäten aus Ländern der Zielsprache
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Sprachregister der zukünftigen Schulform.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- haben sich in schulformspezifische Performanz ziel-gerichtet eingearbeitet und wenden sie kontextbezogen sicher an.
         
Kompetenzbereich 2: Literaturwissenschaft/Umgang mit Texten
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen erläutern und reflektieren grundlegende Theorien, Methoden und Begriffe der Analyse fiktionaler und nicht-fiktionaler Texte sowie audiovisueller Medien.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- analysieren fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien methodisch angemessen und begrifflich präzise und kennen die unterschied- lichen Funktionen der verschiedenen Textsorten.
- Fragestellungen, Theorien, Methoden und Begriffe der Literaturwissenschaft
- repräsentative Aspekte der neuzeitlichen literarischen Entwicklung in Ländern der Zielsprache
- weniger komplexe und umfangreiche fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien
- weniger komplexe und umfangreiche fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien
- fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien
- Theorien der Literaturwissenschaft
- fiktionale und nicht-fiktionale Texte und audiovisuelle Medien
- Theorien der Literaturwissenschaft
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen ordnen fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Medien in ihre spezifischen historischen Kontexte ein.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- beschreiben und analysieren Texte sowie audiovisuelle Medien in ihrem jeweiligen historischen und literarhistorischen Kontext.
- Grundzüge der Literaturgeschichte seit der Frühen Neuzeit
- ausgewählte Texte und audiovisuelle Medien in ihrem historischen Kontext
- ausgewählte Texte und audiovisuelle Medien in ihrem historischen Kontext
- Texte in ihrem jeweiligen historischen und literarhistorischen Kontext
- Texte in ihrem jeweiligen historischen und literarhistorischen Kontext
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben, analysieren und bewerten fiktionale und nicht-fiktionale Texte sowie audiovisuelle Produktion der Gegenwart auch unter dem Aspekt multikultureller Zusammenhänge.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- kennen die aktuellen fiktionalen und nicht-fiktionalen sowie audiovisuellen Produktionen in den Ländern der Zielsprache,
- analysieren und bewerten repräsentative literarische und audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und Rezeptionszusam- menhänge
- gesellschaftliche Kommunikation und ästhetische Kommunikation am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Medien
- aktuelle fiktionale und nicht-fiktionale sowie audiovisuelle Produktionen in den Ländern der Zielsprache
 
- repräsentative fiktionale und nicht-fiktionale sowie audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und Rezeptionszusam- menhänge
- repräsentative fiktionale und nicht-fiktionale sowie audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und Rezeptionszusam- menhänge
- Theater- und Filmproduktionen der Gegenwart im Rahmen des jeweiligen Kulturbetriebs
- ästhetische Kommunikation am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Medien
- repräsentative literarische und audiovisuelle Werke im Rahmen ihrer jeweiligen Produktions-, Distributions- und Rezeptionszusam- menhänge
- Theater- und Filmproduktionen der Gegenwart im Rahmen des jeweiligen Kulturbetriebs
- ästhetische Kommunikation am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Medien
Kompetenzbereich 3: Vermittlung interkulturellen Wissens
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren historische, kulturelle, politische, soziale und wirtschaftliche Aspekte der Landeswissenschaft.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen          
- repräsentative Aspekte der neuzeitlichen historischen und kulturellen Entwicklung von Ländern der Zielsprache,
- die Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von Ländern der Zielsprache.
- Fragestellungen, Theorien, Methoden und Begriffe der Landeswissenschaft
- repräsentative Aspekte der neuzeitlichen historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern der Zielsprache
- Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von wesentlichen Ländern der Zielsprache
- Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von wesentlichen Ländern der Zielsprache und deren historische und kulturelle Entstehungszusammen- hänge
- Wirtschaft, Politik, Gesellschaft der Gegenwart in Ländern der Zielsprache am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Phänomene
- Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von Ländern der Zielsprache und deren historische und kulturelle Entstehungszusam- menhänge
- Wirtschaft, Politik, Gesellschaft der Gegenwart in Ländern der Zielsprache am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Phänomene.
- Strukturen der Gegenwartsgesellschaft von Ländern der Zielsprache und deren historische und kulturelle Entstehungszu- sammenhänge
- Wirtschaft, Politik, Gesellschaft der Gegenwart in Ländern der Zielsprache am Beispiel adressatengerecht auszuwählender Phänomene
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen erkennen multikulturelle Zusammenhänge und entwickeln Problembewusstsein im Umgang mit fremdkulturellen Phänomenen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- kennen multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von Ländern der Zielsprache,
- vergleichen die Spezifik gesellschaftlicher Phänomene der Länder der Zielsprache mit der eigenen Kultur und Gesellschaft.
- Theorien der Interkulturalität
- Spezifik gesellschaftlicher Phänomene von wesentlichen Ländern der Zielsprache im Vergleich mit der eigenen Kultur und Gesellschaft
- adressatengerecht ausgewählte multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von wesentlichen Ländern der Zielsprache
- adressatengerecht ausgewählte multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von wesentlichen Ländern der Zielsprache
- multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von Ländern der Zielsprache
- weitere Länder
- multikulturelle Phänomene in der Kultur und Gesellschaft von Ländern der Zielsprache
- weitere Länder
Kompetenzbereich 4: Sprachwissenschaft
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben und analysieren die Gegenwartssprache theoriegeleitet und methodisch angemessen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- kennen und verwenden Grundbegriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft.
- wichtigste Grundbegriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft in Auswahl
 
- Grundbegriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft einschließlich ihrer Erläuterung
- Begriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft
- grundlegende Begriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft einschließlich ihrer Erläuterung und kritischen Reflexion
- Grundbegriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft
- grundlegende Begriffe und Verfahrensweisen der Sprachwissenschaft einschließlich ihrer Erläuterung und kritischen Reflexion
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben und reflektieren wesentliche Funktionen, Strukturen und Regeln auch im Kontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- stellen die wesentlichen Strukturen, Funktionen und Regeln der Gegenwartssprache dar,
- erkennen Varietäten der jeweiligen Fremdsprache.
- Strukturen, Funktionen und Regeln von Teilbereichen der Gegenwartssprache
- zentrale Varietäten der jeweiligen Fremdsprache
- zentrale Varietäten der jeweiligen Fremdsprache
- Varietäten der Fremdsprache und die Probleme innerhalb des Sprachgebrauchs
- Varietäten der Fremdsprache und die Probleme innerhalb des Sprachgebrauchs
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen und reflektieren die Rolle der Fremd- und Muttersprache in der internationalen und interkulturellen Kommunikation auch im Kontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- erörtern die sprachlichen, kulturellen, sozialen und politischen Phänomene der interkulturellen Kommunikation.
- zentrale Funktionen der jeweiligen Mutter- und Fremdsprache, die für eine erfolgreiche interkulturelle Kommunikation notwendig sind
   
- Grundkonzepte der Forschung zur interkulturellen und internationalen Kommunikation
- Grundkonzepte der Forschung zur Interkulturellen und internationalen Kommunikation
 
- globale Verbreitung der jeweiligen Fremdsprache
- globale Verbreitung der jeweiligen Fremdsprache
- globale Verbreitung der jeweiligen Fremdsprache
- ausgewählte sprachliche, kulturelle, soziale und politische Phänomene und Probleme der interkulturellen Kommunikation
- ausgewählte sprachliche, kulturelle, soziale und politische Phänomene und Probleme der interkulturellen Kommunikation
- die sprachlichen, kulturellen, sozialen und politischen Phänomene der interkulturellen Kommunikation
- die sprachlichen, kulturellen, sozialen und politischen Phänomene der interkulturellen Kommunikation
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren wesentliche Methoden und Ergebnisse wichtiger Fremdsprachenerwerbstheorien auch im Kontrast, im Vergleich und aus der Erfahrung mit weiteren Fremdsprachen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- kennen die wichtigsten Konzepte des Fremdsprachenerwerbs und nutzen sie zur Interpretation von Lernerdaten.
- Ergebnisse der Zweitsprachen- erwerbsforschung in Bezug auf die Interpretation sprachlicher Lernerdaten
- Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs in Auswahl
- Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs in Auswahl
- Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs im Vergleich
- Theorien des Erst- und Zweitspracherwerbs im Vergleich
Kompetenzbereich 5: Theoriegeleitete fachdidaktische Reflexion
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen rezipieren und reflektieren fachdidaktische Theorien sowie wesentliche Aussagen der wichtigsten Fremdsprachenerwerbstheorien und beziehen sie auf schulische Praxisfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- stellen ausgewählte fach-didaktische Konzeptionen und wichtige Konzepte des Fremdsprachenerwerbs strukturiert und systematisch dar, erläutern und reflektieren sie kritisch,
- planen exemplarisch Fachunterricht.
- ausgewählte fachdidaktische Konzeptionen und wichtige Konzepte des Fremdsprachenerwerbs
- Zielkonzeptionen und ihre Begründung für den Fremdsprachen- unterricht
- Kompetenzdefinitionen und -modelle für das Fremdsprachenlernen
- Zusammenhang und Bedeutung von kommunikativer und interkultureller Sprach- und Handlungskompetenz
- Fremdsprachenunter- richt in aktueller bildungspolitischer Perspektive
- grundlegende Theorien des natürlichen und des gesteuerten Fremdsprachenerwerbs
- Fremdsprachenunter- richt in aktueller bildungspolitischer Perspektive
- grundlegende Theorien des natürlichen und des gesteuerten Fremdsprachenerwerbs
- Grundzüge bilingualen Unterrichts (Fachsprache)
- Fremdsprachenunter- richt in historischer, aktueller und zukünftiger bildungspolitischer Perspektive
- Theorien des natürlichen und des gesteuerten Fremdsprachenerwerbs
- Grundzüge bilingualen Unterrichts (Fachsprache)
- Fremdsprachenunter- richt in historischer, aktueller und zukünftiger bildungspolitischer Perspektive
- Theorien des natürlichen und des gesteuerten Fremdsprachenerwerbs
- Grundzüge bilingualen Unterrichts (Fachsprache)

Musik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule /
Realschule
Gymnasium /
Berufsbildende Schule
Sonderpädagogik
Kompetenzbereich 1: Künstlerische Praxis/Musikpraxis
Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen sind Experten für künstlerisch-musikalische Praxis und deren Beurteilung. Sie musizieren mit der Stimme sowie Instrumenten und nutzen diese Fähigkeiten musikpädagogisch.
Die Absolventinnen und Absolventen          
a) Vokale Fähigkeiten
- singen funktional richtig,
- singen stilgerecht vor (klassisch, Jazz/Rock/ Pop),
- haben fundierte Kenntnisse der Stimmphysiologie und der Stimmbildung, insbesondere der Kinder- und Jugendstimme,
- haben Kenntnisse der Solmisation und anderer Vermittlungsformen.
- Repertoire in den Bereichen Volkslied, künstlerischer Gesang und Jazz/ Rock/Pop
- Kenntnis der Praxis und Literatur zur Stimmbildung
- Kenntnisse der Solmisation
- Kenntnis effizienter Übemethoden
- unter Berücksichtigung der Solmisation (besonders mit Kindern im Grundschulalter) stimmphysiologisch verantwortungsbewusstes Sprechen und Singen
- nach Alter, Begabung und Entwicklungsstand differenzierte Anleitung zur Audiation beim Singen
- Atemtechnik und Artikulation beim musikalischen Vortrag
- stilgerechtes Singen, solistisch und im Chor: Volkslied, künstlerischer Gesang, Jazz/Rock/ Pop
- stilgerechtes Singen, solistisch und im Chor: Volkslied, künstlerischer Gesang, Jazz/Rock/ Pop
- vertiefte Kenntnisse zur chorischen und zur Einzelstimmbildung, zur Stimmdiagnostik und Solmisation
- stilgerechtes Singen, solistisch und im Chor: Volkslied, künstlerischer Gesang, differenzierter und stimm-physiologischer verantwortungsbewusster Einsatz der Stimme bei Jazz/Rock/Pop
- Kenntnisse in der differenzierten Umsetzung und Entwicklung von vokalen Klangspielen/Vocussion, Artikulationsspielen, Klanggeschichten, Sprechversen
b) Körpererfahrung und Bewegung
- haben Tanz- und Ausdruckserfah- rungen,
- haben Erfahrung mit rhythmisch-musika- lischer Erziehung,
- verfügen über choreografische Fertigkeiten.
- Transformation von Musik in Bewegung und Bewegung in Musik
- Wirkung von Musik und Bewegung auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Funktionen von Musik und Bewegung in der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen
- Repertoire an Spielszenen für den musikalischen Erstunterricht (Grundschule)
- Anbahnung einfacher musikalischer Formen durch Tanz und Bewegung
- Anleitung zu rhythmischer Audiation und zum Verstehen grundlegender Aussagen und Wirkungen von Musik und Tanz
- bewusste und zunehmend differenzierte Gestaltung freier und gebundener Bewegung zur Musik
- Gestaltung von Tänzen zu bekannter Musik und einfache Choreografie zu neu zu erschließender Musik
- bewusste und differenzierte Gestaltung unterschiedlicher Arten von Bewegung zur Musik durch Tanz, freie und gebundene Bewegungsformen und eigene Choreografie
- Heranführung an einfache musikalische Formen durch Tanz und Bewegung
- rhythmische Audiation durch Bodypercussion und Percussioninstrumente
- Repertoire an panto- mimisch-szenischen Spielaktionen
- Entspannungstechniken mit Musik
c) Instrumentale Fertigkeiten
- sind fähig zur stilsicheren Interpretation im künstlerischen Hauptfach,
- haben grundlegende Erfahrungen mit der Gitarre und mit Percussion,
- sind fähig zu schulpraktischem Klavierspiel.
- vortragsfähiges Repertoire aus zeitlich und stilistisch unterschiedlichen Gebieten im Hauptinstrument
- schulpraktische Liedbegleitung mit Gitarre, Klavier oder Keyboard
- Grunderfahrungen mit Rhythmusinstrumenten und ihrer Spielweise
- effektive Übemethoden im instrumentalen Gruppen und Einzelunterricht
- für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire sowie Ensembleerfahrungen
- schulbezogene Fähigkeiten im Zweitinstrument (Ist Klavier nicht Hauptfach, so ist es Pflicht-Zweit- instrument.)
- schulpraktisches Instrumentalspiel: Liedbegleitung, Bewegungsbegleitung, Improvisation
- für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire sowie Ensemble- und Kammermusikerfah- rungen
- schulbezogene Fähigkeiten im Zweitinstrument (Ist Klavier nicht Hauptfach, so ist es Pflicht-Zweitinstrument.)
- schulpraktisches Instrumentalspiel: Liedbegleitung, Bewegungsbegleitung, Improvisation, Transposition, Partiturspiel
- für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire sowie Ensemble- und Kammermusikerfah- rungen
- schulbezogene Fähigkeiten im Zweitinstrument (Ist Klavier nicht Hauptfach, so ist es Pflicht-Zweitin- strument.)
- schulpraktisches Instrumentalspiel: Liedbegleitung, Bewegungsbegleitung, Improvisation, Transposition, Partiturspiel
- für das Hauptinstrument repräsentatives Repertoire sowie Ensembleerfahrungen
- Spielweisen von Percussioninstrumen- ten und Drumset einschließlich Training in rhythmischen Patterns
- grundlegende Fertigkeiten im Spielen und Einsatz von Bandinstrumenten (Percussion, E-Gitarre, E-Bass, Drumset, Keyboard, Verstärkeranlagen, Mikrofoneinsatz)
- Grundkenntnisse im Gitarrenspiel
- Grundkenntnisse im Gitarrenspiel
- Grundkenntnisse im Gitarrenspiel
- Grundlagen der Liedbegleitung mit der Gitarre
d) Ensemblepraxis und Ensembleleitung
- haben Erfahrung im Ensemblemusizieren,
- leiten vokale und instrumentale Ensembles.
- Planung, Umsetzung und Reflexion der schulischen Vokal- und Instrumentalpraxis in Bezug auf Chorleitung, Percussiongruppen, Klassenmusizieren und klassenübergreifende Ensembles
- Konzepte des effektiven Übens und Probens unter Beachtung musikalischer Transfereffekte
- Methodik der Chorleitung und Repertoire für Gemischten Chor, Kinder- und Jugendchor, Jazz/ Rock/Pop-Chor
- musizieren im Klassenverband und klassenübergreifend
- Klassenmusizieren (instrumentale, vokale und tänzerische Produktionen und Reproduktionen) unter Berücksichtigung der Realitäten schulstufenspezifischer Aufführungspraxis
- Beurteilung von Lautstärkeverhältnissen, instrumententypischer Frequenzen und dynamischer Abstufungen im Ensemble
- Einsatz der Instrumente beim Klassenmusizieren für Anfänger unter Einbezug von „präparierten Instrumenten”
- Methodik der Chorleitung und Repertoire für Gemischten Chor, Kinder- und Jugendchor, Jazz/Rock/Pop-Chor
- Orchester- und Bandleitung
- musizieren im Klassenverband und klassenübergreifend / Klassenmusizieren
- Realitäten schulischer und außerschulischer Aufführungspraxis
- Methodik der Chorleitung und Repertoire für Gemischten Chor, Kinder- und Jugendchor, Jazz/Rock/Pop-Chor
- Orchester- und Bandleitung
- musizieren im Klassenverband und klassenübergreifend / Klassenmusizieren
- Realitäten schulischer und außerschulischer Aufführungspraxis
- vereinfachte Spielweisen für Anfänger beim Klassenmusizieren (präparierte Instrumente) unter Berücksichtigung der individuellen Lernniveaus
- Technik und Einsatz von Verstärkeranlagen
- leiten eines Klassenensembles einschließlich Band - unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben der Förderschule
  • besondere kognitive, motorische und verhaltens- spezifische Voraussetzungen
  • sozialintegrative Aufgaben und Wirkungen
  • Klangexperi- mente zur Wahr- nehmungs- schulung und zur Selbsterfahrung
e) Angewandte Musiktheorie
- haben fundierte Kenntnisse in angewandter Musiktheorie und Gehörbildung.
- stilgerechte Produktion, Reproduktion, Rezeption und Analyse von Musik unter-schiedlicher Stile und Epochen
- Anleitung zum bewussten Wahrnehmen von Musik
- grundlegende Gehörbildung
- Möglichkeiten der Notation von Musik einschließlich Notenschrift
- Gehörbildung
- musiktheoretische Nomenklatur der europäischen Musikgeschichte und des Jazz-/Rock- / Pop-Bereichs
- Gehörbildung
- vertiefte Kenntnisse musiktheoretischer Nomenklatur der europäischen Musikgeschichte und des Jazz-/ Rock-/Pop-Bereichs
- musiktheoretische Nomenklatur der europäischen Musik und des Jazz-/Rock-/ Pop-Bereichs
- musiktheoretische Nomenklatur und Gehörbildung
- musiktheoretische Grundlagen (allgemeine Musiklehre, Melodielehre, Harmonielehre, einfaches Arrangement)
- musiktheoretische Grundlagen (allgemeine Musiklehre, Kompositions- und Satztechniken, Harmonielehre, Melodielehre)
- fundierte Kenntnisse in Musiktheorie (allgemeine Musiklehre, Kompositions- und Satztechniken, Harmonielehre, Melodielehre, Kontrapunkt, Stilistik)
- praktische Anwendung der Musiktheorie in einfaden Sätzen und Arrangements für das Klassenmusizieren
- Erstellen von didaktisch reduzierten Spielpartituren, Leadsheets, Arrangements
- Spieltechniken von Instrumenten einschließlich der Präparierung zur Erleichterung der Spielweise
- Transkription, Arrangement, Instrumentation
- vertieft: musikalische Analyse von Beispielen aus verschiedenen Epochen und aus dem Jazz-/Rock-/ Pop-Bereich
- Stilkopie, Transkription, Arrangement, Instrumentation
- vertieft: musikalische Analyse von Beispielen aus verschiedenen Epochen und aus dem Jazz-/Rock-/ Pop-Bereich
- Erstellen von didaktisch reduzierten Spielpartituren, Leadsheets und Arrangements
f) Produktion
- haben Erfahrungen in der Produktion mit neuen Musikmedien.
- Umgang mit Computer, musikbezogener Software und Internet
- Entwicklung von Unterrichtskonzepten mit Musikelektronik und Neuen Medien
- technische Möglichkeiten moderner Keyboards und anderer elektronischer Instrumente
- Einsatz dieser Instrumente für einfache musikalische Gestaltungen und das Musiklernen
- Nutzung des Internets
- kompetenter Umgang mit Keyboards, MIDI, Sequenzer, Notendruck, VST-Instrumenten, Sampling-Technologie, Mixing-Grundlagen (einschließlich PA)
- Grundkenntnisse in Techniken der Klanggestaltung
- Nutzung des Internets
- Kenntnis und Anwendung einfacher Musikprogramme
- kompetenter Umgang mit Keyboards, MIDI, Sequenzer, Notendruck, VST-Instrumenten, Sampling-Technologie, Mixing-Grundlagen (einschließlich PA)
- Grundkenntnisse in Techniken der Klanggestaltung
- Nutzung des Internets
- Kenntnis und Anwendung einfacher Musikprogramme
- kompetenter Umgang mit Keyboards, MIDI, Sequenzer, Notendruck, VST-Instrumenten, Sampling-Technologie, Mixing-Grundlagen (einchließlich PA)
- Grundkenntnisse in Techniken der Klanggestaltung
- Nutzung des Internets
- Kenntnis und Anwendung einfacher Musikprogramme
Kompetenzbereich 2: Musikwissenschaft
Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen sind Experten für musikwissenschaftliche Inhalte und Arbeitsweisen und verfügen über ein fachspezifisches und fachübergreifendes Wissen, welches sie methodisch reflektieren, fachterminologisch zutreffend erschließen und musikpädagogisch nutzen können.
Die Absolventinnen und Absolventen          
a) Historische Musikwissenschaft
- haben Erfahrungen in musikhistorischen Forschungs- und Arbeitsweisen und besitzen einen Überblick über die Musikgeschichte.
- musikhistorische Arbeitsweisen
- musikgeschichtliches Grundrepertoire: Epochen, Stile, Gattungen, Partitur- und Werkkunde
- Überblick in Geschichte und Stilistik der Pop- und Rockmusik und des Jazz
-
- exemplarische Verbindung historischer Musik mit aktuellen Kinder- und Jugendkulturen
- fachlich begründete Diskussion grundlegender Entwicklungstendenzen und stilistischer Merkmale aktueller Pop-, Rock- und Jazzmusik
- Vermittlung geschichtlicher und soziokultureller Funktionen von alter und neuer Musik an einfachen Beispielen
- exemplarische Verbindung historischer Musik mit aktuellen Jugendkulturen
- fachlich begründete Diskussion grundlegender Entwicklungstendenzen und stilistischer Merkmale aktueller Pop-, Rock- und Jazzmusik
- Vermittlung geschichtlicher und soziokultureller Funktionen von alter und neuer Musik
- Fundamentum musikhistorischer Arbeits- und Forschungsmethoden
- Möglichkeiten der Musikerschließung durch musikhistorische Arbeits- und Forschungsmethoden
- vertieft: europäische Musikgeschichte (einschließlich Epochen, Gattungen, Stile, Formen, Partitur- und Werkkunde)
- musikalische Formen der geschichtlichen und soziokulturellen Funktionen der europäischen Musikgeschichte bis zur Gegenwart
 
- Grundlagen zeitgenössischer Musik
- Grundlagen der Pop- und Rockmusik und des Jazz (Entwicklungen und stilistische Merkmale aktueller Pop- und Rockmusik)
- zeitgenössische Musik
- Grundlagen der Pop- und Rockmusik und des Jazz (Entwicklungen, stilistische Merkmale, aktuelle Pop- und Rockmusik)
- aktuelle Musikszene, insbesondere in Jugendkulturen
b) Systematische Musikwissenschaft:
aa) Musiksoziologie
- haben Erfahrungen in musikpsycholo- gischen Forschungs- und Arbeitsweisen.
- Erfahrungen mit Inhalten, Forschungs- und Arbeitsweisen der Musiksoziologie
- Grundlagen der Funktionen des Musikmarktes
   
- Grundlagen musiksoziologischer Fragestellungen und Arbeitsweisen sowie der Präferenzbildung (Hörertypologien usw.)
- Grundlagen musiksoziologischer Fragestellungen und Arbeitsweisen sowie der Präferenzbildung (Hörertypologien usw.)
- Erfahrungen mit teilkulturellen Stilen, insbesondere Kinder- und Jugendkulturen
- aktuelle Jugend- und Teilkulturen
- Kriterienkatalog zur Anleitung der Schüler, Musik selbstbewusst auszuwählen, bewusst zu hören sowie individuelle Aspekte des Musikkonsums persönlich zu beurteilen
- aktuelle Jugend- und Teilkulturen
- Kriterienkatalog zur Anleitung der Schüler, Musik selbstbewusst auszuwählen, bewusst zu hören sowie individuelle Aspekte des Musikkonsums persönlich zu beurteilen und sachlich zu bewerten
- aktuelle Jugend- und Teilkulturen
- aktuelle Jugend- und Teilkulturen
- Strukturen und Funktionsweise der Musikwirtschaft
- Strukturen und Funktionsweise der Musikwirtschaft
- Strukturen und Funktionsweise der Musikwirtschaft
- Medien und Praxis des Musikmarketings (Musikkonsum)
bb) Musikpsychologie
- haben Erfahrungen in musikpsychologischen Forschungs- und Arbeitsweisen.
- Erfahrungen mit Inhalten, Forschungs- und Arbeitsweisen der Musikpsychologie
- Diagnose musikalischer Begabung und Entwicklung
- Grundlagen exemplarischer sonderpädagogischer und musiktherapeutischer Fördermaßnahmen bei Entwicklungsstörungen
- Grundlagen musikpsychologischer Fragestellungen und Arbeitsweisen einschließlich Psychoakustik und Wahrnehmungspsy- chologie
- Grundlagen musikpsychologischer Fragestellungen und Arbeitsweisen einschließlich Psychoakustik und Wahrnehmungspsy- chologie
- Diagnostik zum Erkennen musikalischer Begabungen und der psychomotorischen Fähigkeiten
- Grundwissen zur musikalischen Begabung und zum Musiklernen verschiedener Altersstufen
- Vertiefung: psychologische Grundlagen des Musiklernens (Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und Gedächtnis, neurobiologische Aspekte des Musiklernens; Hauptschule: musikalische Entwicklung in der Pubertät)
- Vertiefung: musikalische Begabung und Entwicklung sowie Grundlagen des Musiklernens (Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und Gedächtnis, neurobiologische Aspekte des Musiklernens)
- musikalische Entwicklung in der Pubertät
- Vertiefung: musikalische Begabung und Entwicklung sowie Grundlagen des Musiklernens (Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und Gedächtnis, neurobiologische Aspekte des Musiklernens)
- musikalische Entwicklung in der Pubertät
- musikalisches Lernen und musikalische Entwicklung (Ausdruck, Emotion und Wirkung, Wahrnehmung und Gedächtnis, neurobiologische Aspekte des Musiklernens)
- Ansätze und Verfahren der Musiktherapie
cc) Musikethnologie
- haben Erfahrungen in musikethnolo- gischen Forschungs- und Arbeitsweisen.
- Inhalte, Forschungs- und Arbeitsweisen der Musikethnologie
- Orientierungshilfe in der eigenen Musikkultur vor dem Hintergrund fremder Musikkulturen
- Grundschule: elementare Wahrnehmungsschulung bezüglich vertrauter und fremder Musiksprachen an einfachen Musikbeispielen
- Orientierungshilfe in der eigenen Musikkultur vor dem Hintergrund fremder Musikkulturen
- ausgewählte musikethnologischer Fragestellungen und Arbeitsweisen
- musikethnologische Fragestellungen und Arbeitsweisen
- Grundlagen der Forschungs- und Arbeitsweisen der Musikethnologie
- Grundlagen einer fremden Musikkultur
   
- Vertiefung: eine fremde Musikkultur
- Grundlagen der Musik verschiedener Kontinente
- Vertiefung: eine in Deutschland vertretene fremde Musikkultur
- Möglichkeiten interkultureller Bildung mit Musik im schulischen und nicht-schulischen Kontext
- Grundlagen interkultureller Zusammenhänge und Möglichkeiten in Verbindung mit Musik (Hauptschule) sowie mit Musik und Bewegung (Grundschule)
- Grundlagen interkultureller Zusammenhänge und Möglichkeiten in Verbindung mit Musik
- Grundwissen um interkulturelle Zusammenhänge und Möglichkeiten in Verbindung mit Musik
- Möglichkeiten interkultureller Bildung mit Musik
Kompetenzbereich 3: Musikpädagogik
Kompetenz: Absolventinnen und Absolventen können als Expertinnen und Experten für musikpädagogische Reflexion, Didaktik, Methodik und Praxis des Musikunterrichts diese Fähigkeiten in praxisgeleiteter Theorie und theoriegeleiteter Praxis verwirklichen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
Anwendungsorientierte Musikpädagogik
- können Musikunterricht exemplarisch planen, durchführen und reflektieren.
- Möglichkeiten, Freude an Musik zu wecken und zu erhalten
- Repertoire zum Einsatz von Musik, auch in Verbindung mit anderen Ausdrucksformen und der emotionalen Wirkung
- Fertigkeiten zum Einsatz verschiedener Umgangsformen mit Musik im Unterricht unter Einbeziehung der Musikpraxis
- Reflexion und Kommunikation über die eigene Rolle als Musikvermittler
- theoriegeleitete Auswahl und Vermittlung grund- und hauptschul- sowie förderschulspezifischer Inhalte mit Methoden des Musikunterrichts unter Berücksichtigung von Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation und Reflexion von Musik
- Verbindung von Musik mit den Bereichen Bewegung, Kommunikation, Ausdruck und Wahrnehmung vor dem Hintergrund grund- und hauptschulspezifischer musikalischer Vorlieben, Vorkenntnisse, Vorerfahrungen und Lernvoraussetzungen der Schüler
- siehe Gymnasium
- unterrichtspraktische Anwendung von Kenntnissen der Wechselwirkungen von Musik in Verbindung mit Bewegung, Kommunikation, Ausdruck und Wahrnehmung
- Nutzung verschiedener, auch fächerübergreifender Möglichkeiten des Einsatzes von Musik im Unterricht (Produktion, Reproduktion, Rezeption, Transformation, Reflexion)
- exemplarische Erprobung von musikpraktischen und musikwissenschaftlichen Fragestellungen und Inhalten einschließlich Reflexion
- unterrichtspraktische Anwendung von Kenntnissen der Wechselwirkungen von Musik in Verbindung mit Bewegung, Kommunikation, Ausdruck und Wahrnehmung
- Nutzung verschiedener, auch fächerübergreifender Möglichkeiten des Einsatzes von Musik im Unterricht (Produktion, Reproduktion, Rezeption,, Transformation, Reflexion)

Ökotrophologie

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen besitzen umfassende Kenntnisse der Naturwissenschaften und ihrer Zusammenhänge als Grundlage für die Aufgabenstellungen der Fachwissenschaft.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- protokollieren auf der Grundlage der Kenntnisse der Chemie, Physik und Mathematik natur-wissenschaftliche Abläufe und Systeme, stellen sie dar, erläutern sie und werten sie aus,
- analysieren und interpretieren auf der Basis chemischer, physikalischer, mathematischer und biologischer Grundkenntnisse Reaktionen, Prozesse und Zusammenhänge in der belebten und unbelebten Umwelt,
- reflektieren die naturwissenschaftlichen Grundkenntnisse und verknüpfen sie mit den Aufgabenstellungen der Ökotrophologie.
- Grundlagen der Chemie: Gesetzmäßigkeiten der anorganischen Chemie, Bindungen und Reaktionen, Chemie der Kohlenstoffverbindungen, Chemie der Nährstoffe
- physikalische Grundlagen: Wärmelehre, Elektrizitätslehre, Mechanik
- Grundlagen der Mathematik: Gleichungen, Funktionen, Vektoren, Winkelfunktionen und Statistik
- Humanbiologie
- Mikrobiologie
- Hygiene
- Chemie der Lebensmittel, Lebensmitteltechnologie und Lebensmitteltoxikologie
- Biochemie
- Anatomie
- Humanernährung
- Ernährungsphysiologie
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen hauswirtschaftliche Dienstleistungen als Aufgabe des Sozialmanagements und besitzen umfassende Kenntnisse der psychosozialen Faktoren auf der Individual- und Gesellschaftsebene.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- stellen Entwicklungs- und Sozialisationsprozesse der Individuen in den verschiedenen Lebensphasen und Lebenslagen dar und analysieren und reflektieren den Bedarf hauswirtschaftlicher Dienstleistungen im Kontext gesellschaftspolitischer und rechtlicher Rahmenbedingungen,
- wenden Kommunikationsprozesse und soziale Kompetenzen personen- und zielgruppenorientiert für Versorgungs- und Betreuungsprozesse an.
- Sozialisations- und Entwicklungsprozesse der Individuen
- gesellschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen hauswirtschaftlicher Dienstleistungen
- personen- und zielgruppenorientierte Versorgungs- und Betreuungsleistungen
- Kommunikationsprozesse und soziale Kompetenzen
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen die mikro- und makroökonomischen Zusammenhänge hauswirtschaftlicher Dienstleistungen im Kontext des gesellschaftlichen Sozialgefüges und der volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- übertragen die ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der Betriebswirtschaft auf hauswirtschaftliche Betriebe,
- stellen die Ökonomie des Privathaushalts in einen gesamtwirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Kontext,
- wenden Marketinginstrumente auf den hauswirtschaftlichen Dienstleistungsbereich an.
- ökonomische und rechtliche Grundlagen der Betriebsführung
- Betriebswirtschaft für Dienstleistungsbetriebe
- Ökonomie des privaten Haushalts
- Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
- Lebensmittelrecht
- Verbraucherschutz
- Verbraucherrecht
- Marketing
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen entwickeln unter Berücksichtigung technischer und technologischer Aspekte hauswirtschaftliche Verfahrensabläufe.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- ermitteln und bewerten den Technik- und Technologieeinsatz in hauswirtschaftlichen Aufgabenbereichen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, ergonomischer und qualitativer Faktoren,
- stellen die Bedeutung der Arbeitsorganisation und Arbeitssicherheit für Ökonomie, Qualität und Arbeitszufriedenheit dar.
- Arbeitsorganisation
- Qualitätsmanagement
- Lebensmitteltechnologie
- Technik und Messtechnik
- Arbeitssicherheit
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen vertiefen die allgemeinen und spezifischen Themen der Humanernährung unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes und stellen sie in den Kontext der Gesundheitsprävention.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- erläutern, verknüpfen und beurteilen ausgewählte ernährungsassoziierte Erkrankungen sowie deren Prävention und Therapie,
- stellen Maßnahmen zur Gesundheitsprävention dar, erörtern und bewerten sie.
- spezielle Humanernährung sowie Prävention und Therapie
- Ernährungsassoziierte Erkrankungen
- Toxikologie
- Gesundheitsförderung und Therapie

Pflegewissenschaften

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schulen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen der Pflegewissenschaften.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- zeigen die Entwicklungstendenzen und damit zusammenhängende Problemstellungen im gesamten Berufsfeld Pflege auf, unter Berücksichtigung ethischer Fragestellungen sowie Gesichtspunkten epidemiologischer und sozialdemografischer Trends;
- Geschichte, Struktur und Entwicklung der Pflegeberufe
- Grundzüge der Pflegewissenschaft
- Theorien und Methoden der Pflegewissenschaft
- Ethik pflegerischen Handelns
- gesundheits- und sozialpolitische Entwicklungen und Problemstellungen sowie rechtliche Rahmenbedingungen des pflegerischen Handelns
- verfügen über theoretische Grundlagen der Pflegewissenschaft im bezugswissenschaftlichen Kontext und schätzen die Bedeutung interdisziplinärer Bezüge für Bildungsprozesse in der Pflege ein;
- Theorien und Modelle der Pflege
- soziologische Grundlagen von Gesundheit, Krankheit und Pflege
- psychologisch-pädagogische Grundlagen der Pflege
- Prävention und Gesundheitserziehung/ Gesundheitsförderung
- medizinische Grundlagen und deren Anwendung
- naturwissenschaftliche Grundlagen und deren Anwendung
- ethische Grundlagen
- Grundlagen der Wissenschaftstheorie und Forschungslogik
- Grundlagen der empirischen Sozialforschung
- interdisziplinäre Bezüge
- schätzen Ergebnisse der Pflegeforschung auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse von Pflegetheoriebildung und spezifischen Methoden der Pflegeforschung in ihrer Bedeutung für die Pflege- und Unterrichtspraxis ein,
- verfügen über grundlegende Kenntnisse und entwickeln weiterführende fachliche Fragestellungen sowie gegebenenfalls Forschungsvorhaben mit Bezug zur Unterrichtstätigkeit;
- Grundlagen der Pflegeforschung
- Interpretation und Implementierung von Forschungsergebnissen der Pflegewissenschaft an ausgesuchten Beispielen
- Methoden der Fallarbeit
- analysieren pflegerische Arbeitsprozesse im Rahmen der Organisation des Gesundheitswesens und geben Impulse für eine Weiterentwicklung;
- Konzepte des Pflegemanagements von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Pflegeprozess als Problemlösungsprozess
- schätzen die Besonderheit des Einzelfalls in pflege- und unterrichtspraktischen Situationen auf der Grundlage vertiefter Kenntnisse pflegewissenschaftlicher Begriffs- und Theoriebildung, Ergebnissen der Pflegeforschung sowie der situativen Besonderheiten in ihrer Bedeutung für Bildungsprozesse in der Pflege ein;
- Pflegetheoriebildung
- Ergebnisse der Pflegeforschung
- hermeneutisches Fallverstehen
- sind in der Lage, auf neue Anforderungen in einem sich stetig reformierenden Gesundheits- und Bildungssystem zu reagieren sowie die Bedingungen der Praxis aktiv mitzugestalten;
- strukturelle Bedingungen und Entwicklungstendenzen im Berufsfeld Pflege
- strukturelle Bedingungen und Entwicklungstendenzen der Aus-, Fort- und Weiterbildung in pflegerischen Berufsfeldern
- können in Ansätzen die Potenziale der beruflichen Fachrichtung Pflegewissenschaft für die Entwicklung eines Schulprofils vor dem Hintergrund gesamtgesellschaftlicher, regionaler, kommunaler und schulspezifischer Herausforderungen einbringen.
- pflegedidaktische Projektarbeit

Philosophie

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Gymnasium
Kompetenzbereich 1: Sachkompetenz
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die wesentlichen historischen Stationen und systematischen Themenkomplexe der Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen  
- grundlegende Positionen der theoretischen Philosophie mit den Teildisziplinen Metaphysik, Logik, Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie, Sprachphilosophie,
- die grundlegenden Konzepte der praktischen Philosophie,
- zentrale Positionen aus der Geschichte der Philosophie (von der Vorsokratik bis zur Gegenwartsphilosophie).
- Notwendigkeit der Teildisziplinen und des Begreifens philosophischer Fragen aus der Geschichte der Philosophie heraus
- Vertiefung zentraler Theorien und Argumente aus diesen Teildisziplinen
- Positionen von Aristoteles, Kant und des Utilitarismus
- Verständnis der Positionen von zumindest einem prominenten Philosophen der Antike, der frühen Neuzeit, von Kant, des 19. und des 20. Jahrhunderts
Kompetenzbereich 2: Hermeneutik
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die Bedeutung der Theoretischen Philosophie sowie die Begründungen für grundlegende ethische Konzeptionen in Geschichte und Gegenwart und sie begreifen die Deutungszusammenhänge von philosophischen Konzeptionen und Systemen von deren eigenen Voraussetzungen her.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verstehen die Konzeptionen der Theoretischen und Praktischen Philosophie in ihrer Bedeutung für die Gegenwart,
- wissen um den sozialen und politischen Kontext dieser Auffassungen,
- verstehen die wesentlichen philosophischen Konzeptionen aus ihrem historischen Werden heraus,
- verstehen die Probleme, die die Begründung von ethischen Konzeptionen aufwirft, und können diese im Kontext von Metaphysik und Metaphysikkritik erörtern.
- Konkretisierung der Standards anhand von Modellen hermeneutischer Textarbeit
Kompetenzbereich 3: Philologisch-historische Kompetenzen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen können kritisch mit historischen Quellen umgehen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen das philologische Instrumentarium, mittels dessen philosophische Texte aufgeschlossen werden können,
- können an ausgewählten philosophischen Texten philologische Methoden erproben,
- erkennen die Vorzüge einer historisch-kritischen Ausgabe am Beispiel eines philosophischen Klassikers.
- Interpretation philosophischer Texte aus unterschiedlichen Epochen und Traditionen
- vertieftes Verständnis solcher Texte an Modellen
- verschiedene Gattungen philosophischer Texte, Auslegungsformen (wörtlich, historisch-kritisch, allegorisch), Wissenschaftssprache
Kompetenzbereich 4: Reflexions- und Argumentationskompetenzen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen Grundbegriffe der Logik und Grundregeln logischer Argumentationsformen, können die verschiedenen Positionen im Bereich der Theoretischen Philosophie in ihrer Verschiedenheit erkennen und von deren unterschiedlichen Voraussetzungen her erklären. Sie wissen um verschiedene Möglichkeiten der Begründung für ethische Konzeptionen und können deren Voraussetzungen reflektieren.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- können die Grundprobleme der Theoretischen Philosophie sachlich und logisch richtig darstellen und in diesem Bereich kompetent argumentieren,
- kennen die wesentlichen Positionen der Wissenschaftstheorie des 20. Jahrhunderts und können diese zu konkreten Problemen der naturwissenschaftlichen und kulturwissenschaftlichen Fächern in Beziehung setzen,
- beherrschen das Argumentieren gemäß gewichtiger Ethikkonzeptionen, zumindest gemäß der Kantschen Ethik und des Utilitarismus.
- Begründung moralischer Prinzipien aus einer als überzeitlich vorgestellten Vernunft
- logischer Empirismus; metaphysische und/oder transzendentale und/oder logische Grundlagen der Wissenschaften (insbesondere Naturwissenschaften)
- Reflexion des Spannungsverhältnisses zwischen als allgemein geltend postulierten moralischen Prinzipien und deren Herausbildung (und Veränderung oder gar Korrumpierung) in der Geschichte
- Vertiefung der Grundlinien der Kantschen Ethik und des Utilitarismus
Kompetenzbereich 5: Sprachliche Kompetenzen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen pflegen einen bewussten, sorgfältigen und differenzierten Umgang mit Sprache in den verschiedenen Vollzügen von philosophischem Ausdruck bis hin zu differenzierter Argumentation und Reflexion.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- wissen um die Bedeutung von argumentativer Klarheit und Genauigkeit,
- reflektieren die verschiedenartige sprachliche Gestalt von philosophischen Texten und wissen um die Differenz von Original- und Metasprache,
- erwerben studienschwerpunktrelevante Sprachkenntnisse.
- umfassende Textanalyse und -kritik
- Wissen um die Notwendigkeit der philosophischen Fachsprache
- Rekonstruktion von Argumenten, Erkennen von logischen Fehlern, Identifikation von stillschweigenden Voraussetzungen, Hinterfragen von (vermeintlich) selbstverständlichen Annahmen
Kompetenzbereich 6: Transformationskompetenzen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wissen um die Einbettung erkenntnistheoretischer und ethischer Argumentationen in umfassendere Theoriekonzepte und um die Konsequenzen von ethischer Reflexion für das Handeln.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- begreifen den Zusammenhang von Metaphysik und Erkenntnistheorie,
- verstehen grundlegende Positionen der Praktischen Philosophie und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Politische Philosophie, die Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie,
- wissen um
  • das Verhältnis von Moral und Recht,
  • die Bereiche der Angewandten Ethik,
  • Theorie und Praxis der Menschenrechte.
Vertiefung:
- Metaphysik und Erkenntnistheorie
- Politische Philosophie, Rechts-, Staats-, Sozialphilosophie
- angewandte Ethik
- Diskussion um die Menschenrechte
Kompetenzbereich 7: Fachdidaktische Kompetenzen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über fachdidaktisches Grundwissen im Hinblick auf das Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen und verstehen die spezifischen philosophischen Fragen von Kindern und Jugendlichen und können diese wie alle anderen thematischen Fragen des Unterrichts altersangemessen beantworten.

Physik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik Realschule
Gymnasium /
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Fachwissen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen zu den schulrelevanten Teilgebieten der Physik und kennen die grundlegenden Unterschiede zwischen klassischer und quantenphysikalischer Beschreibung.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- erläutern zentrale Fragestellungen in Kernbereichen der Physik auf der Basis von soliden Grundkenntnissen und entwickeln daraus selbständig eigene fachliche Fragestellungen;
- Grundkenntnisse in
1. Mechanik,
2. Elektrizität und Optik,
3. Thermodynamik
- atomarer Aufbau der Materie
- Grundkenntnisse in
4. Atom- und Kernphysik
- besondere Beachtung technischer Anwendungen (insbesondere Elektronik)
- Grundkenntnisse in
4. Atom- und Kernphysik
5. Statistische Mechanik
6. Quantenphysik
- vertiefte Kenntnisse in zwei der oben genannten sechs Grundkenntnisbereiche
oder
gleichwertige Grundkenntnisse in anderen Bereichen der Physik (z.B. Festkörperphysik, Relativitätstheorie usw.)
oder
gleichwertige Grundkenntnisse in physikalischen Anwendungsbereichen anderer Wissenschaften (z.B. Biophysik, physikalische Chemie, Elektrotechnik usw.)
- Modellierung und mathematische Behandlung einfacher physikalischer Systeme
- stellen wichtige physikalische Konzepte dar und verknüpfen verschiedene Teilgebiete der Physik strukturell.
- Nutzung des Energiekonzepts als „Roten Faden”
     
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die experimentellen Arbeitsmethoden (Beobachten und Messen, Auswerten und Interpretieren, Hypothesen entwickeln und Modellieren).
Die Absolventinnen und Absolventen        
- beschreiben ausgewählte experimentelle Methoden und mathematische Vorstellungen aus den o.g. Bereichen, wenden sie an und bewerten sie hinsichtlich ihrer Möglichkeiten und Grenzen für die Erzeugung von Wissen.
- experimentelle Methoden
  • aktive Anwendung in Praktika
  • Analyse ihrer Bedeutung für das jeweilige Problem
- Beschränkung auf elementare mathematische Vorstellungen
- selbständige Planung von Experimenten und Umgang mit schulrelevanten Apparaturen
- Vertrautheit mit komplexeren Versuchsaufbauten und moderner physikalischer experimenteller Forschung
- Anwendung von Erkenntnis- und Auswertungsmethoden
- selbständige Planung von Experimenten und Umgang mit schulrelevanten Apparaturen
- Vertrautheit mit komplexeren Versuchsaufbauten und moderner physikalischer experimenteller Forschung
- Anwendung von Erkenntnis- und Auswertungsmethoden
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die Methoden des Erkenntnisgewinns und deren exemplarischer Anwendung.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- erläutern und verwenden physikalische Methoden der Erkenntnisgewinnung,
- erläutern grundlegende physikalische Konzepte (wie Energie / Feld / Welle / Teilchen, Wechselwirkung, Quanten usw.) sowie deren Struktur und Systematik.
   
- Erläuterung und Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Theorie und Experiment
- Erläuterung und Beurteilung von Prozessen der Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie deren Struktur und Systematik
- Erläuterung und Beurteilung der Wechselwirkung zwischen Theorie und Experiment
- Einbeziehung wissenschaftstheoretischer und wissenschaftssoziologischer Aspekte
- Erläuterung und Beurteilung von Prozessen der Begriffs-, Modell- und Theoriebildung sowie deren Struktur und Systematik
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen die zeitgemäßen und in der Physik relevanten Anwendungen der Informationstechnologie.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- verwenden einen Rechner zur Bearbeitung, Aufbereitung und Darstellung physikalischer Probleme.
     
- Nutzung auf der Basis grundlegender Programmierkenntnisse
Kompetenzbereich 2: Unterrichten
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen bereiten physikalische Sachverhalte unter Berücksichtigung des Vorverständnisses der Schülerinnen und Schüler für den Unterricht auf.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- präsentieren zentrale Fragestellungen in den Grundkenntnisbereichen nach Kompetenzbereich 1 angemessen sach- und adressatenbezogen und analysieren diese hinsichtlich ihrer didaktischen Relevanz,
- setzen schulbezogene experimentelle Methoden ein und beachten die Sicherheits- und Entsorgungsbestimmungen sowie insbesondere die fachspezifischen Maßnahmen der Unfallverhütung und des Strahlenschutzes,
- analysieren Prozesse fachlichen und überfachlichen Lernens und stellen sie dar,
- reduzieren, rekonstruieren und elementarisieren inhaltlich und didaktisch begründet ausgewählte fachliche Inhalte zielgruppenspezifisch, stellen sie bewusst anschaulich und qualitativ dar und beurteilen diesen Vereinfachungsprozess vor dem Hintergrund fachlicher Korrektheit.
- grundlegende Experimente des Physikunterrichts, Demonstrationsexperiment, Freihandversuche, Modellexperimente
- Rechnereinsatz
- Bestimmung der Präkonzepte, Vorkenntnisse (insbesondere physikalische und mathematische) und Schülerinteressen sowie weitere fachspezifische Lernvoraussetzungen und Lernschwierigkeiten (insbesondere die Abstrahierung und Mathematisierung in der Physik betreffend), Beachtung heterogener Voraussetzungen bei der Planung von Unterricht
- drei Grundkenntnis- bereiche
- vier Grundkenntnis- bereiche
- sechs Grundkenntnis- bereiche
- Gymnasium: wissenschaftstheoretische und -historische Aspekte sowie Aspekte der wissenschaftlichen Kommunikation als Unterrichtsinhalte, insbesondere die Bedeutung des Modellbegriffs
- Berufsbildende Schule: Beachtung technologischer Zusammenhänge

Politik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik Realschule
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Theorien und Methoden
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen sind mit den zentralen Theorien und typischen Methoden des Fachs vertraut und setzen sich mit ihnen auseinander.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- die Struktur und Systematik sozialwissenschaftlicher Begriffs-, Theorie- und Modellbildung;
- sozialwissenschaftliche Theorien
- einschlägige fachwissenschaftliche Ansätze in der Fachliteratur zu unterrichtsrelevanten Themen
- einschlägige fachwissenschaftliche Ansätze in der Fachliteratur zu unterrichtsrelevanten Themen
- Vertiefung
- ausgewählte Ansätze des politiktheoretischen Denkens unter Berücksichtigung methodologischer und erkenntnistheoretischer Gesichtspunkte und diskutieren diese kritisch,
- ausgewählte Methoden empirischer Sozialforschung, adaptieren diese sachzielgerecht und interpretieren Forschungsergebnisse fachbezogen.
- Ideengeschichte und Demokratietheorien
   
- umfassende Vertiefung
- Menschen- und Grundrechte und ihre Geschichte
- Methoden der empirischen Sozialforschung
 
- Erweiterung der Grundlagen
- umfassende Vertiefung
Kompetenzbereich 2: Politik im Mehrebenensystem
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen schätzen fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung ein, stellen übergreifende Bezüge her und reflektieren neuere Entwicklungen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- charakterisieren die Entwicklung, Struktur und Bedingungen des politischen Systems, der Grundzüge des Wirtschaftssystems sowie der Sozial- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Länder und analysieren damit einhergehende Lebensbereichsprägungen;
- politisches System und Politikfelder in der Bundesrepublik Deutschland
   
- umfassende Vertiefung einschließlich historischer Zusammenhänge und internationaler Vergleiche
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
 
- Erweiterung der Grundlagen
- Vertiefung, einschließlich Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialrecht, auch im internationalen Vergleich
- zeigen ausgewählte Interdependenzen von Politikstrukturen und Prozessen sowie Ziele und Inhalte von politischen Entscheidungen im deutschen und europäischen Mehrebenensystem auf,
- problematisieren das Verhältnis von Arbeit und Wirtschaft unter sozialen Gesichtspunkten.
- europäische Integration
 
- besondere Berücksichtigung des gegenwärtigen Systems
- umfassende Vertiefung einschließlich der historischen Dimension
Kompetenzbereich 3: Internationale Beziehungen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren internationale Beziehungen in theoretischen und aktuellen Zusammenhängen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- kennen soziale Grundphänomene moderner Gesellschaften und können ihre internationale Beziehungshaltigkeit fachlich reflektieren;
- Theorien der internationalen Beziehungen
 
- Erweiterung der Grundlagen
 
- kennen Strukturen internationaler Beziehungen und internationaler Organisationen und reflektieren diese unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Lage Deutschlands und der Europäischen Union in zeitgeschichtlichen Zusammenhängen;
- Sicherheits- und Friedenspolitik
 
- Erweiterung der Grundlagen
- Erweiterung der Grundlagen
- supranationale Akteure (z.B. UN, EU, NGO)
   
- Vertiefung
- ordnen Entwicklungstendenzen von Internationalisierung und Globalisierung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer und ökonomischer Bedingungen ein.
- Globalisierung
   
- Vertiefung; Vernetzung theoretischer Ansätze
Kompetenzbereich 4: Grundlagen der Didaktik der politischen Bildung
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren die Bildungsgehalte politischer Bildung sowohl alltags- als auch fachbezogen und begründen legitime politische Sinnbildungen. Sie diagnostizieren die Inhalte und Strukturen des Politikbewusstseins von Schülerinnen und Schülern, beziehen sozialwissenschaftliche Erkenntnisse und Schülervorstellungen über Politik modellhaft aufeinander und leiten Unterrichtsgegenstände daraus ab.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- ordnen schulische politische Bildung im Spannungsfeld bildungspolitischer Interventionen, gesellschaftlich-normativer Erwartungshaltungen und individuellen Lernkontexten ein;
- Theorien politischen Lernens
 
- Erweiterung
- verschiedene Didaktiken
- beschreiben überblickartig Politikfelder und deren Reflexionsebenen sowie Aufgabenfelder der politischen Bildung und problematisieren diese unterrichtsbezogen im Hinblick auf Meinungs-, Urteils- und Handlungskompetenz,
- kennen zentrale Prinzipien und Methoden der politischen Bildung vor dem Hintergrund unterrichtspraktischer Relevanz und reflektieren diese anwendungsorientiert.
- Politikbewusstsein als politikdidaktische Grundkategorie, d.h. politisches Denken, Urteilen und Handeln
- Ziele, Auswahl der Inhalte politischer Bildung
- Grundlagen der Methoden und Medien politischer Bildung
- Analyse der politischen und sozialen Prägungen, Diagnose des politischen -Bewusstseins und der Demokratievorstellungen von Schülerinnen und Schülern
- Betonung der handlungsorientierten Ebene
- umfassende Vertiefung bei besonderer Berücksichtigung von sozialer Schichtung und Migrationshintergründen
- zusätzlich: Berücksichtigung der Urteilsfähigkeit
- zusätzlich: Betonung der Urteils- und Reflexionskompetenz

Politik-Wirtschaft

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Gymnasium
Kompetenzbereich 1: Theorien und Methoden
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über die Fähigkeit, zentrale Fragestellungen und Methoden sozial- und wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen zu beschreiben und zu reflektieren, fachliche Frageweisen zu entwickeln sowie Strukturen politik- und wirtschaftswissenschaftlicher Begriffs-, Modell- und Theoriebildung hinsichtlich ihrer fachlichen Reichweite einzuschätzen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen
  • die Struktur und Systematik wissenschaftlicher Begriffs-, Theorie- und Modellbildung in den Bereichen Wirtschaft und Politik;
- Wirtschafts- und Politiktheorien
  • ausgewählte Ansätze des politik- und wirtschaftstheoretischen Denkens unter Berücksichtigung methodologischer und erkenntnistheoretischer Gesichtspunkte und können diese kritisch reflektieren;
- Wissenschaftstheorie in ausgewählten Ansätzen
  • ausgewählte Methoden empirischer Sozialforschung und können diese sach- und ziel- gerecht adaptieren und Forschungsergebnisse fachbezogen interpretieren;
- Empirische Sozialforschung
  • die Reichweite und die Grenzen der Kreislaufanalyse sowie des Systems der volkswirt schaftlichen Gesamtrechnung für die Erfassung und Erklärung wirtschaftlicher Prozesse;
- Volkswirtschaftslehre: Kreislaufanalyse, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung
- reflektieren Notwendigkeit, Chancen und Probleme wissenschaftlicher Arbeitsteilung im Bereich der Sozialwissenschaften wie auch der interdisziplinären Zusammenarbeit der Fachwissenschaften.
 
Kompetenzbereich 2: Politik im Mehrebenensystem
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen schätzen fachliche Inhalte hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen und historischen Bedeutung ein, stellen übergreifende Bezüge her und reflektieren neuere Entwicklungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- charakterisieren die Entwicklung, Struktur und Bedingungen des politischen Systems, der Grundzüge des Wirtschaftssystems sowie der Sozial- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland sowie anderer Länder und analysieren damit einhergehende Sozialisationsprozesse,
- zeigen ausgewählte Interdependenzen von Politikstrukturen und Prozessen sowie Ziele und Inhalte von politischen Entscheidungen im deutschen und europäischen Mehrebenensystem auf,
- problematisieren das Verhältnis von Arbeit und Wirtschaft unter sozialen Gesichtspunkten.
- politisches System und Politikfelder in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich historischer Zusammenhänge und internationaler Vergleiche
- Wirtschafts- und Sozialpolitik
- Europäische Integration einschließlich der historischen und zukunftsorientierten Dimension und internationaler Bezüge
- Sozialstruktur und Sozialisationsprozesse
Kompetenzbereich 3: Internationale Beziehungen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren internationale Beziehungen in theoretischen und aktuellen Zusammenhängen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen soziale Grundphänomene moderner Gesellschaften und können ihre internationale Beziehungshaltigkeit fachlich reflektieren,
- kennen Strukturen internationaler Beziehungen und internationaler Organisationen und reflektieren diese unter besonderer Berücksichtigung der internationalen Lage Deutschlands und der Europäischen Union in zeitgeschichtlichen Zusammenhängen;
- Theorien der Internationalen Beziehungen,
- Sicherheits- und Friedenspolitik,
- supranationale Akteure (z.B. UN, EU, NGO)
- ordnen Entwicklungstendenzen von Internationalisierung und Globalisierung unter Berücksichtigung gesellschaftlicher, politischer, ökologischer und ökonomischer Bedingungen ein.
- Globalisierung, Vernetzung theoretischer Ansätze
- Armut und Entwicklung; Umwelt und Nachhaltigkeit
Kompetenzbereich 4: Wirtschaft
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen können wesentliche einzel- und gesamtwirtschaftliche Fragestellungen erfassen und in übergreifende fachliche Zusammenhänge einordnen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- charakterisieren Entwicklung, Struktur und Bedingungen der wesentlichen Elemente des Wirtschaftssystems sowie der Sozial- und Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland und anderer Länder und kennen das ökonomische Institutionen- und Regelsystem der Bundesrepublik Deutschland;
- Bundesrepublik Deutschland:
  • Wirtschaftssystem, Sozial- und Rechtsordnung
  • ökonomisches Institutionen- und Regelsystem
- reflektieren die Stellung der privaten Haushalte im Wirtschaftsprozess (mikro- und makroökonomische, mikro- und makrosoziale Dimensionen);
- Privathaushalt im Wirtschaftsprozess
- erfassen Theorien des Konsumentenverhaltens im Spannungsfeld von Anbieter- und Nachfragerinteressen;
- Konsumentenverhalten
- erfassen und beurteilen Preisbildungsprozesse auf Güter- und Faktormärkten,
- kennen Grundlagen der makroökonomischen Analyse (z.B. zu Einkommen und Beschäftigung, Konjunktur und Wachstum, Verteilung);
- Preisbildungsprozesse
- makroökonomische Analyse
- erfassen und beurteilen Funktionen des Staates im Wirtschaftsprozess und kennen wesentliche wirtschaftspolitische Handlungsfelder (Ordnungs-, Struktur-, Prozesspolitik),
- erfassen wesentliche Ansätze zur Erklärung internationaler Wirtschaftsbeziehungen.
- Staat und Wirtschaft
- Ordnungs-, Struktur-, Prozesspolitik
- Analyse internationaler Wirtschaftsbeziehungen
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen grundlegende betriebswirtschaftliche Sachverhalte, ordnen sie in übergreifende Zusammenhänge ein und beurteilen ihre Reichweite auf volkswirtschaftlicher Ebene.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- erfassen die Funktionen von Unternehmen im Wirtschaftsprozess eines Landes;
- Unternehmen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang
- reflektieren Unternehmen als ökonomische und soziale Aktionszentren und können konstitutive Entscheidungen und Aufgabenfelder des betrieblichen Leistungsprozesses erkennen;
- betrieblicher Leistungs- und Finanzprozess, betriebliche Organisation
- erkennen und reflektieren Arbeitsbeziehungen im Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen (Tarifvertragsparteien, Konflikt um Lohn und Leistung) und kennen wesentliche Aufgaben der Unternehmensführung;
- Arbeitsbeziehungen
- Unternehmensführung
- erfassen internationale Wirtschaftsbeziehungen und reflektieren deren Auswirkungen auf Unternehmen und Beschäftigte.
- internationale Wirtschaftsbeziehungen auch im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang
Kompetenzbereich 5: Politisch-ökonomische Interdependenzen und Interdisziplinaritäten
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen erfassen und reflektieren Interdependenzen zwischen Politik und Wirtschaft sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Politik- und Wirtschaftswissenschaften.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- zeigen Interdependenzen von politischen und ökonomischen Strukturen und Prozessen auf;
- politische und ökonomische Strukturen in ihren Zusammenhängen
- erklären Bereiche, Träger, Ziele und Instrumente nationaler und internationaler Wirtschaftspolitik;
- internationale Wirtschaftspolitik
- kennen und beurteilen spezielle Politikfelder, z.B. Umwelt-, Energie-, Sozial- und Entwicklungspolitik;
- Umwelt-, Energie-, Sozial- und Entwicklungspolitik
- zeigen wesentliche Indikatoren, Ursachen und Wirkungen von Internationalisierung und Globalisierung auf.
- Internationalisierung, Globalisierung
Kompetenzbereich 6: Grundlagen der Didaktik der politischen und ökonomischen Bildung
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen reflektieren die Bildungsgehalte politischer und ökonomischer Bildung, beziehen wissenschaftliche Erkenntnisse und Schülervorstellungen über Politik und Wirtschaft modellhaft aufeinander und begründen Unterrichtsgegenstände auf der Basis fachdidaktischer Erkenntnisse.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben Aufgabenfelder der politischen und ökonomischen Bildung und reflektieren sie im Hinblick auf die Aufgabe des Fachs Politik-Wirtschaft, die politische und wirtschaftliche Analyse-, Urteils- und Handlungskompetenz zu fördern;
- Politik-/Ökonomie-Bewusstsein als didaktische Grundkategorie, d.h. politisches/ökonomisches Denken, Urteilen und Handeln
- kennen zentrale didaktische Prinzipien und Methodenkonzepte der politischen und ökonomischen Bildung und reflektieren sie unter Berücksichtigung von Erkenntnissen der Lehr-Lernforschung im Hinblick auf unterrichtspraktische Verwendungszusammenhänge,
- kennen Strukturierungskonzepte der politischen Bildung, wie die Politikdimensionen und den Politikzyklus, und der ökonomischen Bildung, wie das Denken in Kreislauf- und Ordnungszusammenhängen und in Kategorien des ökonomischen Verhaltensmodells,
- ordnen schulische, politische und ökonomische Bildung im Spannungsfeld bildungspolitischer Interventionen, gesellschaftlich-normativer Erwartungshaltungen und individueller Lernkontexte ein,
- reflektieren die Eigenlogiken des Politischen und des Ökonomischen sowie die Interdependenzen von Politik und Wirtschaft im Hinblick auf die Entwicklung, Durchführung und Auswertung von Unterricht,
- kennen die Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Lernorte für die Gestaltung des Unterrichts im Fach Politik-Wirtschaft,
- kennen und reflektieren die spezifischen Anforderungen wissenschaftspropädeutischen Lehrens und Lernens im Fach Politik-Wirtschaft.
- Auswahl der Inhalte und Ziele der politischen/ökonomischen Bildung
- Grundlagen der Methoden und Medien politischer/ökonomischer Bildung
- Analyse der politischen Sozialisation, Analyse des politischen Bewusstseins und der Demokratievorstellungen von Schülerinnen und Schülern
- Strukturierungskonzepte und Kategorien der politischen/ökonomischen Bildung

Evangelische Religion

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Religiöse Lehr-/Lernprozesse
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können Schülerinnen und Schüler als religiös produktive Subjekte wahrnehmen, deren Glaubensüberzeugungen und Theologien achten und auf dem Hintergrund der christlichen Tradition in den Dialog bringen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der Theologie und Religionspädagogik hermeneutisch kompetent hinsichtlich der Wahrnehmung der Wirklichkeit von Schülerinnen und Schülern,
- verfügen über hermeneutisches und diagnostisches Wissen und erste reflektierte Erfahrungen im Hin-blick auf Vermittlung und Aneignung in religiösen Lernprozessen;
- Vielfalt kindlicher und jugendlicher Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich eigenständiger theologischer Reflexion
- Stufentheorien der Entwicklung des Weltbildes, der Identität und der religiösen Entwicklung
- Modelle zur Glaubensentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
- Modelle zur Glaubensentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
- Modelle zur Glaubensentwicklung bei Kindern und Jugendlichen
- Relativität und heuristische Funktion von Stufentheorien
- Entwicklung von Kindertheologien und das Theologisieren mit Kindern und Jugendlichen
- Berücksichtigung der Kompetenzbereiche und Kompetenzen des konfessionellen Religionsunterricht
- Theorien zur Rolle der religiösen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern im konfessionellen Religionsunterricht
- Theorien zur Rolle der religiösen Kompetenz von Schülerinnen und Schülern im konfessionellen Religionsunterricht
- zentrale Fragestellungen und Lernbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen bezogen auf theologische Themen
- individuelle Fragestellungen von Kindern und Jugendlichen, die anschlussfähig sind an theologische Themen
- Verknüpfung individueller Fragestellungen von Jugendlichen mit theologischen Themen
   
- geschlechtsspezifische Gottesbilder, Erfahrungen und Deutungsmuster
       
- wenden theologisches Wissen didaktisch und methodisch reflektiert an.
- Möglichkeiten der kognitiven, emotionalen und kreativen Verknüpfung kindlicher und jugendlicher Lebenswelten mit theologischen Themen
- Verstehen religiös bedeutsamer Texte von Kindern und Jugendlichen
- theologische Spezifika des Methoden- und Medieneinsatzes im Religionsunterricht
- theologische Spezifika des Methoden- und Medieneinsatzes im Religionsunterricht
- theologische Spezifika des Methoden- und Medieneinsatzes im Religionsunterricht
Kompetenzbereich 2: Umgang mit gesellschaftlichen, ökumenischen und interreligiösen Themen und Entwicklungen in christlicher Perspektive
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können didaktisch und methodisch reflektiert gesellschaftliche, ökumenische und interreligiöse Themen und Entwicklungen produktiv mit Interpretationen und Handlungsimpulsen aus der Geschichte christlichen Glaubens verknüpfen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- kennen theologische und pädagogische Kriterien der Wahrnehmung religiös bedeutsamer Entwicklungen in nationalen und globalen Zusammenhängen,
- entwickeln Differenzkriterien für religiös „Anderes” und „Fremdes” auf der Basis empirischen und historischen Orientierungswissens,
- verfügen über grundlegendes Wissen in evangelischer und' ökumenischer Theologie sowie über andere Religionen,
- wenden Kenntnisse evangelischer, ökumenischer und interreligiöser Didaktik an.
- gesellschaftliche, ökumenische und interreligiöse Themen und Entwicklungen in ihrer Relevanz für den Religionsunterricht
- Grundkenntnisse ökumenischer Theologie und Geschichte
- Grundkenntnisse der sog. Weltreligionen und der Religionskritik
- Grundkenntnisse religiöser Bezüge zur Alltagskultur
- die Entwicklung von Identität und den Zusammenhang von Identität und Differenz kennen
- Möglichkeiten der kognitiven, emotionalen und kreativen Erfahrung gesellschaftlicher, ökumenischer und interreligiöser Themen und Entwicklungen
- Bedeutung von Religion in globalen soziokulturellen Auseinandersetzungen
-

kulturell und religiös heterogene Klassen / Religionsunterricht- Gruppen

  • Impulsgebung zum Verständnis der Wirklichkeit
  • Moderation entsprechender Lernprozesse
- Gestaltung interkultureller und interreligiöser Feste und Feiern
- Vermittlung der Bedeutung von Religionen im Kontext aktueller (und historischer) Ereignisse
- Geschichte und aktuelle Situation der Ökumene
- Glaubensinhalte, Bräuche und Feste der eigenen und anderer Religionen sowie Gestaltung des interreligiösen Dialogs
- aktuelle Ereignisse, die die Religionen betreffen
- Unterricht und Gesprächsmoderation in religiös heterogen zusammengesetzten Klassen
- Glaubensinhalte, Bräuche und Feste anderer Religionen sowie Gestaltung des interreligiösen Dialogs
- Bedeutungswandel von Religion im Kontext von Globalisierung und ihrer ethischen Herausforderungen
- Geschichte der Ökumenischen Bewegung im Überblick, insbesondere über den Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung
- nicht christliche Religionen mit dem Schwerpunkt Judentum und Islam (mindestens zwei)
- Konzepte der ökumenischen und interreligiösen Didaktik und ihrer Praxis in religiös heterogenen Lerngruppen
Kompetenzbereich 3: Umgang mit biblischen Texten
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können biblische Texte didaktisch-methodisch reflektiert erschließen und lebendig werden lassen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der Bibelwissenschaften in Verbindung mit hermeneutischer Kompetenz in der Erschließung ausgewählter biblischer Texte,
- verfügen über eine fundierte Urteilsbildung hinsichtlich der Bedeutung biblischer Texte im Kontext eigener religiöser Vorstellungen,
- wenden bibeldidaktisches Wissen an.
- Vielfalt biblischer Texte, insbesondere Schöpfungstraditionen, prophetische Texte und die synoptische Tradition
- Entstehung und Bedeutung biblischer Texte in ihrer Zeit
- hermeneutische Verfahren zum Verstehen biblischer Texte
- zentrale biblische Texte in ihrer Eigenart bezogen auf die Verstehensvoraus- setzungen der Kinder und Jugendlichen
- Repertoire zur kognitiven, emotionalen und kreativen Erschließung von biblischen Texten und zu ihrer Gestaltung
- Stufentheorien der Entwicklung des Weltbildes und der religiösen Entwicklung
- Kindertheologien und das Theologisieren mit Kindern und Jugendlichen
- darstellerische und nicht-sprachliche Zugänge zu biblischen Texten
- individuelle und gesellschaftliche Probleme, die anschlussfähig sind an biblische Texte
- Bibelkunde im Überblick
- symbolische sowie handlungs- und produktionsorientierte Zugänge zu biblischen Texten (Bibliodrama)
- unterschiedliche Methoden zum Umgang mit sozialen und aktuellen Fragestellungen im Kontext biblischer Texte und christlicher Tradition
- Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, als Voraussetzung für den Dialog mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen zu biblischen Texten und Themen
- unterschiedliche Methoden der Arbeit an und mit biblischen Texten
- verschiedene bibeldidaktische Konzeptionen und deren Anwendung entsprechend der jeweiligen Fragestellung
- Bibelkunde im Überblick
- Exegese und Hermeneutik beim Umgang mit Themen und Texten der Hebräischen und der Griechischen Bibel
- Geschichte Israels sowie des Urchristentums und seiner Umwelt im Überblick
- Vertiefung: je ein Thema aus den Evangelien und den Paulinischen Briefen
- Vertiefung von zwei der folgenden Themenkomplexe: Ur- und Vätergeschichte, Prophetie, Weisheit und Psalmen, Geschichtsbücher
- bibeldidaktische Konzepte und Methoden in berufsbildenden Schulen
Kompetenzbereich 4: Umgang mit dogmatischen Traditionen und ethischen Fragestellungen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können didaktisch-methodisch reflektiert dogmatische Traditionen anschlussfähig an gegenwärtige Glaubensfragen und ethische Fragestellungen erschließen und mit der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verknüpfen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der systematischen Theologie in Verbindung mit hermeneutischer Kompetenz in der Erschließung dogmatischer und ethischer Themenfelder,
- verfügen über eine fundierte Urteilsbildung hinsichtlich der Bedeutung dogmatischer und ethischer Fragestellungen im Kontext eigener religiöser Vorstellungen,
- können Verfahren ethischer Urteilsbildung didaktisch reflektiert anwenden,
- wenden Kenntnisse der Didaktik der Glaubenslehre und Ethik an.
- Vielfalt dogmatischer Texte und ethischer Entscheidungssituationen
- kirchengeschichtliche Kontexte ausgewählter dogmatischer Texte und ethischer Entscheidungen
- hermeneutische Verfahren zum Verstehen dogmatischer Texte und ethischen Verhaltens
- zentrale dogmatische Texte, insbesondere zur Christologie sowie Elementarisierung ethischer Themenfelder in ihrer Eigenart
- Repertoire zur kognitiven, emotionalen und kreativen Erschließung von dogmatischen Texten und ethischen Entscheidungs- situationen
- Stufentheorien der Entwicklung des Weltbildes und der religiösen und moralischen Entwicklung
- Kindertheologien und das Theologisieren mit Kindern und Jugendlichen
- ethische Urteilsbildung von Kindern und Jugendlichen
- individuelle und gesellschaftliche Probleme, die anschlussfähig sind an dogmatische Texte und ethische Fragestellungen
- systematische und ethische Problemstellungen im Überblick vorwiegend im christlichen und reformatorischen Kontext
- methodische Möglichkeiten der Förderung ethischer Urteilsbildung
- Konzeptionen der ethischen Urteilsbildung und deren Anwendung in lebensweltlichen Schlüsselproblemen
- Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, diese im Dialog mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen systematischer Theologie
- Methoden systematisch- theologischer Urteilsbildung
- Konzeptionen der ethischen Urteilsbildung und deren Anwendung in lebensweltlichen Schlüsselproblemen
- systematische und ethische Problemstellungen im Überblick, auch im Kontext nicht christlicher, religiöser und weltanschaulicher Denk- und Lebensformen
- Beurteilung von Grundzügen der Bildung christlicher, insbesondere reformatorischer und zeitgenössischer Lehren
- Beurteilung ethischer Modelle und theologisch-ethische Konzepte
- Vertiefung: ein zeitgenössischer systematischer oder ethischer Entwurf
- Probleme des interkonfessionellen und interreligiösen Dialogs sowie der Religionstheologie
Kompetenzbereich 5: Umgang mit christentumsgeschichtlichen Gestalten und Entwicklungen sowie mit kirchengeschichtlichen Räumen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können didaktisch-methodisch reflektiert Gestalten und Entwicklungen der Geschichte der Kirche und des Christentums als Erweiterung der Lebensmöglichkeiten und der Freiheitsspielräume von Kindern und Jugendlichen heute zum Gegenstand des Unterrichts und religiöse Räume als Gestaltwerdung des Glaubens aktuell erfahrbar machen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- reflektieren fachwissenschaftliche Erkenntnisse der Christentums- und Kirchengeschichte in Verbindung mit hermeneutischer Kompetenz in der Erschließung geschichtlicher Gestalten, Entwicklungen und Räume,
- verfügen über eine fundierte Urteilsbildung hinsichtlich der Bedeutung christentums- und kirchengeschichtlichen Wissens im Kontext eigener religiöser Vorstellungen,
- wenden geschichtsdidaktisches und kirchenpädagogisches Wissen an.
- ausgewählte Gestalten und Entwicklungen aus der Geschichte des Christentums und der Kirche unter Berücksichtigung der Genderforschung
- Bedeutung kirchengeschichtlicher Entscheidungen und Entwicklungen in ihrer Zeit
- hermeneutische Verfahren zum Verstehen von Quellentexten
- Kirchenpädagogik
- zentrale kirchengeschichtliche Entwicklungen in ihrer Eigenart bezogen auf die Verstehensvoraussetzungen von Kindern und Jugendlichen
- Repertoire zur kognitiven, emotionalen und kreativen Erschließung kirchengeschichtlicher Gestalten, Entwicklungen und Räume
- Nutzung des Geschichtsverstehens von Kindern und Jugendlichen zur Eröffnung von Handlungsspielräumen in der Gegenwart
- narrative Zugänge zur Geschichte des Christentums und der Kirche
- Auseinandersetzung über „profane” und „heilige” Räume
- exemplarische Gestalten aus der Geschichte des Christentums und der Kirche mit biografisch didaktischen Zugängen
- Kirchen- und Theologiegeschichte im Überblick
- unterschiedliche Methoden der Arbeit an und mit konkreten kirchengeschichtlichen Zeugnissen
- kirchenpädagogische Zugänge in ihrer Anwendung
- Diagnose der Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler, diese im Dialog mit fachwissenschaftlichen Erkenntnissen der Kirchengeschichte bringen
- unterschiedliche Methoden der Arbeit an und mit kirchengeschichtlichen Zeugnissen auch in ihrer Anwendung
- kirchenpädagogische Zugänge auch in ihrer Anwendung
- Kirchen- und Theologiegeschichte im Überblick
- Vertiefung: exemplarische Epochen, Themen und Gestalten der Kirchengeschichte, insbesondere der Reformationsgeschichte und der kirchlichen Zeitgeschichte
- hermeneutische Methoden der Quellenbearbeitung
- kirchengeschichts- didaktische und kirchenpädagogische Konzeptionen
- Genderaspekte in der fachwissenschaftlichen und -didaktischen Forschung
- historische Sinn- und Identitätsbildung in der Adoleszenzphase

Katholische Religion

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Religiöse Lehr- und Lernprozesse
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen nehmen Schülerinnen und Schüler als religiös produktive Subjekte wahr, achten auf dieser Basis deren gläubige Überzeugungen sowie theologische Anschauungen und deuten diese auf dem Hintergrund der christlichen Tradition und bringen sie interreligiös ins Gespräch.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- kennen Theorien religiöser Entwicklung und Sozialisation,
- ordnen sie in ihrer Bedeutung zur Wahrnehmung von Schülerinnen und Schülern als eigenständige religiöse Subjekte sowie deren Religiosität ein,
- kennen den besonderen Stellenwert des Fachs Katholische Religion an öffentlichen Schulen,
- erheben die Identität des christlichen Glaubens und explizieren seine Pluralismusfähigkeit.
- Erscheinungsformen gelebter Religiosität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- Theorien religiöser Entwicklung
- religionspädagogische Konzeption einer Kindertheologie
- grundlegende didaktische Prinzipien religiöser Lehr- und Lernprozesse
- Religiosität im Kindesalter
- Religiosität im Kindesalter
- unterschiedliche Typen der Religiosität Jugendlicher
- Phänomene religiöser Sozialisation
- Zusammenhang zwischen Identitätssuche, Religiosität und Glaube
- religiöse Lernprozesse als Wahrnehmungs- schulung
- Religion in biografischer Sozialisation
- Glaube und persönliche Identität
- theologische Deutung und Auslegung des konfessorischen Charakters der biblischen Wirklichkeitswahr- nehmung
- Interpretation geschichtlicher Quellen mit Blick auf die Gegenwart
- kulturelle Kontextualisierung christlicher Logumena unter Berücksichtigung philosophischer, anthropologischer, ethischer und rechtlicher Fragestellungen
- religiöse Lernprozesse als Wahrnehmungs- schulung
- Religion in biografischer Sozialisation
- Glaube und persönliche Identität
- Religion in biografischer Sozialisation junger Erwachsener im Kontext von Arbeitswelt und ihrer Lebens- und Berufserfahrungen
- kulturelle Kontextualisierung christlicher Logumena unter Berücksichtigung philosophischer, anthropologischer, ethischer und rechtlicher Fragestellungen
Kompetenzbereich 2: Theologische Hermeneutik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein wissenschaftstheoretisches und hermeneutisches Problembewusstsein, nehmen auf dieser Basis die inhaltliche Vielfalt und methodische Komplexität von Theologie und Glaube wahr und bearbeiten die fachspezifischen Themenstellungen mit dem entsprechenden Problem- und Methodenbewusstsein.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- verorten Theologie als Wissenschaft,
- zeigen auf der Basis der Vertrautheit mit den Grundproblemen der theologischen Hermeneutik die Relevanz eines christlichen Welt- und Selbstverständnisses,
- benennen die spezifische Perspektive und Themenstellung der theologischen Einzeldisziplinen,
- wenden ein angemessenes Basiswissen aus den zentralen theologischen Disziplinen exemplarisch an,
- kennen und wenden die jeweiligen Arbeitsweisen der verschiedenen theologischen Disziplinen an,
- verstehen und deuten die vielfältigen Formen religiöser Sprache, insbesondere die Symbolsprache der Bibel.
- Problem- und Methodenbewusstsein für die wissenschaftliche Dimension der Theologie
- Grundfragen theologischer Hermeneutik
- verschiedene wissenschaftliche Methoden der Theologie: Methoden der biblischen, historischen, systematischen und praktischen Theologie
- Interpretation zentraler biblischer Texte
- konstitutive Linien der Geschichte der Kirche
- Deutung christlichen Glaubens anhand altkirchlicher Glaubensbekenntnisse
- Auseinandersetzung mit Fragen der Glaubensbegründung und Religionskritik
- Argumentationsmuster christlicher Ethik
- Grundfragen religiöser Bildung und Erziehung
- wissenschaftliche Methoden der Theologie, insbesondere exegetische Methoden
- Umwelt des Alten und Neuen Testaments
- Einleitungsfragen des alt- und neutestamentlichen Schriftenkanons
- Überblick über die Geschichte der Kirche
- zentrale Fragen des christlichen Glaubens im Anschluss an das Apostolische Glaubensbekenntnis
- Begründung ethischer Normen
- wissenschaftliche Methoden der Theologie, insbesondere exegetische Methoden
- grundlegende Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Theologie
- biblisches Wirklichkeitsverständnis und seine sprachlichen und literarischen Formen
- Logik des Glaubens- bekenntnisses als des zentralen Textes der Überlieferung im Rückbezug auf die Zeugnisse der Bibel
- Grundfragen und schulformspezifische Inhaltsbereiche religiöser Bildung und Erziehung
- Wissenschaftspropädeutik der Theologie
- grundlegende Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Theologie
- biblische Modelle der Wirklichkeitskonstruktion und ihre sprachlichen und literarischen Objektivationen
- Logik des Glaubens- bekenntnisses als des zentralen Textes der Überlieferung im Rückbezug auf die Zeugnisse der Bibel
- kirchengeschichtliche Entwicklung von den urgemeindlichen Anfängen bis zur Weltkirche der Gegenwart mit ihren zentralen Ereignissen
- Gegenstandsbereiche der Religionspädagogik als Wissenschaft im Spannungsfeld ihrer Bezugsdisziplinen Pädagogik und Theologie
- Handlungsfelder des wissenschaftlichen Arbeitens
- Wissenschaftspropädeutik der Theologie
- grundlegende Fragestellungen, Methoden und Inhalte der Theologie
- biblische Modelle der Wirklichkeitskonstruktion und ihre sprachlichen und literarischen Objektivationen
- Logik des Glaubens- bekenntnisses als des zentralen Textes der Überlieferung im Rückbezug auf die Zeugnisse der Bibel
- kirchengeschichtliche Entwicklung von den urgemeindlichen Anfängen bis zur Weltkirche der Gegenwart mit ihren zentralen Ereignissen
- Gegenstandsbereiche der Religionspädagogik als Wissenschaft im Spannungsfeld ihrer Bezugsdisziplinen Pädagogik und Theologie
- Aspekte der Moraltheologie und christlicher Sozialethik im Kontext von Berufswelt und Persönlichkeitsent- wicklung junger Erwachsener
Kompetenzbereich 3: Reflexion und Analyse theologischer Themenstellungen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen haben Einblick in die fachwissenschaftliche Reflexion der Kategorien theologischen Denkens. Sie können deren Möglichkeiten, Modelle und Strategien nachvollziehen und erkennen die relevanten Fragestellungen. Sie analysieren methodisch reflektiert die jeweiligen Traditionen, Überzeugungen und Bekenntnisse in Geschichte und Gegenwart.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- erörtern zentrale theologische Inhalte und Fragestellungen aus dem Blickwinkel der theologischen Disziplinen und legen ihren inneren Zusammenhang dar,
- reflektieren und situieren das Selbstverständnis und die Inhalte des christlichen Glaubens im Kontext nicht christlicher Religionen und im Horizont postmodernen Denkens.
- Auseinandersetzung mit zentralen Themen der biblischen Theologie
- zentrale Themen christlichen Glaubens und Handelns im Blick auf ihre Bedeutung für den heutigen Menschen:
  • theologische Anthropologie
  • Gottesfrage
  • Christologie
  • Kirche - Glaube - Gesellschaft
  • Symbol - Sakrament - Liturgie
  • Eschatologie
- Grundfragen ökumenischer Theologie
- charakteristische Merkmale der großen Weltreligionen, besonders des Islam
- Interpretation zentraler alt- und neutestamentlicher Texte oder einer biblischen Schrift
- kreative Formen des Zugangs zu biblischen Texten
- Vertiefung einzelner unter „übergreifend” genannter Themen, vorzüglich der Gottesfrage, und Reflexion ihrer Relevanz für die Religiosität von Kindern und Jugendlichen
- Interpretation zentraler alt- und neutestamentlicher Texte und subjektorientierte Formen des Zugangs und der Aneignung
- geschichtliche Überlieferung
- Brennpunkte der Kirchengeschichte und exemplarische Ereignisse und Personen
- Vertiefung einzelner unter „übergreifend” genannter Themen, vorzüglich der Gottesfrage, und Reflexion ihrer Relevanz für die Religiosität von Kindern und Jugendlichen
- gemeinsame Wurzel von Judentum, Christentum und Islam
- ästhetische Dimension des Glaubens: Liturgie, Sakramente, Riten
- biblische Basis:
  • Quellen, Methoden
  • Motive, Modelle, Rezeptionsmuster
  • Theologumena, Theologiegeschichte
- geschichtliche Überlieferung:
  • Brennpunkte der Kirchengeschichte
  • exemplarische Ereignisse und Personen
- vernünftige Verantwortbarkeit:
  • Religion und Offenbarung im Kontext der Wahrheitsfrage
  • heilsgeschichtliche Bedeutung des Christus- geschehens
  • ethische Dimensionen menschlichen Lebens und christlichen Glaubens
  • symbolisch- rituelle Dimensionen des kirchlichen Handelns
  • ökumenisch- dialogische Dimensionen kirchlicher Identität
- Relevanz und Praktikabilität des Glaubens:
  • kirchenrechtliche Prinzipien
  • religionspä- dagogische Handlungsfelder
  • didaktische Lehr- und Lernprozesse
- siehe Gymnasium, unter besonderer Berücksichtigung der Reflexionsanforderungen der einschlägigen Berufsfelder
Kompetenzbereich 4: Selbst- und Rollenverständnis der Religionslehrerin und des Religionslehrers
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen empfinden die Notwendigkeit und Möglichkeit eines authentischen Verstehens und Handelns. Sie engagieren sich auf dieser Basis aufmerksam und problembewusst, speziell im Prozess des religiösen Unterrichtens, Erziehens und Beurteilens.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- sind sich der besonderen Anforderungen des Religionslehrerberufs bewusst,
- verstehen ihre Aufgabe als einen Dienst an der befreienden Botschaft von Bibel und Kirche,
- verstehen sich als kompetente Gesprächspartner der Schülerinnen und Schüler in Lebens- und Glaubensfragen,
- sind dialogfähig und argumentieren ökumenisch und interreligiös offen.
- Selbstverständnis und Aufgaben des Religionsunterrichts
- Fremd- und Selbstbild einer religiös motivierten und engagierten Lehrpersönlichkeit
- Analyse kirchlicher Dokumente zum schulischen Religionsunterricht und zur Aufgabe der Religionslehrkraft
- Stellung der Religionslehrerin/ des Religionslehrers in Schule, Kirche und Gesellschaft
 
- Bewusstsein der Rolle der Religionslehrerin / des Religionslehrers als „Brücke” zwischen Schule und Glaubensgemein- schaft
- Bedingungen professionellen Handelns als Religionslehrkraft: Partizipation am Leben der Glaubensge- meinschaft
- Reflexion und Gestaltung religiöser Lehr- und Lernprozesse
- religiöse Identität im lebendigen Dialog mit den christlichen Überzeugungen
- personale Authentizität in verantwortlicher Begegnung mit Konfession und Religion
- Reflexion und Gestaltung religiöser Lehr- und Lernprozesse
- Bewusstsein der Rolle der Religionslehrerin / des Religionslehrers als „Brücke” zwischen Schule und Glaubensgemein- schaft
- personale Authentizität in verantwortlicher Begegnung mit Konfession und Religion
- Reflexion und Gestaltung religiöser Lehr- und Lernprozesse junger Erwachsener

Sachunterricht

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Für die Lehrämter Grundschule / Sonderpädagogik
Kompetenzbereich 1: Bildungstheoretische Grundlagen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen treffen Entscheidungen zur Auswahl der Inhalte und Arbeitsweisen sowie zur Organisation des Sachunterrichts und begründen damit die Planung, die Durchführung und die Reflexion des Sachunterrichts. Sie zeigen für diese Entscheidungen auf, welche neuen Grundeinsichten, Zusammenhänge, weiterführende Fragen und Interessen sich daraus für Menschen ergeben und welche Bedeutung diese für gegenwärtiges und künftiges Leben haben könnten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen verschiedene Bildungskonzepte,
- schätzen diese für die Inhalts- und Methodenwahl des Sachunterrichts ein
  • hinsichtlich des Menschenbilds und der Bedeutung für Individuum und Gesellschaft,
  • unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für Gegenwart und Zukunft,
- wissen um die Bedeutung ethischer Begründungen (Menschenrechte, Demokratie, Gerechtigkeit, Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen) als konstitutive Basis für Ziele, Inhalte und Methoden des Sachunterrichts,
- kennen die Geschichte des Sachunterrichts und nutzen diese für eine kritische Reflexion heutiger Anforderungen und konzeptioneller Vorstellungen.
- Bildungskonzepte und Konsequenzen für Inhalts- und Methodenwahl
- aktuelle bildungspolitische Diskussionen und Vorgaben hinsichtlich ihrer Bedeutung und Verbindlichkeit für den Sachunterricht
- Entwicklung und Wirkung von Heimatkunde und Sachunterricht
- Kerncurriculum Sachunterricht/Perspektivrahmen Sachunterricht
Kompetenzbereich 2: Begründung und Reflexion
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wissen, dass der Sachunterricht die Aufgabe hat, unter Beachtung der Lebenswelt der Kinder und ihrer Entwicklung fachliche Perspektiven, Inhalte und Kompetenzen mit Bezug auf verschiedene wissenschaftliche Disziplinen zu strukturieren.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- wissen uni die unterschiedlichen Methoden und Denkweisen der Fachdisziplinen in Bezug auf die Themen des Sachunterrichts und wenden sie kritisch an,
- nutzen Fachliteratur und neue Informations- und Kommunikationsmedien zur Recherche und Ausarbeitung sachunterrichtsdidaktischer Themen,
- entwickeln exemplarisch Konzepte zur Medienkompetenz der Schülerinnen und Schüler,
- bearbeiten Problemstellungen, komplexe Aufgaben mithilfe sozialwissenschaftlicher und naturwissenschaftlicher Wissensbestände und Methoden selbst und im Team,
- übertragen diese Erfahrungen auf entsprechende Lernprozesse bei Kindern,
- kennen sich in einem für den Sachunterricht relevanten Themenfeld sehr gut aus und berücksichtigen in der sachunterrichtsdidaktischen Reflexion interdisziplinäres Wissen dazu,
- begründen sachunterrichtliche Themenstellungen im Sinn von Beispielen,
- wissen, dass sachunterrichtliches Wissen (als Zusammenhang von Sachwissen, Orientierungswissen und Handlungswissen) nur in Kontexten sinnvoll erschlossen werden kann,
- verfügen über Wissen zur Lebenslage von Kindern und deren Familien, machen dieses zum Thema von Sachunterricht, greifen dadurch Entwicklungspotenziale auf und minimieren Bildungsbenachteiligungen,
- denken kritisch über Beispiele von Sachunterricht nach und erkennen neue veränderte Anforderungen.
- z.B. Perspektivrahmen Sachunterricht
- Kenntnis einschlägiger Zeitschriften und Publikationen; Medienkompetenz
- sozialwissenschaftliche Methoden, z.B. kritische Quellenarbeit, Befragungen usw.
- naturwissenschaftliche Methoden, z.B. Experimentieren, Mikroskopieren, Beobachten usw.
- Möglichkeiten der Vernetzung der verschiedenen Fachperspektiven im Sinne von Mehrperspektivität
- exemplarisches Lernen
- Themenfelder, z.B. Ernährung, Konsum, Mobilität, Alltagstechnologien, Biodiversität
- Gestaltung von Schule und Außengelände, außerschulische Lernorte, Beteiligung an kommunalen Problemstellungen
- Ergebnisse der Kinder-Kindheitsforschung
- Kinderarmut, Zusammenleben der Generationen, Menschen mit Behinderungen, Geschlechterdifferenz - kulturelle Differenz, biografisches Lernen
- politische Bildung
Kompetenzbereich 3: Planung und Gestaltung
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen planen und gestalten exemplarisch sachunterrichtliche Bildungsprozesse.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- erkennen durch Beobachtung der Schülerinnen und Schüler
  • Unterschiede und Gemeinsamkeiten in deren Wissen und Erfahrung,
  • Zugangsweisen und Interessen in Bezug auf spezifische Inhalte und Arbeitsweisen von Sachunterricht,
- kennen sachunterrichtsspezifische Arbeitsweisen, die Schülerinnen und Schüler motivieren, sich mit der Welt auseinanderzusetzen,
- kennen mögliche Kooperationspartner innerhalb und außerhalb der Schule, wissen um deren Bedeutung in einem Sachunterrichtskonzept, das Kindern Verständnis und Mitwirkung in ihrer Umwelt ermöglichen möchte, und nutzen die Kooperationspartner als Informationsquelle, aber auch als Partner in gemeinsamen Projekten.
- Erhebung von Lernausgangslagen zu sachunterrichtsspezifischen Themenstellungen
- Umsetzung in reflektierte Praxiserfahrungen und thematische Einbindung in den Sachunterricht
- Arbeitsweisen (z.B. experimentieren, philosophieren mit Kindern, Projektarbeit im lokalen Umfeld, recherchieren, beobachten und dokumentieren, interviewen, gestalten, pflegen)
- verschiedene außerschulische Lernorte (Museen, Umweltbildungszentren), Institutionen, die für den Schutz des Kindes eingerichtet wurden (Jugendamt, Konfliktberatungsstellen); Institutionen, die in Krisensituationen Unterstützung bieten (z. B. Kinderschutzbund, Psychiatrischer Notdienst, Polizei); Institutionen, die individuelle Unterstützung gewährleisten
Kompetenzbereich 4: Inhalte und Verfahren
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen haben Grundlagenkenntnisse in den zentralen Wissensbereichen der Bezugsdisziplinen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verstehen die Voraussetzungen und die vielperspektivische Arbeitsweise des Sachunterrichts,
- integrieren die unterschiedlichen Sichtweisen und Erklärungsmuster von Kindern thematisch in den Sachunterricht und reflektieren deren Lebenswirklichkeit,
- verfügen über Grundlagenwissen aus den Perspektiven und Kompetenzbereichen des Sachunterrichts:
- Themenfelder
  • technische Erfahrungen, räumliche Begebenheiten
  • Naturphänomene
  • Erfahrungen des Zusammenlebens
  • Erfahrungen des Wandels
  • technische Perspektive,
- übergeordnetes Wissen der Fachdisziplinen
  • naturgesetzliche Grundlagen der Technik
  • technische Strukturen von Artefakten und ihre Vernetzungen
  • Konstruktionen, Material und Funktionen
  • Bedingungen, Wirkungen und Folgen von Arbeit
  • raumbezogene Perspektive,
  • Raumwahrnehmung
  • Raumorientierung
  • Raumdarstellung
  • Raumerschließung
  • Funktionen und Prozesse von Räumen (naturgegeben und von Menschen gestaltet)
  • Begründungszusammenhänge für den verantwortlichen Umgang mit Bewahrung und Gestaltung von Räumen
  • naturbezogene Perspektive (belebte und unbelebte Natur),
  • Naturphänomene und ihre Gesetzmäßigkeiten
  • grundlegende Eigenschaften von Stoffen und Materialien
  • Regelhaftigkeiten der belebten und unbelebten Natur
  • Begründungszusammenhänge für verantwortlichen Umgang mit der Natur
  • sozial- und kulturwissenschaftliche Perspektive,
  • politisch-soziale Probleme im Umfeld von Kindern
  • ökonomische, ökologische und soziale Grundlagen und Dimensionen des Zusammenlebens der Menschen in der Gesellschaft
  • interkulturelles Lernen/globales Lernen
  • Wahrnehmung der Verantwortung des eigenen Handelns
  • Umgang mit Deutungsmustern
  • Umgang mit Quellen und Darstellungen
  • historische Perspektive.
  • Entwicklung von Zeit- und Geschichtsbewusstsein
  • Wahrnehmung der begrenzten, perspektivischen Annäherung an geschichtliche Wirklichkeit
  • Förderung von Fremdverstehen und Perspektivität
  • Genese von Gegenwartsphänomenen und -problemen
  • Geschichtsbewusstsein und seine Dimensionen (Temporalbewusstsein, Wirklichkeitsbewusstsein, Historizitätsbewusstsein, Identitätsbewusstsein, politisches Bewusstsein, ökonomisch-soziales Bewusstsein, moralisches Bewusstsein)

Sonderpädagogik

Sonderpädagogische Förderschwerpunkte

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Für das Lehramt Sonderpädagogik
1. Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,
- reflektieren die Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung sowie deren gesellschaftliche, rechtliche und psychosoziale Situation,
- verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung beitragen.
- Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
- ätiologische Bedingungen von Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
- medizinische, insbesondere neurophysiologische und neuropsychologische Grundlagen
- anthropologische und ethische Grundlagen bezogen auf Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
- spezielle Kenntnisse über Lern- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen oder speziellen Syndromen
- Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
- berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung,
- berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht die unterschiedlichen Anforderungen der Schulstufen,
- kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.
- Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts
- geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch für Schülerinnen und Schüler mit Mehrfachbehinderungen und Beeinträchtigungen durch spezielle Syndrome
- vertiefte Kenntnis spezieller förderdiagnostischer Konzepte und Möglichkeiten ihrer unterrichtlichen Umsetzung
- Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und Mathematik
- didaktische Konzepte und Methoden des Unterrichts in der Sekundarstufe II
- Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbereitung
- Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle Förderung abzuleiten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis ein,
- verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung,
- leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
- spezifische Grundlagen und Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
- Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung
- auf den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung bezogene Grundlagenkenntnisse und Modelle zur Kommunikationsförderung, insbesondere der vorsprachlichen Kommunikation, des Spracherwerbs und der unterstützten Kommunikation
- Grundlagen und Vorgehensweisen der Förderung bei schweren Beeinträchtigungen in der geistigen Entwicklung, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Verhaltens, bei Autismus und bei mehrfachen Funktionsbeeinträchtigungen
- Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und Schwerstbehinderungen
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ergeben.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung und Beratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung spezifisch sind,
- arbeiten gemeinsam mit Personen des nicht lehrenden Personals zielgeleitet im Team zusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen.
- Überblick über Institutionen und ihre Organisationsformen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung
- Grundlagen und Konzepte der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen
- Grundlagen und Konzepte der Beratung in schwierigen Situationen (Moderation und Mediation)
- kooperative Kompetenzen zur Planung, Durchführung, Analyse und Weiterentwicklung gemeinsamen Unterrichts
- Teamstrukturen und Formen der Zusammenarbeit mit pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und anderen Personen des nicht lehrenden Personals
2. Förderschwerpunkt Sprache
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Sprache und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,
- berücksichtigen die Erscheinungsformen und die ätiologischen Bedingungen von Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens,
- verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens beitragen.
- Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens
- spezielle Kenntnisse über Entwicklungsbedingungen der Kommunikation
- Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens sowie Theorien ihrer Entstehung
- spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich
- medizinische und neurobiologische Grundlagen
- erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische Grundlagen
- Konzepte und unterschiedliche Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Sprache an.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens,
- berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht ihre Kenntnisse zur unterrichtsimmanenten Förderung personaler, sozialer, kognitiver, kommunikativer und präsentativer Kompetenzen,
- reflektieren ihre Rolle als Modell in Sprachhandlung und Sprechen,
- kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache.
- Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts
- geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache
- spezifische sprachtherapeutische und technische Hilfen
- Kenntnis geeigneter schüler- und handlungsorientierter Unterrichtsprinzipien
- Übungen im selbstreflexiven Einsatz von Sprachhandlung und Sprechen
- Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und Mathematik, und in der Unterrichtsrealisation bei besonderen Lernschwierigkeiten in diesen Bereichen
- Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle Förderung abzuleiten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Sprache und schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein,
- verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Sprache,
- leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
- Grundlagen der Diagnostik von Beeinträchtigungen der Sprache und des Sprechens
- Fördermaßnahmen planen, umsetzen, evaluieren und einer Revision unterziehen
- unterrichtsimmanente Förderung personaler, sozialer, kognitiver und kommunikativer Kompetenzen
- Entwicklung von Fördersequenzen für folgende Lern- und Entwicklungsbereiche: Senso-Motorik, Psychomotorik sowie emotional-motivationale, sozial-kooperative, kognitiv-intellektuelle und sprachlich-kommunikative Aspekte
- sprachtherapeutische Methoden
- Prozess des Erwerbs der kommunikativen Voraussetzungen und der Aneignung der Sprache und des Sprechens
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen, die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen von Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen im Förderschwerpunkt Sprache ergeben, ein.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Sprache mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung und Beratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Sprache spezifisch sind.
- Überblick über die Aufgabenfelder und Spezifika der schulischen und außerschulischen Einrichtungen zur Förderung von Menschen mit Beeinträchtigung der Sprache und des Sprechens
- Konzepte zur Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten
- Handlungskompetenzen für die Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten
- Kooperation mit Lehrkräften anderer Schulformen und anderen Personengruppen im Kooperationsfeld Schule
3. Förderschwerpunkt Lernen
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz : Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Lernen und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Lernens und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,
- reflektieren die psychosoziale Situation von Menschen mit Beeinträchtigungen im Lernen,
- verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen des Lernens beitragen.
- Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen des Lernens
- Kenntnisse der Entwicklungs-, Lern und Sozialisationstheorien bei Beeinträchtigungen im Lernen
- Erscheinungsformen von Lernschwierigkeiten und Theorien ihrer Entstehung
- spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich
- Methoden der pädagogischen Begleitung im Übergang von der Schule zur Arbeitswelt
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Lernen an.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen im schulischen Lernen,
- berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht ihre Kenntnisse zur unterrichtsimmanenten Förderung personaler, sozialer, kognitiver und kommunikativer Kompetenzen,
- entwickeln geeignete Vorstellungen über einen reflektierten erzieherischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Lernen,
- kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Lernen.
- Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts
- geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch bei Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Muttersprache
- Konzepte zur Förderung des sozialen und emotionalen Verhaltens
- Übung im selbstreflexiven Umgang mit dem Erziehungsprozess bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Lernen
- Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbereitung
- unterschiedliche Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen des Lernens
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt Lernen in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Konsequenzen für eine individuelle Förderung abzuleiten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstandes bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Lernen und deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis ein,
- verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Lernen,
- leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
- Verfahren und Instrumente zur Lernstandsbeschreibung und zur Persönlichkeitsdiagnostik im Rahmen einer Lernprozess begleitenden Diagnostik und im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs
- zielgerichtetes und hypothesengeleitetes Beobachten und Analysieren
- Grundlagen und Grundfertigkeiten zur Förderdiagnostik, insbesondere zur Person-Umwelt-Analyse sowie zur informellen und standardisierten Leistungsfeststellung
- Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung
- Grundlagen und Grundkompetenzen zur Förderung des Schriftspracherwerbs und des mathematischen Denkens bei Risikokindern
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Lernen ergeben.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung und Beratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Lernen spezifisch sind.
- Grundlagen und Grundfertigkeiten für eine kooperative Planung gemeinsamen Unterrichts
- rechtliche Rahmenbedingungen, Organisationsstrukturen und Inhalte der Arbeit an der Grundschule, der Hauptschule und der Berufsbildenden Schule
- Institutionen der beruflichen Förderung und Möglichkeiten der Begleitung in der Arbeitswelt
- Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften und von Familien und Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen
4. Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,
- reflektieren die Lebenswirklichkeit und die psychosoziale Situation von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung,
- verfügen über Grundlagen von Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung beitragen.
- Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung
- Erscheinungsformen von Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung sowie Theorien ihrer Entstehung
- erziehungswissenschaftliche und entwicklungspsychologische Grundlagen
- spezielle Methoden der pädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich
- Methoden der pädagogischen Begleitung im Übergang Schule-Arbeitswelt
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung an.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- entwickeln auf der Grundlage didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in der emotionalen und sozialen Entwicklung,
- berücksichtigen in Planung, Analyse und Reflexion von Unterricht ihre Kenntnisse zur unterrichtsimmanenten Förderung personaler, sozialer, kognitiver, kommunikativer und präsentativer Kompetenzen,
- entwickeln begründete Vorstellungen über interaktionelle Zusammenhänge unterrichtlicher Prozesse unter Einbeziehung ihrer eigenen Person,
- kennen schulische Organisationsformen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung.
- Überblick über geeignete Konzepte eines entwicklungsförderlichen Unterrichts
- geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, mit Berücksichtigung der Formen und Methoden des Offenen Unterrichts
- Übungen im selbstreflexiven Umgang mit der eigenen Rolle
- Möglichkeiten und Grenzen einer Umsetzung therapienaher Konzepte
- Umsetzung von Modellen der Krisenintervention
- Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Konzepte zu deren Vorbereitung
- Konzepte für den Unterricht mit Jugendlichen mit Delinquenz
- Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Überlegungen für eine individuelle Förderung abzuleiten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- schätzen reflektiert die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstands bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung und deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis ein,
- verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung,
- leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
- Fallanalysen und Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Verhalten
- Analyse von Lernausgangslagen und Lernbedingungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten im Förderschwerpunkt
- Verlauf der kindlichen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung von Risiko- und Resilienzfaktoren
- Planung und Durchführung pädagogisch-therapeutischer Verfahren für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der emotionalen und sozialen Entwicklung
- Kenntnisse im Anfangsunterricht, insbesondere in Deutsch und Mathematik und in der Unterrichtsrealisation bei besonderen Lernschwierigkeiten in diesen Bereichen
- Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung ergeben.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung und Beratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung spezifisch sind,
- arbeiten mit Personen des nicht lehrenden Personals zielgeleitet im Team zusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen.
- Institutionen und Organisationsformen schulischer Erziehungshilfe und deren Aufgaben- und Kooperationsfelder
- Strukturen und Leistungen der Erziehungshilfe
- Strukturmerkmale von Interaktions- und Kommunikationsprozessen
- Konzepte der pädagogischen Einzelfallhilfe und der Supervision
- Möglichkeiten der Berufsvorbereitung und der Hinführung zur Berufsfindung bei Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Verhalten
- Grundlagen und Konzepte in der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten und Entwicklung von Grundkompetenzen
5. Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung
Kompetenzbereich 1: Fundamentum
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über gesicherte Kenntnisse im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung und beziehen diese reflektierend und handlungsleitend auf sonderpädagogische Aufgabenfelder.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Theorie und Geschichte der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung und setzen diese in Beziehung zur aktuellen Diskussion im Förderschwerpunkt,
- reflektieren die Entwicklungs-, Lern- und Sozialisationsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung sowie deren gesellschaftliche, rechtliche und psychosoziale Situation,
- verfügen über Grundlagen aus Nachbarwissenschaften, die Erkenntnisse über Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung beitragen.
- Theorie und Geschichte der Pädagogik bei Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung
- Kenntnis ätiologischer Bedingungen von Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung
- anthropologische und ethische Grundlagen bezogen auf Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung
- spezielle Kenntnisse über Lern- und Entwicklungsbedingungen von Kindern und Jugendlichen mit Mehrfachbehinderungen oder mit speziellen Syndromen
- medizinische Grundlagen sowie Grundkenntnisse der Neurologie, Orthopädie und Physiologie
- Methoden der sonderpädagogischen Förderung im Früh- und Elementarbereich
Kompetenzbereich 2: Unterrichten und erziehen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen wenden fachwissenschaftliche Kenntnisse und fachdidaktische Konzeptionen und Modelle auf die Planung, Analyse, Reflexion und Weiterentwicklung von Unterricht und Erziehung im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung an.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- entwickeln aus der Kenntnis didaktischer und methodischer Modelle Unterrichtskonzepte für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung,
- berücksichtigen und reflektieren ihre theoretischen Kenntnisse in der unterrichtsimmanenten Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung,
- reflektieren die Unterrichtsrealisation unter besonderer Berücksichtigung schwerster Beeinträchtigungen und progredienter Krankheitsverläufe,
- kennen schulische Organisationsformen bei sonderpädagogischem Förderbedarf in der körperlichen und motorischen Entwicklung.
- Überblick über geeignete didaktische Konzeptionen, Unterrichtsmethoden und -verläufe, insbesondere auch Formen und Methoden des offenen Unterrichts
- geeignete Formen des individualisierten und binnendifferenzierenden Unterrichts, auch für Schülerinnen und Schüler mit Schwermehrfachbehinderungen und Beeinträchtigungen durch spezielle Syndrome
- Kenntnisse therapeutischer und technischer Hilfen und Übung ihres Einsatzes im Unterricht
- geeignete Konzepte für den Sportunterricht
- Kenntnisse über Maßnahmen der beruflichen Eingliederung und unterrichtliche Maßnahmen zur Vorbereitung
- Konzepte unterschiedlicher Organisationsformen schulischer Bildung bei Beeinträchtigungen der körperlichen und motorischen Entwicklung
- Bearbeitung und Entwicklung von Förderkonzepten für Unterricht und Erziehung mit psychomotorischen, sensorischen, kognitiven, sprachlichen, sozialen und emotionalen Schwerpunkten
Kompetenzbereich 3: Analysieren, diagnostizieren, fördern und beurteilen
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über das nötige Handlungswissen, um die Lern- und Entwicklungsstände von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung in wesentlichen Teilen zu bestimmen und daraus Konsequenzen für eine individuelle Förderung abzuleiten.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben die relevanten Verfahren und Instrumente zur Feststellung des individuellen Lern- und Entwicklungsstandes bei Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung und schätzen deren Bedeutung für die sonderpädagogische Praxis in reflektierter Weise ein,
- verfügen über einen gesicherten Erfahrungshintergrund in der Anwendung ausgewählter diagnostischer Verfahren im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung,
- leiten aus selbst durchgeführten diagnostischen Erhebungen entwicklungslogisch individuelle Fördermaßnahmen ab.
- Grundlagen und Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei Beeinträchtigungen der Körperlichen und Motorischen Entwicklung
- Konzeptionen für eine prozessorientierte Förderplanung
- Theorien, Ansätze und Methoden bewegungstherapeutischer und motopädagogischer Konzepte und ihre Umsetzung in der Praxis
- Möglichkeiten zur Förderung kommunikativer Fähigkeiten bei körperlichen Beeinträchtigungen, insbesondere Formen der unterstützten Kommunikation
- psychosoziale, inter- und intrapsychische Auswirkungen von körperlichen und motorischen Beeinträchtigungen
- Entstehung und Stützung von Bewältigungsstrategien bei körperlichen Beeinträchtigungen
- Fördermöglichkeiten bei Mehrfach- und Schwerstbehinderungen
Kompetenzbereich 4: Beraten und kooperieren
Kompetenz : Die Absolventinnen und Absolventen setzen ihre kooperativen Kompetenzen und ihr Wissen über Grundlagen der Gesprächsführung und Beratung in Kooperationssituationen ein, die sich aus der Arbeit und den Aufgabenstellungen im Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung ergeben.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen Spezifika der Arbeitsfelder, in denen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung mit Erziehungsberechtigten, Lehrerinnen und Lehrern anderer Schulformen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern außerschulischer Einrichtungen und Institutionen kooperieren,
- besitzen Kenntnisse und Grundfertigkeiten für eine professionelle Gesprächsführung und Beratung in den Kooperationsfeldern, die für die Tätigkeit als Sonderpädagoginnen oder Sonderpädagogen mit dem Förderschwerpunkt Körperliche und Motorische Entwicklung spezifisch sind,
- arbeiten mit Personen des nicht lehrenden Personals zielgeleitet im Team zusammen und reflektieren bestehende Teamstrukturen.

- Aufgabenfelder und Organisationsformen der wichtigsten Institutionen zur Erziehung, Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen in der körperlichen und motorischen Entwicklung
- grundlegende Handlungskompetenzen in der Beratung von Lehrkräften, anderen Fachkräften, Familien und Erziehungsberechtigten sowie der Kooperation mit diesen Gruppen
- Grundlagen und Konzepte der Beratung in schwierigen Situationen (Moderation und Mediation)
- Perspektiven und Möglichkeiten der Lebensgestaltung und Lebensführung von Menschen mit Beeinträchtigungen in der Körperlichen und Motorischen Entwicklung
- Organisationsformen und Aufgabenfelder von Institutionen zur Begleitung progredient erkrankter Schülerinnen und Schüler

Sonderpädagogik Berufsbildende Schulen

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schule
Kompetenz: Die Absolventen und Absolventinnen analysieren und reflektieren Grundfragen der Sonderpädagogik auf der Basis der grundlegenden Theorien der Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Politologie. Sie erwerben insbesondere grundlegende Kenntnisse über das Lernen, Handeln und Verhalten bildungsbenachteiligter Jugendlicher.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- erfassen theoretische Grundlagen der beruflichen Förderpädagogik zur normalen und devianten menschlichen Entwicklung und Sozialisation,
- verfügen über vertiefende Kenntnisse pädagogischer Diagnostik von Lern-Leistungsverhalten mit Bezug auf sonderpädagogischen Förderbedarf,
- verfügen über praktisch-fachliche Grundlagen der Lern- und Verhaltensforschung und deren Anwendung bei berufspädagogischem Förderbedarf,
- beurteilen für die berufliche Förderpädagogik geeignete Unterrichtskonzepte,
- verfügen über Fähigkeiten zur Gestaltung von Konzeptionen eines schülerzentrierten, sonder- und sozialpädagogisch orientierten Unterrichts an berufsbildenden Schulen,
- wenden Strategien zur Bewältigung der Unterrichtsprobleme mit schwierigen Schülerinnen und Schülern an;
- Grundzüge der Pädagogik bei sonderpädagogischem Förderbedarf
- Verhaltensauffälligkeiten, spezifische Persönlichkeitsmerkmale, geschlechtsspezifisches Verhalten sowie Berufswahl- und Ausbildungsaspekte
- spezielle Aspekte der Lern- und Verhaltensforschung
- Lerntheorien, -strategien und -schwierigkeiten
- Unterrichtsformen im Rahmen beruflicher Förderpädagogik:
  • handlungsorientiert
  • fachspezifisch
  • individualisierend
  • differenzierend
  • interkulturelle Lerngruppenarbeit
- Instrumente der Gruppenpädagogik
- verfügen über Unterrichtskonzepte und Sozialkompetenz im Umgang mit Bildungsbenachteiligten;
- Sozial- und Methodenkompetenz
- Modelle zur problemlösenden und individuellen Förderung sowie zur Teamarbeit
- Casemanagement
- kennen die Institutionen und Strukturen der Benachteiligtenförderung und nutzen sie entsprechend;
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Institutionen
- Netzwerkbildung als Maßnahme umfassender berufspädagogischer Benachteiligtenförderung
- beurteilen wissenschaftliche Grundlagen und deren Relevanz für die berufliche Förderpädagogik,
- verfügen über vertiefte Kenntnisse der Didaktik und Methodik der berufllichen Förderpädagogik,
- evaluieren förderpädagogische Konzepte,
- analysieren und entwickeln förderpädagogische Strukturen und Diskurse;
- Entwicklungs- und Sozialisationstheorien
- interkulturelle Bezüge
- Kompetenzfeststellung
- förderpädagogische Didaktik und Curriculumentwicklung
- Professionalisierungsstrukturen (Beratungskonzepte, Teamentwicklung usw.)
- Einzelfallförderung
- Leitbildentwicklung beruflicher Förderpädagogik
- Management-, Organisations- und Qualitätsmodelle
- regionale Förder-Infrastruktur
- soziologische Grundlagen
- interpretieren und bewerten Ergebnisse berufsfeldbezogener Sozialforschung.
- empirische Sozialforschung, insbesondere: historische und internationale Aspekte beruflicher Förderpädagogik; gesellschaftliche Exklusion und Desintegration
- Wandel der Erwerbsarbeit

Sozialpädagogik

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schule
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Fachwissen der Theorien und Methoden der Sozialpädagogik und stellen Praxisbezüge her.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen Arbeitsfelder, Entwicklungstendenzen und damit zusammenhängende Problemstellungen im Berufsfeld Sozialpädagogik,
- entwickeln fachliche Fragestellungen;
- Handlungsansätze, Ziele, Konzeptionen, Fragestellungen, Problemfelder in den sozialpädagogischen Handlungsfeldern
  • frühkindliche Erziehung und Bildung, Kindheit
  • familienunterstützende und familienersetzende Erziehungshilfe
  • außerschulische Kinder- und Jugendarbeit
- verfügen fachspezifisch über grundlegende Kenntnisse und Interpretationsmöglichkeiten historischer und aktueller Entwicklungen;
- Grundlagen der Geschichte der Sozialpädagogik/Sozialarbeit (mit Sozial- und Ideengeschichte)
- theoretische Konzeptionen
- Handlungsfelder und Institutionen
- Erziehungs-, Interventions-, Rehabilitations- und Präventionsmodelle
- reflektieren Erziehungsarbeit aus ökonomischer, sozialadministrativer und Sozialmanagement-Perspektive,
- rezipieren und reflektieren vertieft sozial-, erziehungs- und sozialpolitikwissenschaftliche Erkenntnisse, Ansätze, Theorien und Befunde,
- können das Handlungsfeld Sozialmanagement im Überblick
  • beschreiben und reflektieren,
  • hinsichtlich der spezifischen Relevanzen für das Feld der personenbezogenen sozialen Dienstleistungen analysieren und reflektieren;
- Sozialmanagement
- Recht, Organisation und Administration in der Schul-, Sozial- und Jugendverwaltung
- gesetzliche Grundlagen
- interpretieren und bewerten Ergebnisse berufsfeldbezogener Sozialforschung,
- verfügen über eine reflektierte Einstellung zu sozialethischen Fragen,
- verfügen über umfassende Kenntnisse der Professionalisierungsprozesse und -theorien sowie ihnen zugrunde liegender Forschungen,
- diagnostizieren und beurteilen Entwicklungs-, Bildungs- und Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen auf der Basis theoretischer und empirischer Reflexionen,
- schätzen als Sozialpädagogen qualifizierte Möglichkeiten der Lern- und Entwicklungsförderung ein und beurteilen sie,
- kennen die Prinzipien und ausgewählte Modelle der Beratung, insbesondere der Erzieherinnen/Erzieher, der Eltern und des Trägers,
- kennen sozialpädagogische Handlungsmethoden und Medien und setzen diese begründet ein;
- Grundlagen der empirischen Sozialforschung
- Grundlagen der Sozialethik
- Professionalisierungsprozesse sozialer Arbeit in Ausbildung, Beruf und Weiterbildung
- Entwicklungs- und Persönlichkeitspsychologie
- Lerntheorien/Psychologie des Lernens im Bezug zur Sozialpädagogik
- Methoden der Beobachtung und Entwicklungsdokumentation
- Diagnose von Hoch- und Sonderbegabungen sowie von Lern- und Arbeitsstörungen
- Grundlagen der Behindertenpädagogik sowie Modelle der Integration
- Grundlagen und Modelle der Beratung
- Grundlagen und Handlungskonzepte aus mindestens zwei der folgenden Bereiche:
  • Gesundheitserziehung
  • Bewegungserziehung/psychomotorische Bewegungsförderung
  • Musik/Rhythmik
  • Spiel
  • Neue Medien
  • Kunst/Gestalten
  • Kinder- und Jugendliteratur/Medien
- reflektieren die interaktiven, professionellen Handlungsvollzüge in sozialen Einrichtungen und entwickeln diese sowie Handlungsansätze der Konfliktbearbeitung.
- gruppenpsychologische Prozesse in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
- Grundlagen der Kommunikation und der Konfliktbearbeitung

Sport

Zulassungsvoraussetzungen
Folgende Nachweise sind zu erbringen:
- Eignungstest
- Sporttauglichkeit (medizinische)
- Ausbildung in Erster Hilfe
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG, des DRK oder des ASB - Bronze
Schulformspezifische Anmerkungen
Für die Absolventinnen und Absolventen sind bezogen auf die Lehrämter Kompetenzen, Standards und Inhalte von besonderer Bedeutung, die insbesondere durch folgende Themen vertieft werden:
Grundschule/ Hauptschule/ Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
- psychosoziale, kognitive und motorische Entwicklung von Kindern (Grundschule/Förderschule)
- Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz (Hauptschule/Förderschule)
- Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz
- Perspektiven und Methoden sportwissenschaftlichen Arbeitens und Forschens
- Entwicklungsaufgaben in der Pubeszenz
- Anforderungen und Belastungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen (z.B. gesundheitliche Belastungen) im Rahmen von Ausbildung und Beruf
Kompetenzbereich 1: Fachpraxis
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über strukturiertes Wissen und Können in den schulsportrelevanten Erfahrungs- und Lernfeldern.
Standards
Die Absolventinnen und Absolventen
- haben eigene sportmotorische Erfahrungen und beherrschen die Strukturen sportmotorischer Bewegungen,
- sind in der Lage, Inhalte der Erfahrungs- und Lernfelder (Sportarten) adressatengerecht zu erklären, zu demonstrieren, zu korrigieren und sichernd zu unterstützen,
- kennen die verschiedenen Sinngebungen von Sport und Bewegen und haben diese im eigenmotorischen Sporttreiben erfahren,
- kennen vielfältige Vermittlungsformen, um den Erwerb motorischer Fähigkeiten und Fertigkeiten auf unterschiedlichen methodischen Wegen zu fördern,
- nutzen die Besonderheiten der Erfahrungs- und Lernfelder (Sportarten) , um selbst gesteuertes und selbständiges Üben, Lernen, Handeln und Trainieren zu erfahren, zu entwickeln und zu initiieren,
- können mittels der Erfahrungs- und Lernfelder (Sportarten) den bewussten Umgang mit dem eigenen Körper und der eigenen Gesundheit erfahren, entwickeln und initiieren.

Anteile und Inhalte der fachpraktischen Ausbildung in den einzelnen Schulformen

Erfahrungs- und Lernfelder
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
1 2 3 4 5
A
- Laufen/Springen/Werfen
- Schwimmen / Tauchen / Wasserspringen
2 2 2 2
B
- Gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewegungsgestaltung
- Trampolin / Turnen / Bewegungskünste
2 (1) 2 (1) 2 (1) 2 (1)
C
- Spielen in Mannschaften (z.B. Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Hockey), darin integriert alternative Spielkulturen (z.B. Tschoukball, Ultimate-Frisbee, Jokeiba, Korbball, Baseball, Flag-Football)
2 (1)
Hauptschule: 3 (2)
3 (2) 3 (2)/1 3 (2)/1
D
- Rückschlagspiele (wie Tischtennis, Tennis, Badminton
1 1 2 (1)/1 2 (1)/1
E
- Auf dem Wasser (wie Kanu, Segeln, Surfen, Rudern)
- Auf Schnee und Eis (z.B. Eislaufen, Alpin-Skilauf, Langlauf)
- Auf Rollen und Rädern (z.B. Radfahren, Inlineskaten);
- Kämpfen (z.B. Judo, Karate);
- Reiten und Voltigieren
2
davon 1 mit Exkursion
2
davon 1 mit Exkursion
2
davon 1 mit Exkursion
2
davon 1 mit Exkursion
F
- Psychomotorik
- Kleine Spiele
- Anfängerschwimmen
3 3 3 2 (1)
davon 1 Kleine Spiele
Erläuterungen:
  1. Die Zahlen in den Spalten 2 bis 5 geben an, wie viele Sportarten unter Berücksichtigung des angestrebten Abschlusses aus den entsprechenden Erfahrungs- und Lernfeldern studiert sein sollen.
  2. Die Zahlen in den Klammern bezeichnen die Minimalanforderung.
  3. Die Zahlen nach dem Schrägstrich (Spalten 4 und 5) geben die für die Sekundarstufe II geforderte Anzahl von Sportarten mit vertieften Kenntnissen an.

Die Absolventinnen und Absolventen aller Lehramtsstudiengänge verfügen in gleichem Maße über grundlegende sportmotorische Fähigkeiten. Eine Differenzierung zwischen den verschiedenen Lehrämtern wird hier in der Regel nicht vorgenommen. In Abhängigkeit von den verschiedenen Schuljahrgängen ergibt sich die Differenzierung aus der zunehmenden Nähe zum Sportartenbezug.

Für fünf Erfahrungs- und Lernfelder werden die Anforderungen nachfolgend beispielhaft dargestellt. Die Anforderungen in den nicht dargestellten Erfahrungs- und Lernfeldern orientieren sich an diesen Beispielen.

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik Realschule
Gymnasium /
Berufsbildende Schule
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit den Grundformen des Laufens, Springens und Werfens.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- starten,
- sprinten eine vorgegebene Strecke;
- verschiedene Startformen
- Sprint über unterschiedliche Strecken
- Sprint über Hindernisse
   
- Hürden
- laufen Staffeln;
- Pendelstaffeln
- Rundstaffeln
- Wechseltechniken, -räume (Hauptschule)
- Wechseltechniken, -räume
- Wechseltechniken, -räume
- laufen ausdauernd längere Strecken;
- auf dem Sportplatz und im Gelände: kontinuierliche Dauerleistungsmethode, Tempowechselmethode, Fartlek
- Intervallmethoden
- Laufen und Orientieren
     
- springen in unterschiedlichen Formen weit und hoch;
- Springen in die Weite und Höhe in unterschiedlichen Abfolgen sowie ein- und beidbeinig
     
- werfen mit genormten und nicht genormten Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung in unterschiedlichen Techniken;
- Wurfball- / Schlagballweitwurf
- Schleuderballwerfen, Drehwürfe mit Ringen
- Medizinballwerfen
- Speerwerfen (Hauptschule)
- Speerwerfen
- Speerwerfen
- Diskuswerfen (Sek. II)
 
- stoßen mit genormten und nicht genormten Geräten aus dem Stand und aus der Bewegung in unterschiedlichen Techniken.
- Medizinballstoßen
- Kugelstoßen
     
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit den Anforderungen des Basketballspielens.
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen        
- die Techniken;
- Dribbeln
- Werfen
- Passen
- Stoppen
     
- individualtaktische Maßnahmen;
- Spielen mit und ohne Ball, Freilaufen und Anbieten, Verteidigen
- Steilangriff
     
- gruppentaktische Maßnahmen,
- mannschaftstaktische Maßnahmen.
- Angriffsaufbau (Offense)
- Verteidigung (Defense)
- Struktur des mannschaftlichen Zusammenspiels
     
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit den Anforderungen des Badmintonspiels.
Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen        
- die Techniken;
- Grundschläge
     
- die Taktiken.
- Angriff und Abwehr
     
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit dem Lernfeld „Kämpfen” (hier: Judo).
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über        
- soziale Kompetenz;
- Gewährleistung körperlicher Unversehrtheit (auch Hilfestellungen, Assistenz der Lehrerin/ des Lehrers)
- Kooperationsbereitschaft
- Erlebnisbereitschaft / Aggressionskanalisation: Raufen/Balgen
     
- Technik;
- Fallschule
- Stand
- Boden
     
- Taktik.
- Handlungsvarianten
- Handlungsketten
     
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen sind in Praxis und Theorie vertraut mit dem Schwimmen und Tauchen.
Die Absolventinnen und Absolventen        
- schwimmen in den Stilarten Rückkraul, Kraul, Brust, Delphin, Lagen;
       
- beherrschen Starts und Wendetechniken aller Stilarten;
       
- sind vertraut mit den Trainingsmethoden des Schwimmens und haben diese selbst erfahren;
       
- tauchen;
   

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter

Theorie Praxis übergreifend spezifisch

   
- holen Gegenstände (z.B. Tauchringe) aus Wassertiefen bis max. 3,60 m;
- springen einfache Sprünge vom 1-m-, 3-m-Brett und Plattform.

 

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
Theorie
Praxis
übergreifend
spezifisch
Kompertenzbereich 2: Unterrichten
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen kennen Möglichkeiten, durch die Gestaltung von Lernsituationen Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu unterstützen sowie Schülerinnen und Schüler zu motivieren und zu befähigen, Zusammenhänge herzustellen und Gelerntes zu nutzen.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- kennen berufsrelevante (sport-)motorische Lerntheorien und können sie exemplarisch auf Belange des Sportunterrichts beziehen;
- gestalten exemplarisch Lehr- und Lernsituationen im Sportunterricht unter Berücksichtigung der Erkenntnisse (sport-)motorischer Lerntheorien;
- Sport und Bewegung; Fachdidaktik
- schulformbezogene Reflexion der sportpraktischen Erfahrungen
- kennen wissenschaftliche Grundlagen des Trainings der sportmotorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie taktischer Fähigkeiten;
- gestalten exemplarisch Trainingssituationen im Sportunterricht unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Trainingslehre und -wissenschaft;
- Sport und Bewegung; Fachdidaktik
- haben vertiefte Kenntnisse (sport-)motorischer Lerntheorien;
 
- Sport und Bewegung; Fachdidaktik, Fachpraxis
- haben vertiefte Kenntnisse des Trainings der sportmotorischen Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie taktischer Fähigkeiten.
 
- Sport und Bewegung; Fachdidaktik, Fachpraxis
Kompetenzbereich 3: Erziehen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen kennen die sozialen und kulturellen Lebensbedingungen von Schülerinnen und Schülern und nehmen im Rahmen des Sportunterrichts Einfluss auf deren individuelle Entwicklung.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- kennen Theorien der motorischen, sozialen, emotionalen und kognitiven Entwicklung und Sozialisation von Kindern und Jugendlichen;
 
- Sport und Bewegung
- Sport und Leistung
- Sport und Gesundheit
- schulformbezogene Reflexion der sportpraktischen Erfahrungen
- kennen etwaige motorische oder sozialisationsbedingte Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern beim Lernprozess und Möglichkeiten der pädagogischen Hilfen und Präventionsmaßnahmen;
- berücksichtigen Benachteiligungen und realisieren motorische, psychomotorische und pädagogische Hilfen und Präventionsmaßnahmen;
- Sport und Gesellschaft; Sport und Erziehung
- Sport und Gesundheit
- kennen interkulturelle Dimensionen bei der Gestaltung von Sportunterricht;
- beachten die kulturelle und soziale Vielfalt in der jeweiligen Lerngruppe;
- Sport und Gesellschaft; Fachdidaktik
- kennen die Bedeutung einer körper- und bewegungsbezogenen geschlechtsspezifischen Identität.
- beachten die unterschiedlichen Bewegungsbedürfnisse von Jungen und Mädchen.
- Sport und Gesellschaft; Fachdidaktik
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen vermitteln Werte und Normen des Sports.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- verstehen ethische, medizinische und sozialwissenschaftliche Positionen zur Fairness, zum Doping und zur Instrumentalisierung im Sport;
- reflektieren in der Ausbildung entsprechende Positionen;
- Sport und Erziehung; Sport und Bewegung
- Sportmedizin
- Fachpraxis; Fachdidaktik
- schulformbezogene Reflexion der sportpraktischen Erfahrungen
- wissen, wie man im Sportunterricht und Sport rücksichtsvolles, kooperatives und faires Verhalten von Schülerinnen und Schülern fördert.
- analysieren Regel- und Fairnesskonflikte und wenden entwicklungsgerechte Lösungswege an.
- Sport und Erziehung; Sport und Bewegung
- Ethik des Sports
- Fachpraxis; Fachdidaktik
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen kennen und beurteilen die Möglichkeiten der Gesundheitsförderung in Schule und Unterricht.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen      
 
- Risiken und Gefährdungen des Kindes- und Jugendalters sowie Präventions- und Interventionsmöglichkeiten durch Bewegung, Spiel und Sport,
- Zusammenhänge zwischen Sport und Ernährung;
- wenden bewegungs-, spiel- und sportspezifische Präventions- und Interventionsmöglichkeiten an;
- reflektieren die Problematik der Befreiung vom Sportunterricht sowie die Bedingungen der Teilnahme von chronisch kranken Schülerinnen und Schülern am Sportunterricht
- Sport und Gesundheit; Fachpraxis; Fachdidaktik
- Sportmedizin
- schulformbezogene Reflexion der sportpraktischen Erfahrungen
- potenzielle physische und psychosoziale Ressourcen des Kindes- und Jugendalters sowie Ansätze zur Stabilisierung und Aufbau von Schutzfaktoren.
- führen bewegungs-, spiel- und sportspezifische Möglichkeiten und Ansätze zur Stabilisierung und Aufbau von Schutzfaktoren durch.
- Sport und Gesundheit; Fachpraxis; Fachdidaktik
- Sportmedizin
Kompetenzbereich 4: Beurteilen
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über vertiefte Kenntnisse sportwissenschaftlicher und psychomotorischer Diagnostik und Leistungserfassung.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- benennen -und beurteilen Verfahren sportwissenschaftlicher und psychomotorischer Diagnostik;
- erfassen sportmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten (Leistungen):
- Sport und Bewegung; Sport und Gesundheit; Fachpraxis
- schulformbezogene Reflexion der sportpraktischen Erfahrungen
- kennen Verfahren und Prinzipien zur Reflexion von Leistungsergebnissen im Kontext der (eigenen) Unterrichtstätigkeit.
- analysieren Leistungsergebnisse und können diese für die Gestaltung von Lernprozessen nutzbar machen;
- Sport und Erziehung; Sport und Bewegung; Fachdidaktik; Fachpraxis
- demonstrieren sportmotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten, analysieren und korrigieren Fehler, wenden Sicherheits- und Hilfemaßnahmen an und führen sie durch (Unfallverhütung);
- Fachpraxis
- ziehen Konsequenzen für die individuelle Förderung, bezogen auf
  • Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim (sport-)motorischen Lernen,
  • Schülerinnen und Schüler mit herausragenden Leistungen und/oder Begabungen.
- Sport und Bewegung, Sport und Gesundheit, Fachpraxis
Kompetenzbereich 5: Innovieren
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen sind sich der besonderen Anforderungen des Lehrerberufs bewusst.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- kennen die (rechtlichen) Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit.
- können auf der Basis dieser Rahmenbedingungen fachpraktischen Unterricht planen, durchführen und beurteilen;
- Sport und Erziehung
 
- entwickeln die Fähigkeit zur konstruktiven Selbstreflexion ihrer eigenen motorischen und kognitiven Entwicklung im Sport.
- Sport und Erziehung; Sport und Gesellschaft
 
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verstehen ihre Ausbildung und ihren zukünftigen Beruf als ständige Lernaufgabe.
Die Absolventinnen und Absolventen
- kennen außerschulische Institutionen des Sports und entsprechende Sportangebote,
- kennen kinder- und jugendspezifische Szenen von Bewegung, Sport und Spiel,
- kennen Wettkampf- und Veranstaltungsformen für den unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Schulsport.
- prüfen Neuerungen in Bewegung und Sport auf ihre Relevanz für die Fachpraxis;
- können schulsportliche Wettkämpfe und Veranstaltungen ausrichten.
- Sport und Gesellschaft; Sport und Erziehung
 

Technik

Standards
Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Kompertenzbereich 1: Technik einordnen und bewerten
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen bewerten technische Entwicklungen und Systeme nach begründeten Kriterien und reflektiert auf der Grundlage von Kenntnissen über das Verhältnis zwischen Mensch, Natur und Technik.
Die Absolventinnen und Absolventen    
- ordnen Technik nach technologischen Kriterien ein,
- beschreiben Grundprinzipien energie-, stoff- und informationsverarbeitender Systeme,
- analysieren und beurteilen Produktionsprozesse aus technischer, ökonomischer und ökologischer Sicht,
- bewerten wissenschaftlich-technische Entwicklungen von einem ethisch begründeten Standpunkt aus.
- Produktionsprozess als Transformationsprozess
- technische Handlungen
- technische Methoden
- technische Kommunikation
- wechselseitige Abhängigkeit von Mensch, Natur, Gesellschaft und Technik
- Analyse, begründete Bewertung und Dokumentation technischer Systeme oder Prozesse
- Grundbegriffe der Philosophie, der Ethik und der Handlungstheorie in Bezug auf die wissenschaftlich-technische Entwicklung
Kompetenzbereich 2: Kenntnisse und Fähigkeiten des technischen Handelns
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen besitzen Kenntnisse und Fertigkeiten im technischen Handeln.
Die Absolventinnen und Absolventen    
- entwickeln Produkte, stellen sie her und nehmen sie in Betrieb,
- setzen Werkstoffe sachgerecht ein und bearbeiten sie,
- benutzen Werkzeuge und Maschinen fach- und sachgerecht unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften.
- technische Produkte aus verschiedenen Materialien: Planung mit unterschiedlichen Technologien, Herstellung, Inbetriebnahme und Wartung
- Grundlagen der Elektrotechnik/Elektronik:
  • elektronische Bauteile (Sensoren, Dioden, Transistoren)
  • Aufbau und Funktion elektronischer Schaltungen (Sensorschaltungen mit Transistoren, PC-Interface, Ampelsteuerung)
- Grundlagen der Metall- und Kunststoffbearbeitung
- Grundlagen der Holzbearbeitung:
  • Erwerb des Maschinenscheins Holz
- Einsatz des Werkstoffes Holz, auch in Verbindung mit Metallen und Kunststoffen zur Lösung technischer Aufgaben
 
Kompetenzbereich 3: Technik gestalten und anwenden
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen kennen stoff-, energie- sowie informationsverarbeitende Systeme, planen, realisieren, verwenden und bewerten ausgewählte Prozesse und Systeme.
Die Absolventinnen und Absolventen    
- wählen Herstellungsverfahren für eine Aufgabe begründet aus und wenden sie unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften an,
- beschreiben die Energieversorgung in der Gesellschaft von der Primärenergie bis zur Nutzenergie und bewerten sie nach definierten Kriterien,
- analysieren und vergleichen unterschiedliche Energiesysteme unter Berücksichtigung regenerativer Energien,
- analysieren, bewerten und präsentieren ausgewählte Beispiele der Informationstechnik und der Automatisierungstechnik.
- Fertigungsverfahren
- Maschinen, Werkzeuge
- Entwicklung und Einsatz von Vorrichtungen für den Herstellungsprozess technischer Produkte
- Arbeitsplanung und technische Kommunikation
  • Technisches Zeichnen (CAD-Programm)
- Energieversorgung in der Industriegesellschaft
- Nutzung regenerativer Energieträger
  • Windkraftanlagen, Photovoltaik (Solarladegerät, -mobil)
- Prinzipien der analogen und digitalen Informationsverarbeitung
- Aufbau, Funktion und Anwendung ausgewählter informationsverarbeitender Systeme
- Aufbau und Arbeitsweise eines Computers, Hard- und Software (Eingabe, Verarbeitung, Ausgabe)
- Steuerung von Schrittmotoren in Roboterarmen
  • Modell einer Schrittmotorsteuerung
- Digitaltechnik: logische Schaltungen
- Gatter, Speicher, Zähler, Taktgeber
- Sensoren, Aktoren

Textiles Gestalten

Standards
Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
übergreifend
Grundschule / Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Kompertenzbereich 1: Fachwissen
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen wenden die grundlegenden Begriffe und Methoden textilwissenschaftlichen Arbeitens an und reflektieren ihren Stellenwert insbesondere in kulturhistorischer Perspektive. Sie arbeiten sich in neue Entwicklungen im Bereich textiler Kultur ein und vermitteln Gebrauchsweisen und Bedeutungen von textilen Objekten in verschiedenen kulturellen Kontexten unter Berücksichtigung kulturtheoretischer Ansätze.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- kennen Struktur und Systematik textiler Begriffe, Techniken und Methoden,
- verfügen über Methoden und Ergebnisse der kulturwissenschaftlichen Textil- und Kleidungsforschung,
- berücksichtigen gegenwärtige Dimensionen von Textilien und Kleidung,
- beherrschen Methoden der Objektanalyse und -interpretation,
- kennen Kulturtheorien und wenden diese bei der Analyse von Textilien an.
- Material, Verarbeitung, Gebrauchsweisen
- europäische und außereuropäische Textilien/Kleidung
- kommunikative Funktion und Wirkung
 
- historische Entwicklung
- Körpermodifikationen
- interdisziplinäre Bezüge zur Kunstgeschichte
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen analysieren Produktion, Konsumtion und Ökologie von Textilien und Kleidung und setzen sie zueinander in Beziehung. Sie analysieren und rekonstruieren textiltechnische Prozesse. Sie eignen sich auf der Basis von Kenntnissen über textile Fertigungstechniken weitere textile Techniken selbständig an.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- beherrschen naturwissenschaftliche und wirtschaftsgeografische Voraussetzungen für Anbau und Gewinnung textiler Rohstoffe,
- kennen die ökologischen Bedingungen textiler Rohstoffgewinnung,
- analysieren volkswirtschaftliche Zusammenhänge unter der Perspektive globaler und lokaler ökonomischer Wandlungsprozesse,
- beherrschen ausgewählte textile Techniken und kennen Quellen und Methoden zur selbständigen Aneignung derselben.
- Voraussetzungen für Anbau und Gewinnung textiler Rohstoffe
- natürliche textile Rohstoffe
- Kunstfaserprodukte
- Massenproduktion
- Entsorgungsproblematik
- Verbraucherinformation/ -beeinflussung/ -verhalten
- ausgewählte Bereiche der Textilökologie
- ausgewählte Kapitel der Textilproduktion unter Einbeziehung neuer Technologien
- einfache textile Techniken u.a. zu den Bereichen „Herstellen, Verarbeiten, Verbinden, Gestalten” unter Berücksichtigung der Materialien und der Werkzeuge
- Textilökologie im Überblick
- Textilproduktion im Überblick
- Materialkunde (grundlegende Kenntnisse von Materialeigenschaften)
- Farb- und Formenlehre
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben Präsentationsweisen und ästhetische Erscheinungsformen textiler Kultur. Sie entwickeln und begründen Projekte zu textilen Themen unter Berücksichtigung ästhetischer, gestalterischer und/oder technologischer Aspekte und führen diese durch. Sie erkennen und vermitteln die spezifischen Zeichenfunktionen von Kleidung.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- kennen aktuelle und historische Aspekte der gestalterischen Dimension von Textilien und Kleidung,
- erfassen die gestalterische und technische Dimension eines textilen Themas;
- exemplarische Betrachtung und Reflexion technischer und ästhetischer Gestaltungsmittel von Objekten
   
- präsentieren Projekte zu textilen Themen in angemessener sprachlicher, schriftlicher und visueller Form;
- adressatenbezogene Präsentationsformen
   
- planen eine textiltechnische Aufgabe und führen sie durch;
- praktisch-gestalterische Aufgaben
  • verschiedene Lösungswege unter Einbeziehung experimenteller und theoretischer Auseinandersetzung
- Design und Realisation
  • kreativer Umgang mit Materialien
  • visuelle Medien
 
- umfassende Analyse praktisch-gestalterischer Aufgaben unter Einbeziehung technischer und ästhetischer Umsetzungsprozesse
- verfügen über grundlegende Kenntnisse der Zeichentheorie und wenden diese auf Kleidung und Textilien an.
- Wahrnehmungsweisen: z.B. Signalfunktion, Gruppenzugehörigkeit
   
Kompetenzbereich 2: Fachdidaktik
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen sind fähig, den bildenden Gehalt textiler Inhalte und Methoden unter Berücksichtigung der historischen Genese des Textilunterrichts zu reflektieren.
Die Absolventinnen und Absolventen kennen      
- verfügen über Kenntnisse
  • von Querschnittsaufgaben und deren Anwendung,
  • der im Fach gängigen Konzepte (Ästhetische Bildung, Lebenswelt, Kulturdifferenz, Interkulturelles Lernen; soziale, geschlechtliche und kulturelle Unterschiede),
- ermöglichen den Schülerinnen und Schülern eine kritische Position gegen vorgegebene ästhetische Normen,
- vermitteln vielfältige gestalterische Zugänge zu Themen wie Mode und Gestaltung.
- Mode und Gestaltung als Bildungsgehalt
- ausgewählte Konzepte des Fachs
- Konzepte des Fachs mit ihrem historischen Hintergrund
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen erkennen Schnittstellen zu anderen Disziplinen und bringen fächerverbindende Sichtweisen in die Planung ein. Sie verstehen Textiles Gestalten als wichtigen Bestandteil materieller Kulturen.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- berücksichtigen fächerübergreifende Aspekte,
- beziehen außerschulische Lernorte und Partner bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung ein.
- Textiles Gestalten im Kontext mit anderen Fächern
   

Werte und Normen

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
 
übergreifend
(Grundschule/) Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Gymnasium
Berufsbildende Schule
Kompetenzbereich 1: Fachwissenschaftliche Grundlagen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können unter Rückgriff auf ihr Wissen die wesentlichen historischen Stationen und systematischen Themenkomplexe der Philosophie von der Antike bis zur Gegenwart sowie die Problemstellungen der Religionswissenschaft beschreiben.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- grundlegende Positionen der Theoretischen Philosophie;
- Überblick über die Teildisziplinen: Metaphysik, Logik, Erkenntnistheorie und Wissenschaftstheorie, Frage ihrer Notwendigkeit
 
- zentrale Theorien und Argumente aus diesen Teildisziplinen
- Vertiefung einiger zentraler Theorien
- Vertiefung einiger zentraler Theorien
- zentrale Positionen aus der Geschichte der Philosophie (von der Vorsokratik bis zur Gegenwartsphilosophie);
- philosophische Fragen aus der Geschichte der Philosophie heraus
- Überblick über die wesentlichen Stationen der Geschichte der Philosophie
- Verständnis der Positionen von zumindest einem prominenten Philosophen der Antike, der frühen Neuzeit, von Kant, des 19. und des 20. Jahrhunderts
- Verständnis der Positionen von zumindest einem prominenten Philosophen der Antike, der frühen Neuzeit, von Kant, des 19. und des 20. Jahrhunderts
- Verständnis der Positionen von zumindest einem prominenten Philosophen der Antike, der frühen Neuzeit, von Kant, des 19. und des 20. Jahrhunderts
- die grundlegenden Vorstellungen von Judentum, Christentum, Islam sowie Buddhismus oder Hinduismus.
- Vorstellungen von Leben und Tod, Menschen-, Welt- und Gottesbilder in den Religionen
- Einmaligkeit des Lebens und Wiedergeburt im Vergleich
- Einmaligkeit des Lebens und Wiedergeburt sowie die sich daraus ergebenden Folgen für das Verständnis von Leben und Tod
 
- Einmaligkeit des Lebens und Wiedergeburt im Vergleich
- der Einzelne und die Gemeinschaft im Judentum, Christentum und Islam
 
- Menschen- und Gottesbilder in Judentum, Christentum und Islam
- Theologie und Anthropologie in Judentum, Christentum und Islam
- Menschen-, Welt- und Gottesbilder im Vergleich zwischen westlichen Religionen (Judentum, Christentum, Islam) und östlichen Religionen (Hinduismus oder Buddhismus)
 
Kompetenzbereich 2: Hermeneutik
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen erfassen die Begründungen für Werte und Normen in Geschichte und Gegenwart. Sie begreifen die Deutungszusammenhänge von religiösen/ philosophischen Konzeptionen und Systemen und berücksichtigen dabei deren Voraussetzungen.
Die Absolventinnen und Absolventen beschreiben und erläutern          
- die Theorien zum Verhältnis von Religion und Gesellschaft;
- Religionssoziologie in Theorie und empirischer Forschung
- Werte und Normen des Zusammenlebens in Christentum und Islam
- eine religionssoziolo- gische Theorie und eine religionssoziologische empirische Studie zu unserer Gesellschaft
- zwei religionssoziolo- gische Theorien und zwei religionssoziologische empirische Studien zu unserer Gesellschaft
- eine religionssoziolo- gische Theorie und zwei religionssoziologische empirische Studien zu unserer Gesellschaft
- die Theorien zum Verhältnis von Religion und Individuum;
- Religionspsychologie in Theorie und empirischer Forschung
- christliche und islamische Wertvorstellungen für das Leben des Einzelnen
- Grund- und Menschenrechte
- eine religionspsycholo- gische Theorie und eine religionspsychologische empirische Studie zur Bedeutung von Religion(en) für das Verhalten des Einzelnen
- zwei religionspsycholo- gische Theorien und zwei religionspsychologische empirische Studien zur Prägung des Verhaltens des Einzelnen und der Familie durch Religion(en)
- eine religionspsycholo- gische Theorie und zwei religionspsychologische empirische Studien zur Prägung des Verhaltens des Einzelnen und der Familie durch Religion(en)
- die Probleme, die die Begründung für Werte und Normen aufwirft und deren Erörterung in Religionen und Religionskritik sowie in Metaphysik und Metaphysikkritik.
- Religionen und Religionenkritik bezogen auf Wertvorstellungen und Normen
- Zehn Gebote und deren Verbindlichkeit in unserer Gesellschaft
- göttliche Gebote in Christentum und Islam im Verhältnis zum Wertepluralismus
- Theonomie und Autonomie bei Begründungen von Werten und Normen
- Zehn Gebote und deutsche Gesetzgebung
Kompetenzbereich 3: Philologisch-historische Kompetenzen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen können kritisch mit historischen Quellen umgehen.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- beherrschen das philologische Instrumentarium, mittels dessen philosophische und religiöse Texte aufgeschlossen werden können,
- erproben an ausgewählten Texten des Christentums und des Islams oder einer anderen Religion Methoden der Schriftauslegung,
- erläutern die Vorzüge einer historisch-kritischen Ausgabe am Beispiel eines philosophischen Klassikers.
- Interpretation philosophischer und religiöser Texte aus unterschiedlichen Epochen und Traditionen
- Ausdrucksformen und Textgattungen
- Deutung von Texten aus den Religionen
- religionswissenschaftliche Fachsprache
       
Kompetenzbereich 4: Reflexions- und Argumentationskompetenzen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen Grundbegriffe der Logik und Grundregeln logischer Argumentationsformen, und sie können die Begründungen für ethische Konzepte sowie deren Voraussetzungen und Unterschiede reflektieren.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- argumentieren mithilfe logischer Grundbegriffe und -regeln;
- Logik
       
- greifen beim Argumentieren auf gewichtige Ethikkonzeptionen zurück.
- Ethikkonzepte aus dem Bereich zweier unterschiedlicher Religion(en) (Ewig Gültiges/Zeitlich Wandelbares)
- zumindest ein Beispiel aus dem Bereich des Christentums oder des Islam
- jeweils ein Beispiel aus dem Bereich des Christentums und des Islam
- religiös begründete Wertvorstellungen und Nonnen im Wandel der Zeiten an ausgewählten Beispielen aus unterschiedlichen Religionen
- jeweils ein Beispiel aus dem Bereich des Christentums und des Islam
- Kantsche Ethik und Utilitarismus
- moralische Prinzipien aus einer als überzeitlich vorgestellten Vernunft
- Allgemeingültigkeit moralischer Prinzipien im historischen Kontext
- Grundlinien
- Grundlinien
- Vertiefung
- Vertiefung
Kompetenzbereich 5: Transformationskompetenzen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen wissen um die Einbettung ethischen Argumentierens in umfassendere Theoriekonzepte und um die Konsequenzen von ethischer Reflexion für das Handeln.
Die Absolventinnen und Absolventen          
- verfügen über grundlegende Kenntnisse der praktischen Philosophie und angewandten Ethik und können daraus die Konsequenzen für die politische Philosophie, die Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie ziehen,
- begreifen den Zusammenhang von Religion und Werten und Normen,
- wissen um
  • das Verhältnis von Moral und Recht,
  • die Bereiche der angewandten Ethik,
  • Theorie und Praxis der Menschenrechte.
- politische Philosophie, Rechts-, Staats- und Sozialphilosophie
- angewandte Ethik (ausgewählte Beispiele auch zu aktuellen Bezügen)
- Theorie und Praxis der Menschenrechte
 
- ausgewählte Beispiele auch zu aktuellen Bezügen
- Vertiefung
- Vertiefung
Kompetenzbereich 6: Fachdidaktische Kompetenzen
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein fachdidaktisches Grundwissen im Hinblick auf das Philosophieren mit Kindern und Jugendlichen, verstehen die spezifischen philosophischen Fragen von Kindern und Jugendlichen und können diese wie alle anderen thematischen Fragen des Unterrichts altersangemessen beantworten.

Wirtschaft

Standards
Auf die Standards bezogene Inhalte für die Lehrämter
übergreifend
Hauptschule / Sonderpädagogik
Realschule
Kompertenzbereich 1: Gesamt- und einzelwirtschaftliche Strukturen und Sachverhalte
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein strukturiertes Fachwissen und reflektieren wesentliche einzel- und gesamtwirtschaftliche Fragestellungen adressatenbezogen.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- begründen die Notwendigkeit wirtschaftlichen Handelns;
- Wirtschaftskreislauf
- Grundsätze volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung
- ökonomisches Prinzip
   
- erklären die Preisbildung am Markt;
- Angebot
- Nachfrage
- Wettbewerb
- Marktformen
   
- beschreiben Ziele der Wirtschaftspolitik und sich daraus ergebende Zielkonflikte;
- Stabilität des Preisniveaus
- Inflation/Deflation
- hoher Grad an Beschäftigung und Arbeitslosigkeit
- außenwirtschaftliches Gleichgewicht
- gerechte Einkommensverteilung
- Umweltschutz
- angemessenes Wirtschaftswachstum
 
- Vertiefung
- beschreiben die Stellung Deutschlands im europäischen Wirtschaftsraum;
- europäischer Binnenmarkt
- Europäische Währungsunion
 
- Wirtschaftsgeschichte, Schwerpunkt: Deutschland
- erläutern die Wirtschaftsformen;
- reine Marktwirtschaft
- zentral verwaltete Wirtschaft
- Soziale Marktwirtschaft
   
- zeigen maßgebliche Indikatoren, Ursachen und Wirkungen der Globalisierung auf.
- wesentliche Elemente einer Weltwirtschaftsordnung
- Globalisierungsprozesse
   
Kompetenzbereich 2: Betriebswirtschaftliche Strukturen und Sachverhalte
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über ein strukturiertes Fachwissen und reflektieren wesentliche betriebswirtschaftliche Fragestellungen adressatenbezogen.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- verfügen über betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse.
- Unternehmensgründung
- Aufbau von Betrieben
- Betriebsführung
- Begriffe und System des betrieblichen Rechnungswesens
   
Kompetenzbereich 3: Berufsrelevante und arbeitsmarktbezogene Strukturen und Sachverhalte
Kompetenz: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit berufsrelevanten und arbeitsmarktbezogenen Problemstellungen auseinander.
Die Absolventinnen und Absolventen      
- nutzen berufs- und arbeitsmarkttheoretische Erklärungsansätze als Grundlage der Berufsorientierung,
- analysieren den Wertewandel als einen Faktor des Strukturwandels und die damit verbundenen Auswirkungen auf Arbeit und Qualifikation;
- duales Ausbildungssystem und schulisches Berufsbildungssystem
- Berufswahltheorien als Grundlage der schulischen Berufsorientierung
- Übergang aus dem Bildungssystem in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem
- hauptschulspezifische Problemlagen bei Berufswahlentscheidungen
- Möglichkeiten des weiterführenden Schulbesuchs nach dem Hauptschulabschluss
- realschulspezifische Problemlagen bei Berufswahlentscheidungen
- Möglichkeiten des weiterführenden Schulbesuchs nach dem Realschulabschluss
- erfassen arbeitsrechtliche und arbeitswissenschaftliche Grundlagen in ihrer Bedeutung für die Gestaltung von Arbeitsbeziehungen;
- Grundlagen des Arbeits- und Berufsbildungsrechts
- Arbeitsmarkttheorien und Arbeitsmarktpolitik
   
- schätzen die Bedeutung der Tarifpolitik für Arbeit und Arbeitsmarkt ein.
- Grundlagen der Tarifpolitik
   

Wirtschaftswissenschaften

Standards Auf die Standards bezogene Inhalte
Lehramt Berufsbildende Schule
Kompetenz 1: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen das Grundwissen sowohl für die Aufstellung von Jahresabschlüssen einzelner Unternehmen und Konzerne als auch für die Ausgestaltung des internen Rechnungswesens und sie erlangen Handlungs- und Problemlösungskompetenz im externen und internen Rechnungswesen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- wissen, wie die Erfassung, Bewertung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden (Inventar, Bilanz, Anhang) nach handelsrechtlichen Grundsätzen erfolgt,
- kennen die periodische Rechnungslegung (Erfolgsrechnung) unter besonderer Berücksichtigung der Erfassungstechnik in Handels- und Industrieunternehmen,
- wenden Verfahren zur Erfassung, Verteilung, Analyse und Zurechnung der Kosten an.
- Rechnungswesen als zentrales Steuerungselement
- Buchführung und Jahresabschluss
- Periodenerfolgsrechnung
- handels- und steuerrechtliche Bilanzierung
- Kosten- und Leistungsrechnung
Kompetenz 2: Die Absolventinnen und Absolventen verwenden wirtschaftsmathematische Verfahren.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen die unterrichtsrelevanten Verfahren der Wirtschaftsmathematik,
- lösen fachbezogene Problemstellungen mithilfe wirtschaftsmathematischer Verfahren
- Finanzmathematik (Zinseszinsrechnung, Zeitrenten und Rentenrechnung, Tilgungsrechnung)
- Funktionen einer Variablen
- Differential- und Integralrechnung für Funktionen einer Variablen
- Anwendungen (Kosten- und Haushaltstheorie, Extremwertprobleme)
- Grundlagen der Linearen Algebra und Anwendungen auf Produktionsprobleme
- Funktionen von zwei und mehreren Variablen, ökonomische Anwendungen
Kompetenz 3: Die Absolventinnen und Absolventen haben die Fähigkeit zur adäquaten Auswahl und Anwendung grundlegender statistischer Methoden.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen die Grundlagen der Wahrscheinlichkeitstheorie und -verteilungen,
- wenden deskriptive und induktive statistische Methoden für eindimensionale statistische Verteilungen an.
- deskriptive und induktive statistische Methoden für eindimensionale statistische Verteilungen
- beschreibende Statistik
- Stochastik
Kompetenz 4: Die Absolventinnen und Absolventen setzen sich mit rechtlichen Problemstellungen auseinander.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- bearbeiten rechtliche Fallkonstruktionen gutachterlich und ergebnisorientiert,
- erkennen Lösungsansätze, haftungsrechtliche Risiken sowie welche entsprechenden rechtlichen Schritte einzuleiten sind,
- beschreiben grundlegende rechtliche Entscheidungskriterien der unternehmerischen Existenzgründung.
- Einführung in das Sonderrecht der Kaufleute
- Einführung in das Gesellschaftsrecht
- Grundlagen des EU-Wirtschaftsrechts
- Grundzüge des Arbeitsrechts
- Bürgerliches Recht
Kompetenz 5: Die Absolventinnen und Absolventen lösen Probleme rechnergestützt.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- schätzen Funktionsweise, Potenziale und Grenzen des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik in der Wirtschaft in Grundzügen ein,
- setzen verschiedene Software zur Lösung betrieblicher Alltagsprobleme ein.
- Anwenderprogramme
- computergestützte Präsentation und Kommunikation
Kompetenz 6: Die Absolventinnen und Absolventen kennen grundlegende betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und Entwicklungen sowie die Ausgestaltung des betrieblichen Rechnungswesens als Informations- und Führungsinstrument.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- erfassen grundlegende ökonomische, soziale und ökologische Zusammenhänge des Systems „Unternehmen”,
- beschreiben betriebliche Funktionen und Prozesse,
- erfassen Zweck und Zielsetzungen von Unternehmen sowie die Interessen der unterschiedlichen Anspruchsgruppen,
- beurteilen betriebswirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen der unternehmerischen Existenzgründung.
- Einzelunternehmen als komplexes ökonomisches und soziales System
- betriebliche Funktionen und deren Zusammenhänge
- Steuerung betrieblicher Leistungsprozesse und deren Erfassung und Kontrolle durch das betriebliche Rechnungswesen
- ökologische Aspekte in den betrieblichen Kernprozessen
- Entrepreneurship
Kompetenz 7: Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Strategien und Instrumente des Marketings im Sinne einer marktorientierten Unternehmensführung.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Marketinginstrumente und können diese situationsgerecht einsetzen.
- Grundlagen des Marketings im Sinne der marktorientierten Unternehmensführung
- Konzepte, Strategien und Instrumente des Marketings
mmmmmmmm
Kompetenz 8: Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Entscheidungsprobleme des Produktionsbereichs zu lösen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen Planungs-, Steuerungs- und Kontrollinstrumente betrieblicher Leistungs- und Beschaffungsprozesse,
- prüfen Konzepte der Lagerhaltung und Logistik auf Effektivität,
- reflektieren ökologische Aspekte bei produktionswirtschaftlichen Entscheidungen.
- Produktion als Kernprozess in Abhängigkeit vom Absatz- und Beschaffungsmarkt
- Produktionsfaktorsystem
- Produktionsplanung und -steuerung
- Qualitätsmanagement (TQM) und Produktionscontrolling
- Prozessoptimierung und Produktionsprogrammoptimierung
- Fertigungs- und Leistungserstellungsverfahren
- Materialwirtschaft
- physische Distribution und Logistikmanagement
- Abfallvermeidung, Gesundheitsschutz und Wiederverwertbarkeit
Kompetenz 9: Die Absolventinnen und Absolventen beherrschen theoretische und konzeptionelle Grundlagen der Organisation und Unternehmensführung.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beherrschen Ziele, Methoden und Instrumente verschiedener Managementkonzepte,
- sind über Erscheinungsformen der Organisationsentwicklung informiert.
- Grunddimensionen der Organisationsgestaltung
- Aufbau- und der Prozessorganisation
- Methoden und Instrumente des strategischen Managements
Kompetenz 10: Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit der Bearbeitung personalwirtschaftlicher Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen die Handlungsfelder des Human Ressource Management,
- wissen, wie Instrumente des Personalcontrollings situationsgerecht eingesetzt werden können,
- schätzen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein,
- beschreiben wirtschaftliche, rechtliche und soziale Aspekte der Personalfreisetzung.
- Personalbedarfsplanung und –beschaffung
- Arbeitsgestaltung und Arbeitszeitmanagement
- Personalführung, -beurteilung und –entwicklung
- Entgeltgestaltung
- Personalfreisetzung
- Motivations- und Anreizsysteme
- Mitwirkung und Mitbestimmung
Kompetenz 11: Die Absolventinnen und Absolventen kennen Investitions- und Finanzprozesse sowie deren Anwendung auf verschiedene Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- kennen verschiedene Investitions- und Finanzierungsanlässe,
- wenden Verfahren der Investitionsrechnung an,
- unterscheiden zwischen Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung,
- sind über die wesentlichen Finanzierungsarten informiert,
beschreiben die Besicherungsmöglichkeiten von Krediten.
- Investitions- und Finanzierungsanlässe
- Kapitalbedarfs- und Liquiditätsplanung
- Investitionsrechnung
- Finanzierungsarten
- Kreditsicherung
Kompetenz 12: Die Absolventinnen und Absolventen haben ein vertieftes Verständnis der Bilanzierung, des Rechnungswesens und des Controllings.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- verfügen über ein vertieftes Verständnis für die Zusammenhänge im internen und externen Rechnungswesen,
- beherrschen die wesentlichen Grundlagen des Finanzcontrollings,
- beurteilen die Bedeutung des Controllings als Steuerungsinstrument im Rahmen der Gesamtbetriebsführung
- beurteilen die wirtschaftliche Lage von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften (materielle Grundlagen und Kennzahlenanalysen),
- sind in Grundzügen über betriebliches Umweltcontrolling informiert.
- externes Rechnungswesen (Bilanzierung)
- Kosten- und Leistungsrechnung
- Controlling im Rahmen der Gesamtführung
- Funktionen eines betrieblichen Umwelt-Controllingsystems
Kompetenz 13: Die Absolventinnen und Absolventen sind vertraut mit volkswirtschaftlichen Problemstellungen.
Die Absolventinnen und Absolventen  
- beschreiben die Denk- und Arbeitsweise volkswirtschaftlicher Modellbildung,
- unterscheiden makro- und mikroökonomische Fragestellungen,
- analysieren die Entwicklung gesamtwirtschaftlicher Größen,
- analysieren das Verhalten einzelner Wirtschaftssubjekte,
- untersuchen und beurteilen wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen unter den Bedingungen globaler Märkte.
- Grundlagen der Volkswirtschaftslehre
- Mensch und Betrieb im gesamtwirtschaftlichen Umfeld
- Preisbildung auf verschiedenen Märkten
- Wirtschaftskreisläufe
- idealtypische Wirtschaftsordnungen, Abweichungen zwischen Modell und Realität
- Grundlagen wirtschaftspolitischer Konzepte zur Beeinflussung der Konjunktur
- grundlegende geldtheoretische Begriffe und Zusammenhänge
- Funktionsweise des Europäischen Systems der Zentralbanken
- Grundlagen der Außenwirtschaft
- Wirtschaftspolitik, Globalisierung

Anlage 4
(zu § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 5, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 8)

Sprachanforderungen

  1. Lehramt an Grundschulen
    a) Deutsch:
    eine Fremdsprache
    b) Englisch:
    eine weitere Fremdsprache
    c) Katholische Religion:
    fachbezogene Grundkenntnisse in Latein
  2. Lehramt an Haupt- und Realschulen
    a) Deutsch:
    eine Fremdsprache
    b) Katholische Religion:
    fachbezogene Kenntnisse in Latein
    c) Englisch, Französisch, Niederländisch:
    eine weitere Fremdsprache
  3. Lehramt an Gymnasien
    a) Griechisch, Latein:
    Graecum, Latinum und eine neuere Fremdsprache
    b) Deutsch:
    zwei Fremdsprachen
    c) Evangelische Religion:
    Graecum oder fachbezogene Kenntnisse in Griechisch oder Hebraicum oder fachbezogene Kenntnisse in Hebräisch und
    Kleines Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein
    d) Geschichte:
    Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein und
    eine neuere Fremdsprache
    e) Chinesisch, Englisch, Französisch, Niederländisch, Russisch, Spanisch:
    eine weitere Fremdsprache
    f) Katholische Religion:
    Graecum oder fachbezogene Kenntnisse in Griechisch,
    Hebraicum oder fachbezogene Kenntnisse in Hebräisch und
    Kleines Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein
    g) Philosophie:
    fachbezogene Kenntnisse von Sprachen
  4. Lehramt für Sonderpädagogik
    a) Deutsch:
    eine Fremdsprache
    b) Englisch:
    eine weitere Fremdsprache
  5. Lehramt an berufsbildenden Schulen
    a) Geschichte:
    Latinum oder fachbezogene Kenntnisse in Latein
    b) Katholische Religion:
    fachbezogene Grundkenntnisse in Latein

Der Nachweis ist zu führen durch

  1. Abiturzeugnis,
  2. Zeugnis des Erweiterten Sekundarabschlusses I nach vierjährigem Unterricht in der jeweiligen Sprache (mindestens ausreichend),
  3. Abschlusszertifikat einer Volkshochschule (C 2),
  4. erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Hochschule, die mindestens Kenntnisse wie unter Nummer 2 vermittelt,
  5. Zeugnisse über die mindestens zweijährige Teilnahme an dem in der jeweiligen Sprache geführten Unterricht einer ausländischen Schule,
  6. weitere Zeugnisse, die Kenntnisse belegen, die dem unter Nummer 2 genannten Niveau entsprechen.

Fachbezogene Grundkenntnisse und fachbezogene Kenntnisse in Griechisch, Hebräisch oder Latein werden nachgewiesen durch die erfolgreiche Teilnahme an dazu angebotenen Lehrveranstaltungen der Hochschule, durch einen Nachweis nach den Nummern 1 bis 6 oder durch den Nachweis des Graecums, des Hebraicums, des Kleinen Latinums, des Latinums oder des Großen Latinums. Sie sind spätestens zum Ende des Masterstudiums nachzuweisen."


Anlage 5
(zu § 6 Abs. 7)

Vorgaben zum Nachweis berufspraktischer Tätigkeit

Ziel des Unterrichts an berufsbildendenden Schulen ist die Entwicklung beruflicher Handlungskompetenz bei Schülerinnen und Schülern.

Lehrerinnen und Lehrer an berufsbildenden Schulen müssen deshalb Lehr-Lernprozesse an der betrieblichen Ausbildungssituation der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dazu sind der jeweiligen Fachrichtung entsprechende berufspraktische Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten auf der Ebene beruflicher Grundbildung nachzuweisen und zu dokumentieren.

  1. Technische und gewerbliche Fachrichtungen

    Tätigkeit in den Ausbildungsbereichen

    a) Bautechnik
    - Hochbau
    - Ausbau
    - Tiefbau
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich Hochbau abgeleistet werden.
    b) Holztechnik
    - Tischlerin/Tischler
    - Holzmechanikerin/Holzmechaniker
    - Zimmerin/Zimmerer
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich der Tischlerin/des Tischlers abgeleistet werden.
    c) Farbtechnik und Raumgestaltung
    - Malerin und Lackiererin/Maler und Lackierer
    - Fahrzeuglackiererin/Fahrzeuglackierer
    - Raumausstatterin/Raumausstatter
    - Gestalterin für visuelles Marketing/Gestalter für visuelles Marketing
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich der Malerin und Lackiererin/des Malers und Lackierers abgeleistet werden.
    d) Elektrotechnik
    - Haus- und Gerätetechnik
    - Anlagen und Betriebstechnik
    - Kommunikationstechnik
    - Informationstechnik
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich der Haus- und Gerätetechnik abgeleistet werden. Insgesamt müssen drei Ausbildungsbereiche absolviert werden.
    e) Metalltechnik
    - Metall- und Kunststoffverarbeitung
    - Montage und Wartung von technischen Systemen
    - Fertigung von Baugruppen
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich der Metall- und Kunststoffverarbeitung abgeleistet werden.
    f) Fahrzeugtechnik
    - Montage und Wartung technischer Systeme
    g) Ernährung
    - Gastronomie
    - Bäckerei oder Konditorei
    - Fleischerei
    Das Praktikum in den Ausbildungsbereichen umfasst jeweils die Produktion und den Verkauf/Service. Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich Gastronomie abgeleistet werden.
  2. Fachrichtungen für personenbezogene Dienstleistungen

    Tätigkeit in den Ausbildungsbereichen nach den Buchstaben a und b

    a) Ökotrophologie (Hauswirtschaft)
    - Versorgung und Betreuung hauswirtschaftlicher Betriebe und Einrichtungen
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich Versorgung abgeleistet werden.
    b) Körperpflege (Kosmetologie)
    - Friseurin/Friseur
    - Kosmetikerin/Kosmetiker
    - Herstellung von Haut-, Nagel- und Haarpflegepräparaten
    - Herstellung von Präparaten der dekorativen Kosmetik
    Mindestens die Hälfte der Praktikumszeit muss im Ausbildungsbereich Friseurin/Friseur abgeleistet werden.
    c) Pflege
    aa) Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in einem der folgenden Berufe nachzuweisen:
    - Altenpflegerin/Altenpfleger
    - Ergotherapeutin/Ergotherapeut
    - Hebamme/Entbindungspflegerin/Entbindungspfleger
    - Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
    - Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger
    - Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
    - Logopädin/Logopäde
    - Podologin/Podologe
    - Technische Assistentin in der Medizin/Technischer Assistent in der Medizin
    - Orthoptistin/Orthoptist
    - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer Assistent
    - Physiotherapeutin/Physiotherapeut
    - Diätassistentin/Diätassistent
    - Masseurin und Medizinische Bademeisterin/Masseur und Medizinischer Bademeister
    bb) Das Kultusministerium kann weitere Ausbildungsberufe zulassen. Gleichwertige berufspraktische Tätigkeiten können in gesondert gelagerten Einzelfällen von der für Lehramtsprüfungen zuständigen Landesbehörde anerkannt werden.
    d) Sozialpädagogik
    aa) Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist in einem der folgenden Berufe nachzuweisen:
    - Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Sozialpädagogik
    - Erzieherin/Erzieher
    - Heilpädagogin/Heilpädagoge
    - Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
    - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
    bb) Das Kultusministerium kann weitere Ausbildungsberufe zulassen. Gleichwertige berufspraktische Tätigkeiten können in gesondert gelagerten Einzelfällen von der für Lehramtsprüfungen zuständigen Landesbehörde anerkannt werden.
  3. Kaufmännische Fachrichtungen

    Tätigkeit in den Ausbildungsbereichen

    a) Wirtschaft
    - Absatzwirtschaft und Kundenberatung
    - Bürowirtschaft und kaufmännische Verwaltung
    - Recht und öffentliche Verwaltung
    Das Praktikum soll Einblicke in mehrere Funktionsbereiche (z.B. Beschaffung, Produktion, Absatz, Rechnungswesen/Controlling) vermitteln.
    b) Gesundheit
    aa) Tätigkeiten in einem oder mehreren der Ausbildungsbereiche
    - Medizinische Fachangestellte/Medizinischer Fachangestellter
    - Tiermedizinische Fachangestellte/Tiermedizinischer Fachangestellter
    - Zahnmedizinische Fachangestellte/Zahnmedizinischer Fachangestellter
    - Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte/Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter
    Das Praktikum kann ausschließlich in diesen Ausbildungsbereichen abgeleistet werden.
    bb) Tätigkeiten in einem der Ausbildungsbereiche
    - Krankenhaus
    - Labor
    - Gesundheitsamt
    - Kassenärztliche Vereinigungen
    - Krankenkassen, Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
    - Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
    Das Praktikum soll Einblicke in mehrere Funktionsbereiche z. B. Umgang mit Kranken, Assistenz, Verwaltung, Labor vermitteln.

Anlage 6
(zu § 10)

Fachpraktische Prüfungen

  1. Fachpraktische Prüfungen
    a) Im Fach Darstellendes Spiel: Präsentation eines eigenen Projekts
    b) In den Fächern Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten: Praktisch-gestalterische Bearbeitung eines Themas einschließlich einer experimentellen sowie theoretischen Auseinandersetzung
    c) In den Fächern Hauswirtschaft und Technik: Nachweis fachbezogener praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten anhand einer oder mehrerer Aufgaben
  2. Fachpraktische Prüfungsanteile
    a) Im Fach Kunst
    - Alle Lehrämter: Präsentation eigener Arbeiten
    - Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerischpraktischen Aufgabe im Bereich Bildende Kunst
    - Alle Lehrämter: Bearbeitung einer künstlerischpraktischen Aufgabe im Bereich Visuelle Medien
    - Lehramt an Gymnasien: Bearbeitung einer weiteren Aufgabe im Bereich Gestaltung
    b) Im Fach Musik
    - Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel oder Gesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung
    - Lehramt an Gymnasien: Instrumentalspiel und Gesang einschließlich Sprechen und Stimmbildung
    - Alle Lehrämter außer Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung
    - Lehramt an Gymnasien: Ensembleleitung (Orchester oder Band) und Chorleitung
    - Alle Lehrämter: Angewandte Musiktheorie
    - Alle Lehrämter: Vorbereitung, Vorführung und Erläuterung einer eigenen apparativen oder multimedialen oder choreografischen Produktion oder Improvisation
    c) Im Fach Sport
    Aus den Erfahrungs- und Lernfeldern A bis F sind fachpraktische Prüfungsanteile mindestens für die angegebene Anzahl einzelner Bereiche nachzuweisen.
    A
    - Laufen, Springen, Werfen
    - Schwimmen, Tauchen, Wasserspringen
    alle Lehrämter: ein Bereich
    B
    - Gymnastische, rhythmische und tänzerische Bewegungsgestaltung
    - Trampolin, Turnen, Bewegungskünste
    alle Lehrämter: ein Bereich
    C
    - Spielen in Mannschaften (z.B. Basketball, Fußball, Handball, Volleyball, Hockey, darin integriert alternative Spielkulturen)
    Lehramt an Grund- und Hauptschulen (insbesondere: Schwerpunkt Grundschule), Lehramt für Sonderpädagogik: ein Bereich
    Lehramt an Grund- und Hauptschulen (insbesondere: Schwerpunkt Hauptschule), Lehramt an Realschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an berufsbildenden Schulen: zwei Bereiche
    D
    - Rückschlagspiele, z. B.: Tischtennis, Tennis, Badminton
    alle Lehrämter: ein Bereich
    E
    - Auf dem Wasser (z.B.: Kanu, Segeln, Surfen, Rudern)
    - Auf Schnee und Eis (z.B.: Eislaufen, Alpin-Skilauf, Langlauf)
    - Auf Rollen und Rädern (z.B.: Radfahren, Inlineskaten)
    - Kämpfen (z.B.: Judo, Karate)
    - Reiten und Voltigieren
    Alle Lehrämter: zwei Bereiche, davon in einem Bereich mit Exkursion
    F
    - Psychomotorik
    - Kleine Spiele
    - Anfängerschwimmen
    Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Lehramt für Sonderpädagogik, Lehramt an Realschulen: drei Bereiche
    Lehramt an Gymnasien, Lehramt an berufsbildenden Schulen: Kleine Spiele
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Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)