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Grundsatzbeschluss des Landespersonalausschusses Nr. 30; Feststellung der Laufbahnbefähigung von Diplomlehrerinnen und Diplomlehrern aus der ehemaligen DDR als andere Bewerberinnen und Bewerber im Land Niedersachsen
Bek. d. MI v. 12.2.2007 - 15.3-59 00 00 (Nds.MBl. Nr.9/2007 S.153) - VORIS 20411 -

Der Landespersonalausschuss hat in seiner Sitzung am 8.2.2007 den folgenden Beschluss gefasst:

„Diplomlehrerinnen und Diplomlehrer aus der ehemaligen DDR mit einem Vollstudium an einer pädagogischen Hochschule, die keine Bewährungsfeststellung nach den Richtlinien der KMK erhalten haben, aber über eine mindestens zehnjährige Tätigkeit als tariflich beschäftigte Lehrkraft im öffentlichen Schuldienst verfügen und sich in dieser Zeit bewährt haben, besitzen als andere Bewerberinnen und Bewerber die Befähigung für die Laufbahn des Lehramts an Grund-, Haupt- und Realschulen oder für die Laufbahn des Lehramts an Gymnasien im Land Niedersachsen. Die Zuordnung zu einem Lehramt richtet sich dabei nach der Schulform, an der die Lehrkraft überwiegend tätig war.”

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