Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Gemeinsame Bestimmungen --- Erläuterungen zum Landeswappen...

Erläuterungen zum Landeswappen von Niedersachsen
Erlass vom 3.11.1952 - III 4140/52 (SVBl. S.251)

Für die Behandlung des Gesetzes über Wappen, Flaggen und Siegel im gemeinschafts- und gegenwartskundlichen Unterricht der Schulen Niedersachsens gebe ich folgende Erläuterungen zum Landeswappen von Niedersachsen bekannt:

Das niedersächsische Wappentier ist zum ersten Male im Jahre 1361 als Siegelbild eines Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, und zwar als schreitendes Pferd, nachzuweisen. 1370 erscheint im Siegel eines Herzogs ein springendes Pferd. Vorwiegend über dem Helm als Zierat, aber in einzelnen Fällen auch im Schilde selbst, wird von nun an das Pferd neben den alten Wappenfiguren der Herzöge verwendet. Bereits um 1430 findet sich ein gemalter roter Schild mit dem weißen springenden Ross auf dem Grabmal eines Herzogs in Lüneburg.

Vom l5.Jahrhundert ab lässt sich in der historischen Literatur die Vorstellung nachweisen, das weiße Pferd sei das alte Symbol des sächsischen Stammes. Zwar ist es abwegig, anzunehmen, dass die Sachsen, die erst im 8.Jahrhundert durch Karl den Großen in den abendländischen Kulturkreis einbezogen wurden, ein Wappen gehabt hätten, denn die Sitte, Wappen zu führen, bildete sich erst nach dem Jahre 1100. Jedoch ist zu vermuten, dass das weiße Pferd, das den Germanen allgemein heilig war, wie uns der römische Schriftsteller Tacitus (98 n.Chr.) in seiner »Germania« (Kap.10) berichtet, den Sachsen auch dann noch von besonderer symbolischer Bedeutung geblieben ist, nachdem sie als letzter germanischer Stamm das Christentum angenommen hatten. Wohnsitz der Sachsen war, abgesehen von der Küstenlandschaft, die überwiegend als Gebiet des Friesenstammes anzusehen ist, im großen und ganzen das heutige Niedersachsen und Westfalen. Dass die seit dem 15. Jahrhundert nachweisbare Vorstellung von dem ursprünglichen sächsichen Stammessymbol nicht eine spätere Erfindung, sondern eine echte Überlieferung ist, dafür gibt es trotz der Kargheit der Quellen doch beachtliche Hinweise aus den früheren Jahrhunderten. Als im 5.Jahrhundert n.Chr. Sachsen aus den Gebieten an der Unterelbe, die heute zum Regierungsbezirk Stade gehören, nach England gingen, waren ihre sagenhaften Führer die beiden Herzogssöhne Hengist und Horsa. Sie landeten an der Küste in der Grafschaft Kent, wo der Sage nach Hengist 455 das Königreich Kent errichtete. Es ist bezeichnend, dass noch heute die Grafschaft Kent in England als Wappen das weiße springende Pferd im roten Felde führt. Auch in England begründet man die Wappenfigur mit der sächsichen Einwanderung im 5.Jahrhundert. Zweifellos haben die Sachsen das alte Symbol, auf das auch die in der Sage überlieferten Namen ihrer Führer hinweisen, in die neue Heimat mit überführt. Die Erzbischöfe von Köln, die nach dem Sturz Heinrichs des Löwen 1180 bei der Aufteilung des Herzogtums Sachsen dessen westlichen Teil Westfalen erhalten hatten, nahmen 1532 als Herzöge von Westfalen das weiße Pferd im roten Felde in ihr Wappen auf. So wirkte hier ebenfalls die alte sächsische Tradition.

Sicher wurden Herzöge zu Braunschweig und Lüneburg, als sie seit dem 14.Jahrhundert erst vereinzelt, dann allgemein das Pferd in ihr Wappen aufnahmen und ihm einen immer größeren Wert beimaßen, von der Erinnerung an das ihrem Vorfahren Heinrich dem Löwen abgenommene Herzogtum Sachsen geleitet. Die besondere Stellung des Pferdes als Symbol kam noch anschaulicher als in den Siegeln mit ihrer begrenzten Darstellungsmöglichkeit auf den zweiseitig geprägten Münzen zum Ausdruck. Hier bot sich der erforderliche Raum für eine eindeutigere Abgrenzung und Verteilung von Zeichen und Symbolen besser als auf den Siegeln. Im Jahre 1649 wurde zum ersten Male die Vorderseite der Taler, deren Rückseite das herzogliche Wappen trug, an Stelle des herzoglichen Porträts mit dem springenden Pferd geprägt. Deutlicher konnte nicht ausgedrückt werden, dass man in dem weißen Pferde kein dynastisches Zeichen im eigentlichen Sinne, sondern ein viel allgemeineres Sinnbild zu sehen hat, ein Zeichen, dessen Volkstümlichkeit auch heute noch in Niedersachsen von keinem anderen Bilde erreicht wird. In Wiederaufnahme einer ehrwürdigen Überlieferung wählte daher das neue Land Niedersachsen das weiße Pferd im roten Schilde. Um das Wappen von dem Westfalens mit dem steigenden weißen Pferd im roten Schilde zu unterscheiden, wurde die alte überlieferte Form des springenden weißen Pferdes beibehalten.

Die neue Landesflagge Niedersachsens betont neben dem Landessymbol durch die Wahl der Farben Schwarz, Rot und Gold den gesamtdeutschen Gedanken.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)