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Verwaltungskostenrecht;
Pauschsätze für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich

RdErl. d. MF v. 19.5.2010 - K 2004-41-3412 (Nds.MBl. Nr.21/2010 S.546) - VORIS 20220 -
- Im Einvernehmen mit den übr. Min. -
Bezug:
a) RdErl. v. 15.4.2008 (Nds.MBl. S.509) - VORIS 20220 -
b) RdErl. v. 3.2.2010 (Nds.MBl. S.236) - VORIS 64000 -

Bei der Gebührenbemessung für Amtshandlungen in Angelegenheiten der Landesverwaltung und im übertragenen Wirkungskreis der Gebietskörperschaften und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie für die Benutzung öffentlicher Gegenstände, die sich im Eigentum oder in der Verwaltung des Landes befinden, und für sonstige Leistungen, die von Behörden des Landes bewirkt werden, ohne dass sie Amtshandlungen sind, ist Folgendes zu beachten:

§ 9 Abs. 1 VwKostG und § 9 Abs. 1 NVwKostG sehen vor, dass bei der Ausschöpfung von Gebührenrahmen neben der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen bzw. dem Wert des Gegenstands der Amtshandlung regelmäßig der mit der einzelnen Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen ist.

Um die Ermittlung des durchschnittlichen Aufwands für eine gebührenpflichtige Amtshandlung zu vereinfachen, sind in der Regel auf den Zeitaufwand abgestellte Pauschsätze (Stundensätze) anzuwenden.

In der Anlage 1 sind die unter Zugrundelegung des durchschnittlichen Personal- und Sachaufwands (für einen Büroarbeitsplatz) in der Landesverwaltung ermittelten Kosten einer Arbeitsstunde (Stundensätze) in den verschiedenen Laufbahngruppen zusammengestellt. Weitere Einzelheiten der Ermittlung ergeben sich ebenfalls aus der Anlage 1 sowie der Anlage 2 .

Anlage 3 enthält eine Übersicht der Stundensätze der vergangenen Jahre.

Die Anlagen werden je nach Bedarf den veränderten Verhältnissen angepasst. Die Stundensätze sollen im Interesse einer landeseinheitlichen Gebührenbemessung grundsätzlich berücksichtigt werden, soweit nicht besondere Verhältnisse ein Abweichen von den zugrunde liegenden Berechnungsgrößen bzw. den ermittelten Beträgen oder die Ermittlung besonderer Stundensätze für einzelne Funktionsbereiche gebieten.

Die Anwendung von Stundensätzen entfällt, wenn nach der jeweils gegebenen Sachlage der Verwaltungsaufwand individuell zu ermitteln ist oder wenn der Zeitaufwand für die Gebührenbemessung nicht relevant ist. Über das übliche Maß hinaus entstehender Personal- und Sachaufwand, der z.B. durch Besonderheiten des jeweiligen Verfahrens oder der jeweiligen Einrichtungen verursacht wird, ist neben den durch die Stundensätze erfassten allgemeinen Kosten besonders zu berücksichtigen.

Dieser RdErl. tritt am 9.6.2010 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft. Der Bezugserlass zu a tritt mit Ablauf des 8.6.2010 außer Kraft.

___________An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Gemeinden, Landkreise und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts


Anlage 1

1. Zusammenstellung der Stundensätze für die Gebührenbemessung im staatlichen Bereich

Mit Wirkung vom l.1.2010 betragen die Pauschsätze (Stundensätze) für den Verwaltungsaufwand bei der Gebührenbemessung im staatlichen Bereich:

Laufbahngruppe Personalkosten-
anteil
in EUR
Sachkosten-
anteil
in EUR
Insgesamt

in EUR
2, 2. Einstiegsamt 62 7 69
2, 1. Einstiegsamt 49 7 56
1, 2. Einstiegsamt 38 7 45
1, 1. Einstiegsamt 29 7 36

Die pauschalierten Stundensätze sind auch bei der Ermittlung des Verwaltungsaufwands für Tarifbeschäftigte vergleichbarer Entgeltgruppen zugrunde zu legen.

2. Berechnung des Personalkostenanteils

2.1 Durchschnittliche jährliche Dienstbezüge
(nach Spalte 7 der Anlage 1 und Spalte 6 der Anlage 2 zum Bezugserlass zu b, unter Berücksichtigung eines Verhältnisses Besoldungs-/Tarifbereich 70 : 30 v.H.)

2.1.1 Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt
Durchschnittsbetrag
Besoldungsbereich
70 v.H. 92 314 EUR 64 620 EUR
Durchschnittsbetrag
Tarifbereich
30 v.H. 70 390 EUR 21 117 EUR
85 737 EUR
2.1.2 Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt
Durchschnittsbetrag
Besoldungsbereich
70 v.H. 66 697 EUR 46 688 EUR
Durchschnittsbetrag
Tarifbereich
30 v.H. 64 179 EUR 19 254 EUR
65 942 EUR
2.1.3 Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt
Durchschnittsbetrag
Besoldungsbereich
70 v.H. 50 832 EUR 35 582 EUR
Durchschnittsbetrag
Tarifbereich
30 v.H. 48 522 EUR 14 557 EUR
50 139 EUR
2.1.4 Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt
Durchschnittsbetrag
Besoldungsbereich
70 v.H. 44 469 EUR 31 128 EUR
Durchschnittsbetrag
Tarifbereich
30 v.H. 40 244 EUR 12 073 EUR
43 201 EUR
2.2 Kosten für Hilfspersonal
2.2.1 Durchschnittsbetrag für den Tarifbereich in den Entgeltgruppen 2 bis 3 (einschließlich personen- bezogene Sach- und Gemeinkosten) 40 244 EUR
2.2.2 Zuschlag für Hilfspersonal
15 v.H. von Nr. 2.2.1
6 036

3. Zusammenstellung der Bemessungsfaktoren und Berechnung des Stundensatzes für Personal

    Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt
in EUR
Laufbahngruppe 2,
1. Einstiegsamt
in EUR
Laufbahngruppe 1,
2. Einstiegsamt
in EUR
Laufbahngruppe 1,
1. Einstiegsamt
in EUR
3.1 durchschnittliche Dienstbezüge (Nr. 2.1) 85 737 65 942 50 139 43 201
3.2 Zuschlag
für Hilfspersonal (Nr. 2.2)
6 036 6 036 6 036 -
3.3 insgesamt 91 773 71 978 56 175 43 201
3.4 geteilt durch 1474,50 nach Anlage 2 62,21 48,69 38,10 29,29
3.5 gerundet
auf volle EUR
62 49 38 29

4. Berechnung des Stundensatzes für Sachkosten

4.1 durchschnittliche jährliche Arbeitsplatzkosten (Spalte 8 der Anlage 1 und Spalte 7 der Anlage 2 des Bezugserlasses zu b) 9 225 EUR
4.2 Zuschlag für Sachaufwand für Hilfspersonal
- 15 v. H. von Nr. 4.1 -
1 383 EUR
4.5 Insgesamt 10 608 EUR
4.6 geteilt durch 1474,50 (Jahresarbeitsstunden nach Anläge 2) 7,19 EUR
4.7 gerundet auf volle EUR 7 EUR

5. Personal- und Sachkosten-Stundensatz ab 1. 1. 2010

  Laufbahngruppe 2,
2. Einstiegsamt
in EUR
Laufbahngruppe 2,
1. Einstiegsamt
in EUR
Laufbahngruppe 1,
2. Einstiegsamt
in EUR
Laufbahngruppe 1,
1. Einstiegsamt
in EUR
Personalkosten
nach Nr. 3.5
62 49 38 29
Sachkosten
nach Nr. 4.5
7 7 7 7
Gesamtstundensatz 2010 69 56 45 36

Anlage 2

Ermittlung der durchschnittlichen Jahresarbeitszeit
(in Anlehnung an die von der Kommunalen Stelle für Verwaltungsvereinfachung - KGSt - ermittelten Werte,
KGSt-Bericht Nr. 2/2003 vom 3.3.2003, sowie an das dortige Berechnungsschema)

Tage
1. Jahrestage
abzüglich
365,00
2. Samstage 52,00
3. Sonntage 52,00
4. Zwischensumme 261,00
5. Feiertage (Karfreitag, Oster-, Pfingstmontag, Himmelfahrt) 4,00
6. rollierende Feiertage, freie Tage (Neujahr, 1. Mai, 3. Oktober, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtstag, Silvester) = 7 Tage x 5 : 7 (da rollierend) 5,00
7. Erkrankungen, Kur-, Heilverfahren, Sanatoriumsaufenthalte 13,90
8. Urlaub, Dienstbefreiung, Sonder-, Bildungsurlaub, Mutterschutz, Wehrübungen 32,23
Zwischensumme 205,87
9. 10 v.H. Abschlag für Rüstarbeit und sonstigen Arbeitsausfall 20,58
10. Nettoarbeitstage 185,29
184,29 Nettoarbeitstage x 8 Stunden (Besoldungsbereich)
tägliche Arbeitszeit =
1 474,32 Stunden
185,29 Nettoarbeitstage x 7,96 Stunden (Arbeitnehmerbereich)
tägliche Arbeitszeit =
1 474,90 Stunden
Durchschnittliche Jahresarbeitszeit bei einem Verhältnis von 70 : 30 1 474,50 Stunden

Anlage 3

Zusammenstellung der Pauschsätze für Verwaltungsaufwand
(Personal- und Sachkosten in DM bzw. EUR) in der Arbeitsstunde

ab
Laufbahngruppe 1.1995 in DM 1.4.1996 in DM 1.8.1998 in DM 1.9.1999 in DM 1.7.2001 in DM 1.1.2002
in DM
1.5.2002 in DM 1.1.2004 in DM 1.1.2008 in DM 1.1.2010 in DM
Höherer Dienst/ Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt 109 (104+5) 126 (117+9) 131 (122+9) 123 (114+9) 125 (111+14) 63,91 (56,75+7,16) 64 (58+6) 70 (63+7) 69 (61+8) 69
(62+7)
Gehobener Dienst/ Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt 79 (75+4) 92 (84+8) 96 (88+8) 103 (95+8) 105 (92+13) 53,68 (47,03+6,65) 54 (48+6) 52 (45+7) 53 (45+8) 56
(49+7)
Mittlerer Dienst/ Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt 59 (56+3) 69 (62+7) 73 (66+7) 78 (71+7) 79 (67+12) 40,39 (34,25+6,14) 41 (35+6) 43 (36+7) 44 (36+8) 45
(38+7)
Einfacher Dienst/ Laufbahngruppe 1, 1. Einstiegsamt 44 (42+2) 53 (48+5) 56 (51+5) 57 (52+5) 63 (53+10) 32,21 (27,10+5,11) 33 (27+6) 34 (27+7) 36 (28+8) 36
(29+7)

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